Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Ziegler. - Das Wort geht noch einmal an die Fraktion der SPD, an den Abgeordneten Fritsch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast ist nichts mehr zu sagen, so gründlich ist heute debattiert worden. Aber eine Sache macht mir Freude. Wir sind mit dem Thema Mentalitätswechsel ein gutes Stück vorangekommen. Wir haben heute von Herrn Vietze gehört, dass der Bürger Rechte, Ansprüche gegen den Staat hat, weil es sein Geld ist, das dort verwaltet wird. Das ist alles richtig. Ich erinnere mich aber, Herr Vietze - leider ist er jetzt nicht da - an die Zeiten,
in denen ich dazu angehalten wurde, nicht kritisch zu diskutieren, sondern gefälligst dankbar für meinen Studienplatz zu sein.
- Ja. - Ich bin auch der Meinung, wir sollten - lassen Sie mich doch einmal reden - über das Thema Kernaufgaben intensiv diskutieren. Was ich nicht nachvollziehen kann: Die Art, die Zahl, die Intensität der Wahrnehmung von Kernaufgaben,
wenn wir sie dann einmal definiert haben, hängen natürlich vom Haushaltsvolumen ab. Da eine Abkopplung zu verlangen halte ich für naiv und unverantwortlich, auch für die Zeiten, in denen es uns einmal gut geht. Der Staat soll ja keine Rücklagen bilden. Natürlich werden wir dann auch wieder mehr Geld ausgeben, auch Kernaufgaben und sonstige besser bedienen können. Im Augenblick sind wir leider in der anderen Phase, in der wir das nicht können.
Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu dem volkswirtschaftlichen Grundseminar machen, mit dem Sie hier eingeleitet haben, Herr Vietze. Ich glaube, die Wirkungsmechanismen sind nicht hinreichend beschrieben. Steuersenkung, mehr Kaufkraft, Entstehung neuer Arbeitsplätze - ich glaube, dabei gibt es unheimlich viele Mitnahmeeffekte und die Unternehmen werden ihre Mitarbeiterzahl grundsätzlich nicht nur nach Lohnkosten oder ähnlichen Dingen bestimmen, sondern vor allem danach, ob sie Aufträge haben, ihre Produkte los werden oder nicht. Deshalb ist es richtig und nicht Zufall, sondern Absicht, wenn wir immer wieder die Frage stellen: Wo sind die Themenfelder, die Arbeitsfelder, die Aufgabenfelder der Unternehmen für die Zukunft?
Der Ministerpräsident hat - auch nicht durch Zufall - in der Regierungserklärung gesagt: Bildung, Ausbildung, Forschung, Technologieentwicklung sowie Überleitung in die wirtschaftliche Praxis müssen Priorität haben, denn nur so entsteht eine Wertschöpfungskette, die nicht reißen darf, auch wenn das Geld noch so knapp ist. Deshalb sind das unsere prioritären Bereiche.
Ich will noch einige Bemerkungen bezüglich der Verfassungskonformität dieses Gesetzes machen. Wir haben - Herr Schuldt hat das wieder angesprochen - im Hauptausschuss eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Dort wurde auf den Artikel 96 der Landesverfassung mit einer Argumentation Bezug genommen, die lautet: Im Artikel 96 ist die Zuständigkeit der Landesregierung für die Einrichtung, Abschaffung, Änderung von Behörden, Landesämtern und Ähnlichem geregelt. - Diese Aussage ist richtig, ihr geht aber ein Absatz 1 im Artikel 96 voran, in dem es heißt, dass über die Aufgaben- bzw. Verantwortungszuordnung usw. der Gesetzgeber per Gesetz entscheidet. Kurz zusammengefasst interpretiere ich damit rückwirkend den Willen des Verfassungsgebers - als Landrat war ich damals mehr Betroffener als Mitwirkender - einmal so: Die Politik bestimmt, was wo gemacht wird, die Landesregierung setzt es um.
Das hören die Kollegen Minister nicht so gern, aber bis zu einem bestimmten Grad muss das ja so gelten, denn es ist eine wichtige Frage des Selbstverständnisses dieses Parlaments, der Aufgabenteilung zwischen Landesregierung und Abgeordneten. Das darf aber jetzt auch nicht zu weit gehen, nicht bis ins letzte Detail. Deshalb haben wir darauf verzichtet vorzuschreiben, welche Software wo verwendet wird, welche Autos in welchem Fahrzeugpool gehortet werden bzw. welche Abteilungen in welcher Oberfinanzdirektion aufgelöst werden oder nicht.
Diese Detailregelungstiefe wollen wir uns nicht anmaßen. Das liegt in der Zuständigkeit der Landesregierung.
Aber ich sage auch noch etwas, weil das in der Öffentlichkeit häufig missverstanden wird: Auch wenn wir einen solchen Beschluss nicht fassen, heißt das nicht automatisch, wir seien gegenteiliger Meinung. Einen Beschluss nicht zu fassen ist nicht der Beschluss des Gegenteils.
Das muss man auch der Öffentlichkeit immer wieder deutlich machen. Wir hatten neulich einen Vorgang, als es um die Kyritz-Ruppiner Heide ging. Sie erinnern sich. Ich danke dem Kollegen Kuhnert heute noch für seinen hervorragenden Vortrag, den er in diesem Zusammenhang gehalten hat.
(Zuruf von der PDS: Was war das denn jetzt? - Klein [SPD]: Er hat zur Härtefallkommission gesprochen!)
Wir haben dieses Problem des Öfteren und müssen deutlich machen: Nicht das Gegenteil ist beschlossen, wenn etwas nicht beschlossen wird.
Lassen Sie mich noch einige Sätze zur Verwaltungsmodernisierung sagen. Ich schließe mich selbstverständlich dem Dank an den AVO und die Stabsstelle an und erinnere daran, dass in dem Gesetz geregelt worden ist, dass die Kernaufgaben definiert und Aufgabenübertragungen organisiert werden sollen. Es steht aber nicht drin, dass komplette Struktureinheiten von A nach B unter Mitnahme des Nummernschildes an der Haustür versetzt werden sollen.
Diese Vorgänge bedürfen nach meiner festen Überzeugung einer Klärung. Ich bitte, dass bei der Umsetzung alle darauf achten, dass ein Aufgabenbestand - ich sage das Stichwort extra nicht, um nicht schon wieder Befindlichkeiten auszulösen vorgenommen wird. Es gilt aber generell, dass grundsätzlich eine Aufgabenkritik durchgeführt wird und dass man sich auf den Kernbestand der Aufgaben, der verbleiben soll, einigt, dass man eine Personalbemessung durchführt und beispielsweise sagt: Dafür brauchen wir zwölf Leute, die dann zu der anderen Struktureinheit, wo die Aufgabe in Zukunft wahrgenommen werden soll, gehen. Anders kann es nicht gehen und anders wird Aufgabenüberleitung auch keine Einsparungen bringen.
Letzte Bemerkung: Wir sollten, zumindest wenn wir mit dem Finanzausgleichsgesetz so weit sind, ernsthaft über eine Funktionalreform nachdenken. Die Befürchtung, dass das Konnexitätsprinzip dazu führt, dass das Ganze nur ein Nullsummenspiel wird, bestätigt sich so nicht. Die Gespräche mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund machen deutlich, dass sie durchaus über eine Synergiedividende - so will ich es einmal nennen - zu verhandeln bereit sind, denn sie
können vieles mit bereits wahrgenommenen Aufgaben vor Ort koppeln. Das kann auch einen Einspareffekt bringen, denn vor allem ist eine ortsnahe Entscheidung viel leichter zu einer bürgernahen Entscheidung zu machen. - Danke.
Ich danke dem Abgeordneten Fritsch. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung.
Ich rufe zuerst zur Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion DVU, der Ihnen in der Drucksache 3/6023 vorliegt und Änderungen in Artikel 2 §§ 4 und 5 beinhaltet, auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, die Ihnen in der Drucksache 3/5967 vorliegt, auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen und das Gesetz zur Sicherung des Landeshaushaltes und zur Modernisierung der Landesverwaltung in 2. Lesung verabschiedet.
Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 3/6020 auf. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen.
Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS, der Ihnen in der Drucksache 3/6038 vorliegt, auf. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe den Antrag der Fraktion der PDS, der Ihnen in der Drucksache 3/5997 vorliegt, auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
2. Lesung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich komme sofort zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des genannten Ausschusses in Drucksache 3/5970 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben Sie einstimmig der Beschlussempfehlung zugestimmt. Das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung ist in 2. Lesung verabschiedet.