Schriftliche Antworten der Landesregierung auf Mündliche Anfragen in der Fragestunde im Landtag am 27. Januar 2000
Nach Informationen von Trägern sowie aus den so genannten Arbeitsmarktgesprächen der LASA wird es im laufenden Jahr für Projektträger von Regie-ABM keine Sachkostenzuschüsse mehr geben.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie sollen unter diesen Umständen Projekte, insbesondere im sozialen Bereich, aufrechterhalten werden?
Sachkosten für ABM werden auch in diesem Jahr grundsätzlich durch _verstärkte Förderung" gemäß § 266 Sozialgesetzbuch III gefördert, woran Land und Bundesanstalt ffir Arbeit jeweils zur Hälfte beteiligt sind. Dabei hat das Land aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung mit den Arbeitsämtern vereinbart, dass diese auch den Landesanteil in Re gie nehmen. Nach gegenwärtigem Planungsstand entsprechen die für Neubewilligungen verfügbaren Landesmittel für die „verstärkte Förderung" in etwa den Mitteln des Vorjahres.
Wir haben vor, unsere anteiligen Mittel bis Ende Januar an das Landesarbeitsamt zu leiten, so dass die Ämter dann im Februar mit den Neubewilligungen beginnen könnten. Gemäß ihrer dezentralen Entscheidungsbefugnisse setzen die Ämter nach den gesetzlichen Regelungen ei gene Prioritäten. Nun haben Vergabe-ABM zwar Vorrang, was auch den Prioritäten der Landesregierung entspreche. Damit ist aber doch nicht gesagt, dass Regie-ABM keine verstärkte Förderung erhalten können. Das wird von Fall zu Fall lokal entschieden. Insofern ist die Aussage falsch, Regie-ABM würden nicht mehr durch Sachkosten gefördert.
In einer Stellungnahme vom Oktober 1999 hat das Bundesverkehrsministerium zu den Renaturieningsbestrebuneen an der Unteren Havel zwischen der Stadt Brandenburg und der E]bemündung bei Havelberg auf die unterschiedlichen Interessenlagen der Renaturierungsbeffirworter einerseits und der betroffenen Kommunen Rathenow und Havelberg andererseits hingewiesen. Während z. B. der NABU und der Förderverein Untere Havel eine umfassende Renaturierune des Flussabschnittes verlangen, fordern die oben genannten Kommunen den Erhalt der Wehre in diesem Abschnitt sowie die Aufrechterhaltung von
Ich frage die Landesregierung: Welche Auffassung vertritt sie zur zukünfti gen Nutzung der Unteren Havel und der sich in diesem Abschnitt befindenden Wasserbauwerke?
Voraussetzung für Renaturierungsmaßnahmen der Unteren Havel ist der weitgehende Abschluss des Verkehrsprojektes 17 sowie die Vorlage eines Gesamtkonzeptes zur Renarurierung. Dementsprechend ist eine gründliche Abstimmung der Zielsetzungen und Interessen innerhalb der Landesregierung sowie der betroffenen Regionen und Kommunen erforderlich. Zu diesem Zweck werden derzeit eine Vorstudie zum Pfle ge- und Entwicklungsplan Westhavelland sowie vorbereitende Untersuchungen zur Entwicklung naturnaher Strukturen an der Unteren Havel in Auftrag gegeben. Begleitend wurde im September 1999 eine interministerielle Arbeitsgruppe der Landesregierung eingesetzt.
Es besteht zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg Einigkeit darüber, bis zum Abschluss des Verkehrsprojektes 17, der sich voraussichtlich um 8 bis 10 Jahre verzögern wird (2015f) , die uneingeschränkte Schiffbarkeit der Unteren Havel zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist eine Rekonstruktion der baufälligen Schleusen und Wehre in Gartz und Grütz unbedingt erforderlich und bereits mit der Wasserund Schifffahrtsdirektion Ost einvernehmlich abgestimmt (Re- konstruktion innerhalb der nächsten drei Jahre).
Frage 96 Fraktion der CDU Abgeordneter Dr. Christian Ehler - Liberalisierungsbemühungen der Europäischen Union auf Märkten für die Versorgung mit Strom und Gas
Die Europäische Union hat Ende der neunziger Jahre eine Richtlinie für die Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte erlassen. In Deutschland ist die Liberalisierung der Strommärkte in dem neuen Energiewirtschaftsgesetz vom 29.08.1998 und in dem neuen Kartellgesetz vom 01.01.1999 umgesetzt worden. Die Umsetzung der Gasbinnenmarktrichtlinie steht noch aus, allerdings enthält hierfür das neue Kartellgesetz mit einer Marktzugangsregelung in § 19 Abs. 4 Nr. 4 bereits neue Lösungsansätze. Die sich daraus ergebenen Rechts- und Wirtschaftsfragen müssen nunmehr praktikablen Lösungen zugeführt werden.
Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um den neuen Liberalisierungsbestrebungen der Europäischen Union auf den Märkten fair die Versorgung mit Strom und Gas zu entsprechen?
vonstatten wie in der Bundesrepublik. Nach nicht einmal zwei Jahren Marktöffnung ist der Wettbewerb um die Industriekunden in vollem Gange. Er hat für die gesamte Branche zu international wettbewerbsfähigen Strompreisen geführt. Mit den seit dem 1. Januar dieses Jahres gültigen, vereinfachten Regelungen zur Netznutzung ist binnen der nächsten Monate von der Entfaltung des Wettbewerbs auch auf die Kleinkunden auszugehen. Bereits im Vorfeld des In-Kraft-Tretens dieser neuen Re gelungen sind die Strompreise für diese Kunden deutlich gesunken.
Der Strompreisverfall in Westdeutschland zwang die brandenburgische Energiewirtschaft - ungeachtet der Braunkohleschutzklausel - zunächst zu Preissenkungen für die Industrie. Nicht zuletzt durch den Einfluss der ostdeutschen Wirtschaftsminister ist es gelungen, diese auf westdeutsches Niveau zu bringen.
Seitdem auch die privaten Kunden in Brandenburg von den großen westdeutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Billigangeboten umworben werden, haben die brandenburgischen Versorger ihre Strompreise für diese Kunden um durchschnittlich 20 % gesenkt. Damit jedoch der Strommarkt in Brandenburg vollständig für den Wettbewerb geöffnet werden kann, unterstützt die Landesregierung die Bemühungen zur Stabilisierung der ostdeutschen überregionalen Energiewirtschaft durch alternative Lösungen.
Darüber hinaus brin gt sich die Landesregierung in den Liberalisierungsprozess über die Ener gie- und Kartellaufsicht ein. Deren Aufgabe ist es, die brandenburgischen Energieversorgungsunternehmen bei ihrer Entwicklung im liberalisierten Markt und ihrer Anpassung an den neuen Ordnungsrahmen zu unterstützen und dadurch mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen der Marktteilnehmer zu vermeiden. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass mit der Energierechtsreform die staatliche Aufsicht konsequent zurückgeführt wurde. Die Mehrzahl der gesetzlichen Regelungen beinhaltet Rechtsbeziehungen zwischen Privaten; die Ansprüche aus diesen Regelungen sind somit privatrechtlich durchzusetzen.
Die Gasbinnenmarkt-Richtlinie ist bis zum Sommer dieses Jahres in nationales Recht umzusetzen. Auch hier setzt die Bundesregierung bei der Frage des Netzzuganges auf freiwillige Vereinbarungen. In den dafür zuständigen Fachgremien wirkt die Landesregierung mit. So geht bereits die in dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verankerte Re gelung zum un gehinderten Netzzugang für Dritte auf die Initiative der Landeskartellbehörde Brandenburg zurück.
Frage 97 Fraktion der PDS Abgeordnete Kerstin Kaiser-Nicht - Weiterführung des Sofortprogramms gegen Jugendarbeitslosigkeit „JUMP"
Entsprechend dem aktuellen Planungsstand ffir arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Land Brandenburg sehen sich Träger von Maßnahmen aus dem oben genannten Bundessofortprogramm mit der Tatsache konfrontiert, dass unter anderem die ABM mit dem 50%igen Qualifizierun gsanteil für arbeitslose Jugendliche nicht im erforderlichen und geplanten Umfang weitergeführt bzw. neu aufgelegt werden können. Da der Erfolg
von _JUMP" vor Ort unumstritten ist, den z. B. 125 in Ausbildung oder auf den so genannten ersten Arbeitsmarkt vermittelte Jugendliche aus dem Jugendarbeitsförderzentrum Strausberg belegen. frage ich die Landesregierung: In welchem Umfang werden im Land Brandenburg für das Jahr 2000 Maßnahmen im Rahmen des Sofortpro gramms -JUMP– durchgeführt?
In diesem Jahr stehen den brandenburgischen Arbeitsämtern zur Umsetzun g des Jugendsofortprogramms Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen von knapp 143 Millionen DM zur Verfügung. Da die Arbeitsamtsbezirke über die ihnen zugeteilten Mittel selbst verfugen, lässt sich - nach Auskunft des Landesarbeitsamtes - derzeit nicht dezidiert sagen, wie viele Jugendliche oder Plätze aus diesen Mitteln gefördert werden können.
Was wir brauchen, sind offensive Strategien der Qualifizierung von Jugendlichen. Ihre Erstausbildun g muss ihnen gleichberechti gte Chancen für den Start in das Berufsleben geben, und sie müssen für einen lebenslangen Lernprozess fit für den ersten Arbeitsmarkt gemacht werden. Das hat für uns absolute Priorität. Ob es gelingt, die Berufsausbildung dahin gehend zu flexibilisieren, hängt aber auch ganz entscheidend davon ab, wie ernsthaft die Wirtschaft ihre Ausbildungsplatzzusagen einlöst. Dieses wichtige Zukunftsvorhaben bleibt stecken, wenn sich da nichts oder zu wenig bewegt.
Wie gesagt: Priorität hat für uns die Eingliederung der Jugendlichen in den ersten Arbeitsmarkt, was wir mit Lohnkostenzuschüssen unterstützen. Daher konnte auch die Zahl der außerbetrieblichen Arbeitsplätze brandenburgweit auf knapp 530 Plätze - und damit rund 1 000 weniger als im Vorjahr - reduziert werden. Was die Förderfähigkeit von Jugendlichen für Qualifizierungs-ABM betrifft - Artikel 9 der Richtlinie -, so wurde dies konzentriert auf jene Jugendliche, die mindestens 3 Monate arbeitslos waren. Vor allem sie brauchen die Chance, sich Wissen anzueignen, das auf dem Arbeitsmarkt verwertbar ist und ihnen somit Perspektiven gibt.
Chancengleichheit und die wirksame Verknüpfung von betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sind die Grundpfeiler künftiger beruflicher Bildungsstrategien - ja, sie werden zu tragenden Säulen der Entwicklung von Arbeit und der gesellschaftlichen Entwicklung überhaupt. Deshalb werden wir auch künftig alle Möglichkeiten zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ausschöpfen. die uns das Jugendsofortprogramm und das Sozialeesetzbuch III bieten.
Unter Bedingungen einer vorläufigen Haushaltsführung ist das Mitspracherecht des Parlaments stark eingeschränkt.
Ich frage deshalb die Landesregierung. inwiefern sie nach Artikel 102 unserer Landesverfassung handelt, der ihr eine über
Artikel 102 der Landesverfassun g ermächtigt die Landesregierung, in einer haushaltslosen Zeit (z. B. zu Be ginn des Jahres) im Wesentlichen die Ausgaben zu leisten, die zur Erfüllung gesetzlicher und sonstiger rechtlicher Verpflichtungen nötig sind oder durch die bestehende Einrichtungen erhalten werden. § 5 der Landeshaushaltsordnung delegiert die an die Landesregierung gerichtete Ermächtigung auf das Ministerium der Finanzen, das die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung erlässt. Aufgrund dieser Befugnis hat das Ministerium der Finanzen mit meiner Unterschrift am 15. Dezember 1999 die fraglichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlassen. Diese wurden auch der Verwaltung des Landtages zur Verfügung gestellt.
Frage 99 Fraktion der PDS Abgeordnete Hannelore Birkholz - Kosten- und Leistungsrechnung für den Rettungsdienst
Mit der Änderung des Brandenburgischen Reminesdiensteesetzes vom 28. Juli 1999 wurde die Verpflichtung eingeehrt, Benutzungsentgelte auf der Grundlage einer Kosten- und Leistungsrechnung zu ermitteln. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist zwischen den Trägern des Rettungsdienstes und den Verbänden der Krankenkassen zu vereinbaren oder aber durch Rechtsverordnung landeseinheitlich zu regeln.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Umsetzung der Vorschriften über eine Kosten- und Leistungsrechnung für den bodengebundenen Rettungsdienst?