Steffen Reiche
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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Kinder sind geborene Lerner. Wir wissen: Auf den Anfang kommt es an. Die Erfahrungen, die Kinder mit dem Lernen im Kindergarten sammeln, sind für ein ganzes Leben prägend. Die Hirnphysiologen sagen uns: Das wichtigste Hirnwachstum findet bei den Drei- bis Sechsjährigen statt und die Synapsenverschaltung im Hirn wird in dieser Zeit organisiert.
Deshalb haben wir uns in den letzten fünf Jahren sehr intensiv bemüht, gerade diesen Anfang zu stärken und optimale Konditionen für das Wachsen und die kindliche Bildung zu organisieren. Ich kann hier wegen der kurzen Redezeit nur beispielhaft auf einige der Maßnahmen eingehen, über die wir im Ausschuss auch informiert haben. Aber gerade in den letzten Wochen ist noch einmal einiges Wichtige hinzugekommen.
Wir haben begonnen, indem wir mit einem Modellprojekt zum Bildungsauftrag von Kindertagesstätten den Bildungsauftrag in den Kindertagesstätten wieder gestärkt haben. Herausgekommen ist ein wichtiges Buch „Forscher, Künstler, Konstrukteure“, was mittlerweile auch deutschlandweit in den Kindertagesstätten gelesen wird und Impulse gegeben hat, weil wir den
Kindergartenerzieherinnen deutlich machen wollten, dass es vor allem um Selbstbildungsprozesse geht.
Es geht nicht darum, dass wir den Kindern im Kindergarten einen Trichter ins Ohr bringen und ihnen Wissen eintrichtern, sondern sie selbst sind die Organisatoren ihrer Bildungsprozesse. Das muss früh beginnen, weil es dann ein ganzes Leben lang fortgesetzt werden kann.
Ich habe, um das, was wir hier in Brandenburg erreicht haben, auch national zu verabreden, eine nationale bzw. bundesweite Verabredung organisiert. Bayern und Brandenburg haben das Papier erarbeitet. Wir haben es in Ludwigsburg im Jahre 2003 beschlossen, im Jahr 2004 ist es von der Jugendministerkonferenz verabschiedet und auf unsere Anregung hin auch in der Kultusministerkonferenz diskutiert und beschlossen worden.
Insofern gibt es erstmals für die Umsetzung des Bildungsauftrages in den Kindertagesstätten eine nationale Verabredung, die von Jugendminister- und Kultusministerkonferenz gemeinsam beschlossen worden ist.
Wir in Brandenburg haben mit dem, was wir mit den Wohlfahrtsverbänden, aber auch mit dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag erarbeitet haben, einen Rahmen geschaffen, in dem die Bildungsarbeit in den Kindertagesstätten in Brandenburg jetzt stattfinden kann und wird. Sie ist ergänzt worden um eine Zusammenfassung dessen, was in den konfessionellen Kindertagesstätten als Bildungsarbeit über die sieben Grundsatzbereiche hinaus gemacht wird, vom mathematisch-naturwissenschaftlichen Lernen über das Sportliche, Musische usw.
In der nächsten Legislaturperiode haben wir weitere Dinge zu tun. Dann ist die Verzahnung von Kindertagesstätten und Grundschulen besser zu organisieren. Das bundesweite Gespräch, das wir mit der Tagung „Ponte“ jetzt in der saarländischen Landesvertretung begonnen haben, ist Ausdruck dafür, dass wir eine Brücke zwischen Kindergarten und Grundschule schlagen, auch frühere Einschulung möglichst individuell organisieren wollen und in einem intensiven Gespräch mit der Fachhochschule in Potsdam organisieren wollen, dass zumindest einige Kindergärtnerinnen in Zukunft auch eine Fachhochschulausbildung erhalten können.
Sie sehen: Es ist viel gelungen in dieser Legislaturperiode; aber da dies über viele Jahrzehnte ein Stiefkind in Deutschland gewesen ist, werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode noch einiges zu tun haben, um das, was im Europäischen Benchmarking notwendig ist, auch in Brandenburg, ja in ganz Deutschland, zu organisieren.
Frau Kollegin Hartfelder, es geht nicht nur um die Schulfähigkeit, sondern auch darum, dass die Schule kindfähiger sein muss. Das hat sie in den letzten Jahren in beeindruckenden Entwicklungsprozessen geschafft, auch mithilfe der flexiblen Eingangsstufe. Wir haben in den letzten Jahren klar erarbeitet, welches die Grenzsteine sind. Mit den Grenzsteinen wird in den meisten Kindertagesstätten gearbeitet. Insofern gibt es klare Definitionen - neudeutsch sagt man „Milestones“ -, um genau zu beschreiben, welche Schritte gegangen werden müssen, damit das Kind gut auf die Schule vorbereitet ist.
Mir geht es darum, dass wir in den nächsten Jahren die Voraussetzungen schaffen, dass Kinder zu ihrem fünften Geburtstag geschenkt bekommen können, in die Schule gehen zu dürfen, sich die Schule gut auf diese Kinder vorbereitet hat und diese dann nicht wie beim Militär zu einem bestimmten Zeitpunkt „eingezogen“ werden, also im August - denn das Ergebnis ist dann immer, dass völlig ungleich entwickelte Kinder gleichzeitig eingeschult werden -, sondern dass wir kontinuierlich individuell, wenn die Schulfähigkeit und der Wille, in die Schule zu gehen, erreicht sind, entscheiden. Das sind ganz unterschiedliche Zeitpunkte. Wir haben gerade jetzt bei den Überprüfungen für die Aufnahme in die evangelische Grundschule, die in Kleinmachnow eröffnet wird, festgestellt, dass über die Hälfte der Kinder Früheinschuler sind, dass heißt lange vor dem von uns vorgesehenen Zeitpunkt die Schulfähigkeit und den Willen, in die Schule zu gehen, erreicht hat. Diesen Prozess gilt es überall zu stärken.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte gerade wegen Ihrer Zusatzfrage, Frau Kaiser-Nicht, sagen: In dieser Frage stehen Schönbohm und Reiche dicht beieinander, da passt auch kein Petke dazwischen.
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und rassistische Gewalt sind - darauf geht auch der Verfassungsschutzbericht ausführlich ein - ein nach wie vor bestehendes Problem im Land Brandenburg. Im Kontext der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts hat es Disskussionbeiträge gegeben, die insofern unerfreulich waren, als sie die Verantwortung für Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit einseitig der Schule zugeschoben haben. Diese Äußerungen standen ärgerlicherweise auch in einem deutlichen Kontrast zu der Linie, zu der sich die Landesregierung mit dem von Kollegen Schönbohm und mir gemeinsam vorgestellten Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ bekennt. Sie ist dadurch gekenn
zeichnet, dass präventive und repressive Strategien gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus ineinander greifen und aufeinander abgestimmt werden. Sie ist außerdem dadurch gekennzeichnet, dass die Komplexität der Ursachen für diese Entwicklung erkannt wird und alle Ressorts ihren Beitrag zur Auseinandersetzung liefern. Wir haben erst neulich in einer gemeinsamen Veranstaltung für alle Jugendämter des Landes die neuen Verabredungen auch im Rahmen des Jugendschutzgesetzes gemeinsam erklärt und auch an dieser Stelle deutlich gemacht: Wir sind hier in einer gemeinsamen Verantwortung ressortübergreifend.
Bezüglich dieser Frage werden auch Kürzungen thematisiert, die wir in einigen Bereichen der präventiven Arbeit aufgrund der bekannten Haushaltslage vornehmen mussten. Dazu möchte ich zunächst folgenden Hinweis grundsätzlicher Art geben: Der Konsolidierungsdruck erlaubt es grundsätzlich nicht, einzelne Bereiche herauszunehmen. Deshalb mussten auch die Ansätze für präventive Arbeit im Landeshaushalt gegenüber 2003 reduziert werden. Dennoch ist es gelungen, die Grundstrukturen der präventiven Arbeit im Land aufrechtzuerhalten.
Die im vergangenen Jahr entwickelten Büros für Integration und Toleranz, sechs an der Zahl, in denen die mobilen Beratungsteams und die Niederlassungen der RAA zusammengeführt wurden, sind in ihrem Bestand gesichert. Sie können heute im Grunde eine bessere Arbeit leisten, weil sie besser aufgestellt und organisiert sind. In diesem Zusammenhang ist es sogar gelungen, ein weiteres, zusätzliches Beratungsteam zu schaffen, nämlich im Schulamtsbereich Wünsdorf, sodass wir jetzt Kapazitäten für sechs Regionen bzw. für alle Schulamtsbereiche haben.
Auch ist die Finanzierung der RAA insgesamt gesichert worden. Für das Zeitzeugenprogramm stehen in diesem Jahr leider nur rund 3 500 Euro zur Verfügung, was im Vergleich mit dem vergangenen Jahr eine Reduzierung um etwas mehr als 50 % bedeutet. Gegenwärtig wird das Zeitzeugenprogramm in Kooperation mit den 14 Gedenkstättenlehrern des Landes und der RAA neu konzipiert und organisiert. Die 14 Gedenkstättenlehrer, Frau Kaiser-Nicht, sind von mir in dieser Legislaturperiode überhaupt als Beitrag von Schule zu diesen Fragen gesichert und organisiert worden. Das heißt, aus den Stellen für Schule haben wir diese Stellen, zumindest partiell, herausgeschnitten, diesen Lehrern zwischen fünf und 15 Abminderungsstunden gegeben, damit sie diese wichtige Arbeit in den Gedenkstätten des Landes, übrigens auch für die Gedenkstätten nicht nur der Zeit des Nationalsozialismus, sondern auch der Zeit danach, also der Zeit der Opfer des Stalinismus, in Ketschendorf und anderen Orten, mit betreuen. Die Vermittlung und Durchführung von Zeitzeugenbesuchen soll künftig durch die Gedenkstättenlehrer und die Mitarbeiter der RAA gemeinsam bearbeitet werden. Ich meine, diese Zusammenarbeit wird es ermöglichen, die Kosten erheblich zu senken und auf dieser Basis das Zeitzeugenprogramm in den Schulen fortzuführen.
Für Gedenkstättenprojekte und Gedenkstättenfahrten standen 2003 rund 30 000 Euro zur Verfügung. 2004 sind es etwas weniger: rund 25 000 Euro. Die Kürzung der Mittel ist damit erheblich weniger dramatisch, als in Ihrer mündlichen Anfrage dargestellt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass wir zwar Kürzungen bei der Bezuschussung von Projekten vornehmen mussten,
dass aber das Zeitzeugenprogramm und die Unterstützung von Gedenkstättenprojekten weiterlaufen können und die Grundstrukturen der präventiven Arbeit gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Land Brandenburg auch in Zukunft gesichert sind. - Vielen Dank.
Das wäre mir genauso wichtig wie Ihnen. Wenn wir dafür im Landeshaushalt 2005 Mittel zur Verfügung stellen könnten, dann wäre diese berechtigte Forderung besser umsetzbar. Wir haben genügend Einrichtungen im Land. Aber ich stimme zu: Es gibt gute Gründe, an einen der dunkelsten Orte der Geschichte der Menschheit überhaupt, nämlich nach Auschwitz, zu fahren.
Ich habe über meine Wahlkreismitarbeiter für Schulen auch immer wieder mitgeholfen, derartige Fahrten zu organisieren. Ich weiß, dass viele von Ihnen das in ähnlicher und vergleichbarer Weise getan haben.
Zu der Frage in Bezug auf Strausberg: Mir ging es darum, für jeden Schulamtsbereich eine Stelle zu organisieren. Da sich der eine Kollege entschlossen hat, andernorts tätig zu werden, der zweite Kollege aus Strausberg in den Ruhestand geht, ist von der Leitung in Frankfurt zu entscheiden, ob sie mit einem Gedenkstättenlehrer in geeigneter Form die bisherige Arbeit in Strausberg fortführt oder fallen lässt. Das weitere Vorgehen ist mit dem Bürgermeister von Strausberg abzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bei dem Programm zur Förderung von Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit haben Kontinuität und Verlässlichkeit eine herausragende Bedeutung, da die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf Beziehungen und Vertrauen basiert. Wir haben das 610-Stellen-Programm gerade deshalb aufgelegt, um auf Dauer Fachleute zu gewinnen. Sie wissen, es ist ein bundesweit einmaliges Programm, das wir, wie be
schlossen wurde, bis zum Jahre 2005 ungekürzt fortsetzen werden.
Das Ziel dieses Programms kann nur erreicht werden, wenn die Rahmenbedingungen für die Fachkräfte nicht durch ungesicherte Finanzierung und befristete Arbeitsverhältnisse gekennzeichnet sind. Die Landesregierung ist deshalb um eine möglichst langfristige Planungssicherheit bei der künftigen Ausgestaltung dieses Arbeitsbereichs der Jugendhilfe bemüht. Das galt für die vergangenen Jahre und dies gilt für die Zukunft fort. Das Programm zur Förderung von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit gehört zu den stabilsten Elementen in der Jugendarbeit seit 1996.
Mit Ihrer Hilfe ist es mir auch für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 gelungen, dieses Programm ungekürzt fortzusetzen. Insofern ist Ihre Aussage, dass das Personalstellenprogramm in der Vergangenheit mehrmals gekürzt werden sollte, nicht zutreffend. Wie Sie sich erinnern werden, waren es auch im Herbst letzten Jahres das Anliegen und der jugendpolitische Wille des gesamten Landtags, eine unter den damaligen Sparvorgaben unausweichlich erscheinende Reduzierung zu verhindern und das Personalstellenprogramm auch in den Jahren 2004 und 2005 auf dem Niveau des Jahres 2003 fortzuführen. So ist das Personalstellenprogramm für 2005 bereits durch eine Verpflichtungsermächtigung abgesichert.
Ich gehe davon aus, dass der Landesjugendplan im Haushaltsjahr 2005 so ausgestaltet werden wird, dass das Programm im bisherigen Umfang fortgeführt werden kann. Ab 2006 allerdings wird dann zu beachten sein, dass sich der Rückgang der Zielgruppe der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit aufgrund des Geburteneinbruchs Anfang der 90er Jahre auswirken wird und die Angebotsstruktur davon nicht unbeeinflusst bleiben kann. Klar ist insofern bereits jetzt, dass wir wegen der demographischen Veränderungen langfristig nicht von der Zahl der 610 Stellen als statischer und vorgegebener Größe ausgehen können. Über alles Weitere wird eine neue Landesregierung in verantwortungsvoller Fortführung der erfolgreichen Jugendpolitik der vergangenen Jahre zu entscheiden haben und hoffentlich gerade in Zeiten des Ausbaus des ganztagsschulischen Angebots auch in diesem Bereich ein klares und deutliches Zeichen setzen.
Das ist eine Fehlinterpretation. Ich habe darauf hingewiesen, dass ab 2006 der demographische Einbruch auch im Bereich der Jugendarbeit deutlich zu spüren sein wird und dass insofern eine neue Landesregierung sich - aus guten Gründen - die Frage stellen muss, ob sie angesichts der Haushaltssituation
dieses Programm ungekürzt fortsetzt oder ob sie das zum Anlass nimmt, hier eine Reduzierung vorzunehmen.
Gerade weil wir das ganztagsschulische Angebot ausbauen wollen, hielte ich es für günstiger, das 610-Stellen-Programm nicht zu kürzen, weil wir Schulsozialarbeiter in großem Umfang brauchen. Insofern habe ich auf die Ambivalenz dieser schwierigen Frage hingewiesen.
Ich sehe das genauso wie Sie. Wir haben in der Tat ein Problem, weniger mit Bildung, wie es von vielen Handwerksmeistern und anderen immer wieder gesagt wird, sondern wir haben ein massives Problem mit der Erziehung. Das stimmt leider. Denn noch nie hat eine Generation ihre Kinder so schlecht erzogen, wie das die Generation von uns beiden gemacht hat, weil wir im Vergleich zu den Generationen nach dem Krieg, die es nun wirklich schwerer hatten, Erziehung nicht in dieser Weise ernst genommen haben und weil gerade unsere Altersgenossen sich eher häufig im Mittelpunkt gesehen haben, als die Verantwortung für ihre Kinder wahrzunehmen. Deshalb haben wir ein wachsendes Problem damit, nicht nur bei der Betreuung, sondern auch bei der Förderung, solche Erziehungsdefizite auszugleichen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Große, die zweite Fortschreibung des Schulentwicklungsplans des Landkreises Oberhavel enthält in der vorliegenden Fassung lediglich eine summarische Darstellung der künftig notwendigen Gymnasialzüge für den Planungsraum 1, also den Altkreis Oranienburg. Dabei wird dort zunächst planerisch unterstellt, dass die bisherige Gymnasialquote - ich sage bewusst Gymnasialquote, nicht Abiturquote - von 31 bis 32 % auch in Zukunft beibehalten wird. In Anbetracht der Tatsache, dass der Planungsraum 1 über fünf Gymnasien verfügt, ist es unverzichtbar, die prognostizierten Züge standortscharf zu ver
teilen. § 102 des Brandenburgischen Schulgesetzes verpflichtet die Planungsträger auf diese schulbezogene Prognose. Dazu brauchen wir verantwortungsbewusste Kreistage und Abgeordnete, die die notwendigen Entscheidungen auch wirklich treffen.
Um die Jahreswende setzte im Landkreis Oberhavel eine äußerst kontroverse Debatte zu dieser Thematik ein, in deren Folge zu erwarten war, dass der Schulträger der Gymnasien, also der Landkreis Oberhavel, noch vor Beginn des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen eine Entscheidung treffen würde. Diese Entscheidung ist erfolgt. Sie wissen das. Allerdings weicht der gefasste Beschluss des Kreistages von den im Schulentwicklungsplan mittelfristig vorgesehenen Zügigkeiten für die vom Kreis getragenen Gymnasien im Planungsraum 1 ab.
Im Schulentwicklungsplan des Kreises werden mit Beschluss vom Mai 2003 für die hier betrachteten fünf Gymnasien in der Summe ab Schuljahr 2004/05 12 Züge bei einer 28er Klassenfrequenz festgesetzt. Wir wissen, und Sie als ehemalige Leiterin eines Gymnasiums zuvorderst, dass größere Gymnasien mehr Profile, mehr Qualität organisieren können. Viele Gymnasialschulleiter und auch -schulträger wollen, dass wir per Gesetz die Zwei-, Drei- oder Vierzügigkeit der Gymnasien festlegen. Ich will ausdrücklich sagen, dass wir dies nicht für notwendig und sinnvoll halten. In den Folgejahren sollten in Abhängigkeit von der Schülerzahlentwicklung 11, 12, 13 und im Jahr 2009 14 Gymnasialzüge eingerichtet werden. Die Prognose für alle weiterführenden Schulen der Planungsregion erfolgte unter Berücksichtigung genau dieser zukünftigen Gymnasialkapazitäten. Der aktuelle Beschluss vom 25. Februar 2004 zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Gymnasien des Landkreises Oberhavel weist für die Gymnasien im Planungsraum 1 bereits ab Schuljahr 2004/05 14 Züge aus. Die aus dieser Entscheidung resultierenden weit reichenden Auswirkungen auf das restliche Schulnetz blieben dabei völlig außer Betracht. Man hat einfach das Populäre beschlossen und sich um die negativen Auswirkungen nicht geschert.
Ich widerspreche der hier ausgesprochenen Vermutung, dass die Landesregierung eine neue Debatte um die Fortführung des Runge-Gymnasiums entfachen will, ausdrücklich. Das ist, und Sie wissen das, per Gesetz ausschließlich Sache des Kreistages. Die Auflagen des besagten Entscheides orientieren sich ausschließlich an den rechtlichen Vorgaben des § 102 Brandenburgisches Schulgesetz, wonach ein Schulentwicklungsplan ein in sich schlüssiges Planungskonzept sein muss, will er eine Genehmigung erfahren. Nur darum geht es an dieser Stelle.
Der Landkreis Oberhavel hat mit seinen abweichenden Beschlüssen zu den Gymnasialkapazitäten eine konkurrierende Beschlusslage herbeigeführt und mit den hier zitierten Auflagen wird der Landkreis lediglich zu einer Nachbesserung der Schulentwicklungsplanung aufgefordert. Ich bin gespannt, in welcher Weise das erfolgt.
Um dieser Frage vorzubeugen - aber das ist bei Ihnen anscheinend nicht angekommen -, habe ich darauf hingewiesen, dass wir eine Gymnasialkapazität, nicht aber eine Abiturkapazität haben. Die Abiturkapazität, auch im Landkreis Oberhavel, ist zum Glück wesentlich größer. Man kann natürlich die gymnasiale Übergangsquote auf 35, 45 oder gar 50 % nach oben treiben. Dies hat alles Auswirkungen auf die ansonsten von der PDS und auch Ihnen in besonderer Weise geschützten Gesamtschulen bzw. auch die gymnasialen Oberstufen an ihren Oberstufenzentren. Ich finde schizophrene Haltungen in der Schulentwicklungsplanung nicht sinnvoll und möchte in Hochachtung vor Ihrer sonstigen Position nicht zu einer solchen raten.
Zeugnisse, verehrte Kollegin Große - Sie wissen das als Lehrerin -, werden in Brandenburg - ich bedaure das - nicht von den Schülern selbst ausgestellt, sondern von den Lehrern. Insofern müssten Sie, wenn Sie schulgesetzkonform reden wollten, mit den Kollegen mir ein Zeugnis ausstellen. Wenn ich mir, was ich für modern halten würde, ein dann von Ihnen zu kritisierendes Selbstzeugnis geben müsste, würde ich sagen: in schwierigen Zeiten mit dem Parlament gute Arbeit geleistet.
Frau Kollegin Hartfelder, dagegen hilft nur eins: dass die PDS in Regierungsverantwortung klug wird.
Das wünschen Sie vermutlich nicht.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Nonninger, ich habe mich auf diesen Appell hin in der Kultusministerkonferenz in besonderer Weise mit Erfolg dafür eingesetzt, dass wir nochmals sehr intensive und gute Gespräche führen. In diesem Prozess bin ich von der Kollegin Schavan aus Baden-Württemberg sehr unterstützt worden. Wir haben uns gemeinsam mit dem Präsidenten der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, aber auch mit Herrn Eisenberg von der Universität Potsdam und Herrn Hartmut von Hentig aus Berlin um eine Weiterentwicklung der Rechtschreibreform bemüht, und zwar an einigen kleinen Stellen mit Erfolg, wenn auch nicht mit dem von mir gewünschten großen Erfolg. Immerhin ist vor allem auch erreicht worden, dass die Rechtschreibreform in Zukunft unter Einbeziehung der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung und der anderen Akademien in Deutschland, die sich um diese Frage kümmern, weiter betrieben wird.
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder hat am 4. Juni dieses Jahres in Mainz einen Beschluss gefasst, in dem es unter anderem heißt - ich möchte daraus zitieren, weil das genau auf Ihre Frage eingeht -:
„Die im 4. sowie im ergänzenden Bericht enthaltenen Änderungen treten mit Ablauf der Übergangszeit zum
01.08.2005 in Kraft. Durch die hier vorgenommenen zusätzlichen Änderungen werden mit unwesentlichen Ausnahmen keine der bisher unterrichteten Schreibweisen falsch und es können alle Schulbücher, die der Neuregelung bisher schon folgen, weiter benutzt werden. Die Kultusministerkonferenz bittet die Präsidentin, eine entsprechende Vereinbarung mit der Bundesregierung sowie den Regierungen Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins und weiteren interessierten Staaten herbeizuführen und zu unterzeichnen.“
Da im Land Brandenburg bereits jetzt nur noch Schulbücher zugelassen sind, die den Regelungen der reformierten deutschen Rechtschreibung entsprechen, wird die Rechtschreibreform an der Ausstattung der Schulen mit aktuellen Lehrmitteln nichts ändern. Die beschlossenen Ergänzungen zur Rechtschreibreform werden keinen Mehrbedarf an Lehr- oder Lernmitteln auslösen. Wir haben schon jetzt eine gute Ausstattung mit Lehrmaterialien. Dies unterliegt nach Schulgesetz im Übrigen ausdrücklich allein der Zuständigkeit der Schulträger, also der Kreise, der kreisfreien Städte und der Gemeinden.
Ich möchte ergänzen, dass wir es gestern erreicht haben - das war eine Brandenburger Initiative -, dass zum neuen Schuljahr erstmals in Deutschland länderübergreifend für vier Länder gemeinsame Rahmenlehrpläne für die Grundschule gelten. Da das auch einer Forderung der Verlage entspricht, habe ich die Erwartung, dass die Verlage ihre Bücher für die Schülerinnen und Schüler deshalb auch preisgünstiger anbieten können und dass wir insofern eine noch bessere und zeitnähere Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Lehrmaterialien organisieren können.
Im Übrigen teile ich Ihre Einschätzung der Rechtschreibreform in keiner Weise. Diese Reform hat sichtlich zur Vereinfachung der Schriftsprache beigetragen und hat sich weitgehend bewährt. Deutschlehrer haben das auch in den deutschen Medien zur besten Sendezeit immer wieder gesagt und haben der Kultusministerkonferenz auf diese Weise auch dafür gedankt, dass sie an dem gemeinsam vereinbarten Kurs festgehalten hat.
Herr Nonninger, das ist nicht der Fall; denn der 4. Bericht daran sehen Sie, dass es bereits mehrfach Nachregulierungen gegeben hat -, den wir jetzt verabschiedet haben, lässt nur zusätzliche Formen zu. Keine einzige der in den nach der neuen Rechtschreibung veröffentlichten Lehrbüchern gefundene
Schreibweise - ich habe das schon gesagt - wird falsch; vielmehr werden nur weitere Schreibweisen zulässig.
Gern, Herr Präsident. Es gibt ja doch mehr zu berichten, als die PDS-Fraktion in ihrem Abgangszeugnis wahrhaben wollte.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kollegin Siebke, Brandenburg und Polen verbindet nicht nur eine 250 km lange gemeinsame Grenze; vielmehr verbindet beide Seiten seit Jahren auch das Bemühen, diese Grenze zu überwinden bzw. durchlässig zu gestalten, Trennendes so weit wie möglich durch Gemeinschaftliches zu ersetzen und vor allem Vorurteile, die es auf beiden Seiten der Oder leider gibt, zu überwinden. Wir sind in diesem Prozess, der mit der EU-Integration Polens hoffentlich eine weitere Dynamik erleben wird, einer der Vorreiter. Auf dem großen Fest, auf dem auch einige der Abgeordneten hier anwesend waren - Sie waren die ganze Zeit dabei -, ist das, was wir erreicht haben, gewürdigt worden, und zwar in Gegenwart von Günter Verheugen und dem polnischen Kollegen Sawicki, der das Bildungsressort in Warschau seit einigen Wochen leitet.
Es gibt zwei große Bereiche der Zusammenarbeit, in denen wir schon heute wirklich bundesweit Wegweisendes, Beeindruckendes vorweisen können. Zu keinem anderen Land unterhalten die Schulen unseres Landes so viele und gute, lebendige Partnerschaften wie zu Polen. Waren es vor etwa vier Jahren noch gut 150 brandenburgische Schulpartnerschaften, so sind es heute weit über 230, und zwar mit weiter steigender Tendenz. Die von mir ins Leben gerufenen deutsch-polnischen Schulpartnerbörsen waren meiner Meinung nach einer der
wichtigen Impulsgeber, weil sich die künftigen Partner dort auch haben kennen lernen können.
Die deutsch-polnischen Schulprojekte sind aus unserer Bildungslandschaft nicht mehr wegzudenken. In Brandenburg gibt es davon doppelt so viele wie in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen zusammen. Diese Projekte genießen einen guten Ruf und erfreuen sich ungebrochen lebendiger Nachfrage bei den polnischen Schülerinnen und Schülern. Derzeit gibt es sechs Projekte mit etwa 360 polnischen Schülerinnen und Schülern, die im gemeinsamen Lernen mit Brandenburger Schülerinnen und Schülern das Abitur anstreben. Wegen der intensiven Werbung ist in diesem Sommer ein erster kleiner Fortschritt dahin gehend sichtbar, dass auch mehr Brandenburger Schülerinnen und Schüler ein Auslandsjahr in Polen verbringen.
Dass diese Zuwächse trotz sich nicht verbessernder finanzieller Rahmenbedingungen erreicht werden konnten, ist nicht zuletzt dem gestiegenen Engagement und der zunehmenden Sensibilität unserer Schulen dafür zu verdanken, die Chancen der Nachbarschaft zu nutzen, die sich durch den Beitritt Polens zum europäischen Staatenbündnis noch verbessert haben. In erster Linie ist es jedoch die qualitative Entwicklung, auf die wir in den letzten Jahren den Hauptschwerpunkt in der grenzüberschreitenden Kooperation mit Polen gelegt haben.
Zwei Ziele, die sich gegenseitig bedingen, hatten wir dabei immer vor Augen. Zum einen ist es das Ziel einer stärkeren Ausgewogenheit und Parität der Leistungen der beiden Partner Brandenburg und Polen, allerdings ohne dass wir uns dafür nun Rechnungen ausstellen. Ich habe das immer in den kurzen Slogan gefasst: Partner und Freunde schreiben sich keine Rechnungen. - Zum anderen ist es das Ziel einer größeren Formenvielfalt bei der grenzüberschreitenden Bildungskooperation. Beiden Zielen sind wir in den vergangenen fünf Jahren ein großes Stück näher gekommen. Das ist in der Einschätzung der PDS-Fraktion leider auch nicht vorhanden, Internationalität, obwohl dies von ihr sonst immer gern gefordert wird. Insofern lassen auch Zeugnisformulare, die von der PDS-Fraktion in großer Freiheit entwickelt werden durften, viel zu wünschen übrig.
Verweisen möchte ich dabei insbesondere auch auf die Verabredungen, die ich zu Beginn dieses Jahres mit der seinerzeitigen polnischen Bildungsministerin Dr. Lybacka unterzeichnen konnte und die den genannten Prinzipien von Wechselseitigkeit und Symmetrie verpflichtet sind.
Die gleiche Handschrift trägt auch der neue Arbeitsplan, den ich in der vergangenen Woche mit Vertretern der Woiwodschaft Zachodniopomorskie, also Westpommern, für die Jahre bis 2006 verabredet habe. Gespräche über einen vergleichbaren Arbeitsplan mit der benachbarten Woiwodschaft Lubuskie stehen kurz vor dem Abschluss.
Es ist also absehbar, dass sich der Stellenwert der deutsch-polnischen Schulprojekte in Brandenburg wandeln wird. Sie werden als Markenzeichen erhalten bleiben, werden aber auch Quelle und Ausgangspunkt für eine veränderte Kultur der Zusammenarbeit sein, die stärker von dem Interesse und der Neugier auf unseren Nachbarn und dem Wunsch, einen verständ
nisvollen Umgang auch durch eigene Sprachkompetenz einzulösen, geprägt sein wird.
Insofern bitte ich Sie alle, das, was in den Schulen erreicht worden ist, zu sehen und zu würdigen sowie den Schulen zu danken, weil das Mut und Lust auf mehr macht.
Frau Kollegin Stobrawa, ich erinnere mich daran, weil ich, wie Sie wissen, diesen leider notwendigen Schritt nicht gern gemacht habe. Insofern ist mir das, was wir im Parlament entschieden haben, in Erinnerung. Allerdings - das haben Sie leider anscheinend vergessen - ist Brandenburg das einzige Land in der Bundesrepublik, welches bisher diese Schulpartnerschaftsprojekte in diesem Umfang unterstützt hat. Wir haben zu Anfang immer wieder gesagt, dass wir dieses Zusätzliche, dieses bonum super, was es in den anderen Ländern nicht gegeben hat, am Anfang gemacht haben, um einen Anreiz zu geben und die Möglichkeit zu schaffen, in schwierigen Situationen einen solchen Weg zu beginnen. Dieses kann man aber auf Dauer nicht halten, es sei denn, man setzt in einer neuen Legislaturperiode andere Prioritäten.
Die Hauptausgaben, Frau Stobrawa, haben wir in der Vergangenheit geleistet und wir wollen sie auch in Zukunft leisten. Es geht um erhebliche Personalmittel, die wir den Schulen zusätzlich zur Verfügung stellen. Ich bin Frau Lybacka und Herrn Sawicki dankbar dafür, dass sie diese Projekte auch mit polnischen Lehrern unterstützen wollen, denn polnische Literatur und Kunst lernt man besser bei polnischen Lehrerinnen und Lehrern kennen.
In dieser Beziehung wollen wir auch in Zukunft nicht mindern und an dem großen Engagement festhalten, welches Brandenburg im Bereich der Unterstützung der Lehrer für Polen leistet. Über 30 Stellen stellen wir für polnische Schulen zur Verfügung. Dies ist sozusagen eine Einbahnstraße. Wir unterstützen, ohne Gegenleistungen zu bekommen, die Entwicklung des Deutschunterrichts an polnischen Schulen. Dieses Engagement
wird von der polnischen Seite sehr hoch eingeschätzt. Ich wünschte, dass auch Ihr Ausschuss dieses in gleicher Weise wie die Polen sähe und würdigte.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Wahrnehmung der Schulleitungsaufgaben ist derzeit in vollem Umfang gewährleistet. Die Stelle wird im nächsten Amtsblatt ausgeschrieben und insofern wird zeitnah nach Beginn des neuen Schuljahres 2004/05 ein Klärungsprozess eintreten.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie Rechtssicherheit herstellen wollen. Wir haben sehr spät ein Bundesarbeitsgerichtsurteil bekommen. Es wäre der Landesregierung nicht mehr möglich gewesen, vor der letzten Sitzung des Parlaments zeitnah zu reagieren. Insofern vielen Dank, dass Sie Rechtssicherheit schaffen wollen und damit natürlich auch ein paar Unannehmlichkeiten auf sich genommen haben. Frau Große will nur für das Gute zuständig sein und macht hier
Wahlkampf auf Kosten der Kinder nach der Melodie: Komm, wir malen uns eine Welt.
- Ich weiß das sehr wohl und zitiere, wie es der Situation entspricht.
Was eine Anhörung nutzt, wenn das im Ausschuss zum Thema Gesagte nicht gehört worden ist, erschließt sich mir genauso wenig wie Frau Siebke bzw. Frau Hartfelder. Wir müssen es schaffen - für den September können wir kein Geld mehr zur Verfügung stellen; wir können den Landeshaushalt ja nicht mehr ändern und die Mittel dafür entsprechend erhöhen -, dass Klassenfahrten stattfinden können. Würde dem Antrag von Frau Große gefolgt, würden in der heißen Wahlkampfphase Klassenfahrten in großem Umfang nicht mehr stattfinden. Das wäre für Frau Große natürlich ein gefundenes Fressen. Insofern bin ich Ihnen dankbar, dass Sie im Interesse der Kinder handeln.
Erlauben Sie mir den Kommentar: Wie vernünftig hat Frau Große hier angefangen! Sie hat nicht nur im Interesse der Partei, sondern auch im Interesse der Sache mit entschieden und beraten. Heute, Frau Große, steht das Interesse der Partei anscheinend vor dem Interesse der Kinder. Schade!
Innerhalb nicht einmal einer Legislaturperiode sind Sie selbst Anlass geworden für die Politikverdrossenheit,
von der Sie immer geredet haben.
„Gerannt“ ist leider übertrieben, aber ich hoffe, das wird wieder kommen. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Kollegin Hesselbarth, die kommunale Selbstverwaltung, die in Brandenburg gilt, hat genau zu diesem Ergebnis geführt. Denn die Auseinandersetzungen darum, ob in Strausberg die Anne-Frank-Gesamtschule oder die Schiller-Realschule im Schuljahr 2004/2005 7. Klassen erhalten soll, sind Ihnen in Strausberg und in Märkisch-Oderland seit langer Zeit bekannt. Nach Vorliegen der Anmeldezahlen - im Grunde genommen könnte man sagen, seit 1992, also seit Vorliegen der Geburtenzahlen - war klar: In Strausberg können neben dem Gymnasium nur zwei weiterführende Schulen bestehen bleiben, wobei die Lise-Meitner-Gesamtschule von Anfang an unstrittig war.
Ich habe immer gesagt, dass ich es sehr begrüße, wenn der Schulträger in solchen Fällen eine eigene Entscheidung darüber trifft, welche Schulen bestehen bleiben sollen. Ich hätte mich noch mehr gefreut, wenn diese Entscheidungen früher getroffen worden wären. Das gilt auch in diesem Fall. Daran ändert auch nichts, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Strausberg zunächst von der Kommunalaufsicht außer Vollzug gesetzt wurde, weil eine Fraktion Widerspruch dagegen eingelegt hat.
Die Stadt Strausberg hat - und das sollte bindend sein - mit demokratischer deutlicher Mehrheit ihren Willen bekundet, der keiner schulgesetzlichen Regelung widerspricht. Dem wird also das Staatliche Schulamt folgen und damit im kommenden Schuljahr 7. Klassen an der Anne-Frank-Gesamtschule einrichten.
Nirgendwo in Brandenburg sind schulpolitische Entscheidungen so getroffen worden, dass wir einfach gegen eine Schulform entschieden haben, also weder gegen eine Gesamtschule noch gegen eine Realschule, noch gegen ein Gymnasium.
Ich habe den Innenminister immer bewundert, dass er in den dreieinhalb Jahren, in denen es um die Kommunalreform ging, die Kommunen mit dieser Intensität begleitet hat. Ich finde, ich hätte Ihre und auch seine Achtung verdient, weil ich in der gleichen Frage viereinhalb Jahre unterwegs bin und den Menschen
im Land diese schwierige Entscheidung immer erklärt habe. Vielen Dank.
Alle bildungspolitischen Diskussionen der letzten Jahre zeigen, dass das dreigliedrige Schulsystem zum einen nicht aufgegeben ist, sondern nur im deutschsprachigen Raum existiert - mit nicht zufrieden stellenden Ergebnissen -; zum anderen haben wir in Deutschland und in Brandenburg ja leider nicht einmal ein dreigliedriges Schulsystem, sondern im Grunde ein fünf- oder sechsgliedriges; denn Sie müssen neben Gesamtschule, Gymnasium, Realschule und Hauptschule immer auch noch die allgemeine Förderschule und die Förderschule für geistig Behinderte zählen, die auch noch einmal eine Aufteilung von Schülergruppen ermöglichen und organisieren sollen.
Die von Ihnen so geschätzte Dreigliedrigkeit allerdings ist in Strausberg natürlich gesichert, weil sich die Gliedrigkeit im
mer auf die Bildungsgänge bezieht. Diese drei Bildungsgänge werden in Strausberg natürlich an der Gesamtschule angeboten. Das ist ja der Hintergrund, weshalb wir überall im Land dafür eintreten, dass für alle Schüler die drei Bildungsgänge, die außerhalb der Förderschulen organisiert werden müssen, auch erreichbar sind.
Insofern ist, Frau Hesselbarth, die Vielfalt in Strausberg in einer Weise gesichert, wie wir sie in weiten Teilen des Oderlandes nicht sichern können, weil dort für viele Schüler eben nur eine einzige Schule, häufig nur eine Gesamtschule, erreichbar geblieben ist.
Der Elternwille ist für die Politik der Koalition immer eine ganz zentrale Frage gewesen und wird es auch in Zukunft bleiben. Allerdings kann der Elternwille nur gelten in Bezug auf die vom Schulträger getroffenen Entscheidungen. Und hier hat in der eben von mir dargestellten Weise der Schulträger nicht nur von seinem Recht, sondern vor allem auch von seiner Pflicht, eine Entscheidung zu treffen, Gebrauch gemacht.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gewalt gegen Kinder ist leider immer noch eine viel zu häufige Realität in unserer Gesellschaft, die uns dann immer wieder stark beschäftigt, wenn wir mit so grausamen und erschreckenden Einzelfällen wie dem des kleinen Pascal in Strausberg konfrontiert werden.
Alle Gewalt, beginnend mit der Ohrfeige, ist gesetzlich verboten und zu ächten; denn Gewalt bringt nie weiter, sondern Gewalt unterbricht immer die Kommunikation und deshalb ist sie von uns zu ächten. Daher ist dieser Antrag ein richtiger Schritt, ein wirksamer Schritt in die notwendige Richtung.
Besonders erschütternd war in diesem Fall auch, in welchem Maß öffentliche Instanzen nicht oder zu spät gehandelt haben. Der Gerichtsprozess hat ja auch gezeigt, dass die Verantwor
tung nicht bei einzelnen Instanzen allein zu suchen ist, sondern dass sich alle, das Jugendamt, die Polizei, die Kita, die untersuchenden und behandelnden Ärzte, aber auch Verwandte, Freunde und Bekannte der Mutter, fragen müssen, ob sie nicht eher und energischer hätten einschreiten und damit vielleicht das Martyrium des kleinen Jungen hätten verhindern können.
Oder wenn Sie sich - was ich empfehle - den Dokumentarfilm „Die Kinder sind tot!“, der gerade jetzt veröffentlicht worden ist, über das Martyrium der zwei kleinen Kinder in Frankfurt anschauen, dann werden Sie sehen: Das Jugendamt konnte gar nicht einschreiten, weil das Netzwerk der Menschen ringsherum nicht intakt war, weil niemand diese Entwicklung dort früh genug dem Jugendamt gegenüber zur Anzeige gebracht hat.
Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter der Jugendämter im Land Brandenburg ihren schwierigen Dienst ganz überwiegend kompetent und qualifiziert versehen. Kollege Schönbohm und ich sind uns völlig einig: Jugendschutz und Kinderschutz ist zu allererst kommunale Aufgabe. Wir haben gestern eine von vielen Menschen besuchte Veranstaltung durchgeführt - einige Landtagsabgeordnete waren auch dort, denen ich für ihren Besuch dankbar bin -, auf der wir gemeinsam nach Mitteln und Wegen gesucht haben, wie wir auf der Basis des neuen Kinder- und Jugendschutzgesetzes von 2003 Kinder- und Jugendschutz im Land Brandenburg besser organisieren können. Das kann nicht dadurch geschehen, indem wir neue Gesetze verabschieden, noch mehr Staat organisieren, sondern indem wir diejenigen, die vor Ort mit hoher Kompetenz schon jetzt tätig sind, unterstützen.
Aber ich habe auch den Aufschrei von uns bzw. in den Medien vermisst, als vor einigen Tagen in der Presse das Jugendamt in Beeskow dafür kritisiert worden ist, dass es einer Mutter, die sich kurz nach der Entbindung ihres Kindes als nicht fähig erwiesen hat, dieses Kind zu betreuen, die Erziehungsrechte abgesprochen hat. Da gab es eine Kampagne gegen diese Entscheidung des Jugendamtes und zum Schluss blieb die Entscheidung des Jugendamtes, weil sie alternativlos war.
Die Jugendämter werden hin und her gerissen. Mal wird ihnen vorgeworfen, sie hätten nicht früh genug interveniert, nicht früh genug entschieden, und wenige Wochen später wird den gleichen Jugendämtern mit Unterstützung der Bevölkerung und mit Unterstützung einiger Medien - Sie kennen diese, große Buchstaben - vorgeworfen, dass sie überhaupt entscheiden.
Gern.
STIBB e. V. in Kleinmachnow ist eines der wenigen Projekte, das wir trotzdem weiter gefördert haben. Das bitte ich mit zu berücksichtigen. STIBB in Kleinmachnow ist ein kleines Segment von vielen anderen und das von uns über viele Jahre hinweg am höchsten geförderte Projekt, weil es sozusagen auch Modellcharakter hat.
Was die fachlichen Folgerungen im Fall Pascal betrifft: Dies ist mit dem Jugendamt intensiv besprochen worden und war auch Anlass, in den Qualifizierungsveranstaltungen des sozialpädagogischen Fortbildungswerkes die Kolleginnen und Kollegen, die manchmal auch von uns Politikern in ihren schwierigen Entscheidungen allein gelassen worden sind, weiter zu unterstützen und zu qualifizieren.
Ich glaube, wir müssen uns die Frage gemeinsam stellen: Warum haben wir heute solche großen Erziehungsprobleme? Kinderschutz und Jugendschutz ist Zukunftsschutz. Frau KaiserNicht und all die, die jetzt hier gesprochen haben: Es ist doch ein Problem auch unserer Generation, meiner Generation, dass wir diese Erziehungsaufgabe weniger gut als unsere Eltern, die sie unter schwierigeren Bedingungen, nämlich der Nachkriegszeit, gut bewältigt haben, erfüllt haben, dass wir an dieser Stelle auch ein gutes Stück versagt haben.
Wir reden hier nur über Gewalt. Worunter leiden Kinder am meisten? Worunter leiden Kinder in den Schulen so, dass Lehrer und Schulleiter mir erzählen, sie hätten oftmals stundenlang zu tun, bis sie die Kinder schulfähig gemacht haben, jeden Tag neu, wenn sie von der Heimatfront kommen, nämlich von den häuslichen Auseinandersetzungen, weil unsere Generation stärker als die Generation vor uns in die Selbstverwirklichung investierte...
- Ja, das wissen wir schon lange, aber wir müssen es auch zur Sprache bringen.
Wir können als Staat das nicht immer substituieren, sondern Familienbindung geht nicht ohne Familienbildung. Wir müssen die Familien unterstützen, damit sie ihrer Aufgabe besser nachkommen. Das ist sozusagen die allererste Bürgerpflicht.
Ich kann jetzt nicht alles im Einzelnen ansprechen. Aber wir reden ja im Ausschuss weiter darüber. Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie einmal mehr auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kliesch, die der Anfrage zugrunde liegende Entscheidung des OVG Münster liegt der Landesregierung noch nicht schriftlich vor. Von daher ist es nicht möglich, Konsequenzen, die aus der gerichtlichen Entscheidung unter Umständen zu ziehen sind, zu beurteilen.
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand ist es aber auch sehr fraglich, ob aufgrund dieses Urteils direkte Konsequenzen für die Arbeitszeit von Lehrkräften im Lande Brandenburg überhaupt zu ziehen sind, weil das OVG Münster eine andere Rechtslage zu beurteilen hatte, als sie in Brandenburg besteht; denn in Nordrhein-Westfalen wird den Schulen unter Berücksichtigung der besonderen schulischen Aufgaben und der besonderen unterrichtlichen Belastung erlaubt, die festgelegte Pflichtstundenzahl um bis zu drei Pflichtstunden zu erhöhen oder zu unterschreiten.
Unabhängig von der Frage der Konsequenzen einer gerichtlichen Entscheidung stellen wir schon seit längerer Zeit Überlegungen zur Gestaltung der Lehrerarbeitszeit an, durch die auch eine belastungsorientierte Verteilung von Arbeitsaufgaben in der Schule erreicht bzw. verbessert werden soll. Es ist beabsichtigt, zunächst mit den Schulen, die auf dem Wege der Selbstständigkeit sind, den zwölf MoSeS-Schulen, Ideen dafür zu entwickeln, wie eine belastungsorientierte Verteilung von Arbeitsaufgaben an der Schule erreicht werden kann. Bei der Entwicklung eines belastungsorientierten Arbeitszeitsystems finden die Modelle der anderen Länder sowie deren Erfahrungen selbstverständlich Berücksichtigung.
Wer sich, Herr Kollege Kliesch, mit den Modellen anderer Länder befasst hat, wird aber vermutlich meine Einschätzung teilen, dass alle bisher bekannten Modelle, die unter dem Namen Arbeitszeitmodelle in verschiedenen Länder erprobt bzw. angewendet wurden, Vor- und Nachteile haben. In Hamburg ist ein sehr weit gehender Versuch unternommen worden, die Gesamtheit der Aufgaben in der Schule differenziert auf die Lehrkräfte in der Schule zu verteilen. In ähnlicher Weise wird in Dänemark vorgegangen. Noch weiter gehend wird eine Faktorisierung der Arbeitsbelastung in Österreich vorgenommen, durch die erreicht werden soll, dass die Lehrkräfte insgesamt zu einer scheinbar gleichen arbeitszeitlichen Belastung bei vergleichbarer Intensität ihrer Arbeit kommen.
Völlig befriedigend ist keine dieser Lösungen. Zum Teil werden sie von den betroffenen Lehrkräften, zum Teil aber auch von den Schulleitungen und Schulverwaltungen als nicht völlig befriedigend beschrieben.
Ich halte von dem Hamburger Experiment, mit der Stoppuhr in der Hand Unterrichtszeit bzw. Lehrerarbeitszeitbelastungen zu messen, nichts. Wer Lehrer mit der Stoppuhr in der Hand erzieht, macht aus dem Beruf einen Job. Gerade das will ich nicht.
Außerdem: Das landläufige Vorurteil, dass der Sportlehrer bei entsprechenden Vergleichen immer besser wegkomme, teile ich nicht; denn der Deutschlehrer, der zu Hause mit Beethoven und einem guten Tee Klassenarbeiten korrigiert, ist in einer anderen Situation als ein Sportlehrer, der mit einer Klasse mit 20 oder 30 Schülern in einer lauten und von Schweiß geschwängerten Turnhalle Sport macht.
- Das war der Beifall eines Sportlehrers, der weiß, wovon ich rede.
Nur wenige Länder haben die Korrekturintensität und die Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit in den einzelnen Fächern als Kriterium für die Höhe der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte herangezogen, wie es zum Beispiel in Hamburg der Fall ist. Das Hamburger Modell ist gerade erst eingeführt worden, hat verständlicherweise aber schon zu großer Verärgerung in der Lehrerschaft geführt, weil gleichzeitig eine nicht unerhebliche Zahl von Lehrerstellen abgebaut wurde und die Lehrkräfte mit dem neuen Modell unvorbereitet konfrontiert wurden.
Eine minutengenaue Abrechnung wird andererseits auch dem gewünschten Berufsbild eines Lehrers nicht gerecht, der, wie wir wissen, den Unterrichts- und Erziehungsprozess in der Schule mit einem hohen Grad an Selbstständigkeit steuern und lenken soll. Dies entzieht sich einer minutengenauen Betrachtung.
Vor diesem Hintergrund werden wir gemeinsam mit den an dem Modellvorhaben beteiligten Schulen ein Modell dafür vorbereiten, wie aus der Sicht dieser Schulen unter Beteiligung der Schulleitung und der Lehrkräfte eine Vorstellung für eine verbesserte Verteilung der Arbeitsbelastung in der Schule entwickelt werden kann. Nach Auswertung dieser Ergebnisse werden daraus Schlüsse zu ziehen sein.
Unterrichtszeit, Herr Kliesch, macht im Übrigen weniger als die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit aus. Lehrer haben viele Betreuungs- und Beratungsaufgaben oft bis in den Abend hinein wahrzunehmen und häufig haben sie Woche für Woche außerhalb der Ferien eine Wochenarbeitszeit von 44, 45 und mehr Stunden.
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem wir zusammen mit den MoSeSSchulen ein Modell entwickelt haben, ist davon auszugehen, dass die Schulleitungen durchaus die Möglichkeit haben, durch eine Verteilung von Arbeitsaufgaben in der Schule dafür zu sorgen, dass die unterschiedliche zeitliche Belastung, die auf die fächerspezifische Vor- und Nachbereitungszeit zurückgeführt werden kann, die aber auch nach der Anzahl der Schüler in der Klasse differiert, nach den bestehenden Möglichkeiten und der Bereitschaft ausgeglichen wird.
Das ist ein hochkomplexes Problem, das 24 000 Lehrerinnen und Lehrer im Lande betrifft.
Der Kreiselternrat Havelland hat sich vorgenommen - ich meine, das ist im Zusammenhang mit der Würdigung der Arbeitszeit von Lehrern die wichtigste Frage -, in diesem Jahr nach längerer Zeit wieder den Tag des Lehrers zu feiern, um damit die Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern anzuerkennen. Frau Enkelmann wird sich erinnern, dass sie dazu schon früher einmal eine Anfrage gestellt hat. Solche Modelle tragen meiner Meinung nach dazu bei, die Motivation und die Anerkennung der Arbeit von Lehrkräften zu verbessern.
Ich kann mir das nicht nur vorstellen, sondern wünsche mir das sogar. Wie Sie wissen, nutzen die Schulen in Brandenburg nur einen kleinen Teil der Freiheit, die sie haben. Ich halte es für sinnvoll, sich solche Modelle anzuschauen, sie gegebenenfalls für Schulen in Brandenburg zu adaptieren und im Rahmen der Möglichkeiten, die wir haben, auch zu versuchen, durch Weiterentwicklung etwas Eigenes daraus zu machen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag zur langfristigen Sicherung des Lehrerbedarfs im Land Brandenburg bietet Gelegenheit, deutlich zu machen, was wir in den letzten Jahren getan haben, um trotz dramatisch sinkender Schülerzahlen - und das, Frau Große, war mein Punkt; es ist der stärkste demographische Wandel, den es seit dem Dreißigjährigen Krieg gegeben hat, das bezieht sich nicht auf die Herausforderungen des 1. und 2. Weltkrieges; denn diese waren nun wirklich größer - drei wesentliche Eckpunkte ins richtige Verhältnis zu setzen, die zu berücksichtigen sind, wenn Schule gut organisiert und gestaltet werden soll.
Erstens - das hat höchste Priorität - geht es um die Entwicklung der Qualität von Schule. Zweitens ist, weil die Schulden, die wir heute machen - wir machen nach wie vor in exorbitanter Höhe Schulden -, die Steuern der Schüler von morgen sind, die finanzielle Lage des Landes zu berücksichtigen und natürlich auch - gleichberechtigt - die Lage der in der Schule Beschäftigten. Insofern: Das Konzept, das Sie fordern, liegt vor. Ein Konzept muss man allerdings auch verstehen, gebe ich zu. Insofern wundert und verärgert mich auch etwas, dass Sie nicht verstehen und sehen wollen, dass dieses Konzept eine Antwort auf Ihre Fragen ist.
In der Begründung der PDS-Fraktion zum Antrag, bis zum Jahr 2004 eine Konzeption zur kontinuierlichen und qualitätsgerechten Sicherung des Bedarfs an Lehrern für die nächsten zehn Jahre vorgelegt zu bekommen, heißt es, dass der Stellenabbau in einem eklatanten Widerspruch zum Bedarf an Lehrern ab 2009/2010 stehe und bereits vorhersehbar sei, dass von diesem Zeitpunkt an ein akuter Lehrermangel in Brandenburg herrschen werde und jährlich ein Defizit von mindestens 800 Lehrern drohe. - So weit, so gut bei Meyerhöfer abgeschrieben. Was mich auch ein wenig ärgert, ist, anzunehmen, dass Herr Meyerhöfer es allein besser wisse als die Mitarbeiter meines Hauses, die sich seit zwölf Jahren mit dieser Frage befassen und sich in intensiven Gesprächen mit der GEW befinden. Hier Einzelpositionen gegen einen gewachsenen Konsens zu setzen erfordert schon ein bisschen Chuzpe. Er scheint sie zu haben. Allein hieran sozusagen den Autoritätenbeweis zu führen, hielte ich jedoch nicht für hilfreich, deshalb einen zweiten:
Die Sachsen und andere haben 1995/1996 gemeint: Das Brandenburger 80%-Modell wollen wir nicht übernehmen. Wir schaffen die Voraussetzungen im Grundschullehrerbereich anders. - Sie haben es nicht übernommen. Was war die Strafe? Dass sie heute ein weit schlechteres Modell für ihre Grundschullehrerinnen und -lehrer haben als das, was wir Anfang der 90er Jahre ausgearbeitet haben. Also insofern: Leider ist als Alternative zu unseren Modellen für den Umgang mit den zu zahlreichen Lehrern, weil die Schülerzahlen viel dramatischer
und schneller zurückgingen, als wir die Lehrkräfte abbauen können, in Deutschland noch kein besserer Weg gefunden worden als der von Brandenburg mühsam entwickelte. Wir haben viele Jahre dafür gebraucht. Ich glaube nicht, dass es zu der im Schulressourcenkonzept entwickelten Personalentwicklung eine echte Alternative gibt. Wenn wir zukünftig überhaupt jüngere Lehrer für das Land Brandenburg gewinnen wollen, müssen wir für alle Lehrkräfte an den Schulen vernünftige, konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen herstellen.
Das ist mit dem Schulressourcenkonzept für die nächsten vier bis fünf Jahre gelungen. Dabei geht es eben nicht nur um die Nachwuchslehrkräfte, sondern auch um die bereits Tätigen, die über lange Zeit finanziellen Verzicht leisten mussten. Wir wollen nämlich erreichen, dass die Arbeit in der Schule nicht dauerhaft von einem hohen Anteil schlecht motivierter Lehrkräfte beeinträchtigt wird, die mit ihren Arbeitsbedingungen unzufrieden sind und das auch spüren lassen.
- Ich versuche die ganze Zeit, mich gegen Herrn Homeyer durchzusetzen und werde deshalb etwas lauter reden.
Deshalb werden wir in Umsetzung des Schulressourcenkonzepts - übrigens in voller Übereinstimmung mit den Gewerkschaften - in den nächsten Jahren alle Lehrkräfte, die dies wollen, in die Vollbeschäftigung zurückführen. Wir werden dies mit über 130 Millionen Euro, die wir für diesen Personalaufbau zur Verfügung haben, schaffen.
Das, was Sie zu Recht fordern, haben wir doch getan. Wir haben kleinere Klassen in der Grundschule, wir werden jetzt überall in der Sekundarstufe I - bis auf wenige Ausnahmen kleinere Klassen haben.
Was Sie fordern - mehr Unterricht zu geben -, haben wir getan, nämlich zwölf zusätzliche Stunden in der Grundschule. Wir haben mit FLEX ein Modell geschaffen, das zusätzliche Lehrerkapazitäten bindet. Wir haben eine der besten Schüler-Lehrer-Relationen. Das, was Sie hier fordern, bedeutet jedoch, dass wir im Grunde 450 Millionen Euro zusätzlich aufwenden müssten.
Regierungsverantwortung, liebe Frau Große, erzieht. Manchmal wünschte ich sie mir aus diesem Grund für Sie; denn die PDS in Berlin ist bei all diesen Fragen zu vernünftigen Sichtweisen gekommen.
Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass die Forderung der PDS umsetzbar ist. Der von uns mit dem Schulressourcenkonzept gefundene Kompromiss wird umgesetzt. Er wird derzeit in allen Schulämtern vorgestellt und ist heute von Staatssekretär Gorholt in Brandenburg intensiv diskutiert worden.
Insofern freue ich mich auf die Behandlung im Ausschuss, damit wir das, was wir - auch in guter Beratung durch die Gewerkschaften - für die Lehrerinnen und Lehrer im Land entwickelt haben, noch einmal diskutieren können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die derzeitige Erschütterung der Schullandschaft ist bitter. Es ist der schmerzvollste Prozess, den Schule in Brandenburg seit 1990 und für die nächsten Jahrzehnte durchläuft.
Ich kann alle verstehen, die um ihre Schule besorgt sind, die enttäuscht und traurig sind, wenn sich nicht genügend Schüler für ihre Schule entscheiden - entweder, weil es nicht genügend Schüler gibt oder diese die jeweilige Schule nicht ausreichend stark anwählen.
Ich teile diese Trauer und habe über ein Drittel der Schulen, die jetzt keine 7. Jahrgangsstufe bilden können, besucht, beispielsweise die Schule in Groß Leuthen, an der produktives Lernen praktiziert wird, an der Ganztagsangebote bereitgehalten werden und im letzten Jahr eine 10.-Klasse-Prüfung abgelegt worden ist, deren Ergebnisse besser ausfielen als die Prüfungsergebnisse vieler Real- und Gesamtschulen der Region. An Qualität hat es dort also nicht gemangelt. Ich könnte weitere Beispiele nennen.
Es hat aber auch Wunder gegeben, zum Beispiel in Goyatz. Auch diesen Ort, für den Straupitz und Goyatz gemeinsam entschieden haben, eine Schule zu erhalten, und der auf diese Weise vermutlich als einziger Ort außerhalb eines Grundzentrums noch eine Schule behält, habe ich besucht.
Was gegenwärtig geschieht, kommt nur für die spätberufenen Bildungspolitiker überraschend; denn wir wissen seit über zehn Jahren, was in diesem Jahr passiert. Die Kinder, die 2004 in die 7. Klasse kommen, sind vor zwölf Jahren geboren worden, nämlich 1992. Im Jahre 2002 kamen noch rund 31 000 Schüler in die Sekundarstufe I; 2004 sind es nur 15 711 Schüler. Es hat also eine Halbierung der Schülerzahlen stattgefunden.
58 Schulen sind im vergangenen Jahr ohne 7. Jahrgangsstufe gelaufen, mindestens 75 kommen in diesem Jahr hinzu. 2005 und 2006 wird es leider noch weniger Schüler geben; erst 2007 steigt die Schülerzahl langsam wieder, allerdings nur im engeren Verflechtungsraum.
Die PDS kritisiert hier, was sie in Berlin mitträgt. Das ist verwunderlich.
Investitionen des Landes, Frau Große, sind nicht betroffen, soweit wir es sehen, weil wir nur in Schulstandorte investiert haben, von denen wir genau wussten, dass sie auf Dauer erhalten bleiben.
Kommunen haben sich allerdings oft gegen unseren Rat für Investitionen entschieden und gesagt, diese seien auch für die verbleibenden drei, vier, fünf, sechs oder sieben Jahre notwen
dig und wichtig für die Kinder. - Die Kritik von Frau Große an dieser Entscheidung ist also nicht berechtigt.
Wir sollten gerade angesichts einer solchen Herausforderung redlich miteinander umgehen.
Der Elternwunsch ist gerade in diesem Jahr nicht zur Farce geworden; denn noch nie zuvor sind so viele Erstwünsche von Schülerinnen und Schülern akzeptiert worden bzw. konnten umgesetzt werden und nur im Ausnahmefall wird es in diesem Jahr Schüler geben, deren Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden kann.
Der Bericht der Wunder-Kommission hat die ganze Dramatik der demographischen Entwicklung in Brandenburg offen gelegt. Ich habe in den letzten Jahren im Parlament an keiner Stelle versucht, diese Entwicklungen zu beschönigen; ganz im Gegenteil: Ich habe immer wieder öffentlich dargelegt, dass leider fast die Hälfte aller weiterführenden Schulen in Brandenburg geschlossen werden muss, weil die Schülerzahlen um mehr als 60 % zurückgehen.
In vielen Gesprächen mit kommunalen Vertretern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern bei über 450 Schulbesuchen sowie in weit über 1 000 Gesprächen, die ich in den letzten Jahren noch an anderen Stellen geführt habe, und durch die Medien habe ich immer wieder dazu aufgefordert, den Tatsachen ins Auge zu sehen und, wo immer es möglich ist, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben in den Jahren 2002 und 2003 ihre Schulentwicklungspläne auf Basis der Schülerzahlentwicklung in ihrer Region fortgeschrieben. Die Aufstellung der Schulentwicklungspläne geht mit einem umfangreichen förmlichen Beteiligungsverfahren einher. Ich gehe davon aus, dass jeder Schulträger auch die Schulkonferenzen aller Schulen in diesen Abstimmungsprozess einbezogen hat.
Wer die Tragweite der demographischen Entwicklung und ihre Folgen für die Schulen bisher nicht erkannt hat, der muss seine Augen vor der Wirklichkeit fest verschlossen haben. Nichts ist geheim, die Situation ist seit langem klar.
Ich habe - wie eben angedeutet - bei vielen meiner Schulbesuche die örtlichen Akteure immer wieder aufgefordert, angesichts der bevorstehenden Entwicklung nach lokalen Lösungen zu suchen. Dass dies möglich ist, zeigen die Beispiele Golzow im Landkreis Märkisch-Oderland oder Goyatz im Landkreis Dahme-Spreewald. Hier haben sich die Schulträger und mit ihnen die Lehrer und Eltern darauf verständigt, dass von jeweils zwei benachbarten Schulen, die jeweils allein nicht überleben können, eine fortgeführt werden soll.
Sie können sich vorstellen, dass dieser Prozess alles andere als leicht gewesen ist. Natürlich hält jede Gemeinde an ihrer Schule fest. Die Auseinandersetzungen darüber, welche Schule bestehen bleiben soll, gingen über Monate und Jahre. Wenn aber Einsicht in die Realität und ein fester Wille da ist, kann es klap
pen. Es gibt auch Möglichkeiten eines fairen Interessenausgleichs an anderen Stellen. Ich möchte mich deshalb bei allen Beteiligten für ihren beharrlichen Einsatz und vor allem auch für die Fähigkeit zum Kompromiss bedanken und nehme die Schulräte im Land ausdrücklich vor den Angriffen von den beiden Außenseiten des Hauses in Schutz. Sie sind nicht allein gelassen worden.
Sie sind kontinuierlich begleitet worden. Es hat auch keine selbstherrlichen oder arroganten Äußerungen gegeben, sondern die Schulräte leiden mit den Schulschließungen der Schulen, die sie über zehn, 12 oder 14 Jahre begleitet haben, mehr als jeder hier in diesem hohen Haus.
Auch die Gesamtschule in Glöwen, die in den vergangenen Jahren eine herausragende Arbeit auf dem Gebiet der Integration geleistet hat, kann im nächsten Schuljahr wieder 7. Klassen eröffnen. Wenn hier im nächsten Jahr der Weg der Zusammenarbeit mit Bad Wilsnack gefunden wird, bestehen gute Chancen, dass diese Schule, anders als wir ursprünglich geglaubt haben, fortgeführt werden kann.
Natürlich sind bei dem massiven Rückgang der Schülerzahlen nicht überall solche Lösungen möglich. Es hätten aber einige Schulen in kleineren Orten bestehen bleiben können, wenn nicht örtliche Egoismen im Vordergrund gestanden hätten. Wenn die Auseinandersetzungen vor Ort dazu führen, dass die Eltern ihre Kinder lieber in die Stadt schicken als in die benachbarte Gemeinde, weil sie dieser den Erhalt der Schule nicht gönnen, dann kann ich die Beteiligten nicht aus ihrer Verantwortung entlassen.
Die Landesregierung hat sich im Anschluss an den Bericht der Wunder-Kommission entschlossen, an der Zweizügigkeit als Mindestgröße für die Schulen in der Sekundarstufe I festzuhalten. Ich habe an dieser Stelle immer wieder betont: Die Sicherung der Qualitätsstandards schulischer Bildung erfordert eine Mindestgröße der Schule in der Sekundarstufe I. Wir machen Schule für Schule und nicht für Bürgermeister. Die Landesregierung lehnt aus diesen Gründen, wie die überwiegende Mehrheit der Kommissionsmitglieder, die Fortführung einzügiger Schulen in der Sekundarstufe I auch im Ausnahmefall ab. An einzügigen Schulen können die Qualitätsstandards hinsichtlich des Einsatzes von fachlich qualifiziert ausgebildeten Lehrkräften, der Berücksichtigung unterschiedlicher Anforderungs- und Leistungsmöglichkeiten, der Möglichkeit von Wahlpflicht-Angeboten und der Fähigkeit zur Qualitätssicherung durch fachlichen Ausgleich eben nicht realisiert werden.
Rechnen Sie doch mit! Einzügigkeit bedeutet vier Klassen: die Klassen 7, 8, 9 und 10. Das heißt, es sind nicht einmal 100 Schüler in dieser Schule und nur vier Lehrer, die dort dauerhaft und voll beschäftigt sind; die anderen reisen. In der Grundschule geht das, in der Sekundarstufe I nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der PDS, das wäre die Desintegration, die Sie gerade nicht wollen. Deshalb wird künftig auch die Mindestschulgröße in der Sekundarstufe I im Land Brandenburg im Grundsatz unverändert bleiben. Schulen der Sekundarstufe I müssen zweizügig sein.
Die Landesregierung hat mit der Verabschiedung des Schulressourcenkonzepts die Ausstattungsparameter für die Schulen nicht nur langfristig festgelegt, sondern sie hat auch die demographische Entwicklung zum Anlass genommen, in den nächsten Jahren eine Verbesserung der Schüler-Lehrer-Relation um zwei Schüler pro Lehrer zu ermöglichen. Das sind zwei Schüler pro Lehrer besser als der Bundesdurchschnitt. Die SchülerLehrer-Relation in der Sekundarstufe I, die in Brandenburg schon im Schuljahr 2002/2003 mit 15,3 Schülern pro Lehrer ein Schüler pro Lehrer besser war als im Bundesgebiet, wird sich bis zum Schuljahr 2007/08 um weitere 10 % verbessern.
Mit der Absenkung der Mindestklassenfrequenz an Gesamtschulen in allen Grundzentren des Landes Brandenburg auf zwei mal 15 Schüler wird es für das nächste Schuljahr gelingen, in neun Orten die Gesamtschule zu erhalten. In weiteren 19 Grundzentren liegen die Schülerzahlen diesmal noch über 40, in 16 liegen sie allerdings unter 30 und vier haben bereits keine Schule der Sekundarstufe I mehr.
Sie wissen, dass ich mich oft dafür eingesetzt habe, Real- und Gesamtschulen ohne gymnasiale Oberstufe durch eine Schule zu ersetzen - wie immer sie auch genannt werden mag; wir haben sie Sekundarschule genannt -, wie sie in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt - durch die CDU verantwortet - zu Recht eingeführt worden ist. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich war und bin natürlich für den Unterricht im Klassenverband, wenn die Schule das will. Das ist den schriftlich vorgelegten Konzepten eindeutig zu entnehmen. Dass öffentlich Gegenteiliges behauptet wird, lässt auf Argumentationsnot schließen.
Die Einführung der Sekundarschule hätte keine zusätzlichen Schüler gebracht; das ist richtig. Aber sie hätte Entscheidungen vereinfacht und sie hätte für die Zukunft mehr Schulen offen gelassen, als es uns jetzt gelingt.
Das ist das einzige große Desiderat dieser Koalition. Ich bedauere das. Hier haben wir uns nicht einigen können. Es wäre eine Einigung notwendig und sinnvoll gewesen.
Auch der letztes Jahr erschienene Bericht der Bildungskommission der Länder Berlin und Brandenburg hat gezeigt, dass die gegenwärtige Dreigliedrigkeit der Schulstruktur im Land Brandenburg in der bestehenden Form in den nächsten Jahren nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Auch der Bildungsbericht für Herrn Stoiber in Bayern sagt dies, nur mit anderen Worten. Der Einbruch der Schülerzahlen in der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2003/04 wird zu erheblichen Veränderungen des Schulnetzes führen. Das alles sind Gründe, die für die Einführung einer Schulform mit zwei Bildungsgängen sprechen, egal wie diese dann heißen.
Gerade das jetzige Übergangsverfahren zeigt wieder deutlich, dass die Einführung der Sekundarschule der richtige Weg wäre. In vielen Orten würde es die Situation erheblich erleichtern, wenn es diese Schulform gäbe. Ich nenne hier nur Wittstock, Kyritz, Wittenberge, Templin, Wandlitz, Bad Freienwalde, Strausberg, Forst, Herzberg, Falkenberg, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, Lauchhammer, Luckenwalde, Teltow, Oranienburg, Velten, Zehdenick, wobei sich die Aufzählung damit nicht erschöpft. In all diesen Orten besteht eine ungute Konkurrenz
zwischen Gesamtschule und Realschule, die einmal zugunsten der Gesamtschule und einmal zugunsten der Realschule ausgeht, in jedem Fall aber unfruchtbar ist.
Schule in Brandenburg ist trotz dieser Probleme auf einem guten Weg. Die Bildungsoffensive greift. Wir spüren das.
Wir werden in diesem Jahr für notwendige Investitionen an Ganztagsschulen in unserem Land 35 Millionen Euro ausgeben.
Ich habe mit Schreiben der vergangenen Tage 29 neue Ganztagsschulen genehmigt: die Gebrüder-Grimm-Grundschule in Brandenburg an der Havel, das Von-Saldern-Gymnasium, die Europa-Grundschule in Cottbus, die Carl-Blechen-Grundschule, die Reinhard-Lakomy-Grundschule in Groß Gaglow, das Ludwig-Leichhardt-Gymnasium, die Grundschule Elsterwerda-Biehla, die Grund- und Gesamtschule Elsterwerda, die Grundschule Stadtmitte in Finsterwalde, das Carl-FriedrichGauss-Gymnasium, die Bruno-H.-Bürgel-Gesamtschule in Rathenow, die Theodor-Fontane-Grundschule in Bad Freienwalde, die Grundschule in Letschin, die Grundschule in Fürstenberg, die Grundschule in Glienicke, die Albert-Schweitzer-Gesamtschule in Hennigsdorf, die Grundschule Beetz in Kremmen, die Grundschule Velten-Süd, die Grund- und Gesamtschule Breddin, die Grundschule an der Lindenstraße in Neustadt (Dosse), die Grundschule in Wusterhausen, die Grundschule Missen, die Waldstadt-Grundschule in Potsdam, die Grundschule Brück, die Walter-Hochmuth-Grundschule in Saarmund, die Korona-Schröter-Grundschule in Guben, die Marie-und-Pierre-Curie-Gesamtschule in Guben und die Grundschule in Laubsdorf. Andere wären zu nennen - die Zeit lässt das nicht zu -, die Auflagen bekommen haben und die uns aller Voraussicht nach bis zum Mai dieses Jahres mit ihren Nachreichungen den Grund geben, 25 - vielleicht sogar mehr weitere Ganztagsschulen zu genehmigen.
Populismus führt nur in die Opposition. Das will niemand von Ihnen.
Deshalb die herzliche Bitte: Seien Sie im Interesse der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler fair! Politiker müssen Orientierung geben. Die Qualität von Politik ist gerade jetzt gefragt. Bildungspolitik verlangt nicht die Reset-Taste. Angesichts der schwersten Herausforderung, vor der dieses Bildungssystem steht, verlangt Bildungspolitik nicht, noch einmal völlig neu anzufangen und gänzlich umzusteuern. Bildungspolitik braucht einen langen Atem und Visionen. Ich habe sie. Ich bitte Sie: Machen Sie mit!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Hartfelder, zusätzlich zu den in den Jahren 2001 und 2002 erschienenen PISA-Ergebnisberichten hat das für die Auswertung zuständige Max-Planck-Institut in Berlin im Sommer 2003 den Ländern ergänzende Informationen zu den Ergebnissen innerhalb der einzelnen Schulformen in den Ländern zur Verfügung gestellt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen schulstrukturellen Ausgangslage der Länder ist aber nur für die Schulform Gymnasium ein länderübergreifender Vergleich vorgenommen worden. Die Ergebnisse in den übrigen Schulformen sind nur innerhalb des jeweiligen Landes vergleichbar.
Der Bildungsausschuss hat sich im Rahmen einer Anhörung des Max-Planck-Instituts am 27. März 2003 mit den aus der
Erweiterungsform der PISA-Studie gewonnenen Länderdaten beschäftigt. Vonseiten des MBJS bestand und besteht die Bereitschaft, den Ausschuss auch über die schulformbezogenen ergänzenden PISA-Ergebnisse zu informieren.
Im Landesschulbeirat ist in der Sitzung am 14. Februar dieses Jahres das entsprechende Material vorgestellt und diskutiert worden. Leider konnten Sie, obwohl Sie Mitglied dieses Gremiums sind, an dieser Sitzung nicht teilnehmen. Die genannten Materialien werden dem Protokoll der Sitzung des Landesschulbeirats beigefügt werden, sodass auch Sie als Mitglied dieses Gremiums Gelegenheit haben, sich mit den Fakten im Einzelnen vertraut zu machen.
Die Anlagen werden im Übrigen auch auf dem Bildungsserver des Landes Brandenburg der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wenn Sie als Vorsitzende des Bildungsausschusses dies auf die Tagesordnung einer Sitzung setzen, dann bin ich gern bereit, das, was ich in der Sitzung des Landesschulbeirats schon getan habe, auch in der betreffenden Sitzung dieses Landtagsausschusses zu machen.
Damit ist meiner Meinung nach sichergestellt, dass die länderbezogenen Ergebnisse zu den verschiedenen Schulformen in ausreichendem Maße öffentlich zugänglich sind und auch eine Diskussion darüber in der gewünschten Breite geführt werden kann.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Fechner, gestatten Sie mir zunächst eine Richtigstellung. Die von Ihnen in der Begründung dargestellte Entwicklung bei den Leistungsempfängern des Unterhaltsvorschussgesetzes ist nicht zutreffend. Weder auf Landesebene noch auf der Ebene des Landkreises Potsdam-Mittelmark hat es eine Zunahme der Zahl der Empfänger von Unterhaltsvorschussleistungen gegeben. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist die Zahl der Zuschussfälle nicht, wie Sie ausführen, von 2 810 im Jahr 1997 auf 4 062 im Jahr 2002 gestiegen, sondern, im Gegenteil, von 1 282 auf 1 028 gesunken. Landesweit gab es 1997 27 148 Fälle und 2002 nur noch 17 346 Empfänger von UVG-Leistungen. Diese Daten sind übrigens auch den allen Landtagsabgeordneten vom Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik zugestellten Büchern zu entnehmen.
Nun zu Ihrer Frage: Es bleibt dabei, dass die Landesregierung nicht beabsichtigt, durch eine Bundesratsinitiative den Kreis der Empfangsberechtigten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu erweitern. Drei Gründe sprechen dagegen.
Erstens ist das Unterhaltsvorschussgesetz als Übergangshilfe für Alleinerziehende konzipiert und deshalb ist der Leistungsbezug befristet. Bei der begrenzten Zielgruppe, bei der zum Beispiel Kinder ausgeschlossen sind, deren Mütter einen neuen Partner heiraten, der nicht Vater des Kindes ist, ist es nicht gerechtfertigt, die Leistungen für die Zielgruppe des UVG als allgemeine Unterhaltsausfallleistung zu gestalten.
Zweitens haben die Kinder, deren Mütter den Unterhalt nicht aufbringen können und die von den Unterhaltsvorschussverpflichteten keine Mittel erhalten, Anspruch auf Sozialhilfe, sodass gesichert ist, dass die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt bereitstehen.
Drittens entstünden bei einer Erweiterung des Kreises der Leistungsberechtigten Mehrausgaben in erheblicher Höhe. Im Jahr 2002 haben die Jugendämter im Land Brandenburg insgesamt etwa 22,3 Millionen Euro ausgezahlt. Wenn das Unterhaltsvorschussgesetz dahin gehend geändert würde, dass Unterhaltsvorschüsse über das zwölfte Lebensjahr hinaus, bis zum 16. Lebensjahr, und nicht nur für maximal sechs Jahre, sondern bis zu zehn Jahre beansprucht werden könnten, würden sich diese Summen erheblich erhöhen.
Die Landesregierung hält es für wünschenswert, die Erwerbsquote gerade auch derjenigen Alleinerziehenden zu erhöhen, die aufgrund bereits längeren Bezugs von Unterhaltsvorschuss oder wegen des höheren Alters ihrer Kinder keine Ansprüche mehr geltend machen können. Gerade auch diesen Familien kommt die im Gesetz über die Kindertagesstätten verbriefte bedarfsgerechte Versorgung mit Hortplätzen oder mit anderen Angeboten zugute, zum Beispiel Ganztagsangebote von Schulen. Das Kita-Gesetz garantiert nach wie vor jedem Kind, dessen allein erziehende Mutter oder allein erziehender Vater berufstätig ist, die individuell bedarfsgerechte Betreuung, und zwar bis zum Abschluss der Grundschule. Unterstützend wirkt sich gerade auch zugunsten der Alleinerziehenden der mit Bundes- und Landesmitteln geförderte Ausbau von Ganztagsschulen aus. Das sind, wie Sie wissen, keine verpflichtenden, sondern freiwillige Angebote, die von den Kindern und ihren Eltern gewählt werden können. Dies alles dient ganz wesentlich dem Ziel, die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern, die keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil bekommen.
Mir ist das bekannt und wir haben die Bundesregierung auch immer wieder gebeten - und sind da in ganz konkreten Gesprächen -, die wachsende Armut von Kindern zu reduzieren. Es kann nicht sein, dass in einem der reichsten Staaten der Erde die Kinderarmut wächst. Da stimme ich Ihnen zu. Aber der Weg über das Unterhaltsvorschussgesetz ist nicht der richtige, weil das eine Ersatzleistung für nicht zahlende Elternteile ist. Insofern müssen wir andere Strukturen entwickeln. Daran arbeiten wir.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Große, Hoffnung ist kein Ressort, sondern ein Prinzip - zumindest sagt das Ernst Bloch zu Recht so - oder aber zumindest eine Tugend. Wenn ich mir Ihr Programm ansehe, das Sie sonst als Partei haben, sehe ich, dass Sie von Hoffnung ja ein bisschen was verstehen. Früher sind Sie wegen jeder Sache nach Moskau gefahren, heute hören Sie nicht einmal mehr auf die aus Berlin. Das ist ein interessanter Wandel.
Sie protestieren gegen Kita-Kürzungen, und die Berliner machen dann eine schärfere Variante. Als Revanche sagen Sie dann: Jetzt können die Berliner Vernünftiges machen noch und nöcher, wir machen trotzdem nicht mit. - Manchmal verstehe ich die PDS emotional, aber intellektuell nicht.
- Deshalb haben wir ja das, was die Berliner Koalition an dieser Stelle gemacht hat, hier gut umgesetzt. Ich bin der CDU dankbar, dass sie an dieser Stelle nicht gesagt hat: Bloß weil es von einer SPD/PDS-Koalition in Berlin kommt, kann es nichts Vernünftiges sein und dürfen wir es hier also nicht machen.
Bei dieser Entscheidung verstehe ich Sie also weder emotional noch intellektuell. Als ich Sie alle im Fernsehen so friedfertig nach Friedrichsfelde demonstrieren sah, dachte ich, die Berliner erklären Ihnen das noch einmal; aber das hat leider nicht geklappt.
Dank möchte ich an dieser Stelle Frau Wanka und Herrn Loschelder sagen. Sie als Mitorganisatoren waren nicht nur bereit, diesen Prozess mitzumachen, sondern sie haben hier sogar etwas Besseres entwickelt als die Berliner mit ihrem
Vorschlag. Also nicht Brechstange, Frau Große, sondern Schlosserzange, um die notwendigen Dinge zügig, aber auch mit etwas Fingerspitzengefühl anzupacken. Sie sind an dieser Stelle wirklich perdu; denn die Fachleute der Universitäten, die Betroffenen, all die, die Sie sonst immer so intensiv konsultieren wollen und die wir natürlich konsultieren, raten dazu, haben sich in den Prozess eingebracht und insofern diese Regelung mit entwickelt.
Mein Dank geht an beide Koalitionsfraktionen dafür, dass dieser Weg gemeinsam gegangen werden konnte und wir nicht nur mit Berlin mithalten können, sondern für die kleine, aber feine Universität Potsdam, wie ich finde, eine gute und tragfähige Lösung gefunden haben. Insofern ist aufgrund des Anstoßes der Berliner aus der sehr kleinen Novelle dann doch noch eine etwas umfassendere Reform der Lehrerbildung im Land Brandenburg geworden. Der Bologna-Prozess, in dem wir zumindest in einem Bologna-Express mit ICE-Geschwindigkeit mithalten wollen, ist auf dem richtigen Weg.
Frau Große, seien Sie doch einmal ehrlich: 2010, so sagt der Bologna-Prozess, sollen auch in Deutschland alle Studiengänge modularisiert sein. Wenn wir im Jahre 2004 ein Gesetz in Kraft setzen, welches dann 2005 richtig wirken kann, sind wir bestenfalls im Mainstream, in der Mitte des Zuges, aber nicht mehr an der Spitze. Die Mecklenburger übrigens, in deren Mecklenburgischen Landordnung steht: „Es blivt allens bi Alten“, haben mit dem Greifswalder Modell als Erste für die Lehrerbildung die Bachelor- und Masterstruktur entwickelt. Wenn Sie also nicht von Berlin lernen wollen, dann schauen Sie nach Mecklenburg-Vorpommern.
Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Sie haben Recht, dass wir die Verantwortung gemeinsam zu tragen haben. Wir müssen denjenigen, die mit einem Studium beginnen, genau erklären, was sie mit dem Bachelor-Abschluss erreichen können. In dieser Beziehung wollen wir eben gerade keinen Schnellschuss abgeben, sondern ein Modell bzw. Konzept dafür entwickeln, wie der Bachelor eingesetzt werden kann: ob als Horterzieher oder als Assistent in den Schulen, nicht als Assistenzlehrer, aber als Schulsozialarbeiter oder in welcher Funktion auch immer.
Ich danke Ihnen, dass wir in fairer und zügiger Beratung dieses gute Gesetz beschlossen haben, und bin auch dankbar dafür, dass die Mehrheit des Hauses diesem heute zustimmt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Siebke, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr oder, mit anderen Worten gesagt, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nur noch sehr schwer. Insofern haben wir uns seit einigen Jahren ganz intensiv damit befasst, den Fehler von 1992, der in allen ostdeutschen Ländern gemacht worden ist, nämlich die damals geltenden Standards ersatzlos abzuschaffen, zu korrigieren.
Wir brauchen Standards für das, was in den Kindertagesstätten an Bildungsarbeit geleistet werden muss. Das hat auch das Ergebnis der gestern veröffentlichten IGLU-Studie und Brandenburgs fünfter Platz im Ländervergleich von den sechs Ländern, die daran teilgenommen haben, deutlich gezeigt. Wir kommen nur auf finnischen Wegen zu finnischen Ergebnissen.
Dazu gehört auch, dass in den Kindertagesstätten mehr Kraft in die Zukunft der Kinder investiert wird; denn die Zukunft von Brandenburg wächst zwischen den Ohren unserer Kinder oder überhaupt nicht.
Die Grundsätze elementarer Bildung für die Arbeit in den Kindertagesstätten ist in einer Arbeitsgemeinschaft auf der Grundlage des Gutachtens weiterentwickelt worden.
Daran sind die Vertreterinnen und Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, aber auch Städte- und Gemeindebund, Landkreistag und die beiden Autoren des Gutachtens beteiligt worden.
Diese Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg bestimmen thematisch gegliederte Bildungsbereiche, die den vorhandenen Bildungsfähigkeiten von Kindern entsprechen. Das ist zum einen der Bereich Körperbewegung und Gesundheit, der zweite wichtige Bereich umfasst die Sprache, Kommunikation und Schriftkultur, der dritte die Musik, der vierte das Darstellen und Gestalten, der fünfte Mathematik und Naturwissenschaft und der sechste das soziale Leben.
Gerade in diesen Bildungsbereichen soll die natürliche Neugier der Kinder unterstützt und der eigenaktive Bildungsprozess gefördert werden. Die Themen der Kinder sollen aufgegriffen und erweitert werden. Wir wollen Bildungsgelegenheiten schaffen, wie es in dem wunderbarem Buch von Donata Elschenbroich beschrieben wird, mit denen man zum „Weltwissen der Siebenjährigen“ gelangen kann. Das heißt, wir wollen in Kindertagesstätten nicht mit dem Nürnberger Trichter bilden, sondern die Eigenaktivität der Kinder fördern.
Eine Aufgabe von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist die Vorbereitung und Unterstützung der Kinder auf den Übergang in die Schule. Brandenburg war das erste Bundesland, das Kinder früher einschult. Das haben unsere Medien leider nur nicht bemerkt. Als es in Berlin dann endlich beschlossen worden ist, haben alle „Oh!“ und „Ah!“ gerufen und bei den Berlinern bemerkt, was bei uns schon längst gilt: dass die Kinder ab dem Jahr 2005 - wir bereiten sie gerade darauf vor - im Alter von fünfeinhalb Jahren in die Grundschulen kommen. Ich halte nichts von einem Wettlauf, bei dem die FDP immer am schnellsten ist, denn sie will die Kinder schon ab drei in die Schule bringen. Irgendwann wird vermutlich gefordert, dass direkt nach der Abnabelung der Übergang ins Gymnasium organisiert wird.