Protokoll der Sitzung vom 27.08.2003

Das Düngen mit Klärschlamm auf Ackerflächen in Brandenburg ist nach Darstellung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung wegen der möglichen Schadstoffbelastung von Klärschlamm nicht unproblematisch. Nach einem kürzlich veröffentlichten Bericht des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung wird nach wie vor Klärschlamm - vorwiegend aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen - in großer Menge nach Brandenburg gebracht und hier zur Düngung verwendet. Etwa 27 000 bis 30 000 Tonnen Klärschlamm gelangen nach Angaben des Ministeriums jährlich auf landwirtschaftlich genutzte Flächen in Brandenburg. Auf diesem Wege würden in nicht unbeträchtlichem Maße Schadstoffe in Brandenburger Böden einsickern, so das Ministerium weiter.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Düngung mit Klärschlamm in der brandenburgischen Landwirtschaft in Zukunft zu verhindern bzw. zu reduzieren?

Herr Minister Birthler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unbestritten ist, dass mit der Ausbringung vieler Stoffe zur Verbesserung des Ertrags in der Landwirtschaft die Miteinbringung von Schadstoffen, insbesondere Schwermetallen, verbunden ist. Dies gilt in besonderem Maße für den Einsatz von Klärschlamm. Daher laufen gegenwärtig bundesweit Diskussionen zum Schadstoffgehalt in Stoffen, die zu Düngezwecken in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Ein Abschluss ist gegenwärtig noch nicht zu erkennen, es zeichnet sich jedoch ab, dass der Einsatz von Klärschlamm künftig stark eingeschränkt werden wird.

Vorschläge, im Bundesrat einen vollständigen Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen zu erreichen, waren nicht mehrheitsfähig. Im Rahmen der bisherigen Diskussion favorisiert das Land Brandenburg einen mittelfristigen Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung. Ein Brandenburger Alleingang ist dabei aber rechtlich nicht möglich.

Aufgrund der bundesweit noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildung ist ein spezielles Konzept für das Land Brandenburg zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Brandenburg wird sich für bundeseinheitliche Regelungen zur territorialen Klärschlammverwertung einsetzen, das heißt: Aufkommen und Verwertung von Klärschlamm im gleichen Gebiet, umfassende Eindämmung des Klärschlammtourismus aus anderen Bundesländern oder EU-Staaten sowie die erforderliche Novellierung der Klärschlammverordnung. Mit dieser Lösung würde eine ökologisch verträgliche und ökonomisch sinnvolle Klärschlammverwertung möglich sein.

Herr Minister, es gibt noch Klärungsbedarf. Bitte sehr, Herr Claus.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Erste Frage: Wie hoch ist die Schadstoffbelastung des derzeit in Brandenburg zur Düngung verwendeten Klärschlamms und um welche Schadstoffe handelt es sich konkret?

Zweite Frage: Welche konkreten Gefahren für das Grundwasser sowie für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen in Brandenburg gehen derzeit von den schadstoffbelasteten Klärschlämmen, die in Brandenburg zur landwirtschaftlichen Düngung verwendet werden, aus?

Die Fragen sind sehr allgemein gehalten und insofern schwer zu beantworten, weil die Zusammensetzung der Klärschlämme je nach Herkunft unterschiedlich ist.

Sie haben nach Schadstoffen gefragt. Die Hauptschadstoffe, die wir zu beachten haben, sind die Schwermetalle. Es kommen allerdings auch Medikamente, Hormonbelastungen und Ähnliches hinzu.

Es ist aber völlig klar, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefahr für die Ernährung oder für das Grundwasser besteht. Die Problematik bei Klärschlamm ist, dass es über die Jahre zu einer Anreicherung von Stoffen kommt. Deshalb ist es dringend geboten, möglichst bald eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen.

Zur Formulierung der Frage 1690 (Aktuelle Vorschläge zur Reform der Lehrkräfteausbildung) erteile ich der Abgeordneten Siebke das Wort.

Der Vorsitzende des Bundesverbandes der deutschen Arbeitge

ber, Dieter Hundt, fordert eine grundlegende Reform der Lehrkräfteausbildung und sieht dafür die Abschaffung des Staatsexamens und des Referendariats vor. Wie aus dem am 18. August 2003 veröffentlichten Positionspapier des BdA hervorgeht, sollen unter anderem mehr Praxisanteile mit dem Hochschulstudium verknüpft und die Studienabschlüsse Bachelor und Master eingeführt werden. Mit Eignungstests soll geeignetes Lehrpersonal herausgefiltert werden.

Ich frage die Landesregierung deshalb: Wie schätzt sie die Möglichkeit der Einführung dieses Modells für die Lehrerausbildung im Land Brandenburg ein?

Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Kollegin Siebke, ich bin dankbar für die sehr intensive Diskussion, die es mittlerweile in Deutschland zu dieser zentralen Frage der Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems gibt, insbesondere auch für das Land Brandenburg. Denn diejenigen, die heute ihr Studium an der Universität Potsdam oder an einer der drei Lehrer ausbildenden Universitäten in Berlin beginnen, werden, wenn sie ihr Studium in fünf, sechs oder sieben Jahren mit oder ohne Referendariat beendet haben werden, dringend gebraucht. Ich bitte Sie, dies auch allen Bekannten und Kollegen weiterzusagen, sonst haben wir 2009 oder 2010 ein riesiges Lehrermangelproblem.

Die Diskussion ist - völlig zu Recht - auf zwei Ziele gerichtet: Erhöhung der Attraktivität und Verbesserung der Qualität des Lehrerstudiums.

Der Beitrag des Bundesverbandes der deutschen Arbeitgeberverbände ist wichtig; allerdings enthält er - ich habe ihn gründlich gelesen - nicht einen neuen Akzent. Über alle darin gebündelt unterbreiteten Vorschläge wird schon seit Monaten intensiv diskutiert. Es ist aber umso besser, wenn auch der BdA die Diskussion, die wir sowohl in der Kultusministerkonferenz als auch im Land Brandenburg zur Verbesserung der Lehrerausbildung an unseren Hochschulen bzw. in Deutschland insgesamt angestoßen haben, unterstützt. Wir müssen diese Reform in Abstimmung und im Konsens mit den übrigen Ländern organisieren. Deshalb dauert der Prozess etwas länger, als der eine oder andere gehofft hat. Hätte der Bund an dieser Stelle mehr Kompetenzen, könnte man den Prozess vielleicht abkürzen. Aber darüber wird die Föderalismuskommission in den nächsten Monaten sehr intensiv beraten.

Wir in Brandenburg, insbesondere meine Kollegin Wanka und ich, führen bereits eine sehr intensive Diskussion mit der Universität Potsdam. Ich bin deren Rektor, Prof. Loschelder, außerordentlich dankbar und sehe es auch als persönlichen Erfolg an, dass wir es nach Jahren endlich geschafft haben, an der Universität Potsdam ein Zentrum für Lehrerbildung einzurichten. Damit können Reformen der Lehrerausbildung an der Universität initiiert werden. Das Zentrum wird dazu beitragen, dass die Qualität der Lehrerausbildung in Potsdam steigt.

An einigen Stellen werden wir - auch gemeinsam - intensiv nach neuen Wegen suchen müssen, um die Frage zu beantwor

ten, wie das Studium sowohl an der Universität Potsdam als auch in Deutschland insgesamt stärker für die Praxis geöffnet werden kann. Frau Siebke, die Diskussion im Ausschuss hat klar gezeigt, dass die Universitäten bereit sind, auf diesem Wege mitzugehen.

Die Modularisierung der Ausbildung wird angestrebt. Es muss möglich sein, einzelne Studienabschnitte modular abzuschließen und das Studium nicht erst nach fünf Jahren mit einem Staatsexamen zu beenden. Einzelne Zertifikate müssen studienbegleitend erworben werden können. Notwendig ist ein Kerncurriculum für die Lehrerausbildung in Deutschland. Wir müssen endlich zu einer Gliederung des Studiums in Bachelor Artium und Master Artium kommen, wie sie in anderen Studienrichtungen bereits üblich ist. Ich habe deshalb eine Initiative ergriffen, damit sowohl die Bildungs- als auch Wissenschaftsminister aus Berlin und Brandenburg, aber auch die vier Präsidenten bzw. Rektoren der Hochschulen in ein intensives Gespräch eintreten, um für den gemeinsamen Bildungsraum Berlin-Brandenburg die notwendigen Verabredungen zu treffen. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss diesen Prozess sowohl in Berlin als auch in Brandenburg begleiten wird und wir die Vorschläge in dem Gutachten von Prof. Baumert und Prof. Tennorth - beide sind Mitglieder der Berlin-Brandenburgischen Bildungskommission - gemeinsam intensiv auswerten. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Die Fragen 1691 und 1692 beziehen sich auf dasselbe Thema: Verkehrsverbund Berlin Brandenburg. Sind die Fragesteller einverstanden, dass die Fragen gemeinsam beantwortet werden? - Bitte sehr, Herr Schrey. Sie haben Gelegenheit zur Formulierung Ihrer Frage.

Der Presseberichterstattung der letzten Wochen war zu entnehmen, dass der Berliner Senat plant, neben dem VBB eine weitere Regieebene für den Berliner Nahverkehr zu etablieren. Mit dem Land Brandenburg als Gesellschafter des VBB waren die Vorhaben der Berliner Regierung nicht abgestimmt.

Ich frage die Landesregierung: Welche aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Etablierung einer Regieebene für den Berliner Nahverkehr neben dem VBB sind der Landesregierung bekannt?

Frau Tack, bitte.

Eine Arbeitsgruppe des Aufsichtsrates des VBB sollte bis zum 30.06.2003 Vorschläge für die notwendige Reformierung des VBB vorlegen. Der Berliner Senat hat sich inzwischen mit Beschluss vom 08.07.2003 für die Gründung einer eigenen Nahverkehrsservicegesellschaft entschieden und eine entsprechende Ausschreibung getätigt. In der gemeinsamen Sitzung des Brandenburger Hauptausschusses mit dem Ausschuss BerlinBrandenburg des Abgeordnetenhauses am 11.06.2003 bekräftigten sowohl die Berliner Verkehrsstaatssekretärin Krautzberger als auch der Brandenburger Verkehrsstaatssekretär Appel,

dass es zum VBB abgestimmte und gemeinsame Entscheidungen geben wird.

Ich frage die Landesregierung: Welche Entscheidung zur Reformierung des VBB wird sie befördern bzw. welche Abstimmung gibt es mit dem Land Berlin?

Herr Minister Meyer, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Tack! Herr Schrey, der Berliner Senat plant auf der Grundlage eines entsprechenden Senatsbeschlusses, der übrigens auch im Senat nicht unstrittig war, die Einrichtung eines Projektkoordinators zur Wahrnehmung aller wesentlichen Aufgaben des Berliner Aufgabenträgers für die BVG und die S-Bahn. Dieser Projektkoordinator soll den Aufgabenträger, das Land Berlin, bei der Auftragsvergabe sowie der Koordinierung und Steuerung von Aufgaben und weiteren Maßnahmen unterstützen. Nach Darstellung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kommen auf den Berliner Aufgabenträger für BVG und SBahn folgende neue, umfassende Aufgaben zu: Netz- und Angebotsplanung, Bestell- und Qualitätsmanagement, Vertragscontrolling S-Bahn und später BVG.

Der Projektkoordinator wird gegenwärtig durch ein Ausschreibungsverfahren ermittelt. An diesem Verfahren hat sich der VBB beteiligt. Er ist jedoch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bei der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nicht berücksichtigt worden. Der VBB prüft derzeit, ob er gegen die Nichtberücksichtigung seiner Beteiligung rechtliche Schritte einleitet.

Herr Schrey, es wird Sie sicherlich nicht verwundern, dass ich dieses unabgestimmte Handeln des Berliner Verkehrssenators sehr bedauere. Dies ist nicht im Interesse der notwendigen Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg auf dem Verkehrsgebiet, aber auch auf anderen politischen Gebieten und kann nicht die Basis für eine - ich hoffe, so schnell wie möglich erfolgende - Fusion des Wirtschaftsraums Berlin-Brandenburg sein.

(Zuruf von der CDU: Sehr richtig!)

Zur Frage von Frau Tack: Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr haben sich im Laufe des Jahres 2002 auf eine Reform des VBB verständigt und eine entsprechende Überarbeitung der Verbundverkehrsverträge verabredet. Wesentliche Inhalte sind: Konzentration auf die Kernaufgaben, Straffung des Tariffindungsverfahrens, Halbierung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder, Wahrnehmung der SPNV-Regieaufgaben als Geschäftsbesorgung für die Aufgabenträger, Zweiteilung der Finanzierung originärer Aufgaben, Regieaufgaben.

Inzwischen haben sich die Meinungsverschiedenheiten innerhalb der VBB-Organe über Anwendung und Auslegung des Verbundvertragswerkes erheblich verschärft. Der Aufsichtsrat hat deswegen Ende 2002 eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Verbundvertragswerks eingesetzt. Die Senatsver

waltung für Stadtentwicklung und das MSWV haben die oben genannten Änderungsvorschläge in dieses Gremium eingebracht. Sie stießen unter anderem bei den kommunalen Vertretern auf Widerstand. Man einigte sich darauf, zunächst die Kernaufgaben des VBB zu beschreiben.

Diese Beschreibung liegt inzwischen dem Grunde nach vor. Der Umfang der Kernaufgaben ist jedoch noch strittig. Entscheidungen werden letztlich nur einvernehmlich zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und mit den kommunalen Gesellschaftern unter Berücksichtigung der oben genannten Vorschläge getroffen werden können. - Schönen Dank.

Bitte sehr, Frau Tack.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen.

Erstens: Frau Krautzberger hat an den Geschäftsführer des Verkehrsverbundes einen Brief folgenden Inhalts geschrieben:

„Der Projektkoordinator unterstützt lediglich den Aufgabenträger, indem er die von diesem in Wahrnehmung seiner Zuständigkeit zu vergebenden Fachaufträge vorbereitet, koordiniert und steuert. Er bildet daher keine zusätzliche Ebene und behindert nicht die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg, den übrigen Aufgabenträgern sowie dem Verkehrsverbund.“

Wie bewerten Sie diese Mitteilung?

Zweitens: Mit welchen Auswirkungen auf die Finanzierung des Leistungsangebotes innerhalb des Verkehrsverbundes ist im Zusammenhang mit der Streichung der Zuschüsse für den Schülerverkehr durch das Land Brandenburg zu rechnen?

Zur ersten Frage: Ich bedauere dies. Meiner Meinung nach ist die Einschätzung von Frau Krautzberger falsch.

Zur zweiten Frage: Wenn wir eine Zweiteilung in die Finanzierung von originären Aufgaben und Regieaufgaben vornehmen, dann kommt es zu einer Reduzierung. Aber der Verbund hat die Möglichkeit, seine Haushalte durch Regieaufgaben entsprechend zu sichern.

Die Frage nach den Schülerverkehren kann ich Ihnen nicht beantworten, weil Sie natürlich möglichst genaue Zahlen erfahren wollen. Ich weiß zum Beispiel noch nicht, wie sich die einzelnen Landkreise hinsichtlich der Mitfinanzierung der Schülerverkehre verhalten; das ist sehr unterschiedlich. Solange ich das nicht weiß, steht jede Schätzung auf tönernen Füßen.

(Frau Tack [PDS]: Wir fragen später noch einmal da- nach!)

Auch die folgenden Fragesteller frage ich nach ihrem Einverständnis, die beiden Fragen zusammen beantworten zu lassen,