Protokoll der Sitzung vom 24.09.2003

Dass die kommunalen Satzungen, sprich: die Bebauungspläne, der veränderten bauordnungsrechtlichen Normebene angepasst werden müssen, ist ein ganz normaler Vorgang. B-Pläne werden ständig geändert. Es ist nicht erfindlich, wie hier ein ungewöhnlicher und unverhältnismäßiger Kosten- und Verwaltungsaufwand eintreten soll. Da jedoch unklar ist, ob und inwieweit der genannte Umsetzungsbedarf in einzelnen Gemeinden tatsächlich zu Verzögerungen bei der Genehmigung von Bauanträgen führen kann, werden wir uns bei der Abstimmung über die Änderung des § 83 Abs. 3, wie von der PDS vorgeschlagen, der Stimme enthalten.

Ein abschließendes Wort zu den redaktionellen Fehlern. Dem Herrn Präsidenten - damit meine ich nicht den Herrn Vizepräsidenten - ist anzuraten, auch im Umgang mit den Abgeordneten, insbesondere in Bezug auf deren Rederecht, genauso viel Nachsicht oder auch Umsicht walten zu lassen wie bei der Landesregierung oder der Landtagsverwaltung. Das wäre dem hiesigen Betriebsklima mit Sicherheit nicht abträglich.

Herr Warnick, Ihnen möchte ich noch sagen: So, wie Sie es hier dargestellt haben, hat die Überarbeitung des Gesetzes, die Novellierung, nicht stattgefunden. Bereits im August 2002 hat das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr eine große Diskussionsrunde gestartet, bei der Sie nicht anwesend waren.

(Zurufe von der PDS)

Des Weiteren fand eine Anhörung in unserem Ausschuss statt, die fast einen ganzen Tag in Anspruch genommen hat. Auch hier waren die kommunalen Verbände vertreten. Sie hatten also genug Zeit, sich mit der veränderten Situation vertraut zu machen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der CDU. Bitte, Herr Abgeordneter Schrey.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wahrlich so: Bei der Verabschiedung der Brandenburgischen Bauordnung haben sich aufgrund unterschiedlicher Computersysteme Fehler eingeschlichen,

(Oh! bei der PDS)

die wir mit der Gesetzesänderung ausräumen wollen. Dass die PDS die Behandlung der Brandenburgischen Bauordnung jetzt zum Anlass nimmt, sich ein Podium zu verschaffen, um über vermeintliche Defizite der Gesetzeserarbeitung zu philosophieren, finde ich verwunderlich,

(Frau Tack [PDS]: Aber Herr Schrey!)

gleichzeitig auch ärgerlich, denn, Frau Tack und Herr Warnick, ein halbes Jahr lang lag der Gesetzentwurf im Landtag. Anhörungen wurden durchgeführt. Es war genügend Zeit, um sich inhaltlich mit den geplanten Änderungen auseinander zu setzen. Die Koalitionsfraktionen haben das getan - wie mein Kollege Ziel schon sagte - und annähernd 30 Änderungsanträge erarbeitet. Dass Sie, meine Damen und Herren von der PDSFraktion, diese Zeit nicht genutzt oder sie sogar verschlafen haben, müssen Sie sich schon selbst zuschreiben.

Herr Abgeordneter Schrey, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön, Herr Abgeordneter Warnick.

Ist es nicht so, dass wir die 59 Änderungsanträge, durch die der Gesetzentwurf völlig verändert worden ist, erst einen Tag vor der entscheidenden Sitzung bekommen haben, weshalb man uns also nicht vorwerfen kann, wir hätten das verschlafen? Das war ja eine völlige Veränderung der Bauordnung.

Für die Kritik vonseiten der Kollegin der DVU-Fraktion gilt das Gleiche: Ich kann mich nicht an einer Sache beteiligen, die mir nicht vorliegt.

Herr Warnick, Ihre Frage war längst gestellt.

Herr Warnick, Sie haben sich nicht beteiligt; denn auf Nachfrage bei einigen Kollegen von Ihnen, ob sie sich schon mit der Bauordnung befasst haben, kam ein klares Nein. Deswegen sage ich Ihnen: Sie haben die Zeit verschlafen. Das ist ganz klar.

(Frau Osten [PDS]: Sie wissen anscheinend besser als wir, was bei uns passiert! Das ist ja komisch!)

Bezüglich Ihres Änderungsantrages möchte ich Sie darum bitten, einmal einen Blick in die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zu werfen. Darin stehen Dinge, die das eindeutig belegen.

Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf des Ausschusses zuzustimmen und den Gesetzentwurf der Fraktion der PDS abzulehnen. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Schrey. - Ich gebe das Wort an die Landesregierung. Herr Minister Szymanski, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bekannt, ist die Brandenburgische Bauordnung ab 1. September dieses Jahres in Kraft, nachdem dieses Haus sie im Juni beschlossen hat. Ich bedanke mich noch einmal bei allen verantwortlichen Ressorts, die hieran mitgewirkt haben. Unser Ziel, die Verfahren zeitlich zu straffen und die Entscheidung über ein Bauvorhaben in der Baugenehmigung zu bündeln, haben wir gemeinsam erreicht. Die Zielsetzungen sind bekannt.

Herr Warnick, dass ich Ihre Kritik so nicht unterstützen kann, werden Sie verstehen. Es gibt zwar redaktionelle Veränderungsnotwendigkeit - das ist hier dargestellt worden -, aber inhaltlich habe ich eine andere Auffassung zu § 83 Abs. 3 des Änderungsgesetzes. Nach der novellierten Brandenburgischen Bauordnung muss ein entsprechender Satzungsbeschluss

rechtskräftig sein. Die Übergangsregelung in § 83 Abs. 3 der Bauordnung ist aus meiner Sicht der richtige, weil rechtssichere Weg. Würden wir dem Änderungsantrag folgen und hier auf den Satzungsbeschluss der Kommunalvertretung abheben, ergäbe sich für alle Beteiligten Rechtsunsicherheit. Zum einen wäre unklar, ob der gefasste Beschluss auch so vom Kreis genehmigt würde, zum anderen könnte der Beschluss nach dieser Genehmigung noch beklagt werden, sodass sowohl der bauwillige Bürger als auch die Kommune und der Kreis für längere Zeit einer unsicheren Situation ausgesetzt wären.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön.

Zu § 83 möchte ich Sie fragen, wie es sein kann, dass in all den Jahren davor mit der alten Fassung des § 83 alles in Ordnung war. Darin stand die Rechtswirksamkeit ja nicht. Warum muss es jetzt plötzlich drinstehen? Es hat all die Jahre vorher nicht dringestanden. Jetzt tut man so, als ob das notwendig wäre. Vorher stand es nicht drin und damit galt der Satzungsbeschluss. Es war doch vorher keine Situation, die völlig ins Leere ging.

Ich meine, dass die Antwort relativ eindeutig ist. Wir haben damit Rechtssicherheit hergestellt. Sie haben selbst das Beispiel der Kommune Kleinmachnow dargestellt. Eine Sondersitzung war notwendig, um dieses Problem zu klären. Damit ist Rechtssicherheit für den Bauherrn und für den Objektplaner hergestellt. Das ist genau das, was wir brauchen.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte einfach fortfahren, weil das auch eine Linie hat. Erst durch die Rechtskraft eines Bebauungsplans, die ich gerade beschrieben habe, wird klares materielles Recht und damit Rechtssicherheit für die genannten Beteiligten geschaffen. Hinzu kommt, dass der Bauherr ebenso wie der Objektplaner oft nicht weiß, ob und in welchem Verfahrensstadium sich die kommunale Satzung befindet. Er selbst müsste dann recherchieren, welches materielle Recht nun definitiv gilt. Ich bitte Sie daher, dem von der PDS-Fraktion eingebrachten Entwurf Ihre Zustimmung zu versagen.

Der heute ebenfalls zur Entscheidung vorliegende Entwurf eines Änderungsgesetzes des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr stellt die am 1. September in Kraft getretene Bauordnung keineswegs infrage. Er dient vielmehr der Beseitigung redaktioneller, zum Teil auch sinnentstellender Fehler, die sich im drucktechnischen Verfahren und im Verfahren der Beschlussvorlage zur 2. Lesung des Gesetzes selbst eingeschlichen haben. Ich bitte Sie daher, dem Änderungsgesetzentwurf des Ausschusses zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Herrn Minister Szymanski. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich rufe zuerst den Gesetzentwurf des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, der Ihnen in Drucksache 3/6375 - Neudruck - vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit haben Sie diesem Gesetzentwurf in 1. Lesung einstimmig Ihre Zustimmung gegeben.

Ich rufe als Zweites den Gesetzentwurf der Fraktion der PDS, der Ihnen in Drucksache 3/6418 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Berichterstattung der Landesregierung über die Ergebnisse des Anhörungs- und Prüfverfahrens der Firma Hesco Luckenwalde durch die ILB

Antrag der Abgeordneten Dr. Schröder

Drucksache 3/6342

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Antragstellerin. Frau Dr. Schröder, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Brandenburg hat im bundesweiten Vergleich einen absolut miserablen Ruf, wenn es um Wirtschaftsförderung geht. Dies fällt in dieser Legislatur eindeutig in CDU-Verantwortung. Zwei CDU-Minister, der eine a. D. und der andere im Dienst, stehen dafür mit ihren Namen. Nun schickt sich auch noch auf Kommunalebene eine CDU-Politikerin und Unternehmerin an, diesem schlechten Ruf alle Ehre zu machen. Ich spreche von der stillgelegten Firma Hesco Kunststofferzeugnisse Helmut Schulze & Co. GmbH in Luckenwalde Ihrer Unternehmens- und CDU-Chefin im Landkreis Teltow-Fläming.

Der Firma wurden 1997 von der ILB Fördermittel in Höhe von 930 000 Euro gewährt. Damit verbunden war bis März 2004 eine Beschäftigungszusage für 71 Arbeitskräfte. Doch im Sommer dieses Jahres wurde überraschend sämtlichen Mitarbeitern gekündigt. Die Beschäftigungszusage wurde gebrochen, Löhne wurden nicht ausgezahlt, Sozialbeiträge nicht geleistet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen. Damit fand noch vor Beantragung der Insolvenz, ohne Genehmigung des hierfür zuständigen Gerichts und auch ohne Unterrichtung des Betriebsrats bei Hesco Kunststofferzeugnisse in Luckenwalde nach CDU-Manier eine faktische Betriebsstilllegung statt.

Die Rechte der hiervon betroffenen Arbeitnehmer wurden mit Füßen getreten.

(Homeyer [CDU]: Sie sind ja voller Hass!)

Sozialansprüche und Sozialpläne wurden gezielt umgangen. Arbeitnehmerschutz ist, wie dieser Fall anschaulich zeigt, wohl kein besonderes CDU-Anliegen.

Der Einwand, dass der bisherige Geschäftsbetrieb in einer neuen Firma, die nun Hesco Kunststoffverarbeitung heißt, mit 34 statt den von Hesco Kunststofferzeugnisse zugesagten 71 Mitarbeitern fortgesetzt wird, besagt nur Folgendes: Wurden die ursprünglichen Hesco-Mitarbeiter schon weit unter Tarif bezahlt nach Aussage des Betriebsrats mit durchschnittlich 6 Euro pro Stunde -, so müssen die Beschäftigten der neuen Firma nach Presseberichten von diesem untertariflichen Lohn noch einmal erhebliche Abschläge hinnehmen. Also auch Lohndumping ist anscheinend CDU-Politik im Landkreis Teltow-Fläming.

(Frau Hartfelder [CDU]: Das ist nicht zu fassen! - Weite- re Zurufe von der CDU: Verleumdung!)

- Die Wahrheit lässt sich immer schwer ertragen. Meine Damen und Herren, in der sozialen Marktwirtschaft müssen wir die soziale Mitverantwortung der Wirtschaft einfordern und können wir verlangen, dass ein Investment aus öffentlichen Geldern nur dann als erfolgreich angesehen wird, wenn die damit verbundenen Arbeitsplatzzusagen auch erfüllt werden.