Reinhold Dellmann

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es war gut, einen Tagesordnungspunkt an das Ende der drei Tage Landtagsdebatte zu nehmen, bei dem sich ein Konsens abzeichnet.
Als wir Parlamentarier uns mit dem Thema WIN auseinander setzten, stand auch die Frage: Ist das nicht ein etwas überzogener Titel?, weil: Wie übersetzt man WIN? Ich glaube, man sollte nicht nur übersetzen: Wassertourismusinitiative Nordbrandenburg, sondern vielmehr folgendermaßen: Chancen erkennen und Chancen nutzen; denn das ist genau das, was uns in Brandenburg zum Teil fehlt, die vorhandenen Chancen auszuloten, Initiativen zu begleiten, diejenigen, die diese Chance ergreifen wollen, zu motivieren und von Landesseite her die entsprechenden Rahmenbedingungen zu setzen; denn Brandenburg ist ein Wassertourismusland, ist ein Wassersportland. Wir haben es in der Vergangenheit jedoch nicht geschafft, auch qualitativ hochwertige Angebote zu realisieren, die es ermöglichen, dass eine ausreichende Wertschöpfung in diesem Be
reich stattfindet. Es geht also zum einen darum, die Infrastruktur zu verbessern, zum anderen aber darum, mehr Produkte zu schaffen und auch mehr für die Vermarktung - und das nicht nur national - zu tun.
Es gibt aber einen signifikanten Unterschied zu dem zu nennen, was Sie sagten. Ich glaube, es wäre falsch, wenn wir hier wieder einen Landesansatz wählten: Das Land Brandenburg soll es regeln. Das Land Brandenburg soll alles organisieren.
Es ist doch genau richtig, dass sich hier drei Landkreise und drei Städte - übrigens auch die Stadt Neuruppin mit Herrn Landtagskandidaten Thiel an der Spitze - daran beteiligt haben. Genau diese Vertreter sagen auch: Wir wollen diesen regionalen Ansatz. - Herr Domres, bringen Sie doch einen Antrag in den Kreistag Prignitz ein, dass sich die Prignitz möglichst schnell an dieser Initiative beteiligen möge. Ich glaube, die anderen Landkreise werden genau wie die Uckermark herzlich gern aufgenommen werden und können dort mitmachen. Da kann der Wirtschaftsminister, können Herr Dr. Ehler und ich als Sprecher des Kuratoriums gern eine moderierende Funktion übernehmen, aber es sollte ein regionaler Ansatz sein.
Ich glaube, einen ähnlichen regionalen Ansatz brauchen wir auch verstärkt in der Lausitz; denn dort haben wir auch die Vision, dass aus der Lausitzer Seenkette wirklich ein touristischer Schwerpunkt erwächst.
Ich glaube, das ist eine Vision. Wir sollten nicht den Fehler begehen, diese Vision von Anfang an kleinzureden.
- Das haben Sie nicht gemacht, Herr Domres, will ich ganz deutlich sagen, aber Außenstehende.
Denn Visionen haben bedeutet, dass nicht von Anfang an alles im Detail geklärt ist. Auch beim Projekt WIN ist nicht von vornherein alles geklärt. Dass der Anspruch erfüllt würde, alles von Anfang an detailliert darzustellen: Wie wird etwas finanziert?, wie wird es gebaut?, wie gehen wir mit Fragen der Umwelt um?, kann man nicht erwarten, sondern das ist ein Prozess und dieser muss von uns gesteuert werden. Wir als Land Brandenburg haben da die große Verantwortung, an den Rahmenbedingungen mitzuwirken.
Das ist zum einen der Ausbau der Landeswasserstraßen. Da haben wir viel zu tun, da muss auch Geld in die Hand genommen werden. Wir werden auch private und regionale Akteure bei der Bereitstellung von Fördermitteln zu unterstützen haben.
Ein ganz großes Feld wird natürlich die Diskussion mit dem Bund sein. Was die Charterscheinregelung anbelangt, haben wir Fortschritte, fast erstaunliche Fortschritte gemacht, wenn man einige Ministeriale in Berlin und Bonn kennt, aber ich glaube, da sind wir noch nicht am Ende; denn so richtig konnte mir bisher noch niemand erklären, warum man nicht auf der Oder-Havel-Wasserstraße, wo wir Ein-Richtungs-Verkehr haben, mit dem Charterschein per Motorboot hinter einem Schubschiff herfahren kann. In anderen Ländern - Dr. Ehler brachte Beispiele - ist das möglich. Warum soll ein Deutscher, ein Brandenburger, ein Berliner, der einen Charterschein be
sitzt, in hiesigen Gewässern nicht dazu fähig sein, wenn derselbe Mensch in Frankreich oder Irland mit Charterschein fahren darf?
Ich glaube, wir sollten eines tun: nämlich als Landtag, auch als zuständige Fachausschüsse - viele von uns werden sich nach dem 19. ja wiedersehen - dies auch in parlamentarischer Begleitung tun; denn wirklich jeder kann diese touristischen Leitprojekte sehen. Ich bin auch sehr dankbar, dass der Landestourismusverband mit Herrn Fritsch an der Spitze dies zu einer seiner Schwerpunktaufgaben für die nächsten Jahre erklärt hat. Lassen Sie uns dies begleiten.
Ein Wunsch von meiner Seite an Sie, Dr. Ehler: Nehmen Sie bitte die Sprecherfunktion, die Sie gerade übernommen haben, auch aus Brandenburg und Brüssel wahr; denn es ist, glaube ich, gut, wenn wir auch für dieses Projekt nicht nur bei der Bereitstellung von Fördermitteln aus der EU, sondern selbstverständlich auch im Bereich des Marketing und bei der Werbung für das Tourismusland Brandenburg von Ihnen aus Brüssel neben unseren anderen Brandenburger Europaabgeordneten die entsprechende Unterstützung bekommen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Tack, ich halte es für ein starkes Stück, dass Sie uns vorwerfen, wir würden uns nicht in der Praxis umsehen. Ich glaube, jeder, der sich mit den Busunternehmen bzw. den Aufgabenträgern in den Regionen ernsthaft auseinander setzt, hat sehr wohl einen Einblick, wie der Stand ist und was erreicht worden ist.
Es ist eben nicht so, dass sich die Positionen nicht verändert hätten. Ihre Position zum ÖPNV-Gesetz, Frau Tack, hat sich nicht geändert. Aber ich kann feststellen - auch zwischen der 1. und der 2. Lesung -, dass es bei den Aufgabenträgern und Busunternehmen inzwischen eine breite Zustimmung gibt. Ich höre niemanden mehr im Land, der sagt: Leute, dreht es bloß zurück! - Vielmehr wird gesagt: Macht es bitte! - Es gibt Bedenken, was die Frage der Selbstverwaltungsaufgabe - pflichtig oder freiwillig? - anbelangt. Aber das, glaube ich, ist ausgiebig an dieser Stelle diskutiert worden.
Diesen Paradigmenwechsel auf den Weg zu bringen war eine richtige und kluge Entscheidung. Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich noch einmal Hartmut Meyer erwähnen, der diesen Wechsel gemeinsam mit dem MSWV auf den Weg gebracht hat. Ich meine, wir setzen das jetzt konsequent um.
Frau Tack, ich traf vorhin den Oberbürgermeister von Potsdam, Jann Jakobs, und habe ihn noch einmal gefragt, ob wir es nun machen sollen oder nicht. Er hat gesagt: Natürlich, macht es bitte und beschließt heute dieses Gesetz; denn Potsdam wird statt 4,4 Millionen Euro dann ca. 8,2 Millionen Euro erhalten. Ich meine, mit 3,8 Millionen Euro mehr allein für die Stadt Potsdam kann man etwas bewegen, auch die Erneuerung des Wagenparks, Reparaturmaßnahmen an Busbetriebshöfen etc. vornehmen.
Sie, Frau Tack, sind zwar nicht verbal, aber inhaltlich absolut sprachlos.
Ich hätte mit Ihnen gern über ein alternatives Finanzierungskonzept für den ÖPNV gesprochen. Hier haben Sie uns überhaupt nichts geliefert. Sie sagen nur, was alles Ihnen nicht gefällt. Sie sagen aber nicht, wie Sie es denn gern auf den Weg bringen würden. Sie haben nur zwei Punkte herausgegriffen, zu denen Sie Änderungsanträge gestellt haben, und diese sind ausgesprochen populistisch. Die Regelung des Schülerverkehrs gehört in das Schulgesetz und nicht in das ÖPNV-Gesetz.
Dort ist es richtig aufgehoben. Über die andere Frage, pflichtig und freiwillig, haben wir uns bereits ausgetauscht.
Gern, Herr Präsident.
Frau Tack, auch in Potsdam besteht die Situation, dass ausgesprochen viele Aufgaben freiwillig wahrgenommen werden. Ich habe noch nicht erlebt, dass der Innenminister auf die Idee gekommen wäre, beispielsweise den Bau der Theater zu stoppen oder ähnliche Dinge.
Zum Übrigen handelt es sich hier um Mittel, die keine Landesmittel sind, die zweckgebunden sind. Das sind Regionalisierungsmittel. Deshalb teile ich die Sorge nicht.
Frau Tack, wir sollten in diesem Land nicht immer, wie Sie es unheimlich gern tun, die Risiken beschwören,
sondern die Chancen nutzen. Lassen Sie uns deshalb bitte auch mit diesem neuen ÖPNV-Gesetz die Chancen nutzen! Motivieren wir die Aufgabenträger, jetzt wirklich intelligent das Mehr an Geld für das Wohl der Brandenburger Bevölkerung und vor allen Dingen für die ÖPNV-Nutzer einzusetzen! - Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt der Bericht der Landesregierung vor. Man kann schon den Eindruck haben, dass das, was uns die Landesregierung damit vorgelegt hat, etwas dünn ist. Auch ich hätte mir also gewünscht, dass wir umfassender informiert und dass auch die tatsächlichen Probleme angesprochen worden wären. Deshalb müssen wir überlegen, ob wir den einen oder anderen Punkt darauf werde ich im Folgenden noch eingehen - nicht noch einmal intensiver mit der Landesregierung bzw. mit Ihnen, Herr Junghanns, diskutieren.
Grundsätzlich können wir feststellen - das zeigen diese Tage -, dass wir optimistisch sein dürfen. Es ist nicht nur die ILA, die uns klare Horizonte aufzeigt dahin gehend, was Schwerpunkte einer zukünftigen Entwicklung in Berlin und Brandenburg sein können. Das ist die Luft- und Raumfahrtindustrie und ist vor allem auch die sehr erfolgreiche Entwicklung bei der Finanzierung der Schienenanbindung. In diesem Zusammenhang bin ich sehr dankbar dafür, dass es gestern das Gespräch zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler gab. Das muss jetzt festgezurrt werden. Davon dürfen wir nicht ablassen; denn die Finanzierung der Schienen- und Straßenanbindung ist ausgesprochen wichtig.
Sehr gefreut habe ich mich auch darüber, dass es ein klares Signal aus Berlin gab dahin gehend, dass es wirklich ernst damit ist, dann, wenn der Planfeststellungsbeschluss da ist, Tempelhof zu schließen. Das gehört zu dem Gesamtpaket der Maßnahmen in unserer Region.
Ich möchte jetzt noch, wie angekündigt, Punkte erwähnen, die aus meiner Sicht offen sind. Dabei handelt es sich um das Finanzierungskonzept und um die Frage der Umfeldentwicklung. Nach dem Terminhorizont soll das vorgestellt und auch im politischen Raum diskutiert werden in der Sommerpause, also dann, wenn der jetzige Landtag nicht mehr tagt. Der neue Landtag wird seine Arbeit unmittelbar im Oktober aufnehmen. Bekanntlich haben wir gefordert, ja sogar ein Stück weit vereinbart, dass das Parlament beteiligt wird. Was da zum Finanzierungskonzept auf den Weg gebracht werden soll, Herr Junghanns, ist von so großer Bedeutung, dass eine Beteiligung des Landtags bzw. eine Beteiligung der betreffenden Landtagsgremien im Vorfeld schlichtweg notwendig ist.
Wenn in dem Bericht mit Datum von Anfang des vergangenen Monats ausgeführt wird, dass die Geschäftsführung den Finanzierungsplan noch nicht vorgelegt hat, dann müssen wir fordern - das Land Brandenburg ist Mitgesellschafter, das Wirtschaftsministerium hat die Federführung -, dass hier stärker
Druck gemacht wird. Ausreichend Zeit ist vorhanden. Welche Aufgaben dabei die öffentliche Hand übernimmt, was Private machen werden, sind Fragen, die uns und natürlich auch die Öffentlichkeit in hohem Maße interessieren.
Ich möchte eine zweite Frage ansprechen, die aus meiner Sicht unzureichend beantwortet worden ist. Dabei handelt es sich um die Umfeldentwicklung und um die Umfeldentwicklungsgesellschaft. Ich erinnere mich noch sehr genau an die Diskussion vor zwei oder drei Jahren, in der wir das hier thematisiert haben und in der aus dem parlamentarischen Raum heraus eine sehr große Skepsis dahin gehend geäußert wurde, dass das Modell funktioniert. Es sind Mittel im Landeshaushalt eingestellt worden und es ist genau das eingetreten, was Kollegen der CDU, der SPD und der PDS vermutet haben, nämlich dass das so nicht funktionieren wird. Jetzt wird wieder von ominösen potenziellen privaten Gesellschaftern gesprochen. Wir wissen aber nichts Konkretes. Die Gesellschaft liegt sozusagen auf Eis. Ich meine, hier ist wirklich Zeit verschlafen worden. Man hätte hier mehr tun können, wenn man es konzeptionell anders angegangen hätte. In Bezug auf die Umfeldentwicklung behaupte ich - im Gegensatz zu Frau Tack -, ist ein stärkeres öffentliches Engagement im Vorfeld erforderlich.
Zum Schluss noch eine Bemerkung zur Luftverkehrskonzeption. Wir haben uns mit den Untersuchungen auch im Verkehrsausschuss ausführlich beschäftigt. Ich teile die Auffassung, dass es, auch angesichts entsprechender Überlegungen aus dem Cottbusser Raum, aus dem Raum im Nordosten Berlins, notwendig ist, die Luftverkehrskonzeption im Jahre 2005 zu überarbeiten. Ich möchte die Landesregierung deshalb darum bitten und sie auffordern, daran wirklich zügig zu arbeiten. Minister Szymanski hat ja auch bereits ein klares Signal dahin gehend gegeben, dass dem Landtag im Jahre 2005 ein neues Luftverkehrskonzept vorgelegt wird. - Herzlichen Dank.
Lieber Kollege Senftleben, ich habe zwei Fragen.
Erstens: Woher nehmen Sie die Aussage, dass die brandenburgische Landesregierung erklärt hat, dass sie sich überhaupt nicht an den infrastrukturellen Kosten beteiligt?
Zweitens: Woher nehmen Sie die eben zitierte Aussage zur Verteilung der Kosten? Ich habe andere Informationen vom Verkehrsministerium.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wäre schön gewesen, wenn wir, Frau Tack, wirklich in einen ernsthaften Diskussionsprozess eingetreten wären, wenn es also nicht nur bilaterale Gespräche mit dem Minister gegeben hätte.
- Sie hat ja Nachholbedarf; denn er war eine ganze Weile nicht hier. Deshalb sei ihr das gegönnt.
Ich hätte mir gewünscht, Frau Tack, dass es zu diesem Thema wirklich eine intensive Diskussion im Fachausschuss gegeben hätte. Jetzt bleibt mir nur, im Nachgang festzustellen, dass Ihre Nachfragen nicht allzu intensiv waren. Sie haben keine Anhörung oder etwas Ähnliches verlangt.
Ich lasse mich von Frau Tack nicht ablenken. Es macht mir immer Spaß, mit ihr zu diskutieren.
- Das ist richtig. - Frau Tack, leider gab es eine solche intensive Diskussion nicht. Sie haben aber Antworten auf Ihre Fragen
bekommen und ich meine, dass diese Antworten ausreichend sind.
Sie können nicht bei jeder Frage praktisch schon im Detail hochrechnen, was in den nächsten sechs oder sieben Jahren sein wird.
Ich meine, es war notwendig, die Arbeit der Straßenbauverwaltung zu evaluieren und zu überlegen, was die sach- und zeitgerechte Antwort auf die anstehenden Aufgaben ist. Dazu muss man sich zum einen die Aufgaben daraufhin ansehen, was wirklich erledigt werden muss, zum anderen muss man die Organisationsform betrachten. Was jetzt vorgeschlagen worden ist, nämlich die Arbeit der sechs Straßenbauämter, des Autobahnamtes und von Teilen des Landesamtes zusammenzufassen, ist eine zeitgerechte Antwort.
Dazu gehört auch, dass wir uns intensiv mit der Frage auseinander setzen, ob wir tatsächlich neue Steuerungsmethoden einführen wollen. Es geht nicht an, dass das Parlament immer wieder fordert, dass die Landesverwaltung mit neuen Steuerungsinstrumenten arbeitet, und dass wir uns dann, wenn es konkret wird, darauf konzentrieren, zu kritisieren. Das muss auch wachsen. Dies ist ein unheimlicher Innovationsprozess, auch ein intensiver Lernprozess, und zwar auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die damit umzugehen haben.
Frau Tack, wenn Sie hier sagen, für die Einführung der Kostenund Leistungsrechnung, für die Einführung eines modernen Controlling etc.
würden keine Weiterbildungsmittel benötigt, dann weiß ich nicht, was Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern da eigentlich zumuten. Ich finde es wirklich ausgesprochen problematisch, wenn Sie so tun, als ob man das aus dem Nichts, aus dem eigenen Bestand heraus machen könnte.
Sie sollten sich mit den damit zusammenhängenden Fragen intensiver auseinander setzen. Schulung ist doch immer eine gute Investition. Gerade die PDS-Fraktion fordert im Bildungsbereich, also auch im Weiterbildungsbereich, dass bei der Weiterbildung auch für Landesmitarbeiter nicht gespart wird, weil jeder Euro, der in Weiterbildung investiert wird, ein gut investierter Euro ist.
Ich gehe davon aus, dass mit dem Landesbetrieb auch die vorgesehenen Einsparungen zu erzielen sein werden. Das ist zum einen die reine Personaleinsparung - Sie haben die diesbezüglichen Zahlen hier genannt -, zum anderen wird es durch effektive Arbeit möglich sein, die vorhandenen Landesmittel, EUMittel, Bundesmittel effektiver einzusetzen. Dazu gehört auch, zu prüfen, ob das vorhandene Personal und auch die materielltechnische Basis, also beispielsweise die Hard- und Software, ausreichend ist.
Wenn man bei einer Neustrukturierung Erfolge erzielen will, dann muss man in jedem Fall erst einmal ein gewisses Maß an Investitionen tätigen, weil sich Einsparungen ohne Investitio
nen nicht verwirklichen lassen. Das ist übrigens die Crux, die wir häufig auch in der DDR gehabt haben. Auch da meinte man, einsparen zu können, ohne zu investieren. Um wirklich nachhaltig einsparen zu können, sind im Regelfall also Investitionen nötig.
Die Koalition wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Das Ministerium hat sich hiermit eine anspruchsvolle Aufgabe gestellt. Wir werden dies kritisch begleiten. Ich gehe davon aus, dass mit der geplanten Organisationsform die vorgesehenen Einsparungen zu erzielen sein werden und dass vor allem die Arbeit der Landesstraßenbauverwaltung, die ja jetzt schon gut ist, damit noch besser wird. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident, da wir die Frage nicht im Duett vortragen wollen, hat Herr Schrey mich gebeten, sie zu stellen.
In den letzten Tagen wurde mit dem Bau der Ortsdurchfahrt Klosterfelde begonnen. In den nächsten Wochen beginnt auch in Basdorf die Rekonstruktion der Ortsdurchfahrt im Zuge der B 109. Zum Teil sollen diese Maßnahmen mit Vollsperrungen verbunden sein, was insbesondere für Anlieger und Gewerbetreibende zu erheblichen Beeinträchtigungen führen wird.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Mit welchen geeigneten Maßnahmen sichert sie die Minimierung der Beeinträchtigungen der Anlieger und Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit dem Neubau der Ortsdurchfahrten Basdorf und Klosterfelde?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wurde eben gebeten, etwas leiser zu reden. Ich hoffe nicht, dass der eine oder andere Kollege auf meiner rechten Seite sich in seinem Mittagsschlaf gestört fühlt. Ich will aber trotzdem versuchen, nicht ganz so laut zu sprechen.
- Zu meiner rechten Seite, lieber Kollege Dr. Wagner.
- Sie sind wenigstens nicht schwerhörig, das ist sehr schön.
Brandenburg, das Land der Seen und Flüsse - einerseits ein gewässerreiches Land, andererseits aber auch ein Land, welches über Wasserarmut klagt. Brandenburg hat seit 1990 erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Verbesserung der Qualität der Gewässer gemacht. Wenn man heute wieder in der Elbe oder der Havel baden kann, dann zeigt das doch die Fortschritte, die in den letzten 14 Jahren erreicht worden sind.
Aber dies ist nicht ausreichend. Es ist ausgesprochen angenehm, festzustellen, dass sich die EU über die Wasserrahmenrichtlinie auch eine Angleichung ganz Europas zum Ziel gesetzt hat; denn diese Richtlinie schafft den europäischen Ordnungsrahmen für die Aufgaben im Bereich der Wasserwirtschaft.
Ich bedauere es ein wenig, dass mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung nur der Teil der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf den Weg gebracht worden ist; denn hier im Parlament sind wir uns eigentlich darin einig, dass wir gern wesentlich mehr diskutiert hätten. So will ich der Kollegin Wehlan in der Hinsicht Recht geben, dass uns das Thema Wassergesetz zweifelsohne im Jahr 2005 mit all den anderen Facetten erneut beschäftigen wird. Aber die Aufgaben, die uns mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gestellt sind, müssen wir in diesem Jahr erfüllen.
Aber, Frau Wehlan, wir haben doch eine etwas unterschiedliche
Auffassung. Mit diesem Gesetz geht es einstweilen wirklich nur um die Umsetzung und nicht darum, einzelne Bewirtschaftungsziele im Detail festzusetzen. Es geht nicht darum, im Einzelnen Qualitätsziele festzusetzen; denn durch dieses Gesetz ist der formale Rahmen vorgegeben.
Es ist auch nicht der Punkt, über Abwasserentsorgung im ländlichen Raum zu diskutieren. Einige in diesem Saal scheinen immer noch nicht mitbekommen zu haben, dass es im Land Brandenburg in den letzten Jahren eine deutliche Umsteuerung im Bereich der Abwasserentsorgung gegeben hat. Ich will an dieser Stelle insbesondere den Kollegen Gemmel aus unserer Fraktion hervorheben, der sich diesbezüglich große Verdienste erworben hat. Der Vorwurf, dass immer noch falsche Projekte gefördert würden, trifft nun wahrlich nicht mehr zu, Frau Wehlan.
Erhebliche Aufgaben und vor allem finanzielle Lasten haben wir aber auch selbst zu tragen; denn wenn wir betrachten, dass sich nur knapp 1 000 von ca. 11 000 Kilometern Fließgewässer bereits in einem ökologisch guten Zustand befinden, dann wird klar, was dort nicht nur fachlich-inhaltlich, sondern auch finanziell auf uns zukommt. Das Gleiche gilt für die weit über 100 eutrophierten Seeeinzugsbereiche.
Wer sich die Zahlen im Gesetzentwurf ansieht und erstens vom Best-Case- und zweitens vom Worst-Case-Szenario ausgeht, wird feststellen, dass es hier Hunderte von Millionen Euro einzusetzen gilt. Das Thema Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird nicht nur ein bürokratischer Akt sein, der Diskussionen über die konkrete Vorgehensweise in den Regionen auslösen wird; vielmehr wird es uns auch bei den Haushaltsplanberatungen in den nächsten Jahren hautnah berühren. Aber es ist eine lohnende Aufgabe; denn es geht um die Sicherung der Zukunft der Gewässersysteme in Brandenburg. Es geht um die Sicherung und die Verbesserung der Attraktivität der Brandenburger Gewässer. Gerade der touristische Bereich wird einer derjenigen sein, die ganz wesentlich von der Verbesserung im Sinne von Attraktivitätssteigerung profitieren werden.
Deshalb wünsche ich uns eine spannende, intensive Diskussion im Ausschuss. Lassen Sie uns dort überlegen, Frau Wehlan, ob es Nachsteuerungsbedarf am Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Brandenburg gibt. Die andere Diskussion zum Wassergesetz sollten wir dann allerdings im Jahr 2005 führen. - Vielen herzlichen Dank.
Laut Medienberichten sollen die Landkreise Havelland und Stendal vorgeschlagen haben, die Untere Havel auch künftig als Bundeswasserstraße niederer Kategorie auszuweisen. Der Naturpark Westhavelland hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und ihn ausdrücklich begrüßt.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Welche Position bezieht sie zu dem Vorschlag, die Untere Havel auch künftig als Bundeswasserstraße niederer Kategorie auszuweisen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Naturschutzgesetz hat uns in den letzten viereinhalb Jahren intensiv berührt. Wir haben oft darüber diskutiert. Ich vermute, wir werden im September feststellen: Neben den Gemeindefinanzen und dem Landeshaushalt steht es an der dritten Stelle der Themen, die uns am häufigsten beschäftigt haben.
Welche Zielsetzung hatten wir? Zum einen wollten wir das Bundesnaturschutzgesetz und Vorgaben der EU - ich denke an die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie - umsetzen. Andererseits hatten wir zu prüfen, wie sich das Naturschutzgesetz bewährt hat. Ich meine, nach zehn Jahren gehört jedes Gesetz auf den Prüfstand.
Frau Dr. Enkelmann, auch wenn ich Rot sehe, wenn ich Sie sehe - Sie tragen heute wieder ein schickes Kostüm -, so sehe ich hinsichtlich des Naturschutzes in Brandenburg wahrlich nicht rot. Es geht um Folgendes: Wir brauchen griffige, handhabbare Lösungen, in deren Mittelpunkt das Naturschutzgesetz steht. Andererseits müssen bestimmte Verfahrensmechanismen vereinfacht werden.
Ein Ziel war der Abbau von Normen und Standards. Das heißt nicht, dass damit die Naturschutzstandards sinken. Es geht zum Beispiel um Verordnungsermächtigungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Ferner ist die Frage zu prüfen, ob es notwendig ist, Behandlungsrichtlinien und Pflegepläne aufzustellen. Wenn solche Regelungen im Gesetz standen, aber nicht umgesetzt werden konnten, dann stellt sich die Frage: Ist das überhaupt ein geeignetes Instrumentarium gewesen?
Ich glaube, es war richtig, weitere Reduzierungen von Genehmigungstatbeständen vorzunehmen. Ich denke zum Beispiel an den Freistellungskatalog, der in Analogie zur Brandenburgischen Bauordnung in das Naturschutzgesetz aufgenommen worden ist, aber auch an die Verkürzung von Fristen: Ist es tatsächlich notwendig, für Großschutzgebiete, sprich: Naturparke, die Einvernehmensregelung beizubehalten?
Frau Dr. Enkelmann, ich habe mich mit einem guten Dutzend unserer Naturparkchefs - auch Damen waren darunter - unterhalten und fand das interessant. Die mehrheitliche Auffassung war: Wir brauchen keine Einvernehmensregelung bei Naturparken. Es reicht aus, wenn es über die untere Naturschutzbehörde läuft. - Man muss sich mit den Praktikern unterhalten.
Als Nächstes müssen wir uns die Baumschutzverordnung genau ansehen. Wir brauchen auch dort Lösungen, die einerseits dem Naturschutz dienen und andererseits den Bürgern vermittelbar sind. Auch sind die Behörden in die Lage zu versetzen, gut damit zu arbeiten.
Ein weiteres Ziel war die Freistellung der unteren Naturschutzbehörden von weiteren Aufgaben. Ich glaube, insoweit haben wir einiges erreicht.
Ich will aber an dieser Stelle deutlich sagen: Es darf nicht so sein, dass wir EU-und Bundesrecht nur im Verhältnis 1 : 1 umsetzen. EU und Bund haben nur die Rahmengesetzgebungs
kompetenz und fordern uns als Landesgesetzgeber geradezu auf, in den Landesregelungen die regionalen Spezifika zu berücksichtigen. Die Forderung, das EU- und das Bundesrecht nur zu übernehmen, wird der Situation also nicht gerecht. Wir in Brandenburg haben nun einmal andere Bedingungen als Schleswig-Holstein und - auf EU-Ebene - Spanien. Die Pflicht, diese Unterschiede in unsere landesspezifischen Regelungen einzuarbeiten, müssen wir wahrnehmen.
Insbesondere die Diskussion mit Vertretern der Wirtschaftsverbände hat gezeigt, dass zwischen der subjektiven Wahrnehmung eines Naturschutzgesetzes und den objektiven Wirkungen häufig ein Unterschied besteht. Wir sollten uns stärker mit den objektiven Bedingungen auseinander setzen. In den Anhörungen hatte ich den Eindruck, dass viele Beispiele, unter anderem jene von den IHKs, nur deshalb genannt wurden, weil die handelnden Personen die vom Gesetz gebotenen Möglichkeiten nicht konstruktiv genutzt haben. Häufig könnten auf dieser Grundlage tragfähige Kompromisse gefunden werden.
Ich will eines deutlich sagen: Der Abbau von Naturschutzstandards ersetzt nicht eine sinnvolle Wirtschaftspolitik. Wir haben häufig das Argument gehört, das Brandenburgische Naturschutzgesetz habe einige Ansiedlungen von Wirtschaftsunternehmen verhindert. Wenn man das auf den Punkt bringt und sich die Details ansieht, dann stellt man fest, dass dem nicht so ist. Mit diesem Vorwurf wollen regionale Vertreter häufig nur bemänteln, dass sie nicht über ausreichende regionale Konzepte verfügen.
Mit dem Gesetzentwurf ist ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden. Der eine oder andere Abgeordnete hätte sich sicherlich weitergehende Regelungen gewünscht. Aber entscheidend ist die Realisierbarkeit.
Von dieser Stelle sollte ein zweites Signal ausgehen: Es geht nicht nur um das Gesetz, sondern auch um seine Umsetzung. Entscheidend ist, wie man es qualifiziert und kooperativ vor Ort umsetzt.
Ein schönes Beispiel sind die Großschutzgebiete. Es gab Ansätze, die Zuständigkeit auf die kommunale Ebene zu verlagern. Großschutzgebiete sind für mich ein Inbegriff für zwei Dinge: für einen optimalen Naturschutz und für Regionalentwicklung. Wenn wir beides unter einen Hut bekommen und in den Regionen Verständnis dafür wecken können, dass diese Art des Naturschutzes die Regionalentwicklung nach vorn bringt, dann gehen wir sehr klug mit diesem Gesetz um.
Die natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen zu erhalten ist ein Ziel, für das sich jeder Politiker und jeder Bürger unbestritten einsetzen kann und einsetzen muss.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den vergangenen Jahren musste das ÖPNV-Gesetz auf den Prüfstand. Die gesamte ÖPNV-Finanzierung im Land Brandenburg gehörte auf den Prüfstand. Diese Arbeit ist jetzt erledigt worden. Es gab unterschiedliche Finanzierungsformen und unterschiedlichste Finanzierungswege, zum einen direkt zwischen Land und Aufgabenträgern, zum anderen zwischen dem Land und den einzelnen Busunternehmen, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes oder ÖPNV-Gesetz. In fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten sind die wesentlichen Investitionsvorhaben, Busbetriebshöfe, Erneuerung der Straßenbahn, erledigt.
Da wir große Anteile an Investitionsförderung hatten, war die Frage: Ist das in diesem Bereich notwendig oder können wir das nicht damit koppeln, den Aufgabenträgern - nämlich den kreisfreien Städten wie Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) - gemeinsam mit den Landkreisen eine höhere Verantwortung beim Einsatz der vorhandenen Mittel zu übertragen? Ich glaube, diese Frage muss man mit einem klaren Ja beantworten.
Wir haben bei den Aufgabenträgern - zum Beispiel bei den Kreistagen - jedoch die Situation zu verzeichnen, dass sie zum Teil gar nicht genau wissen, was der ÖPNV kostet. Wenn Sie, Frau Enkelmann, zum Beispiel die Kreistagsabgeordneten im Barnim danach fragen, werden Sie feststellen, dass diese Ihre Frage nicht beantworten können.
Ich glaube, dass es auch gut ist, wenn wir sagen: Wir wollen dezentralisieren, wir geben mehr Verantwortung in die Regionen.
Wir müssen auch beachten, dass wir in Zukunft mehr Wettbewerb haben werden. Das bedeutet auch Änderungen der Investitionsförderung für einzelne Busunternehmen. Beispielsweise genügen Fahrzeugförderungen nicht den verstärkten Anforderungen des Wettbewerbs.
Ich muss leider ganz klar sagen, dass Sie hier und heute leider wieder die Unwahrheit sagen. Sie sagen schlicht die Unwahrheit.
In der Gesetzesbegründung steht eindeutig, welche Finanzierungsströme es bisher gab - schauen Sie sich die Anlage an und was künftig zur Verfügung gestellt wird.
Es entspricht auch nicht den Tatsachen, dass sich das Land aus der Finanzierung der Schülerbeförderung zurückzieht.
Der Landesgesetzgeber ist nur der Forderung der kommunalen Ebene nachgekommen, die Zweckbindung aufzuheben.
Frau Enkelmann, Sie dürfen mit Ihrem Kommunalpolitischen Forum nicht immer den Fehler begehen, auf der einen Seite etwas zu fordern - starke kommunale Verantwortung zum Beispiel -, und auf der anderen Seite dann darüber zu schimpfen, wenn es endlich passiert.
Es geht mehr Geld in die kommunale Verantwortung - eindeutig! - und wir werden strikt darauf achten, dass es auch verantwortungsvoll verwendet wird.
Natürlich existiert auf kommunaler Ebene angesichts der Definition als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe die Sorge - diese muss man sehr ernst nehmen -, dass, wenn Haushalte nicht ausgeglichen sind, das Innenministerium, die Kommunalaufsicht, Herr Schönbohm kommt und an dieser Aufgabe kürzt.
- Aber, liebe Frau Tack, das müssen wir auch heute schon beachten. Es besteht keine Pflicht des Landkreises, Busverkehr zwischen X und Y durchzuführen.
Auch dies erfolgt heute schon quasi auf freiwilliger Ebene, indem nämlich die Landkreise über die Nahverkehrspläne definieren, wo sie fahren. Es gibt im Land Brandenburg keinen Fall, dass die Kommunalaufsicht, das Innenministerium, zu einem Landkreis gegangen wäre und gesagt hätte: Ihr müsst im ÖPNV Strecken sperren. - Das gab es nicht und wird es nicht geben.
Ich verweise abschließend darauf, dass es sich - man kann es als Nachteil, aber auch als Vorteil sehen - um Bundesmittel und um Regionalisierungsmittel handelt.
Regionalisierungsmittel dürfen von den Aufgabenträgern nicht für andere Aufgaben eingesetzt werden. Deshalb ist eine solche Sorge in diesem Fall unbegründet.
Warum diese freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe? - Sie wissen, dass wir das Ganze seit Monaten diskutieren. Da jedoch die entsprechenden Voraussetzungen, nämlich das strikte Konnexitätsprinzip, in der brandenburgischen Verfassung verankert sind, bleibt gar nichts anderes übrig, als diesen Weg zu gehen.
Ich bin sehr gespannt, welche Alternativvorschläge die PDSFraktion unterbreiten wird. Vom Landkreistag, vom Städteund Gemeindebund sind bisher keine echten Alternativvorschläge unterbreitet worden. Ansonsten gäbe es nur eine Alternative: Wir bleiben bei den alten gesetzlichen Regelungen. Damit haben wir aber das Ziel nicht erreicht. Ich bin gespannt, Frau Tack, ob Sie das Problem lösen werden. Vielleicht haben Sie ja den goldenen Mittelweg gefunden. Wenn dem so sein sollte, wären wir gern bereit, darüber zu diskutieren.
Ich fasse zusammen: Es ist ein guter Gesetzentwurf. In zwei, drei Punkten besteht auch aus meiner Sicht Diskussionsbedarf, zum Beispiel bezüglich der Frage: Wo liegt die Grenze der Investitionsförderung? Ab welcher Grenze sollte das Land fördern?
Was wir uns ebenfalls noch einmal im Detail anschauen sollten, ist der Verteilungsschlüssel. Das ist eine Ebene, auf der die Dinge per Rechtsverordnung geregelt werden.
Das sind aber nur Details.
Die SPD-Fraktion steht zu dem grundsätzlichen Ansatz, die ÖPNV-Finanzierung neu zu strukturieren. Ich glaube, dass das eine Erfolgsgeschichte wird. - Danke.
Zwei klare Antworten darauf: Erstens wird es ja möglich sein, die Mittel auch dafür einzusetzen. Es ist nur die Frage: Gibt es eine investive Förderung oder wird es über Verkehrsverträge gemacht? Beide Finanzierungsformen sind möglich.
Zweitens: Vergleichen Sie allein die Zahlen des Landkreises Barnim mit denen des Landkreises Uckermark. Dadurch, dass wir für den Flächenfaktor mit 30 % eine sehr hohe Wertigkeit haben, wird der Landkreis Uckermark etwa 1 Million Euro mehr erhalten als der Landkreis Barnim und ich höre die Barnimer schon jammern: Wieso bekommt die Uckermark mehr? Das ist genau das, was Sie fordern, nämlich ein deutlicher Flächenfaktor, der auch der demographischen Entwicklung Rechnung trägt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, ich habe manchmal den Eindruck, als hätte die Opposition bei diesem Thema überhaupt keine Informatio
nen, als wüsste sie überhaupt nicht, dass zum Verkehrsverbund ja nicht nur der Gesellschafter Brandenburg gehört, sondern dass dort Berlin mit im Boot sitzt, dass dort die Landkreise, die kreisfreien Städte des Landes Brandenburg mit im Boot sitzen, und als glaubten Sie, dass die Optimierung des VBB so ganz eigenständig nur von uns selbst gemacht werden könnte.
Frau Tack, gerade wenn wir die Diskussion über die Optimierung des VBB, über die Evaluierung, über die Neuformulierung von Aufgaben, sprich die Konzentration auf Kernaufgaben, haben, stelle ich fest, dass selbst Berlin im Moment keine einheitliche Auffassung dazu hat, wo Kernaufgaben wahrgenommen werden sollten.
Auch ich vermisse beispielsweise bei der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus eine klare Definition, welche Aufgaben künftig aus Berliner Sicht wahrgenommen werden sollten.
Hier müssen wir also einfach einmal konstatieren, dass wir uns in einem Prozess befinden.
Wichtig ist doch auch - das sind doch die wichtigen Ergebnisse der letzten Monate; dankenswerterweise, Frau Tack, waren Sie daran persönlich beteiligt -, dass es um den VBB wesentlich ruhiger geworden ist. Es gibt ja einmal diese Ebene der Aufgaben in der Gesellschafterstruktur und es gibt zum anderen natürlich auch die Ebene von Persönlichkeiten, auch von persönlichen Differenzen. Ich glaube, dass mit der Berufung des neuen Geschäftsführers, Herrn Franz, insgesamt eine Beruhigung der Situation eingetreten ist.
Natürlich könnte man jetzt formal sagen, die Landesregierung ist den Aufträgen des Landtages nicht nachgekommen. Aber, Frau Tack, ist es nicht richtig, jetzt zu warten und zu sagen, der neue Geschäftsführer muss die Chance haben, sich in diesen Diskussionsprozess mit einzubringen? Es wäre doch fatal, als Gesellschafter in dieser Übergangsphase vom alten zum neuen Geschäftsführer zu sagen, wir schlagen hier bestimmte Pflöcke ein. Ich glaube vielmehr, es wäre ehrlich - so ehrlich sollten auch Sie, Frau Tack, sein - zu sagen, okay, es muss jetzt mit dem neuen Geschäftsführer gemeinsam an diesem Evaluierungsprozess gearbeitet werden.
Ich will nicht verschweigen, dass auch innerhalb des Landes Brandenburg und innerhalb der Landesregierung in der Vergangenheit teilweise unterschiedliche Auffassungen darüber bestanden, welche Kernaufgaben direkt vom VBB wahrzunehmen sind.
Ich erinnere an die gemeinsame Kabinettssitzung im Dezember des vergangenen Jahres, bei der es beispielsweise auch um die Frage ging, wo zukünftig die Regieebene liegen soll. Frau Tack, da waren wir beide einer Auffassung und haben gesagt, okay das sollte grundsätzlich selbstverständlich beim VBB mit stattfinden. Minister Szymanski teilt unsere Auffassung. Ich sehe also nicht einmal fachlich-inhaltlich, dass hier irgendwo ein Dissens vorhanden ist.
Frau Tack, nehmen Sie ein weiteres Thema, nämlich die Frage, wie viele Aufsichtsratsmitglieder der Verkehrsverbund künftig haben sollte. Da sind wir wahrscheinlich auch einer Auffassung, nämlich der, dass der Aufsichtsrat gestrafft werden sollte.
Aber, liebe Frau Tack, was nutzt es uns denn, wenn Berlin und Brandenburg und wir hier im Landtag eine gemeinsame Auffassung haben, aber die anderen Gesellschafter - sprich die Landkreise, die kreisfreien Städte - dieser nicht folgen? Da können wir hier lange eine gemeinsame Auffassung haben: Gegen den Willen der Landkreise und der kreisfreien Städte werden wir diese Auffassung nicht durchsetzen können. Da können Sie ruhig im Quadrat springen: Wir werden das nicht schaffen, selbst wenn wir es hier gemeinsam wollen!
Ich glaube weiter, dass es wichtig ist, sich intensiv mit dem Bericht des Landesrechnungshofes auseinander zu setzen. Darin sind durchaus Defizite aufgezeigt worden. Auch ich bin der Auffassung, dass die Abstimmung innerhalb der Landesregierung auch zu den operativen Aufgaben in Zukunft besser als in der Vergangenheit stattfinden muss, dass sie deutlich besser werden muss. Hier teile ich in vielen Punkten die Auffassung, die der Landesrechnungshof mit vertritt. Wir brauchen vor allen Dingen eine klarere Einhaltung der Dinge, die im Gesellschaftervertrag vereinbart worden sind. Da gab es Verletzungen auf verschiedenen Seiten. Dagegen hat zum Teil der alte Geschäftsführer verstoßen, aber manchmal gab es durchaus auch Bereiche, in denen das eine oder andere brandenburgische Ministerium versucht hat, ein wenig auszuweichen. Vertragseinhaltung ist hier sehr wichtig.
Ich habe die Hoffnung und gehe davon aus, dass das, was wir auch von Landtagsseite her gemeinsam angeschoben haben, mit dem neuen Geschäftsführer nun wirklich auf die Ebene kommt. Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass jetzt der neue Geschäftsführer Vorschläge erarbeitet, die in den Gremien, in den Organen des VBB zu diskutieren sind, die mit den beiden Verkehrsministerien, also mit der Berliner Senatsverkehrsverwaltung und mit Minister Szymanski, zu diskutieren sind. Daran sind auch wir zu beteiligen, um dann wirklich zu sehen, wo in den Aufgaben des VBB nachgesteuert werden muss.
Aber wichtig ist, dass der VBB auf Dauer Bestand hat. Das muss das Signal sein. Wir sollten also von hier aus einen Beitrag dazu leisten, dass der VBB stabilisiert wird, und wir sollten jetzt nicht in einer unnötigen Diskussion einen Beitrag dazu leisten, dass Sorgen und Nöte in den VBB hineingebracht werden. Deshalb, Frau Tack, lassen Sie uns im Fachausschuss diskutieren! Im Frühjahr dieses Jahres laden wir dann Herrn Franz ein.
Ihren Antrag aber werden wir ablehnen. - Vielen Dank.
Auf der Bundesautobahn 24 zwischen den Autobahndreiecken Havelland und Wittstock wurde zur Senkung der Unfallzahlen eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h eingeführt. Zwischenzeitlich wurden mit dieser Maßnahme ausgesprochen positive Erfahrungen gesammelt. Dadurch wurde die Diskussion angeregt, auch auf anderen Abschnitten der Bundesautobahnen durch eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einen Beitrag zur Senkung des Verkehrsunfallgeschehens zu leisten.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als Mittel zur Senkung des Verkehrsunfallgeschehens auf Bundesautobahnen?
Sehr geehrter Herr Minister Szymanski, während der Kollege Senftleben anscheinend das Primat darin sieht, freie Fahrt für freie Bürger zu fordern; sonst würde er nicht von Befürchtungen sprechen...
Es ist nur noch ein Satz, Herr Präsident. - Ich möchte explizit nachfragen, ob die Landesregierung bezüglich der Geschwindigkeitsbeschränkungen die Sicherheit der Bürger und nicht das Prinzip „Freie Fahrt für freie Bürger“ in den Mittelpunkt stellt.
Herr Kollege Schippel, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage: Ist die Auffassung der PDS richtig, dass den Landkreisen und Aufgabenträgern Mittel für die Schülerbeförderung gekürzt worden sind, oder ist es richtig, dass es nur anders ausgewiesen worden ist, nämlich in die allgemeine Verbundmasse einfloss?
Die zweite Frage: Würden Sie es für sinnvoll halten, dass ein Landkreis eine Satzung über die Elternbeteiligung erlässt, obwohl es dadurch, wie beispielsweise im Barnim, zu keiner Entlastung des Kreishaushaltes kommt?
Herr Minister, lieber Jubilar, ist Ihnen erstens bekannt, ob dem Vorhabenträger eine Baugenehmigung oder eine ähnlich geartete Genehmigung, die Grundlage für einen Baubeginn bzw. die Durchführung einer Ausschreibung ist, vorliegt?
Zweitens: Teilen Sie die Auffassung, dass durch ein ordnungsgemäßes Arbeiten des Vorhabenträgers, eine ordnungsgemäße Abstimmung der Planung, die zeitlichen Verzögerungen, die jetzt dem Naturschutz in die Schuhe geschoben werden, zu verhindern gewesen wären?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einzelplan 10 ist einer der Einzelpläne mit dem größten finanziellen Umfang. Er ist der Einzelplan, der mit Sorge dafür tragen soll, dass die ländliche Entwicklung und die ländlichen Strukturen auch zukünftig in Brandenburg mitgetragen werden, mitgetragen von uns, und dass vor allem auch ländliche Räume eine Chance sehen.
Wir haben versucht, auch angesichts der schwierigen finanziellen Situation, in der wir uns befinden, Schwerpunkte zu setzen. Ich will ein paar nennen.
Das ist zum einen die integrierte ländliche Entwicklung. Über 350 Millionen Euro sollen dafür im kommenden Jahr ausgegeben werden. Es geht um Themen wie nachwachsende Rohstoffe und Direktvermarktung. Aber es geht auch um die große Aufgabe der Braunkohlensanierung in der Lausitz. Hier beteiligt sich das Land Brandenburg mit über 50 Millionen Euro. Es geht um die Fortsetzung der Forstreform, um die spannenden Fragen Umwelt- und Naturschutz, um die Weiterführung von Maßnahmen in den Bereichen Trink- und Abwasser, Abfall und Altlasten, aber auch Hochwasserschutz.
Wir haben in den letzten Tagen und Wochen in Brandenburg den Beginn einer Diskussion über die Frage erlebt, ob die Schwerpunkte eigentlich richtig gesetzt sind. In Medien war zu vernehmen, dass auch die Sorge besteht, dass die Landesregierung oder einzelne Vertreter der Landesregierung ländliche Räume vielleicht aufgeben würden. Darüber vergisst man allerdings, dass es tatsächlich notwendig ist, einmal zu schauen, was in der Vergangenheit passiert ist, wo Defizite bestehen. Es ist ja von den Vertretern aller Fraktionen heute sehr deutlich eingefordert worden, zu analysieren, zu schauen: Wo haben wir viel erreicht? Wo gibt es Defizite? Wo gibt es Schwerpunkte? - Ich meine, auch dieses müssen wir mit diesem Haushaltsplan leisten.
Wir können sehr zufrieden sein, dass in vielen, gerade kleineren Orten der Peripherie Brandenburgs ausgesprochen viel beispielsweise in der Infrastruktur erreicht worden ist. Dort ist die Infrastrukturausstattung zum Teil besser als im berlinnahen Raum oder in den Klein- und Mittelzentren der Peripherie.
Wenn wir jetzt darüber nachdenken, wo wir zukünftig das Geld schwerpunktmäßig einsetzen, dann ist, glaube ich, die Diskussion über Defizite, über Handlungsschwerpunkte einfach angesagt. Das heißt nicht, dass wir kleinere Orte, Ortsteile damit abschneiden wollen, sondern wir müssen einfach schauen, wo der Fördermitteleinsatz, der Einsatz von Landesgeldern einen großen Nutzen hat.
Wenn wir uns die Gemeindegebietsreform und dabei gerade die Beispiele von freiwilligen Zusammenschlüssen in den ländlichen Räumen vor Augen führen, dann können wir häufig feststellen, dass die Grundzentren nicht so gut entwickelt sind wie beispielsweise die Ortsteile. Wenn wir lebenswerte Räume schaffen wollen, dann müssen wir uns also fragen, wo das konzentriert werden muss. Ich meine, da müssen wir wirklich sagen: Da ist die Schule, da sind die Einkaufsmöglichkeiten, hier sind kulturelle Einrichtungen. Das sind die Bereiche, die vorrangig gefördert werden müssen. Dann werden wir in einem Ortsteil mit 150 oder 250 Einwohnern vielleicht auch einmal auf den Bau eines Fuß- oder Radweges verzichten müssen. Da ist also auch Realismus angesagt.
Die entscheidende Voraussetzung dafür ist die Entwicklung regionaler Konzepte. Es gibt gute Beispiele. In verschiedenen Landkreisen, Regionen ist es aber noch nicht so weit, dass man wirklich ehrlichen Herzens sagt: Hier können wir auch einmal mit einer Fördermaßnahme zurückstecken. Lasst uns auf etwas Gemeinsames zugehen! Lasst uns konzentrieren!
Wir müssen die Frage stellen, ob es angesagt ist, quasi in jedem kleinen Ort beispielsweise ein Dorfgemeinschaftszentrum zu errichten, kulturelle Einrichtungen neu zu schaffen. Ich rede nicht über den Erhalt, meine Damen und Herren, ich rede über die Neuschaffung. Da ist, glaube ich, einiges möglich. Wenn es intelligent angegangen wird, ist es auch eine Bereicherung, ein Gewinn für die Region.
Eine weitere große Aufgabe, der wir uns zu stellen haben, ist die Umstrukturierung im Bereich der Landesverwaltung und hier speziell im Geschäftsbereich des MLUR. Ich meine, dass noch gar nicht ausreichend gewürdigt worden ist, welche erheblichen Umstrukturierungsleistungen im Bereich des MLUR in der Vergangenheit bereits erbracht worden sind und was dort zukünftig noch ansteht. In der öffentlichen Wahrnehmung konzentrieren wir uns meist auf die Polizeireform; ich will das gar nicht in Abrede stellen. Aber man muss sich auch einmal anschauen, was im Bereich des MLUR passiert ist. Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sind zusammengeführt worden. Wir hatten die Forstreform. In keinem Bereich wurde in relativ kurzer Zeit so viel Personal umstrukturiert. Zum 01.01. des kommenden Jahres steht eine weitere Bündelung von Aufgaben im Landesumweltamt an. Ich nenne hier die Ämter für Immissionsschutz, die Auflösung der Landesanstalt für Großschutzgebiete, deren Aufgaben ebenfalls in das Landesumweltamt integriert werden müssen.
Das Ganze - das steht natürlich auch im Mittelpunkt solcher Betrachtungen - ist gleichzeitig mit Personaleinsparungen, mit der Senkung von Personalausgaben verbunden. Das ist die eigentliche Kunst, die Aufgaben, die im Regelfall leider nicht weniger werden, mit dem vorhandenen bzw. mit weniger Personal zu bewältigen. Die Personalausgaben im Bereich des MLUR werden im kommenden Jahr um 4,2 % geringer sein und die Personaleinsparung wird bei 3,7 % liegen.
Gestatten Sie mir, dass ich auch auf die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und auf die der PDS-Fraktion eingehe. Das ist in meinen Augen ganz spannend. Wenn wir hier und heute im Plenum die Kritik der Opposition an dem vernehmen, was wir als Koalition machen bzw. was das Ministerium oder die Ministerien auf den Weg bringen, dann muss man da als Messlatte die Frage stellen, ob es die Opposition tatsächlich besser weiß, wie sie selbst immer sagt. Wenn man sich dazu die Änderungsanträge der Opposition anschaut, dann stellt man fest, dass diese gerade zum Einzelplan 10 sehr dünn sind. Ich könnte das so werten, dass die Opposition mit dem, was die Landesregierung im Einzelplan 10 auf den Weg gebracht hat, ausgesprochen zufrieden zu sein scheint.
- Nein, das ist eine nüchterne Einschätzung, Herr Bisky, und zwar nachdem ich mir einige Ihrer Anträge zum Beispiel zum Bereich Trinkwasser/Abwasser angeschaut habe.
- Frau Dr. Enkelmann, Sie müssen sich einmal vor Augen führen, was Sie hier machen. Sie behaupten nach wie vor, im Lande Brandenburg werde eine verfehlte Abwasserpolitik betrieben. Das trifft nicht zu. Schauen Sie sich unseren Antrag an. Ohne Zweifel gibt es im Lande Brandenburg noch einzelne Problemfälle, bei denen ein heftiger Streit zwischen kommunalen Vertretungskörperschaften, Zweckverbänden und Bürgerinitiativen geführt wird. Das ist aber doch das Normalste von der Welt. Auch in Ihrer Heimatstadt Bernau, in Panketal oder in Eberswalde gibt es zu einzelnen Dingen unterschiedliche Auffassungen.
Jetzt kommt es: In Zukunft müssen wir - dafür haben wir uns auch klar ausgesprochen - für Gemeinden unter 2 000 Einwohnern bei der Abwasserförderung eine ganz klare Grenze ziehen. Das ist Konsens. Aber was machen Sie jetzt? Sie schätzen die Situation in den anderen Orten, nämlich in denen mit mehr als 2 000 Einwohnern, völlig falsch ein. Dort besteht nämlich ein riesengroßer Bedarf, und zwar insbesondere bei der Erneuerung von Wasser- und Abwasseranlagen.
- Wir streichen nicht. Im Haushaltsplan sind die EFRE-Mittel enthalten. Da gibt es eine Schwerpunktsetzung. Sie dagegen, Frau Dr. Enkelmann, wollen die im Landeshaushalt für Trinkwasser/Abwasser vorgesehenen Mittel um mehr als 7 Millionen Euro kürzen. Wenn Sie das so machen wollen, dann kennen Sie die Realität nicht. Gehen Sie einmal zu Ihrem Bürgermeister nach Bernau, gehen Sie nach Eberswalde oder zu anderen Zweckverbänden und machen sich einmal vertraut damit, welcher Veränderungsbedarf dort besteht.
Wenn Sie, wie Sie hier immer sagen, immer an die Bürger denken, dann sollten Sie den Bürgern auch sagen, dass eine Kürzung dort, wie Sie das wollen, bei bestehendem Investitionsbedarf eine Gebührenerhöhung bedeutet. Ihr Antrag ist also ein Antrag auf Gebührenerhöhung draußen im Lande. Das finde ich unmöglich.
Selbstverständlich sehen wir hier das Wechselfeld zwischen der Verantwortung des Landes und der kommunalen Selbstverwaltung. Dazu ist festzustellen, dass das, was in den letzten vier Jahren unter Federführung von Wolfgang Birthler gemacht worden ist, eine deutliche Versachlichung der Diskussion mit sich gebracht hat. Es gibt noch kleine Probleme. Wir haben das Schuldenmanagement gemacht. Das Geld wird da eingesetzt, wo es gebraucht wird. Wenn Sie durch das Land gehen, dann werden Sie feststellen, dass es wirklich ruhiger geworden ist. Die Bürger akzeptieren die getroffenen Maßnahmen.
Jetzt müssen wir zusehen, dass wir für den Schwerpunkt der Sanierung von Zweckverbänden und für die großen Städte, und zwar gerade für die, die vom Stadtumbau betroffen sind, ausreichend Mittel zur Verfügung haben. Dazu möchte ich Ihnen eine kleine Arbeitshilfe empfehlen, die Sie als PDS-Fraktion vielleicht auch schon kennen. Das ist die Broschüre mit dem Titel „Anpassung der technischen Infrastruktur beim Stadtumbau“. Durch dieses Material wird sehr deutlich, was es bedeutet, wenn wir keine öffentlichen Fördermittel für die eh leidgeprüften betreffenden Städte in die Hand nehmen, was dann Bürger über die Betriebskosten bezahlen müssen, wenn wir dort keine Fördermittel einsetzen.
Eine weitere wichtige Frage ist die, wie wir im Bereich des Umweltschutzes, des Vertragsnaturschutzes weiter agieren. Hierzu haben Sie einen Änderungsantrag gestellt, der nachvollziehbar ist. Auch wir und die Kollegen der CDU-Fraktion wünschten uns, dass wir hierfür mehr Mittel hätten. Aber wir müssen natürlich prüfen, ob die Deckungsquellen realistisch sind. Bei dieser Prüfung mussten wir zu dem Ergebnis kommen, dass die von Ihnen genannte Deckungsquelle leider nicht realistisch ist.
- Frau Dr. Enkelmann, dies sollten Sie uns wirklich nicht unterstellen. Wir haben uns das sehr genau angeschaut. Ich nenne als Beispiel die Position „Erhaltungskosten für Gewässer 1. Ordnung“. Diese wollen Sie um 1 Million Euro senken. Aber es ist doch so: Die Verbände übernehmen im Auftrag des Landes die betreffenden Aufgaben. Wenn das Ihrem Änderungsantrag entsprechend gestrichen würde, dann bedeutete das, dass Aufgaben, die wir den Wasser- und Bodenverbänden übertragen haben, von diesen nicht mehr wahrgenommen werden könnten oder auf deren Rechnung wahrgenommen werden müssten. Das wollen wir nicht und das werden wir nicht tun.
Es geht hierbei nicht um Gewässer 2. Ordnung, sondern um Gewässer 1. Ordnung.
Ich meine, der vorliegende Einzelplan 10 ist ein tragfähiger Einzelplan, den wir heute hier so verabschieden können. Ich hoffe, dass die Diskussion zu den inhaltlichen Fragen, bei denen es natürlich auch eine Wechselwirkung im Blick auf Naturschutzgesetz, Wassergesetz und Waldgesetz gibt, in der nächsten Zeit in diesem Hause intensiv geführt wird.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum Einzelplan 10. - Vielen Dank.
Erste Frage: Frau Tack, ist Ihnen bewusst, dass in der Vergangenheit und auch in der Zukunft die Schülerbeförderung Aufgabe der Landkreise war bzw. ist?
Meine zweite Frage: Ist Ihnen bewusst, dass Ihre Aussage falsch ist, dass das Land keine Mittel mehr für die Schülerbeförderung zur Verfügung stellt, da nur die Zweckbindung im Gemeindefinanzierungsgesetz aufgehoben worden ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Flüsse sind Grenzen. Grenzen wie Flüsse gilt es zu überwinden. Dazu braucht man Brücken - Brücken nicht nur in infrastrukturellem Sinne, sondern auch in den zwischenmenschlichen Beziehungen, Brücken im Bereich der Wirtschaft. Ich glaube, dass die Grenze zwischen Polen und Deutschland über Jahrzehnte hinweg auch von den damaligen Machthabern ganz bewusst als Grenze angelegt war, damit es möglichst wenig Kontakte zwischen den Menschen und den Regionen gibt. In den letzten Jahren haben wir die Chancen bereits gut genutzt, um weiterzukommen, aber wir haben noch viel aufzuholen. Denn wenn Sie sich die Statistik anschauen, werden Sie feststellen:
Wir haben im Moment zwischen Deutschland und Polen nur etwa 10 bis 15 % der Brücken, die es vor den Zerstörungen 1945 an Oder und Neiße gab.
Eine leistungsfähige Infrastruktur ist die zwingende Voraussetzung, um für Brandenburg die Chancen zu wahren und zu nutzen, die sich aus der EU-Osterweiterung ergeben. Es gibt zwei Bereiche von Infrastruktur. Dazu gehören die transeuropäischen Netze, die primär darauf abstellen, internationale EUweite Verbindungen zu realisieren. Diese sind wichtig. Aber für uns ist vor allen Dingen wichtig, dass die Infrastruktur stimmt, die wir brauchen, um unsere Wirtschaft und unsere Menschen in die Lage zu versetzen, die Potenziale, die sich für uns aus der EU-Osterweiterung ergeben, zu nutzen.
Das letzte Jahr war von den Diskussionen um den Bundesverkehrswegeplan gekennzeichnet. In diesen Diskussionen haben wir als Land Brandenburg viel nachsteuern können. Ich denke an den Eisenbahnbereich. Die Verbindung Berlin - Cottbus Görlitz ist nicht nur eine innerdeutsche Verbindung, sondern vor allen Dingen auch eine Verbindung, die wir brauchen, um den polnischen, den schlesischen Raum einzubeziehen.
Das Gleiche gilt für die Verbindung Berlin - Stettin. Diese ist vernachlässigt worden. In den Diskussionen zum Bundesverkehrswegeplan haben wir deutlich gemacht, dass sie für die Osterweiterung, aber selbstverständlich auch für die regionale Wirtschaft wichtig ist.
Straßengrenzübergänge sind ein weiterer Schwerpunkt. Aber selbst das Wort Grenzübergang macht schon deutlich, welche Probleme wir zum Teil in unserem eigenen Denken haben. Ich glaube, dass wir nach dem 1. Mai, eigentlich heute schon, nicht den Begriff „Grenzübergang“ verwenden sollten, sondern dass der Begriff eine neue Form braucht. Denn allein der Begriff „Grenzübergang“ macht deutlich, dass wir eine Grenze im eigenen Kopf haben. Es muss dazu kommen, dass wir uns auch hinsichtlich der Begrifflichkeiten verändern.
Die Diskussionen, die wir geführt haben - Frau Richstein sprach die Diskussion um Guben/Gubinek an, aber auch die um Schwedt gehört dazu -, machen deutlich, dass es hier ganz konkrete Probleme gibt. Es ist uns noch nicht gelungen, an jeder Stelle für die deutsche und die polnische Seite wirklich eine Win-Win-Situation zu erzielen. Ich glaube, der Schlüssel zum Erfolg ist, dass wir uns nicht nur ansehen, welche Vorstellungen und Ansätze wir haben, sondern dass es vor allen Dingen gelingt, die polnische Seite partnerschaftlich davon zu überzeugen, den Neubau von Straßen und Brücken über Oder und Neiße als Chance für sich zu ergreifen. Nur so erzielen wir Win-Win-Situationen.
Dazu gehört auch, sich stärker als bisher in die polnische Mentalität hineinzuversetzen. Sie ist etwas anders als die deutsche Mentalität. Wer die Diskussionen in den letzten Wochen und Monaten verfolgt hat, weiß, wie wichtig es ist, auf die ganz konkreten Befindlichkeiten einzugehen. Auch diesbezüglich müssen wir noch viel lernen.
Ich darf das auch noch einmal anhand des Grenzübergangs Schwedt deutlich machen, der in den letzten Jahren gerade für den Wirtschaftsstandort Schwedt eine sehr große Bedeutung hatte. Wir müssen herausfinden, welche Interessen die polnische Seite hat, und dann einen Vorschlag entwickeln, mit dem
wir auf die polnische Seite zugehen. Es geht also nicht darum, immer nur die deutsche Position durchzusetzen, die wir für die beste halten, sondern auch darum, herauszufinden, ob vielleicht die II-B-Situation die bessere ist. Ich glaube, dann gelingt es.
Ein weiterer Aspekt - dabei will ich aufgreifen, was Frau Richstein sagte - sind die persönlichen partnerschaftlichen Kontakte zwischen Kommunen, Vereinen und Menschen. Ich möchte Sie in dem Zusammenhang ganz herzlich bitten, dies auch in den Mittelpunkt Ihrer eigenen Arbeit, auch Ihrer Wahlkreisarbeit, zu stellen.
Frau Richstein, ich werde leider das Angebot, das Sie für den 30. April unterbreitet haben, nicht annehmen können. Das liegt daran, dass meine Heimatgemeinde Wandlitz bereits seit Jahren mit einer kleinen Stadt in der Nähe der polnischen Ostseeküste, mit Trzebiatow, partnerschaftlich verbunden ist. Dort werde ich die Zeit vom 30. April bis zum 1. Mai verbringen.
Dieses Ereignis sollte man begehen. Solche Kontakte zeigen unseren Partnern, dass wir es mit der EU-Osterweiterung ernst meinen und sie annehmen.
Herr von Arnim, ich glaube sagen zu können, wenn man in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai in Polen gemeinsam auf die Chancen und die Nutzung dieser Chancen anstößt, dann haben wir auch persönlich unseren Beitrag dazu geleistet, dass die EU-Osterweiterung nicht nur für die Staaten dort, sondern auch für Brandenburg ein Erfolg wird. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manche Kollegen haben schon etwas über den „Weichensteller“ gelästert. Ich würde sagen, wir sind als Land Brandenburg mehr in der Situation des Fahrdienstleiters; denn dieser darf das Signal immer erst dann auf „Fahrt“ stellen, wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Und, Frau Tack, Sie wollen ja manchmal auch ganz gern Fahrdienstleiterin sein.
Zehn Jahre Bahnreform - vor einigen Tagen wurde das ganz groß gefeiert - ist zweifelsohne eine Erfolgsgeschichte. Wir als Abgeordnete sind jedoch immer in der Pflicht, uns genau anzuschauen, ob es ein absoluter Erfolg ist oder ob der Weg nicht noch ziemlich lang ist, bis diese Reform insgesamt ein Erfolg wird. Denn die Bahnreform ist nicht abgeschlossen. Wir haben einen Großteil des Weges hinter uns. Es fehlen vielleicht noch die letzten 20 %. Aber dabei geht es darum, genau darauf zu schauen, wie unsere Landesinteressen stärker als bisher definiert und artikuliert werden können. In den vergangenen Jahren haben sich die Länder zu wenig in den Prozess der Bahnreform eingemischt.
Wir haben als Land Brandenburg aus dem Regionalisierungsgesetz die Verantwortung, den Regionalbahnverkehr, den Verkehr der Regionalexpresszüge, zu organisieren und als Besteller aufzutreten. Wir haben in den vergangenen Jahren eine höhere Verantwortung übertragen bekommen und müssen diese natürlich wahrnehmen. Dabei geht es darum zu erkennen, was die Prinzipien für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sind. Ich möchte drei nennen:
Das eine ist ein ganz klares Prinzip der Aufgabenteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Es darf in diesem Bereich zu keinen Verwischungen und Vermengungen kommen, sondern es muss Klarheit und Transparenz herrschen.
Ich halte aber auch mehr Wettbewerb als bisher in diesem Bereich für nötig. Es wird immer von der Zugänglichkeit der Net
ze gesprochen und davon, dass mehr Eisenbahnunternehmen tätig sind. Wenn man sich die Statistik genau ansieht, stellt man jedoch fest: Wir haben im Fernverkehr und auch im Regionalverkehr einen Monopolisten. Nur im Güterverkehr ist bisher tatsächlich Wettbewerb zu verzeichnen.
Ich sprach davon, dass es viele Erfolge gab, jedoch nicht der Gesamtprozess als Erfolg anzusehen ist, sondern wir gerade für das Land Brandenburg darauf dringen müssen, mit vorhandenem Geld mehr für unsere Bürger zu organisieren. Dazu gehört auch mehr Wettbewerb; denn Wettbewerb darf ja nicht bedeuten, eine Leistung zum geringsten Preis einzukaufen, sondern Wettbewerb bedeutet, mehr Qualität und mehr Quantität für die Fahrgäste zu organisieren.
Entscheidende Bedeutung kommt dabei der Beibehaltung der staatlichen Infrastrukturverantwortung zu; wir sind in unserem Antrag darauf eingegangen. Sie wissen, dass das ein großes Diskussionsthema ist, bei dem wir uns mit dem Vorstand der Deutschen Bahn AG nicht einig sind; denn dieser möchte einen Börsengang inklusive der Infrastruktur antreten. Die Infrastruktur aus der öffentlichen Hand zu geben wäre meines Erachtens ein schwer wiegender Fehler; denn es darf auch nicht sein, dass Steuergelder für die Finanzierung privater Dividenden eingesetzt werden.
Gerade die Diskussionen um die Ergebnisse aus dem Vermittlungsausschuss machen deutlich, dass der Bund die öffentliche Infrastrukturverantwortung trägt, er also auf Dauer Geld in die Hand nehmen muss, um die Eisenbahnnetze zu unterhalten und auszubauen. Das steht im völligen Widerspruch dazu, diesen Bereich privatisieren zu wollen. Das würde bedeuten, dass schon im Börsenprospekt eines zu privatisierenden Netzbereichs eine Sicherheit angegeben werden müsste und 3 oder 4 Milliarden Euro jährlich an die dann privatisierte oder teilprivatisierte Deutsche Bahn fließen müssten.
Es geht uns auch darum, ein stärkeres Mitspracherecht bezüglich dessen zu erhalten, wie und wo Finanzmittel des Bundes eingesetzt werden. Sie werden wissen, dass es Sammelvereinbarungen zwischen der DB, dem Land Brandenburg und anderen Bundesländern gibt. Es kann doch nicht sein, dass die Deutsche Bahn AG primär darüber entscheidet, wo Bundesmittel in die Infrastruktur - zum Beispiel in Brandenburg - fließen. Diezbezüglich ist es notwendig, bei der dritten Stufe der Bahnreform in der entsprechenden Bundesgesetzgebung nachzusteuern, damit unser Mitspracherecht gestärkt wird, denn für den Regionalverkehr sind primär wir verantwortlich.
Ein Beispiel dafür kann die Initiierung regionaler Netze, allerdings in regionaler Verantwortung, sein. Die Deutsche Bahn AG hat mit der Usedomer Bäderbahn selbst ein positives Beispiel geliefert, mit dem unter Beweis gestellt worden ist, dass unter regionaler Verantwortung Dinge wesentlich besser funktionieren können als mit zentraler Steuerung. In Brandenburg gibt es das Beispiel der Heidekrautbahn, wo in hervorragender Weise öffentliches Geld in sehr kurzer Zeit im Interesse der Fahrgäste eingesetzt worden ist.
Das heißt: Mehr Wettbewerb, gut organisiert, dient dem Kun
den. Qualitativ gute Leistungen für weniger Geld und keine Monopolstellung - das muss unsere Strategie sein. Ich plädiere deshalb dafür, dass die Bahnreform fortgesetzt wird, das Primat jedoch darin besteht, dass die Länderinteressen stärker als bisher berücksichtigt werden. - Ich bitte um Annahme dieses Antrags.
Während das Linienbestimmungsverfahren zur B 167 zwischen der Autobahn und der B 2 im Raum Eberswalde inzwischen abgeschlossen ist, „hängt“ das Raumordnungsverfahren, wenn ich den Ausdruck so gebrauchen darf, noch zwischen Eberswalde und Bad Freienwalde.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie ist der Stand des Raumordnungsverfahrens zur B 167?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, ich habe heute mit Freude in der Zeitung gelesen, dass Sie - hier vor uns eben wiederholt - von einem neuen Realismus sprechen. Ich stelle fest, dass auch Sie langsam etwas realistischer werden.
Was mich vor allen Dingen freut, ist die Ankündigung, dass Easyjet nach Schönefeld kommen wird. Das ist genau das, was wir brauchen. Wir brauchen nicht ein Kaputtreden von Standorten,
sondern gemeinsame Anstrengungen, damit der Standort Schönefeld gestärkt und somit die Voraussetzung geschaffen wird, dass der BBI tatsächlich kommt.
Was ich in Ihrer Rede vermisst habe, ist die Auseinandersetzung mit den gesamten Fragen. 90 % Ihrer Rede widmeten Sie ausschließlich Ihrem Lieblingsthema, nämlich dem Großflughafen BBI.
Da wir wesentlich mehr Standorte haben, um die es in der Antwort ebenfalls geht, wäre es spannend gewesen, von Ihnen auch dazu Meinungsäußerungen zu hören. Aber vielleicht ist Ihre Rede auch nur das Ergebnis dessen, dass Sie mit den Antworten auf die Große Anfrage einverstanden sind.
Meine Damen und Herren, was ist überhaupt Aufgabe einer Luftverkehrskonzeption? - Sie ist ein politischer und fachlicher Orientierungsrahmen für die Entwicklung des Luftverkehrs.
- Frau Tack, stellen Sie doch eine Frage, ich würde sie gern beantworten.
Sie ist eine Voraussetzung, um zu einer integrierten Verkehrsentwicklung zu gelangen. Damit ist vor allen Dingen auch die Notwendigkeit verbunden, Anforderungen an Flugplatzbetreiber und -nutzer zu definieren. Es geht darum, dass wir mit ei
ner Luftverkehrskonzeption zu definieren versuchen, wie wir die Luftverkehrsnachfrage von Wirtschaft und Bevölkerung befriedigen können, wie wir dafür die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. Dabei geht es um die Vorhaltung und die Entwicklung der breiten Palette an Flughäfen. Das ist nicht nur der BBI, sondern sind auch Regionalflughäfen, Verkehrslandeplätze, können aber auch Sportflugplätze sein.
Eine Konzeption ist immer eine Sache, die sich dynamisch entwickeln muss, die man zur gegebenen Zeit auf den Prüfstand stellt. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass die erste Luftfahrtkonzeption des Landes Brandenburg im August 1995 von der Landesregierung vorgelegt worden ist. Im August 2000 wurde dem Gremium die erste Überarbeitung vorgelegt. Sowohl Minister Meyer als auch Minister Szymanski haben zu jedem Zeitpunkt gesagt: Wenn es notwendig ist, wenn es signifikante Veränderungen der Rahmenbedingungen gibt, wird es selbstverständlich auch eine Überarbeitung der Luftverkehrskonzeption geben.
Ein Beispiel, Frau Tack, wie ernst es die Landesregierung damit nimmt, ist beispielsweise der Auftrag zur Erarbeitung dieser Studie, die uns im Januar des nächsten Jahres vorgelegt werden wird. Der gesamte Prozess wird ständig evaluiert. Wenn die Ergebnisse es notwendig machen, die Luftverkehrskonzeption zu ändern, wird dies geschehen.