Wolfgang Birthler

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die fachlichen Zusammenhänge sind von Frau Wehlan und Herrn Dr. Woidke korrekt dargestellt worden. Ich muss sie deshalb nicht wiederholen. Mit der Wahlkampfpolemik, die Herr Helm hier abgezogen hat, schadet er dem Berufsstand.
Ich möchte nur eine Bemerkung zu Frau Wehlan machen. Vielleicht versteht es auch Herr Helm, da muss man mal gucken. Es ist übliche Praxis in der Landesregierung, dass Anträge, die wir in den Bundesrat einbringen...
Ja. - Anträge, die die Landesregierung in den Bundesrat einbringt, werden in der Regel auch dort von uns vertreten. Das ist ja wohl selbstverständlich.
- Das tue ich bei jeder Gelegenheit und deshalb war die Reaktion sowohl hier im Plenum auf Ihre Rede als auch beim Milchforum entsprechend.
Es ist nur die Frage: Mit welchem Antrag unterstützen wir das gemeinsame Ziel, das auch im Ausschuss formuliert wurde, am besten? Hier kann ich nur den Entschließungsantrag der Koalition empfehlen; denn neben den Inhalten, die sich mit der Milch beschäftigen, gibt es auch bei dem PDS-Antrag einige fachliche Fehler, insbesondere in Ziffer 2. Bei der Förderung keine förderrechtlichen Bestimmungen zurückzuverfolgen verstößt gegen nationales und gegen EU-Recht. Deshalb sollten wir von der bisherigen Praxis nicht abweichen, dass, wenn Gebäude, Einrichtungen oder Maschinen, die im Landwirtschaftsbetrieb bleiben und weiter genutzt werden, für diese jeweils eine sorgfältige Einzelfallbewertung stattfindet.
Ich empfehle Ihnen die Annahme des Antrags und ich empfehle Ihnen insbesondere in der nächsten Woche eine Teilnahme am Landesbauerntag in Paaren/Glien.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung Brandenburg unterstützt bekanntermaßen den Absatz und die Vermarktung Brandenburger Produkte.
Hier sind wir auf einem guten Weg. In der letzten Zeit hatte insbesondere die Vermarktung von Mischprodukten einen besonderen Stellenwert. Wir sehen das an Säften. Ich freue mich sehr darüber, dass dies nun auch im Gemüsebereich gelungen ist.
Ich habe in „Antenne Brandenburg“ ausführlich dazu Stellung genommen, welchen Gesundheitsaspekt insbesondere Möhren und Spargel für die Bevölkerung haben.
Die Frage, wie die Vermarktung verbessert werden kann, beantworte ich wie folgt: Der Anstoß aus dem Parlament heraus ist sehr wichtig. Ich will die Gelegenheit nutzen, um heute mit der Kantine zu sprechen.
Die Volksvertreter sollten im Selbstversuch darlegen, welch fördernde Wirkung dieses Gemüse hat.
Ihre zweite Frage bezieht sich auf eine mögliche Kalenderreform in Europa. Sie ist so nicht mehr notwendig. Die Kalenderzeiten für den Anbau und die Ernte bezogen sich bisher auf das herkömmliche Klima. Das hatte Sinn. Da wir aber gemeinsam alles unternehmen, um den Klimawandel in der Welt voranzubringen, müssen wir den Kalender nicht verändern.
Herr Alterspräsident,
Sie sind genauso lange wie ich im Landtag und wissen, dass man aufpassen muss, wenn man keinen Ordnungsruf erhalten will. Es ist ein Unterschied, ob ich mich in der "Antenne" auf Uckermärkisch äußern kann oder ob ich im Parlament die Würde des Hauses beachten muss. Sie als älterer Mensch sollten einfach die Chancen dieses Produkts nutzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Bund Mitte 2002 den Ländern den Rahmen für die landesrechtliche Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben. Wohl wissend, dass eigentlich eine umfangreiche Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes ansteht, liegt Ihnen heute ein Gesetzentwurf meines Hauses vor, der einzig und allein der Umsetzung dieser Richtlinie dient.
Der Bund hat die Grundlagen der Wasserrahmenrichtlinie bereits unmittelbar in das Wasserhaushaltsgesetz übernommen. Danach sind die Gewässer schon jetzt umfassend und ganzheitlich zu betrachten. Die Gewässer sind nach Flussgebieten zu bewirtschaften, also von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen, und das über Bundes- und Landesgrenzen hinweg. Die Flussgebiete sind bereits festgelegt. Brandenburg hat danach Anteil an den Flussgebietsgemeinschaften Elbe, Oder und Warnow/Peene.
Für ein Flussgebiet ist immer ein gemeinsamer Bewirtschaftungsplan zu erstellen. Die Bewirtschaftungsziele sind für alle Gewässer schon vorgegeben. Danach sind bei einem allgemeinen Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer der gute ökologische und chemische Zustand, für erheblich veränderte und künstliche Gewässer das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand und für Grundwasser der gute mengenmäßige und chemische Zustand sowie die Umkehrung steigender signifikanter Trends bei der Schadstoffkonzentration zu erreichen.
Da diese Grundlagen bereits unmittelbar gelten, verbleibt den Ländern nur ein geringer Teil, den sie zur vollständigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie regeln müssen, den der Bund wegen seiner Rahmengesetzgebungskompetenz nicht regeln konnte. Das sind vor allem die Fristen, innerhalb derer die genannten Bewirtschaftungsziele zu erreichen sind. Dabei haben die Länder kaum einen Gestaltungsspielraum. Die Fristen sind durch die Wasserrahmenrichtlinie ganz konkret vorgegeben. Danach sind die Bewirtschaftungsziele bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen.
Das Landeswassergesetz muss für die Umsetzung insgesamt nur in einigen Punkten geändert werden. Es wird an die geänderten und unmittelbar geltenden bundesrechtlichen Regelungen über die Bewirtschaftungsziele angepasst. Im Übrigen wird die Wasserrahmenrichtlinie im Verhältnis 1 : 1 umgesetzt.
Ein Kürprogramm, das über die europäischen Vorgaben hinausgeht, gibt es nicht; dafür sind die Ziele der Richtlinie selbst schon viel zu ehrgeizig. Das entspricht im Übrigen auch dem Willen der anderen Bundesländer. Die Bundesländer haben Musterregelungen für das Landesrecht erarbeitet, die auch dem Ihnen vorliegenden Entwurf zur Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes zugrunde liegen.
Im gesamten Flussgebiet ist nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie eine Bestandsaufnahme durchzuführen und dazu zunächst die Gewässerqualität zu erfassen. Erstmals wird dabei neben der chemischen und physikalischen Beschaffenheit der Gewässer auch die Gewässerökologie betrachtet. Das erfordert kostenintensive Untersuchungen, die im Land schon seit einiger Zeit laufen. Nach der Bestandserfassung ist der Gewässerzustand zu bewerten. Für die Flussgebietseinheit ist ein gemeinsamer Bewirtschaftungsplan aufzustellen, der auch ein Maßnahmenprogramm für die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen enthält.
Bei all diesen Arbeiten sind die Abstimmung und der Austausch mit den anderen Bundesländern am Flussgebiet der Elbe sowie mit Tschechien, Polen und Österreich erforderlich. Für den deutschen Teil des Flussgebietes der Elbe haben dazu zunächst die beteiligten zehn Bundesländer und der Bund am 24. März dieses Jahres in Form einer Verwaltungsvereinbarung die Gründung der Flussgebietsgemeinschaft Elbe vereinbart.
Die Abstimmung mit den drei weiteren am Flussgebiet beteiligten Staaten erfolgt über den Bund. Über die Arbeiten an den Bewirtschaftungsplänen wird die Öffentlichkeit ständig informiert werden. Alle Interessenten haben Gelegenheit, sich in die Planung umfassend einzubringen. Ich erlaube mir den Hinweis, dass dazu eine im deutschen Recht einmalige, sehr weit reichende Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgesehen ist. Deshalb empfehle ich Ihnen die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der PDS hat beantragt, den Landesentwicklungsplan Brandenburg, LEP I - Zentralörtliche Gliederung unverzüglich zu überarbeiten. Dieser Antrag birgt die Gefahr des Aktionismus und des Dekretierens von oben. Das kann nur der zweite Schritt sein. Bevor normiert wird, müssen die absehbaren Trends erneut evaluiert werden.
Dabei wollen wir das Gegenstromprinzip beachten und die Regionalbeteiligung in den Bewertungsprozess einbeziehen.
Der von Ihnen eingebrachte Antrag übersieht, dass sich die Landesregierung ihrer Aufgabe sehr bewusst und dabei ist, die entsprechenden Handlungserfordernisse festzulegen und Schlussfolgerungen aus den veränderten demographischen Rahmenbedingungen zu ziehen. Dies ergibt schon allein aus der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Frist eine zehnjährige Laufzeit bis zur Überprüfung der landesplanerischen Feststellung des LEP I, der im Jahre 1995 in Kraft getreten ist. Dies habe ich sowohl bereits in meiner Rede am 29. Januar dieses Jahres im Landtag als auch anlässlich meiner Rede zur Jubiläumsveranstaltung "10 Jahre Regionalplanung" am 12. März dieses Jahres in Cottbus deutlich hervorgehoben.
Die Änderungserfordernisse können nur sinnvoll aus den realen Trends vor Ort entwickelt werden. Diese Herausforderungen sind gemeinsam mit den regionalen Planungsgemeinschaften anzupacken. Für die jeweiligen Planungsregionen sind eigene Schlüsse aus den Rahmenbedingungen, wie sie im Bericht des Kabinetts an den Landtag zur demographischen und wirtschaftsstrukturellen Entwicklung dargestellt sind, zu ziehen.
Die Leistungsfähigkeit und Ausstattung der einzelnen Regionen ist dabei zu überprüfen. Derzeit befinden wir uns in einer Evaluierungsphase. Das bedeutet, dass unter Einbeziehung der regionalen Planungsgemeinschaften erst einmal demographische, wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklungen in ihrer Wirkung auf die Leistungsfähigkeit der Zentren für ihre Einzugsbereiche, Schlussfolgerungen aus der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung für die regionalen Angebote der Daseinsvorsorge in den verschiedenen Lebensbereichen durch die Zentren und die aus der Gemeindegebietsreform resultierenden Wirkungen auf das zentralörtliche Gefüge regionalisiert zu bewerten sind. Erst danach, das heißt ab 2005, ist eine Anpassung des Systems der zentralen Orte durch die Landes- und Regionalplanung gemäß Landesplanungsvertrag und Gesetz zur Regionalplanung zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung möglich.
Dabei muss zumindest angestrebt werden, dass Mindestvoraussetzungen für die Zentren und ihre Einzugsbereiche für die bis zum Jahre 2020 zu erwartende Bevölkerungsentwicklung gewährleistet werden. Dabei ist neben dem System der dezentralen Konzentration eine weitere Bündelung und Konzentration der Leistungsangebote und damit eine Reduzierung der Anzahl der zentralen Orte erforderlich.
Im engeren Verflechtungsraum können hingegen Anpassungen an den Einwohnerzuwachs erforderlich werden. Das ist ein sehr konkreter, komplizierter und teilweise schmerzhafter Pro
zess. Damit besteht keine Notwendigkeit, dem Antrag der PDS zu folgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor zwölf Jahren wurde vom Landtag das erste Brandenburgische Naturschutzgesetz verabschiedet. Ziel war es, die brandenburgische Natur und Landschaft in einer von großen Umbrüchen und neuen Perspektiven gekennzeichneten Zeit zu erhalten und in konstruktiver Auseinandersetzung mit den neuen Bedingungen und Erfordernissen weiterzuentwickeln.
Seitdem gab es nur punktuelle Änderungen des Naturschutzgesetzes. Inzwischen hat sich das Naturschutzrecht sowohl des Bundes als auch der EU aber weiterentwickelt und damit Anpassungspflichten für das Landesrecht ausgelöst. Die intensiven Beratungen zu der Ihnen jetzt in 2. Lesung vorliegenden Gesetzesnovelle spiegeln nicht nur umfängliche und vielfältige Betroffenheit in Gremien, Körperschaften und der Öffentlichkeit wider, sondern sie zeigen auch die nach wie vor hohe Erwartungshaltung der interessierten und engagierten Bürgerinnen und Bürger und Verbände an der Entwicklung des Naturschutzrechts und an den praktischen Ergebnissen der Naturschutzarbeit.
Wesentliche Eckdaten der Gesetzesnovelle liefert als Rahmengesetz das nach vollständiger Überarbeitung am 4. April 2002 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz. Dessen Leitziel lautet, die Flächennutzung künftig natur-, umwelt- und land
schaftsverträglich zu gestalten, ein großflächiges Biotopverbundsystem auf mindestens 10 % der Landesfläche zu schaffen und die Artenvielfalt zu schützen.
Die vorliegende Novelle setzt aber nicht nur bundes- und EUrechtliche Vorgaben um, sondern sie ist auch Ergebnis einer Überprüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit aller Regelungen unseres Naturschutzgesetzes aufgrund zehnjähriger Praxiserfahrung. Die in großer Breite und Tiefe geführte Diskussion des Entwurfs ergab vielfältige Vorschläge für Streichungen, Änderungen und Ergänzungen. Weitere Anregungen kamen aus der parallelen Diskussion der Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Verwaltungsoptimierung.
Übergeordnetes Entscheidungskriterium bei unterschiedlichen Zielen und Interessenlagen war ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag, also die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand der Behörden, der Bürger und der Unternehmen einerseits und der damit erreichbaren Schutzwirkung für Natur und Landschaft, für ihre Bewohner, Nutzer und Gäste andererseits. Beim Blick auf Detailregelungen sollten wir nämlich immer auch die Gesamtsicht im Kopf haben: Brandenburg ist ein Bundesland mit herausragender Naturausstattung und trägt unter allen Bundesländern Verantwortung für die größte Zahl vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Sich dieser politischen und naturschutzfachlichen Verantwortung zu stellen, ihr angemessene und geeignete Mittel und Wege zur Erhaltung der Naturgüter zu finden und festzulegen - auch um der Zukunft unseres Landes, seiner Bewohner und seiner Landschaft willen -, an diesem Maßstab bitte ich Sie die vorliegende Novelle zu messen.
Aufgrund dieser grundsätzlichen und weitreichenden Vorgaben steht die vorliegende Novellierung unter folgenden Leitgedanken: die Entschlackung von nicht zwingend notwendigen Detailregelungen, die Verbesserung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, die Verlagerung von Aufgaben und Verantwortung vor Ort an die Kreise entsprechend der Funktionalreform und nicht zuletzt die Herausforderung und Stärkung der Eigenverantwortung aller Bürger.
Im Einzelnen heißt das:
Vollzugsaufgaben sollen grundsätzlich von der Ministerialverwaltung auf das Landesumweltamt oder die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden verlagert werden.
Einvernehmensregelungen werden fallweise durch das einfache Benehmen ersetzt, vor allen Dingen bei bestimmten Entscheidungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Großschutzgebieten. Ziel dabei ist die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
Das Ergebnis der Durchforstung zeigt eine spürbare Reduzierung des Aufwandes sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürger. Daraus erhoffe ich mir insbesondere auch eine gesteigerte Akzeptanz in der Öffentlichkeit.
Der Umfang der gestrichenen Verwaltungsaufgaben übertrifft denjenigen der mit der Umsetzung der EU-FFH- und -ZooRichtlinie neu aufgegebenen Regelungen. Diese Tatsache beweist, dass wir mit der vorgelegten Novelle auf dem richtigen Weg sind. Die Aufgabenübertragung auf Landkreise und kreis
freie Städte löst so keine Erstattungsansprüche aus; vielmehr profitieren auch Letztere unterm Strich von einer Nettoentlastung von Verwaltungsaufgaben.
Hohe Bedeutung hat nach wie vor die Kooperation mit allen Bürgern. Besonders nennen möchte ich die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Naturschutzes. Bürger helfen den Mitarbeitern des behördlichen Naturschutzes mit ihrem Sachverstand und ihrer Ortskenntnis. Sie sind neben ihrer nicht hoch genug einzuschätzenden Eigenleistung auch kritische Begleiter der täglichen Behördenarbeit. Die Behörden ihrerseits brauchen Information und Beteiligung aller Interessierten und Betroffenen; denn eine moderne, demokratisch aufgeschlossene Naturschutzstrategie braucht die Akzeptanz der gesamten Öffentlichkeit.
Die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hier im Parlament neu entwickelten bzw. aus dem geltenden Gesetz teilweise wieder aufgegriffenen Regelungen zum Reiten, zum Wandern und zum Markieren von Wanderwegen begrüße ich. Damit entsteht eine umfassende, inhaltlich abgestimmte Regelung der Thematik - sowohl für die freie Landschaft als auch für den Wald.
Alles in allem liegt mit dem Gesetzentwurf nunmehr ein Regelwerk vor, das dem Schutz unserer brandenburgischen Natur auch insoweit Rechnung trägt, als es die Zeichen des Wandels der Zeit in Natur, Gesellschaft und Wirtschaft erkennt und positiv aufnimmt. Uns ist eine bedeutende Modernisierung und Straffung des Gesetzes gelungen. Deshalb empfehle ich Ihnen die Annahme dieses Gesetzes. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit der Novelle des Landeswaldgesetzes und die sich gegenüber dem ersten Waldgesetz des Landes Brandenburg ergebenden Änderungen habe ich in der 1. Lesung vor diesem Haus bereits dargelegt. Nach eingehender Diskussion soll heute nun das neue Landeswaldgesetz verabschiedet werden.
Der Verlauf der öffentlichen Anhörung im zuständigen Ausschuss hat mir gezeigt, dass die Landesregierung mit ihrem Entwurf den Belangen von betroffenen Waldbesitzern, Erholungsuchenden, Forstunternehmern, Naturschützern und vielen anderen recht nahe gekommen ist. Anerkannt wurde vor allem das Bemühen, Normen und Standards und damit Bürokratie abzubauen.
Die Zustimmung geht erfahrungsgemäß aber nur so weit, wie die jeweils eigenen Interessen nicht beeinträchtigt werden. Das zeigte sich unter anderem bei den Regelungen zum Reiten im Wald oder auch zum Führen der Hunde.
Ich meine, dass es dem zuständigen Fachausschuss in Abwägung der unterschiedlichen Interessen mit der vorliegenden Beschlussempfehlung gelungen ist, einen vernünftigen Interessenausgleich herzustellen. Dafür möchte ich mich bei den Ausschussmitgliedern herzlich bedanken.
In diesem Zusammenhang begrüße ich auch den Vorschlag, die waldbezogene Bildungs- und Erziehungsarbeit, also die Waldpädagogik, noch umfassender im Entwurf des Gesetzes zu verankern. Ich hoffe, dass in diesen so wichtigen Sektor auch in Zukunft weiter investiert wird, auch wenn sich die Rendite nicht unmittelbar in Euro und Cent ausdrücken lässt. Die positive Wirkung von Umweltbildung auf die kommenden Generationen ist aber unbezahlbar.
Meine Damen und Herren, alles in allem haben wir es geschafft, ein Waldgesetz zu formulieren, das den Belangen vieler Betroffener Rechnung trägt. Ich empfehle Ihnen die Annahme dieses Gesetzes.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der gesundheitliche Verbraucherschutz ist ein hohes gesellschaftliches Gut. Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung dafür bewusst. Sie sorgt für ein dichtes und effizientes Netz der Lebensmittelkontrolle, ohne die Produzenten und Händler aus ihrer Pflicht zu entlassen; denn erst einmal obliegt ihnen die Einhaltung und Kontrolle lebensmittelrechtlicher Bestimmungen. Unabhängig davon überprüft die amtliche Lebensmittelüberwachung des Landes Brandenburg stichprobenartig die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte. Durch das duale System von Eigenkontrolle und staatlicher Überwachung im Sinne einer Kontrolle der Kontrolle wird seit Jahren sichergestellt, dass der Verbraucher beim Verzehr von Lebensmitteln keine Bedenken zu haben braucht.
Die Politik steht dabei oftmals vor dem Dilemma, dass einerseits die Lebensmittel noch nie so gründlich untersucht wurden wie derzeit, aber gleichzeitig die Verunsicherung der Verbraucher durch die in den Medien inflationär als Skandal bezeichneten Ereignisse zunimmt.
Hier möchte ich klarstellen: Die in Brandenburg verkauften Lebensmittel sind grundsätzlich sicher. Die Aufregung um festgestellte Verstöße gegen das Lebensmittelrecht steht in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Risiko.
Darum kann ich an die Medien nur appellieren: Recherchieren Sie gründlich und wahren Sie die Maßstäbe!
Mein Haus verfolgt in der Verbraucherschutzpolitik einen Kontrollanspruch, der den gesamten Prozess der Lebensmittelherstellung umfasst. Das bedeutet Transparenz und Kontrolle vom Erzeuger bis zum Verbraucher, also Sicherheit vom Feld oder Stall bis zur Ladentheke.
Ständig wachsen aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben im gesundheitlichen Verbraucherschutz und insbesondere in der Lebensmittelüberwachung an. Aber nicht nur um diesen Erfordernissen, sondern auch um Anforderungen nach Bündelung der knapper werdenden Ressourcen gerecht zu werden, haben wir dafür neue, effiziente Verwaltungsstrukturen geschaffen.
Bereits im März 2001 wurde in meinem Haus die Abteilung Verbraucherschutz eingerichtet, in der die wesentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten in den Bereichen der Verbraucherinformation und -beratung, der Lebensmittel- und Futterüberwachung, des Veterinärwesens, der Gentechnik sowie des Strahlenschutzes gebündelt sind.
Einen weiteren Schritt zu einer effektiven Organisation des Verbraucherschutzes im Land stellt die Gründung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft mit Sitz in Frankfurt (Oder) am 1. Januar 2002 dar. Beide Maßnahmen haben sich bewährt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich nicht nur am Mitteilungsblatt seines Heimatvereines orientiert, sondern die Tagespresse gründlich studiert, der wird die Aktualität dieses Themas heute durchaus erkennen können.
Die im Land Brandenburg für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden sind die 18 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, in denen größtenteils Lebensmittelkontrolleure, aber auch Tierärzte, Lebensmittelchemiker und Technologen beschäftigt werden.
Im vergangenen Jahr wurden durch die 135 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ämter nahezu 27 000 Betriebe und Einrichtungen der Lebensmittelwirtschaft, vom Imbissstand über die verschiedenen Lebensmittelmärkte bis zu großen, für den EU-weiten Handelsverkehr zugelassenen Betrieben, sehr gewissenhaft kontrolliert. Das sind im Durchschnitt pro Tag etwa zwei bis fünf Kontrollen. Es ist mir an dieser Stelle nicht nur eine Pflicht, sondern ein Bedürfnis, diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte, oftmals unter schwierigen Begleitumständen ablaufende Arbeit zu danken.
Im Rahmen der Kontrollen sind fast 15 000 Proben entnommen worden. Bei weniger als 1 % dieser Proben wurden Verstöße festgestellt. Die Entscheidung, welche Betriebe bzw. Einrichtungen aufgesucht werden und worauf kontrolliert wird, leitet sich aus bundeseinheitlichen Vorgaben, aber auch aus bisherigen Kontrollergebnissen im Land Brandenburg ab. Auf besondere Vorkommnisse wie Bürgerbeschwerden wird unmittelbar reagiert.
Im Land Brandenburg werden alle Proben von Lebensmitteln,
Tabakwaren, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Futtermitteln in dem zum 1. Januar dieses Jahres neu gegründeten Landeslabor Brandenburg untersucht. Hier werden neben rein klassisch analytischen Aufgaben auch risikoorientierte Beurteilungen vorgenommen.
Mit der Einrichtung dieses Landeslabors verfolgen wir eine klare Zielstellung, nämlich die, eine Absenkung des Zuschussbetrages und damit eine Entlastung des Landeshaushaltes zu erreichen. Dafür wurden sämtliche Untersuchungsaufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes gebündelt, um diese möglichst effizient und effektiv durchzuführen. Für diese Bündelung bedurfte es weder zusätzlicher personeller Ressourcen noch sächlicher Kapazitäten. Mit dem vorhandenen Personal und der existierenden labortechnischen Infrastruktur werden gegenwärtig alle Untersuchungsaufgaben auf bestem fachlichen Niveau erfüllt.
Die Umweltorganisation Greenpeace hat in einer im vergangenen Jahre veröffentlichten Studie mit dem Titel „Pestizide außer Kontrolle“ die Lebensmittelüberwachung in allen Bundesländern sehr kritisch, aber auch unterschiedlich bewertet. Bei einem Vergleich der Bundesländer liegt die Effizienz der Lebensmittelüberwachung im Land Brandenburg über dem Bundesdurchschnitt. Dennoch haben wir die Studie zum Anlass genommen, eventuelle Schwachstellen aufzudecken und notwendige Änderungen einzuleiten. Durch die GreenpeaceStudie wird beispielsweise zu Recht als Mangel aufgezeigt, dass die Untersuchungen oft zu viel Zeit beanspruchen, was ein Reagieren in den Überwachungsämtern erschwert. Die aus meiner Sicht auch für Brandenburg notwendige Verkürzung der Untersuchungszeiten ist eine Herausforderung, der sich das Landeslabor selbstverständlich stellt.
Schwerpunkte in der vielfältigen Überwachungsaufgabe waren im Jahr 2003 die Aufklärung von nicht durchgeführten BSETests bei geschlachteten Rindern sowie die Ursachenermittlung für die Belastung von Futtermitteln mit Dioxinen. Im Rahmen der BSE-Diagnostik wurden in Brandenburg im vergangenen Jahr ca. 39 000 Rinder untersucht; alle mit negativem Ergebnis.
Im Rahmen eines bundesweiten Datenabgleichs zwischen geschlachteten und getesteten Tieren haben sich Unstimmigkeiten ergeben. Aufgrund einer eigenen Schwachstellenanalyse kann auch für das Land Brandenburg nicht ausgeschlossen werden, dass ca. 100 Rinder ohne BSE-Test geblieben sind. Zwar muss man das Risiko, dass eines der nicht getesteten Rinder an BSE erkrankt war, im Verhältnis zu fast 40 000 negativ getesteten Tieren als sehr gering beurteilen. Trotzdem hat sich damit eine empfindliche Lücke im Rahmen der Überwachung gezeigt, der mein Ministerium im Rahmen der Fachaufsicht gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten offensiv begegnet ist.
Lassen Sie mich an dieser Stelle eindeutig feststellen: Gegen kriminelle Energie gibt es kein Erfolg versprechendes Mittel. Es ist in einem Flächenland wie Brandenburg unmöglich, Schwarzschlachtungen, die hinter dem Rücken der Überwachungsbehörde stattfinden, völlig auszuschließen. Aber wir werden, wo immer so etwas auftritt, entschieden dagegen vorgehen.
Die Vorgänge um Dioxinbelastungen von Lebens- und Futtermitteln, aber auch Meldungen von Nitrofen-Rückständen im
Getreide, nicht durchgeführten BSE-Tests, Schwarzschlachtungen sowie Rückstandsbelastungen von Obst und Gemüse verunsichern den Verbraucher und stellen leider auch oft die Wirksamkeit der Überwachung infrage. Ich bin aber davon überzeugt, dass gerade die Aufdeckung von einzelnen Missständen ein Beweis dafür ist, dass die unabhängige staatliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung gut funktioniert und unverzichtbar ist.
Neben der Eigenkontrolle ist eine gut funktionierende staatliche Kontrolle auch ein Standortvorteil für die Lebensmittelindustrie des Landes Brandenburg. Ich will mit zwei Zahlen verdeutlichen, welche Rolle dieser Industriezweig, der nicht immer im Mittelpunkt steht, für unser Land hat. In der Lebensmittelindustrie arbeiteten im Jahr 2002 knapp 11 000 Beschäftigte, die zu 16 % am Umsatz des gesamten verarbeitenden Gewerbes des Landes beteiligt sind. Dass die Lebensmittelverarbeitung eine Wachstumsbranche ist, steht für mich dabei außer Frage.
Neben den Kontrollen mit dem Ziel gesundheitlich unbedenklicher Nahrungsmittel nehmen wir auch die Verbraucherinformation und -beratung sehr ernst. Diese Aufgaben werden vornehmlich durch die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. wahrgenommen. Der Verein wird sowohl durch die Bundes- als auch durch die Landesregierung bezuschusst. Im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden durch mein Ressort jährlich Schwerpunkte im Bereich der Ernährungsberatung vorgegeben. Diese werden in Projekte festgeschrieben und von der gemeinnützigen und unabhängigen Verbraucherzentrale umgesetzt. Durch diese präventiven Maßnahmen sollen die Verbraucher dahin gehend sensibilisiert werden, auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu achten. Letztlich ist dies auch ein wichtiger Beitrag, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.
Lassen Sie mich noch einmal betonen: Der gesundheitliche Verbraucherschutz besitzt für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Es ist und bleibt unser Ziel, eine den Markterfordernissen und Verbraucherinteressen entsprechende Lebensmittelüberwachung und Verbraucherinformation zu garantieren. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs einen Anspruch.
Ich wünsche mir, dass der Landtag mit seinen Entscheidungen dazu beiträgt, dass wir bei der Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkontrolle das erreichte Niveau halten können. Produkte aus Brandenburg sollen weiterhin nicht nur schmackhaft, sondern auch gesundheitlich unbedenklich sein. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Strukturreform der Flurneuordnungsverwaltung, insbesondere mit dessen Artikel 1, dem Brandenburgischen Landesentwicklungsgesetz, legt Ihnen die Landesregierung einen weiteren Baustein zur Optimierung der Verwaltung meines Geschäftsbereichs vor. Dieser Gesetzentwurf dies gleich vorweggenommen - ist gemessen an den Zielen des Haushaltssicherungsgesetzes beispielgebend; er erfüllt den an uns alle gerichteten Auftrag zur Verwaltungsmodernisierung ebenso vorbildlich, wie er den schwierigen finanzpolitischen Zwängen Rechnung trägt.
Durch Ausschöpfung eines glücklicherweise weiten bundesgesetzlichen Handlungsrahmens für die Flurbereinigung und der hier zur Verfügung stehenden Finanzierungsinstrumente ist es möglich, eine weitgehende Ausgliederung wesentlicher Aufgaben eines Verwaltungszweiges in eine Selbstverwaltung der Bürger unter Entlastung des Personalbudgets und Bündelung der verbleibenden Aufgaben in einer Behörde im guten Einvernehmen mit allen Betroffenen zu erreichen. In den Vorgesprächen hat sich auch hierbei schon ein großes Einvernehmen mit den Fraktionen angedeutet. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die EU-Luftreinhalterichtlinien setzen Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe, darunter auch für Partikel mit weniger als 10 Mikrometer Durchmesser, das so genannte PM 10. Der Tagesmittelwert von 50 Mikrometer pro Kubikmeter darf ab 2005 nur 35-mal pro Jahr überschritten werden. Als problematisch stellt sich dieser Grenzwert in verkehrlich stark belasteten Innenstädten dar.
Die französischen Automobilhersteller Citroën und Peugeot haben als Erste gezeigt, dass die Partikelemissionen durch den Einbau von Partikelfiltern deutlich reduziert werden können. Bis zu 99,99 % der Partikelmassen können durch die Filter absorbiert werden. Neben der Filtertechnik gibt es noch andere technische Möglichkeiten wie die SCR-Katalysatorentechnik oder die fortschrittliche DeNOx-Technik, die Partikelemissionen der Fahrzeuge zu senken.
Der Gesetzgeber hat mit der Begrenzung der Partikelemission für die Schadstoffklassifizierung entsprechend der Euronormen als Grundlage für die Kfz-Steuer Anreize für schadstoffarme Fahrzeuge gegeben. In die Berechnung der Kfz-Steuer gehen neben der Hubraumgröße auch die Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide, die Summe der Masse von Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden sowie die Partikelmasse ein. Die ab 1. Januar 2005 geltende Euronorm 4 verlangt eine Halbierung der Partikelemission gegenüber der Eurostufe 3. Der Grenzwert wird dann bei 0,025 Gramm pro Kubikmeter liegen.
Um es deutlich zu sagen, Herr Kollege Ziel - das war ja auch Ihre Frage -: Der steuerliche Anreiz für schadstoffarme Fahrzeuge wird nicht ausreichen, die PM-10-Grenzwerte einzuhalten. Der Anteil der Motoremissionen der Fahrzeuge liegt nur bei etwa einem Viertel bis einem Drittel der Gesamtemissionen. Die fahrzeugbedingten Zusatzbelastungen durch Aufwir
belungen, Straßen-, Reifen- und Bremsabriebe, die den Hauptanteil der verkehrsbedingten Immissionen ausmachen, müssen durch andere Maßnahmen reduziert werden. Dazu könnten unter anderem beitragen: verkehrslenkende und verkehrsberuhigende Maßnahmen, Verstetigung des Verkehrs, Stadtlogistikkonzepte, ortsnahe Ortsumgehungen, Verbesserung der Kraftstoffe und weitere Reduzierung des Aromaten- und Schwefelgehalts, Verringerung des Reifenabriebs und Einsatz kraftstoffsparender Reifen, Reduzierung der Aufwirbelung von Stäuben und Verbesserung der Straßenbeläge.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Abgastechnik bei Motorrädern, bei PKW und bei leichten und schweren Nutzfahrzeugen weiter verbessert wird.
Das gesundheitsgefährdende Potenzial der durch den Verbrennungsprozess entstehenden Partikel wird als erheblicher als die durch Abrieb und Aufwirbelung verbreiteten Partikel bewertet. Deshalb sind weitere Verbesserungen am Fahrzeug notwendig.
Für die Einhaltung des Grenzwerts für den Luftschadstoff PM 10 ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig. Technische Maßnahmen am Fahrzeug allein werden dazu nicht ausreichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Altschuldenfrage stellt unbestritten eines der letzten wiedervereinigungsbedingten Probleme der ostdeutschen Landwirtschaft dar. Eine abschließende Lösung dieses Problems ist dringend geboten. Diese Lösung muss nach Auffassung der Landesregierung von dem Oberziel bestimmt sein, die Fortführung des Prozesses der Konsolidierung der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern zu befördern. Im Vordergrund sollte ein wettbewerbsrechtlich zulässiger Lösungsansatz stehen, der einem großen Kreis von Unternehmen die Chance eröffnet, ihre Altschulden abzulösen. Wer eine derartige Chance nicht nutzt, sollte ange
messene Verschärfungen der gegenwärtigen Rückzahlungsbedingungen in Kauf nehmen müssen.
Diesen Kriterien trägt der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung in seinem Grundansatz Rechnung. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht eine auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des altschuldenführenden Unternehmens beruhende betriebsindividuelle Ablöseregelung.
Die für die Ermittlung des Ablösebetrages vorgeschlagene Barwertermittlung künftiger Zahlungen stellt einen finanzmathematisch korrekten Lösungsansatz dar, der allen Diskussionen um eine erneute Subventionierung der LPG-Nachfolgeunternehmen im Zuge einer Ablöseregelung das Wasser abgraben dürfte. Insoweit halte ich Vorstellungen, zum Beispiel der FDP, die auf einen pauschalen Ablösesatz oder eine Kappung von Ablösebeträgen abzielen, für kontraproduktiv.
Ich will allerdings auch nicht verhehlen, dass ich gegen die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen der Rangrücktrittsvereinbarungen durchaus einige Vorbehalte habe. Das bezieht sich insbesondere auf die Höhe des Abführungssatzes und auf das Gebot der Kumulation zukünftiger Zahlungen.
Bei den Festlegungen zur Änderung der Bemessungsgrundlage wird zudem den Spezifika altschuldenführender Betriebe in der Form einer GmbH & Co KG nicht ausreichend Rechnung getragen. Hier sollte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Andererseits bin ich schon der Auffassung, dass Änderungen von Vertragsinhalten bei Rangrücktrittsvereinbarungen erforderlich sind, um zu verhindern, dass das Altschuldenproblem weiterhin auf die lange Bank geschoben wird.
Summa summarum meine ich, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen zielführenden Ansatz für die Lösung des Altschuldenproblems in unserer Landwirtschaft darstellt, dass seine konkrete Ausgestaltung jedoch noch einiger Veränderungen bedarf.
Eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen des Gesetzentwurfs für unsere altschuldenbelasteten Agrarbetriebe erfordert zudem eine rechtskräftige Rechtsverordnung, mit der das Ablöseverfahren im Detail geregelt wird. Die bisher dazu bekannt gewordenen Eckpunkte und deren Diskussion lassen erkennen, dass es hierbei mit Blick auf die Akzeptanz und die Wirkungen des Gesetzentwurfs keinesfalls um zweitrangige Fragen geht. Das beginnt bei Vorgaben zur Ermittlung der Ertragsentwicklung der Unternehmen für einen Prognosezeitraum von fünf Jahren als Voraussetzung für die Berechnung der Bemessungsgrundlage zukünftiger Zahlungen auf die Altschulden und endet bei der Feststellung, dass eine ganze Reihe von Betrieben ihre Ablösezahlungen sehr wahrscheinlich fremd finanzieren muss, ohne über ausreichende Sicherheiten für marktübliche Kredite zu verfügen. Hier ist der Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen.
Wir sind an der Lösungsfindung beteiligt und engagieren uns für Ergebnisse im Interesse der anfangs genannten Zielstellung. - Vielen Dank.
Zur zweiten Frage: Wir sind federführend an dem Prozess mit dem Bundesfinanzministerium beteiligt. Insofern sind die Interessen der ostdeutschen Landwirtschaft gerade durch Brandenburg immer gut vertreten.
Zu Ihrer ersten Frage: Sie haben in Ihrer Frage selbst dargestellt, welche Punkte noch nicht geklärt sind, erwarten aber, dass wir trotz der nicht geklärten Punkte jetzt schon die genaue Einschätzung der Auswirkungen geben können. Da passt irgendetwas nicht zusammen.
Wir werden in dem Moment, in dem wir die genaue Höhe der Ablösezahlungen, die Modalitäten kennen, versuchen, die Betroffenheit mit unseren Bauern festzulegen.
Ich meine, wir sollten solche vereinigungsbedingten Probleme, die als Reste auftauchen, nicht mit jeder neuen Haushaltslage belasten. Das würde der Landwirtschaft insgesamt nur schaden. Wir sollten uns auf die Altschuldenproblematik beschränken und nicht die gesamte Haushaltslage Deutschlands in Betracht ziehen. Das wäre ein schwerer Schaden für die Landwirtschaft in Ostdeutschland.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bereits sehr alte Brücke über die Gülper Havel, eine Holzkonstruktion, wurde durch das Hochwasser 2002 unbrauchbar gemacht. Dennoch war die Agrargenossenschaft Gülpe bisher nicht von ihren Nutzflächen abgeschnitten, da eine Behelfsbrücke den Zugang zu diesen Flächen sicherte.
Zur Beantwortung Ihrer eigentlichen Frage: Ende Oktober 2003 hat das Amt Rhinow einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Veränderungssperre im FFH-Gebiet und dem im Verfahren befindlichen Naturschutzgebiet „Untere Havel Nord“ bei meinem Ministerium gestellt. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Landesregierung bereits umfangreiche Fördermittel zur Verfügung gestellt, die einen Ersatzneubau der Brücke über die Gülper Havel ohne Eigenanteil der Kommune ermöglichen. Am 13. November letzten Jahres wurde dem Amt und dem Landkreis erläutert, dass die vorliegende Planung nicht geeignet sei, eine Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen des Schutzgebiets zu erreichen. Das Amt wurde gebeten, eine entsprechende Umplanung vorzunehmen, die auf die Belange des Schutzgebietes Rücksicht nimmt.
Vor dem Hintergrund, dass die ausgereichten Mittel für den Neubau der Brücke über die Gülper Havel aus Strukturfonds der Europäischen Union in einem FFH-Gebiet eingesetzt werden sollen, ist hier nur eine Bauweise zulassungsfähig, die den Schutzerfordernissen des FFH-Gebiets gerecht wird. Die hierfür entscheidenden Parameter kennt der Vorhabenträger seit längerem. Stattdessen wurde das Bauwerk, wie ich der Tagespresse entnehmen konnte, ohne naturschutzrechtliche Befreiung meines Hauses bereits ausgeschrieben und der Auftrag vergeben. Das konnte natürlich nicht akzeptiert werden.
Um zu einer tragfähigen Lösung zu gelangen, habe ich dem Amt Rhinow in einem Schreiben vom 23. Januar dieses Jahres nochmals die erforderlichen Planungsänderungen mitgeteilt. Ausgehend von dem beim Bau der Wehrgruppe Quitzöbel festgelegten Wasserstand von 26,40 NHN lässt sich entgegen der Ausgangsplanung die Brücke rund einen halben Meter niedriger bauen, ohne im Fall eines größten Hochwasserereignisses beschädigt zu werden.
Begleitend hierzu müssten die Rampen deutlich verkürzt und die Brücke an dem ursprünglichen Standort errichtet werden, um die Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen im FFHund Naturschutzgebiet deutlich zu minimieren. Nach einer Planungsänderung durch das Amt Rhinow unter den genannten Parametern kann kurzfristig eine Befreiung erteilt und die Brücke gebaut werden.
Ich glaube nicht, dass es zu einer Entschuldigung kommen wird, allenfalls zu einer Entschuldigung aller Beteiligten gegenüber den Bürgern. Das Amt macht es sich sehr leicht, wenn es nur an die Wasserabteilung des Landesumweltamtes eine Anfrage richtet, um darauf eine Antwort zu bekommen. Ich erwarte von einem Dienstleister gegenüber Agrargenossenschaften und Bürgern so viel Sensibilität, dass bezüglich eines Naturschutzgebietes auch naturschutzfachliche Fragen bedacht werden und nicht nur eine 08/15-Anfrage an die Wasserabteilung erfolgt. Wäre dies so geschehen, hätte die Absenkung dieser Brücke schon sehr viel zeitiger erfolgen können. Der Beginn wäre bereits im Herbst möglich gewesen. Wer sich wo entschuldigen muss, lieber Herr Abgeordneter, wollen wir also in Ruhe abwarten. Mir kommt es darauf an, dass die Brücke so schnell wie möglich gebaut wird. Die Kriterien dazu habe ich Ihnen genannt.
Zuständig ist der Vorhabenträger - also das Amt -, der allen Behörden die entsprechenden Unterlagen bezüglich der Planung übergeben muss. Wenn die Planer nur einzelne Behörden anschreiben, ohne die auf diesem sensiblen Gebiet bestehenden sonstigen Erfordernisse zu beachten, dann muss man fragen, ob es wirklich der qualifizierte Planer war, den das Amt Rhinow beschäftigt hat. Die neue Höhe durch das Wehr Quitzöbel, denke ich, müsste inzwischen überall bekannt sein.
Es sind zwei Teile, die auch auf die Frage des Kollegen Dombrowski hinweisen.
Die Frage nach der Wasserhöhe an die Wasserabteilung allein ist keine ausreichende Grundlage für Planungsunterlagen. Erst wenn der Vorhabenträger und die Naturschutzbehörde die konkreten Planungsunterlagen vor sich haben, können die Auswirkungen auf das Schutzgebiet, auf die Höhe, die Länge der Rampen usw. ermessen werden. Das haben wir durch die jetzt vorliegende Planung ermöglicht. Insofern glaube ich, dass wir nun die Kriterien dafür haben, im Interesse des Amtes, im Interesse der Bürger die Planung so schnell wie möglich umzusetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch mein Einzelplan ist geprägt von unvermeidbaren Einsparzwängen, aber
auch von unvermeidbaren Ausgaben für gesetzlich vorgeschriebene oder unverzichtbare Aufgaben. Der Einzelplan ist anders aufgebaut als in den vergangenen Jahren, was vor allen Dingen daran liegt, dass wir uns schon vor längerer Zeit auf den Weg gemacht haben, die organisatorischen Strukturen des Geschäftsbereichs zu verändern. Diese Änderungen spiegeln sich bereits im Haushalt 2004 wider.
Die Forstreform läuft bereits. Sie wird jetzt dadurch vervollständigt, dass die Landesforstanstalt Eberswalde, soweit deren Aufgaben für die Forsten unverzichtbar sind, in das Forstbudget eingepasst wird. Einige Laboraufgaben werden an die Fachhochschule Eberswalde übergeben, da sie ohnehin bisher vorrangig für die Fachhochschule erfüllt wurden.
Zum Jahresbeginn werden wir die Laborkapazitäten im Land, soweit dies zweckmäßig ist, in einem Landeslabor bündeln. Wie dieses Labor künftig aussehen wird, werde ich dem Landtag bis Mitte nächsten Jahres vorstellen.
Des Weiteren wollen wir die Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung in das Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft integrieren. Ein Teil der Aufgaben der Flurneuordnung soll darüber hinaus an die Teilnehmergemeinschaften übertragen werden, die sich wiederum ihres Verbandes bedienen.
Die Aufgaben der Ämter für Immissionsschutz und der Landesanstalt für Großschutzgebiete werden in das Landesumweltamt integriert, um Immissions- und Naturschutzaufgaben effizienter lösen zu können.
Auch wenn für einen Teil der Umstrukturierungen noch Gesetzesänderungen erforderlich sind, haben wir ein Signal gesetzt und die Umstrukturierung haushaltsmäßig bereits umgesetzt.
Ich bin guter Hoffnung, dass der Landtag diesen Vorstellungen folgen wird. Mittelfristig werde ich damit zu einer deutlichen Einsparung von Verwaltungskosten beitragen können.
Gekürzt worden sind die Ausgaben für den Vertragsnaturschutz. Hier werde ich die von Brüssel kofinanzierten Programme einsetzen.
Als Minister für den ländlichen Raum werde ich die von der EU und vom Bund mitfinanzierten Programme, das Operationelle Programm und die Gemeinschaftsaufgabe, konzentriert weiterführen. Ein Schwerpunkt wird dabei nach wie vor der Hochwasserschutz zur Sicherung unserer Lebensgrundlagen sein. Angesichts der jetzigen Wetterlage erinnern wir uns kaum noch an die Dürre dieses Jahres. In diesen Tagen zahlen wir den ersten Teil der Dürrehilfe 2003 aus. Im Haushalt 2004 sind noch einmal Mittel hierfür veranschlagt. Zusammen mit den Bundesmitteln können wir zwar nicht die Verluste ausgleichen, aber wir werden damit die Existenz der betroffenen Betriebe sichern.
Einschnitte hat es, wie schon erwähnt, bei der Abwasserförderung geben müssen. Dies hat auch damit zu tun, dass ein Großteil der Aufgaben als erfüllt angesehen werden kann und eine Reduzierung bzw. Streckung vertretbar ist.
Ein weiterer finanzieller Schwerpunkt wird die Haftungsfreistellung sein. Diese vom Bund gesetzlich geregelten und kofinanzierten Programme kommen jetzt immer stärker zum Tra
gen. Die vor Jahren ausgegebenen Bescheide werden jetzt in konkrete Maßnahmen der ökologischen Altlastenbeseitigung umgesetzt, zum Beispiel bei BASF Schwarzheide, DaimlerBenz in Ludwigsfelde bzw. flächendeckend in Brandenburg für TOTAL. Dies ist konkrete Wirtschaftsförderung, der sich mein Haus auch stellt.
Ich meine, mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf ist ein austarierter Kompromiss vorhanden, der die weitere positive Entwicklung des ländlichen Raumes sicherstellt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dellmann, das von Ihnen angefragte Raumordnungsverfahren B 167 konnte noch nicht eröffnet werden, da die geforderte Raumanalyse zur endgültigen Festlegung des Untersuchungsraumes seitens des Vorhabenträgers noch nicht der gemeinsamen Landesplanung vorgelegt wurde. Erst daran anschließend können die Verfahrensunterlagen für das Raumordnungsverfahren erarbeitet werden. Am 29.10. dieses Jahres fand eine Beratung im Haus des Brandenburgischen Straßenbauamtes Eberswalde zum Abgleich der Datengrundlagen für die weiteren Arbeitsschritte der Raumanalyse statt. Zum Eröffnungstermin des Raumordnungsverfahrens kann ich daher zurzeit noch keine konkreten Aussagen machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Müschen ist ein Ortsteil der Gemeinde Burg im Spreewald. Aufgabenträger der
Abwasserentsorgung ist der Trink- und Abwasserzweckverband Burg; die Willensbildung vollzieht sich in der Verbandsversammlung.
Ich erinnere noch einmal daran, dass von den Aufgabenträgern gemäß gesetzlicher Vorgabe Abwasserbeseitigungskonzepte zu erstellen sind. Unter Einhaltung der geltenden Kriterien der Förderrichtlinie können Aufgabenträger beim MLUR für Abwasserprojekte Fördermittel beantragen. Für das Abwasserbeseitigungskonzept ist die Zahl der anzuschließenden Einwohner und - unter Einbeziehung weiterer Faktoren - der Investitionsbedarf zu ermitteln. Unter Rückgriff auf das Melderegister werden die Einwohnerwerte festgestellt. Hinzu werden Einwohnergleichwerte für das Schmutzwasser aus dem Gast- und Kleingewerbe addiert. Die Einwohnergleichwerte werden für die einzelnen Betriebsarten auf der Grundlage einer Richtlinie ermittelt, was die bundesweit übliche und rechtlich abgesicherte Praxis darstellt.
Das Abwasserbeseitigungskonzept des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg sah für den Ortsteil Müschen eine zentrale Abwasserentsorgung vor. Eine Förderung war mit der Aufnahme in das Förderprogramm für das Jahr 2002 vorgesehen. Als sich Ende 2001 eine Bürgerinitiative für eine dezentrale Abwasserentsorgung einsetzte und eine eigene Kostenaufstellung vorlegte, wurde der Zweckverband gebeten, das Abwasserbeseitigungskonzept zu prüfen. Die vorgesehene Förderung wurde zurückgestellt.
In der Folgezeit hat der Zweckverband sein Abwasserbeseitigungskonzept mehrfach überarbeitet und einen differenzierten Lösungsvorschlag vorgelegt. Der Ortsteil Müschen soll demnach überwiegend eine zentrale Abwasserentsorgung erhalten. Grundstücke in Randlage werden dezentral entsorgt. Das bedeutet, dass von 369 Einwohnern 282 zentral und 87 - das entspricht 24 % - dezentral entsorgt werden. Vorhandene Kleinkläranlagen können für die Dauer der wasserrechtlichen Erlaubnis weiter betrieben werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Sind die Ziele des Gewässerschutzes eingehalten, verzichtet der Verband für diesen Zeitraum befristet auf die Ausübung des Anschlusszwangs.
Der Trink- und Abwasserzweckverband Burg hat verschiedene Kostenvergleichsrechnungen anstellen lassen, die alle die zentrale Lösung als die wirtschaftlichere zum Ergebnis hatten. Die Behauptung, die zentrale Variante sei um mehr als 400 000 Euro teurer als die dezentrale Lösung, kann in meinem Haus nicht nachvollzogen werden. Der Zweckverband hat für seine Lösung die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens gründlich geprüft. Er hat die Bürger in vier öffentlichen Versammlungen mehr als üblich in die Entscheidungsprozesse einbezogen und er wird mit seiner kompromissorientierten Entsorgungsvariante den ökologisch sensiblen Erfordernissen des Spreewalds gerecht.
Als alle erforderlichen Fördervoraussetzungen erfüllt waren und es keinen Grund mehr gab, den Förderantrag des Zweckverbandes abzulehnen, hat die ILB im Juni 2003 den Förderantrag positiv beschieden. Eine weitere Verzögerung der Entscheidung oder gar Ablehnung des Förderantrages wäre ermessensfehlerhaft gewesen.
Der Landesrechnungshof, dem der Vorgang angezeigt worden war, hat das rechtmäßige Zustandekommen des Bescheides nicht beanstandet. Er hat einige Anregungen gegeben, aber zu
gleich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, ob der Sachverhalt erneut zu prüfen sei, bei meinem Haus liege. Mein Haus wird gegenüber dem Landesrechnungshof zu diesen Anregungen Stellung nehmen.
Eine vollständig dezentrale Entsorgungsvariante ist wegen des hohen Grundwasserstandes nicht umsetzbar. Darauf hat die untere Wasserbehörde in einer Beratung im April 2003 hingewiesen; das bestätigte Protokoll liegt vor.
In einem Schreiben vom Juni 2003 an mein Haus hat der Landkreis seine Haltung bekräftigt. - Danke schön.
Ich habe Ihnen lediglich die Meinung der unteren Wasserbehörde und des Landkreises mitgeteilt. Das ist die Behörde, die die Einschätzung zu treffen hat, ob hohe Wasserstände vorliegen. Sie haben bemerkt, dass ich das nur als Information an das Ende der Rede gestellt habe. Die Hauptprüfung und das ist das Entscheidende - bezieht sich auf den Antrag. Hierzu habe ich deutlich ausgeführt, dass wir Ihre Behauptung betreffs der 400 000 Euro mehr als nicht nachvollziehbar ansehen und diesen Antrag auch mit unseren Möglichkeiten geprüft haben.
Das ist mir bekannt. Es ist bezüglich der Berechnung so - auch das ist im Antrag nachvollziehbar -, dass Einwohnergleichwerte mit nicht mehr als 20 % berücksichtigt werden können. Die bisher berechneten Einwohnergleichwerte beziehen sich auf 71. Sie sind auf 50 reduziert worden, um diese bundeseinheitliche Forderung nicht zu überschreiten.
Ich habe in der Reihenfolge und in der Auflistung der Daten deutlich gemacht, dass sowohl der Zweckverband als auch wir diesen Antrag seit dem Jahr 2001, als sich die Bürgerinitiative gegründet hat, mehrfach geprüft haben. Insofern ist die Meinung, die wir Anfang 2003 geäußert haben, eine Meinung, die auf gründlicher Prüfung basiert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Hälfte der Bevölkerung Deutschlands fühlt sich durch Lärm in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Ich denke, man kann in Brandenburg von einem gleich hohen Anteil ausgehen.
Wenn man von dieser Lärmbetroffenheit der Bevölkerung hört, könnte man meinen, auf dem Gebiet des Lärmschutzes sei nicht viel getan worden. Eine derartige Bewertung bildet jedoch nicht die tatsächlichen Aktivitäten und Anstrengungen der letzten Jahre ab. Es gab zahlreiche Erfolge bei der Lärmbekämpfung - sowohl administrativer wie technischer Art. Als beispielhaft für die Aktivitäten auf administrativer Ebene möchte ich die neue Maschinenlärmschutzverordnung und das novellierte Gerätesicherheitsgesetz nennen, die auch unserem favorisierten Ansatz - Lärmvermeidung an der Quelle - Rechnung tragen. Richtig ist: Die gewünschte deutliche Verringerung der Lärmbelastung konnte nicht erreicht werden. Die Zunahme und Änderung menschlicher Aktivitäten in vielen Bereichen, mehr Verkehr, ein verstärkter Einsatz von Geräten und Maschinen, auch mehr lärmintensive Freizeitbeschäftigung haben in den vergangenen Jahren die erreichten Erfolge im Lärmschutz zum Teil aufgezehrt. Es bleibt also noch deutlicher Handlungsbedarf.
Aus Sicht der Landesregierung Brandenburg ist dabei neben der Lärmvermeidung, der Lärmminderung und dem Lärmschutz durch vorsorgende Planung dem vorbeugenden Ruheschutz der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Als Beispiel ist hier die zunehmende Bedeutung des Landes Brandenburg als Standort für Urlaub und Erholung zu nennen, für dessen Erhalt auch aus Sicht des Lärmschutzes weiterhin Anstrengungen zu unternehmen sind.
Die Umweltpolitik der Landesregierung orientiert sich bei dem wichtigen Anliegen, den Schutz vor Lärm spürbar zu verbessern, maßgeblich am Leitbild der Nachhaltigkeit. In der Strate
gie für eine nachhaltige Entwicklung stellt das Land Brandenburg auf die Empfehlung des Sachverständigenrats für Umweltfragen vom April 2002 ab. Der Sachverständigenrat fordert in seinem Sondergutachten Umwelt und Gesundheit, dass möglichst bald Mittelungspegel von 65 Dezibel am Tage und 55 Dezibel in der Nacht nicht mehr überschritten werden.
Meine Damen und Herren, ich kann an dieser Stelle nicht auf alle Punkte der Großen Anfrage eingehen. Hervorheben möchte ich deshalb nur einige Aspekte, die mir besonders wichtig sind. Lärmschutzregelungen, die durch die Länder umzusetzen sind, basieren vielfach auf EU- und Bundesrecht. Die Möglichkeiten der Länder, eigene rechtliche Regelungen zu treffen, sind dadurch reglementiert. Die Landesregierung hat, wie ich denke, ihren Spielraum in diesem Sinne gut ausgenutzt. So wurden in den vergangenen Jahren insbesondere für die Planung und Errichtung von Vorhaben Regelungen gerade unter besonderer Berücksichtigung des erforderlichen Lärmschutzes erlassen. Als beispielhaft zu nennen sind der gemeinsame Runderlass des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung, des Ministers des Innern und des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom Juni 1995 in Umsetzung des § 47 a des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Aufstellen von Lärmminderungsplänen, des Weiteren die Leitlinie des Umweltministers zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen von 1996 und die Empfehlung zu den Abständen zwischen Industriegewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen und Funksendestellen sowie Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung unter dem Aspekt der Immissionsschutzabstandsleitlinie.
Ein Thema, das ich bei dieser Gelegenheit ansprechen möchte, ist der individuelle Schutz der Besucher von Diskotheken vor gesundheitlichen Schädigungen. Mögliche allgemeine Schutzmittel werden von den Besuchern der Diskotheken nicht genutzt. In Umsetzung und Überwachung der Rechtsvorschriften konnten die zuständigen Behörden auf Landes- wie auf kommunaler Ebene ihren Aufgaben ausreichend nachkommen. Die Umsetzung und Überwachung bestehender Regelungen sollen auch in Zukunft unter den schwierigen strukturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestehen bleiben.
Lassen Sie mich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen Kolleginnen und Kollegen vor Ort - in den Arbeitsschutz- und Verkehrsbehörden, in den Kreisen und Gemeinden und auch in den Ämtern meines eigenen Geschäftsbereiches - für die nicht immer ganz einfache Lösungsfindung beim Lärmschutz zu danken.
Meine Damen und Herren, natürlich möchte ich die Beantwortung der Großen Anfrage in diesem Hause auch dazu nutzen, für die Aktivitäten zur Lärmbekämpfung in Brandenburg und darüber hinaus zu werben. Bereits seit 1993 wird im Land Brandenburg die Lärmminderungsplanung nach § 47 a des Bundesimmissionsschutzgesetzes durchgeführt, die in der Verantwortung der Gemeinden liegt. In insgesamt 48 Städten, darunter die vom Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr und vom Umweltministerium gemeinsam geförderten „Modellstädte Umweltfreundlicher Verkehr“ - Neuruppin, Oranienburg und Senftenberg -, wird die Umsetzung vorliegender Konzepte für umweltschonende Verkehrsführung, die eine Entlastung der Einwohner von Verkehrslärm mit sich bringen, schrittweise realisiert. Für neun weitere Städte ist eine Lärmminderungsplanung angelaufen.
Brandenburg hat in der kommunalen Lärmminderungsplanung einen Stand erreicht, der beispielhaft für das gesamte Bundesgebiet ist. Dies zeigt, dass das Ziel der Landesregierung, die Zahl der vom Lärm betroffenen Bürger dauerhaft zu senken und somit höhere Lebensqualität und Gesundheitsschutz zu erzielen, gemeinsam mit den Kommunen erreicht werden kann.
Die Landesregierung setzt sich mit großem Nachdruck für die Novellierung des Fluglärmgesetzes ein, das aus dem Jahr 1971 stammt und nicht mehr zeitgemäß ist. Angesichts der geplanten Ausbauaktivitäten in Schönefeld wie auch in anderen Bundesländern und der geführten Auseinandersetzungen bedarf es unbedingt rechtlicher Klarheit.
Die Landesregierung unterstützt die Bestrebungen, das Gesetz zum Schutz gegen den Fluglärm mit deutlich verbesserten Schutzzielen zu versehen und den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu verbessern.
Meine Damen und Herren, es ist bekannt, dass der Lärmschutz bei den Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Priorität besitzt. Die Bevölkerung wünscht, dass noch mehr für den Schutz vor Lärm getan wird. Durch Umfragen ist belegt, dass das Problembewusstsein der Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Ich wünsche mir hier vor allen Dingen mehr Verantwortung und Aktivität von Eltern gegenüber ihren Kindern. Man kann ja eine bessere Ausstattung der Schulen fordern, aber vielleicht sollten die Eltern damit beginnen, den Schülern klar zu machen, dass ein Walkman, dessen Hörer ständig im Ohr sind, vielleicht doch die größte Lärmbeeinflussung darstellt, und nicht immer nur nach staatlichen Maßnahmen rufen.
Es ist aber nach wie vor unsere gemeinsame Aufgabe, zum Erhalt lebenswerter Verhältnisse dem Lärmschutz eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Mit der Antwort auf die Große Anfrage - dessen bin ich sicher - konnte ein umfangreicher Einblick in die Situation der Lärmbekämpfung in Brandenburg gegeben werden. Lärmschutz ist Teil der Umweltpolitik, als Umweltpolitik Zukunftspolitik, die dem Leben den Vorrang gewährt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zur Notwendigkeit der Novellierung des Landesjagdgesetzes bei der 1. Lesung ausführlich Stellung genommen; ich habe dem nichts hinzuzufügen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses liegt vor.
Ich möchte mich bei Ihnen allen, insbesondere beim zuständigen Ausschuss, für die konstruktive und zügige Beratung bedanken. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Bevölkerungsentwicklung, der Bevölkerungsverteilung oder dem Stadtumbau ergeben sich Auswirkungen auf den gesamten Infrastrukturbereich und damit auch auf Trink- und Abwasser. Aber der Rückbau wasserwirtschaftlicher Anlagen - ich vermute nicht zu Unrecht, Sie denken hierbei an Kläranlagen - will sorgsam bedacht sein, weil damit nicht automatisch eine ökonomische Entlastung für den Aufgabenträger verbunden ist. Kredite, die für den Bau aufgenommen wurden, müssen weiter bedient werden, ganz abgesehen davon, dass ein Rückbau auch nicht unerhebliche Kosten verursachen würde. Ich erinnere daran, dass die Abwasserpolitik der Landesregierung in erster Linie auf die Erfüllung der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie bis zum Jahre 2005 ausgerichtet ist. Dem hat sich der Einsatz von Fördermitteln unterzuordnen. Die aktuelle Situation für den Abwasserbereich ist im Lagebericht 2003 dargestellt.
Betrachtet man die Gesamtsituation, dann stellt die Größe der Anlagen das geringere Problem dar. Erstaunlicherweise zeigen vorliegende Förderanträge, dass zahlreiche Kläranlagen erweitert werden müssen, weil sie an die Grenzen ihrer Kapazität gestoßen sind.
Es gehört zu den elementaren Aufgaben der kommunalen Aufgabenträger, Entscheidungen für ihren Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge auf entsprechende statistische und Prognoseerkenntnisse zu stützen. Auch bei der Bereitstellung von Fördermitteln für Abwasseranlagen sind diese Erkenntnisse heranzuziehen.
Wenn sich im Zusammenhang mit dem Stadtumbau Ost ein Handlungsspielraum ergibt, wird dieser im Rahmen der Möglichkeiten genutzt.
Einen Widerspruch in sich stellt der Antrag der PDS dar, wenn er einerseits vorgibt, für Kosten- und Gebührensenkungen einzutreten, andererseits aber Mittel für den Schuldenmanagementfonds verringern will. Es sind gerade die Zuwendungen im Rahmen des Schuldenmanagements, welche die wirtschaftlich Not leidenden Aufgabenträger der Abwasserentsorgung entlasten, um für die Bürger des jeweiligen Verbandsgebietes die ge
wünschte Reduzierung der Gebühren und Beiträge zu erreichen und diese damit stabil zu halten. Mit der Einstellung der Landeshilfe würden Sie Ihre Absicht ins Gegenteil verkehren.
Dem Hinweis auf die Einwendungen der Banken - öffentlicher und privater - wird ohnehin seit Beginn der Arbeit des Abwasserstabes Rechnung getragen. Alle diesbezüglichen Möglichkeiten wurden geprüft, was bereits zu erheblichen Einsparungen geführt hat.
Schließlich will ich auf einen weiteren Punkt Ihres Antrags eingehen. Nach dem Brandenburgischen Wassergesetz steht das Wassernutzungsentgelt dem Land zweckgebunden zur Verfügung. Dazu gehören die Sanierung und Unterhaltung der Gewässer, die Renaturierung und der Ausbau der Gewässer, die Unterhaltung der Deiche sowie Investitionen, die der Verbesserung der Wassergüte und dem sparsamen Umgang mit Wasser dienen. Ihre Forderung nach Verminderung aller Ausgaben, die diesem Verwendungszweck dienen, führt, wenn keine anderen Finanzierungsquellen erschlossen werden, zu einer Verschlechterung des Umweltschutzes.
Wenn das Wassernutzungsentgelt, wie Sie, meine Damen und Herren von der PDS, ferner fordern, gesenkt wird, stehen dem Land noch weniger Mittel für die von mir aufgezeigten Aufgaben der Umweltreparatur und -vorsorge zur Verfügung.
Auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft sind uns eine Reihe strategischer Umweltziele und Richtlinien der EU, darunter die Wasserrahmenrichtlinie, vorgegeben. Mit dem von Ihnen gewünschten Vorgehen wird Ihrer Intention aber gerade nicht entsprochen, denn Sie fordern, die Kosten nicht nur für den Erhalt, sondern auch für die nachhaltige Verbesserung bis hin zu einem guten Zustand der Gewässer zu benennen und gegenüber dem Nutzer geltend zu machen.
Zweckgebunden ist auch die Abwasserabgabe nach § 13 des Abwasserabgabengesetzes, um die Gewässergüte zu erhalten und zu verbessern. Nach bundesrechtlicher Vorgabe können die Länder bestimmen, dass der durch den Vollzug entstandene Verwaltungsaufwand aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe gedeckt wird. Von dieser Ermächtigung hat der Landesgesetzgeber in § 16 des Brandenburgischen Abwasserabgabengesetzes Gebrauch gemacht.
Im Übrigen wird die Höhe der Abgabe nach Maßgabe des Abwasserabgabengesetzes des Bundes berechnet; ein Spielraum für den Landesgesetzgeber oder gar für die Landesregierung besteht hierbei nicht.
Soweit es die Belastung der Bürger betrifft, hilft manchmal ein relativierender Blick auf andere Bundesländer. Die Trink- und Abwasserpreise in Brandenburg liegen, nimmt man die jährliche Pro-Kopf-Belastung je Einwohner, im Bundesdurchschnitt. Insofern bin ich dem Kollegen Dombrowski sehr dankbar für diesen Hinweis. Wir sollten nicht ständig den Standort Brandenburg schlecht reden. Deutschland hat hohe Abwassergebühren, aber innerhalb Deutschlands liegen wir durchaus im Durchschnitt.
Allerdings dürfen die Trink- und Abwassergebühren nicht, wie im PDS-Antrag geschehen, in den unmittelbaren Zusammenhang mit der Gewässerunterhaltung gebracht werden. Das ist ein anderes wasserwirtschaftliches Aufgabengebiet, dessen
Kosten auf andere Weise zustande kommen und von einem anderen Personenkreis aufgebracht werden.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass mit dem Antrag der PDS-Fraktion das gewünschte Ziel nicht erreichbar ist. Ich empfehle daher dem Landtag, den Antrag der PDS abzulehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich vollinhaltlich der Rede des Kollegen Helm anschließen. Ich will nur noch einmal darauf hinweisen, dass die Landesregierung sehr frühzeitig alle möglichen Maßnahmen eingeleitet hat, um die Schäden so gering wie möglich zu halten. Ich habe mehrfach schon hier im Haus darüber berichtet. Ich bin auch sehr dankbar, dass das Bundesministerium bzw. dass Frau Künast zugesagt hat, diese Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir werden auf der morgen beginnenden Agrarministerkonferenz die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen und ich bin sicher, dass wir wenigstens diesen Teil, den Herr Helm auch erläutert hat, dann für unsere Landwirte zur Verfügung haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 2085 vom Januar dieses Jahres dargestellt, ist für einen Trägerwechsel das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erforderlich. Die dafür notwendige Klärung offener Fragen zum Gewässerrandstreifenprojekt, die durch Gerichtsentscheidung herbeigeführt werden soll, ist noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung kann den Zeitpunkt von gerichtlichen Entscheidungen nicht beeinflussen.
Im Übrigen teile ich die Auffassung, dass eine Zusammenarbeit mit dem Verein der Freunde des Nationalparks nicht mehr möglich ist und mit dem Wasser- und Bodenverband OderWelse ein sehr gut geeigneter neuer Träger zur Verfügung steht. - Vielen Dank.
Ich möchte diese Frage nicht einfach so beantworten, ohne auf Ihren Hinweis auf überhöhte Preise einzugehen. Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass es überhöhte Preise sind? Das lässt sich gerichtlich nachstellen. Ich meine, mit solchen Behauptungen tragen Sie nicht dazu bei, den Frieden im Unteren Odertal herzustellen. Überhöhte Preise lassen sich nachweisen. Der Verein ist sehr wohl in der Lage, darauf zu achten, dass die Preise nicht überhöht sind. Ich gebe Ihnen aber Recht, dass es höhere Preise sind als bei manchen umliegenden Betrieben. Die Gelder der Pacht gehen gesetzesgemäß an den Verein.
Nein, ich möchte nicht, dass hier über...
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unbestritten ist, dass mit der Ausbringung vieler Stoffe zur Verbesserung des Ertrags in der Landwirtschaft die Miteinbringung von Schadstoffen, insbesondere Schwermetallen, verbunden ist. Dies gilt in besonderem Maße für den Einsatz von Klärschlamm. Daher laufen gegenwärtig bundesweit Diskussionen zum Schadstoffgehalt in Stoffen, die zu Düngezwecken in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Ein Abschluss ist gegenwärtig noch nicht zu erkennen, es zeichnet sich jedoch ab, dass der Einsatz von Klärschlamm künftig stark eingeschränkt werden wird.
Vorschläge, im Bundesrat einen vollständigen Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen zu erreichen, waren nicht mehrheitsfähig. Im Rahmen der bisherigen Diskussion favorisiert das Land Brandenburg einen mittelfristigen Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung. Ein Brandenburger Alleingang ist dabei aber rechtlich nicht möglich.
Aufgrund der bundesweit noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildung ist ein spezielles Konzept für das Land Brandenburg zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Brandenburg wird sich für bundeseinheitliche Regelungen zur territorialen Klärschlammverwertung einsetzen, das heißt: Aufkommen und Verwertung von Klärschlamm im gleichen Gebiet, umfassende Eindämmung des Klärschlammtourismus aus anderen Bundesländern oder EU-Staaten sowie die erforderliche Novellierung der Klärschlammverordnung. Mit dieser Lösung würde eine ökologisch verträgliche und ökonomisch sinnvolle Klärschlammverwertung möglich sein.
Die Fragen sind sehr allgemein gehalten und insofern schwer zu beantworten, weil die Zusammensetzung der Klärschlämme je nach Herkunft unterschiedlich ist.
Sie haben nach Schadstoffen gefragt. Die Hauptschadstoffe, die wir zu beachten haben, sind die Schwermetalle. Es kommen allerdings auch Medikamente, Hormonbelastungen und Ähnliches hinzu.
Es ist aber völlig klar, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefahr für die Ernährung oder für das Grundwasser besteht. Die Problematik bei Klärschlamm ist, dass es über die Jahre zu einer Anreicherung von Stoffen kommt. Deshalb ist es dringend geboten, möglichst bald eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist zutreffend, dass in diesem Jahr, bedingt durch den außergewöhnlich warmen Sommer, die Ozonwerte an fast allen Messstationen des Landes Brandenburg den Wert der Informationsschwelle für die Bevölkerung von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten haben. Der bisherige Maximalwert trat am 13. August um 11.30 Uhr in Wittenberge auf. Dort wurde ein Wert von 230 Mikrogramm pro Kubikmeter ermittelt. An diesem Tag, an dem fast alle Messstellen eine Überschreitung des Schwellenwertes verzeichneten, handelte es sich nicht um eine lokale Brandenburger Situation. Vielmehr war das verursacht durch einen Langstreckentransport vorbelasteter Luftschichten aus dem westlichen Bundesgebiet bzw. aus Westeuropa. Die betreffenden Überschreitungen traten in den Nachbarländern westlich von Brandenburg bereits in den Tagen zuvor auf. Verbunden mit einer Winddrehung auf West überzog die Ozonwolke auch unser Gebiet.
Diese festgestellten Tatsachen beweisen erneut, dass das Ozonproblem lokal und regional im Lande Brandenburg nicht lösbar ist, auch nicht im Verbund mit Berlin. Nur durch großräumige, europaweite Maßnahmen ist das Ozonproblem in den Griff zu bekommen. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Aus diesem Grund wurde das so genannte Ozongesetz von 1995 nach seinem Auslaufen im Jahr 1999 nicht verlängert. Für Maßnahmen bei hohen Ozonwerten gibt es daher im Lande Brandenburg derzeit keine gesetzlichen Handlungsgrundlagen.
Europaweit wird jedoch intensiv an der Lösung dieser Problematik gearbeitet. Im Jahre 2002 wurden die EU-Ozonrichtlinie und im Jahre 2001 die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen, die NEC-Richtlinie, verabschiedet.
Die diesbezüglichen Aktivitäten des Bundes zeigen sich in den fortgeschrittenen Projekten zur Umsetzung dieser beiden EURichtlinien in deutsches Recht mit der Vorlage in der 33. Bundesimmissionsschutzverordnung, der Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen, welche bereits in einer Bundesratsdrucksache zur Bestätigung vorliegt. Diese Verordnung wird auch durch das Land Brandenburg inhaltlich befürwortet. Wir bereiten uns auf die Umsetzung vor.
Zur Reduzierung der Ozonvorläufersubstanzen liegt die ebenfalls unmittelbar vor dem Abschluss stehende Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung vor. Mit dieser Novelle werden die Vorgaben der bereits genannten EU-NEC-Richtlinie umgesetzt. - Vielen Dank.
Ich meine, dass die Möglichkeiten einer Fragestunde mit Ihrer zweiten Frage gesprengt würden.
Gleichwohl möchte ich darauf hinweisen, dass sich meine Haltung zur Frage der Windräder überhaupt nicht geändert hat. Durch die Aktivitäten des Landes Brandenburg, die Windräder auf Windeignungsgebiete zu konzentrieren, schöpfen wir unsere rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung der Verspargelung der Landschaft, zur Reduzierung der Zahl von Windrädern, aus. Die bestehenden Windeignungsgebiete im Lande Brandenburg machen 1,5 % der Landesfläche aus. Ich halte Windräder nach wie vor für die schlechteste Möglichkeit im Rahmen des Einsatzes regenerativer Energien.
Die Chancen, für Brandenburg zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen und flächendeckend Energie bereitzustellen, und zwar, im Gegensatz zur Windenergie, kontinuierlich, liegen im Bereich der Biomasse und der Photovoltaik. Damit könnten wir viel mehr Arbeitsplätze und regionale Kreisläufe schaffen.
- Sie können hier nicht den Don Quichotte spielen, Frau Dr. Enkelmann. Sie wissen ganz genau, dass die ökonomische Basis durch das EEG gegeben ist. Windräder hätten in Brandenburg seit 30 Jahren gebaut werden können. Dies ist aber erst von dem Zeitpunkt an geschehen, zu dem die einseitige Privilegierung durch das EEG eingetreten ist. Das hat also nichts mit Umweltschutz, sondern mit der ökonomischen Basis zu tun. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass für die anderen Bereiche - das tue ich hoffentlich mit Ihnen gemeinsam - die Grundlagen im EEG verbessert werden, damit wir mehr Ar
beitsplätze im Lande schaffen können. Die Landwirte als Energiewirte habe ich hier schon mehrfach erwähnt.
- Herr Kuhnert, die Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen sind bereits intensiv untersucht worden. Mit Biomasse und Photovoltaik schüfen wir dreimal so viel Arbeitsplätze im Lande Brandenburg. Insofern ist das kein vernünftiges Argument.
Damit komme ich zu Ihrer ersten Frage, Frau Dr. Enkelmann. Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass es gerade im Blick auf Ozon bzw. auf die Klimabelastung ein Fehler wäre, immer nur eine Maßnahme in den Vordergrund zu stellen; vielmehr muss das umfassend geregelt werden.
Wir unterstützen diesen Prozess, soweit es geht, aber wir wissen, dass wir hierbei insbesondere durch Bundes- und EURecht gebunden sind.
- Wir tun sehr viel - und das seit 1990! Wer sich das Land Brandenburg vor der Wende angesehen hat und es jetzt ansieht, wird feststellen, dass sich unser Wasser, unsere Luft und unser Boden deutlich verbessert haben. Wir werden diesen Weg weitergehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Elbe soll in ihrem Verlauf von der tschechischen Grenze bis zur Mündung in die Nordsee vollständig als FFH-Gebiet gemeldet werden. Dabei stehen die biologische Durchgängigkeit und der Schutz bestimmter Fischarten, zum Beispiel Rapfen, Bitterling, Bachneunauge und Lachs, im Vordergrund.
Mir sind die Besorgnisse der Stadt Wittenberge und des Amtes Bad Wilsnack/Weisen über die beabsichtigte Meldung bekannt. Mein Haus hat den Bürgermeister und den Amtsdirektor mit Schreiben vom 12. August dieses Jahres darüber informiert, dass der geplante Bau der Bundesautobahn A 14 durch die Nachmeldung der Elbe als FFH-Gebiet nicht verhindert wird.
Eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ist bei einem Projekt von dieser Größenordung erforderlich, denn es ist geltendes EU-Recht, ob wir dieses Gebiet melden oder nicht - das wissen Sie, Herr Neumann -, und führt bei einer frühzeitigen Berücksichtigung zu keiner Verzögerung des Vorhabens. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass bei einer Trassenführung, die den Anforderungen des Hochwasserschutzes entspricht, sich die ohnehin erforderlichen Kompensationsmaßnahmen durch eine FFH-Meldung wesentlich erhöhen.
Im Rahmen der Abstimmung wurde das geplante FFH-Gebiet Elbe übrigens um 800 Hektar verkleinert. Das geplante Naturschutzgebiet „Wittenberge-Rühstädter Elbniederung“, das sich größtenteils aus Flächen seit 1990 bestehender Naturschutzgebiete zusammensetzt, dient der erforderlichen Sicherung des Vogelschutzgebietes Untere Elbe und der FFH-Gebiete Elbdeichvorland und Elbdeichhinterland.