Wenn es gelingt, die Gewerbesteuerreform und die Reform des Sozialhilferechts sowie die begleitenden weiteren Reformschritte in ein schlüssiges Konzept zu überführen, dann haben wir wichtige Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Kommunalfinanzen geschaffen. Die Gemeinden können dauerhaft von bestimmten Leistungsverpflichtungen entlastet werden und ihnen können zugleich höhere Steuereinnahmen entsprechend dem Umfang ihrer Aufgabenwahrnehmung garantiert werden. Dann haben wir eine gute Grundlage.
Weil Sie immer auf das Finanzausgleichsgesetz eingehen - ich sehe schon, dass Sie sich bereitstellen -, sage ich Ihnen dazu Folgendes: Wir haben - das möchte ich einmal in Erinnerung rufen - einen Dreisprung vorgehabt. Wir haben gesagt, dass wir ein Finanzausgleichsgesetz verabschieden wollen. Phase 1 war die Kommunalreform. Phase 2 sollte die Entwicklung des Finanzausgleichsgesetzes auf der Basis gesicherter Finanzgrundlagen sein. Aber diese haben wir nicht.
Von daher erwarten Sie vom Finanzausgleichsgesetz bitte nicht die Segnung des Himmels. Geld fällt nicht wie Manna vom Himmel. Das heißt, es geht um eine gerechte Verteilung. Ich bin einmal gespannt, wie wir darüber diskutieren. Eine berechenbare Verteilung, das ist die Aufgabe, die wir vor uns haben, und diese Aufgabe haben wir uns für das nächste Jahr vorgenommen.
Meine Damen und Herren, der Haushalt ist schwierig, aber er ist vertretbar. Ich meine, alle sollten sich aufgerufen fühlen mitzuwirken, damit wir den Kommunen und den Landkreisen helfen, diese Aufgaben wahrzunehmen, und ihnen gegebenenfalls auch helfen, sie von Aufgaben zu entlasten, weil wir ein Ergebnis erreichen wollen.
Wir können nicht mehr Geld zulasten der nachwachsenden Generationen ausgeben. Wir geben jetzt schon zu viel aus, indem wir die Nettokreditaufnahme auf ein Niveau gefahren haben, das gerade noch verantwortbar ist. Wenn wir uns darüber einig sind, können wir uns auch über den Weg einigen. - Herzlichen Dank.
Ich danke Ihnen, Herr Minister Schönbohm. - Ehe der nächste Redner das Wort ergreift, möchte ich wieder Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Schüler der Jahrgangsstufe 12 von der Gesamtschule Zepernick. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 erreichen wir einen neuen Tiefpunkt in der Gemeindefinanzierung. Die Finanzsituation der brandenburgischen Kommunen ist katastrophal und sie wird durch das GFG, wenn es so bleibt, weiter verschärft werden.
Das Theater, meine Damen und Herren von der Koalition, das Sie den Brandenburgerinnen und Brandenburgern vorspielen, ist an Komik kaum zu überbieten: Die Landesregierung beschließt die Kürzung der Zuweisungen an die Kommunen. Wenige Tage später poltert der Innenminister gegen den von ihm getragenen Beschluss. Der Generalsekretär der CDU hofft, dass das vom Kabinett beschlossene GFG 2004 noch einmal nachgebessert wird, und begrüßt den Beschluss des SPD-Landesparteitags; denn dieser hatte gegen die Kürzung um 160 Millionen Euro gestimmt. Der Landesgeschäftsführer der SPD teilt wiederum umgehend mit, dass ein Parteitagsbeschluss wie der zur Ablehnung des Bombodroms in der KyritzRuppiner Heide keinesfalls ein Handlungsauftrag an die Regierung oder an den Ministerpräsidenten ist.
Meine Damen und Herren, zurzeit demonstrieren Tausende von Kommunalpolitikern in einer Hauptversammlung des Deutschen Städtetages gegen die völlig unbefriedigenden Vorschläge der Bundesregierung zur Gemeindefinanzreform. Ich wünschte mir, dass die Landesregierung in dieser Frage mehr Engagement zeigen und sich endlich deutlich positionieren würde.
Vieles ist unklar. Wie verhält sich denn das Land zur Reform der Gewerbesteuer? Was wollen Sie unternehmen, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht zu zusätzlichen Kosten für das Land und die Brandenburger Kommunen führt und die Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger nicht wieder die Zeche bezahlen? Oder haben Sie sich mit dieser sozialen Ungerechtigkeit schon abgefunden?
Das sind Fragen, die Sie zu beantworten haben. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben ein Recht auf diese Antworten und ich kann keinen besonderen Einsatz des Landes Brandenburg auf der Bundesebene erkennen. Das gilt sowohl für den Ministerpräsidenten Platzeck als auch für seinen Stellvertreter, Herrn Schönbohm, der zwar sehr lautstark und in konstanter wahlkämpferischer Manier agiert, dessen Ergebnisse als Kommunalminister jedoch mehr als bescheiden sind.
Wo bleiben die Initiativen des Innenministers zur grundlegenden Änderung der Gemeindeordnung, um endlich die wirt
schaftliche Betätigung der Kommunen neu zu regeln? Seit mehr als zwei Jahren warten wir auf die zugesagten Gesetzesänderungen.
Wenn wettbewerbsfähige Kommunen gewollt sind, dann muss man ihnen auch die Möglichkeit einräumen, durch wirtschaftliche Betätigung am Wettbewerb teilzunehmen.
Den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den Gemeinden geht es schlecht. Das Leben in den Gemeinden ist in Gefahr. Freiwillige Aufgaben können kaum noch finanziert werden. Für die Erfüllung der Pflichtaufgaben müssen viele Gemeinden Kredite aufnehmen. Aus vielen Landkreisen und Gemeinden beispielsweise aus Märkisch-Oderland und der Prignitz - kommen Hilferufe.
Das jetzt vorgelegte Gemeindefinanzierungsgesetz wird, wenn Sie es so beschließen, die Situation der Kommunen noch verschärfen.
Das, was Kommunen lebenswert macht, zum Beispiel Jugendarbeit, Kultur- und Freizeitangebote, Senioren- und Behinderteneinrichtungen, kann durch die Kommunen kaum oder nicht mehr finanziert werden. Kommunale Selbstverwaltung ist in Brandenburg nur noch eine Worthülse. Wenn Sie, Herr Schönbohm, jetzt mit dem Finger auf Berlin zeigen, kann ich Sie nur dringend auffordern, Ihre ureigene Verantwortung wahrzunehmen und sich für die finanzielle Sicherung der brandenburgischen Kommunen einzusetzen.
Mit diesem Gesetzentwurf wird deutlich: Die Pläne für eine Gemeindefinanzreform im Land Brandenburg sind gescheitert. Die Landesregierung und die Koalition haben ihre Versprechen zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs gebrochen. Mit Ihrer Untätigkeit spalten Sie das Land. Hören Sie auf, die Städte gegen den ländlichen Raum auszuspielen!
Wie lange wollen Sie das längst überfällige Finanzausgleichsgesetz noch hinausschieben, Herr Schönbohm? Was tun Sie, um zu sichern, dass das Finanzausgleichsgesetz den Landtag tatsächlich noch im nächsten Jahr passiert, bevor im September die Landtagswahlen stattfinden? Welche realen Chancen gibt es überhaupt mit dieser Koalition, die schon jetzt gegeneinander Wahlkampf führt, im Landtagswahljahr ein solches Gesetz zu verabschieden?
Ich fordere Sie auf, endlich unseren Vorschlag zur Bildung einer Gemeindefinanzreformkommission im Land Brandenburg zu unterstützen, in der die kommunalen Spitzenverbände und unabhängige Sachverständige unmittelbar mitarbeiten können. Oder wollen Sie nur abwarten, was sich auf Bundesebene tut, und weiter durch das Land reisen und auf Ihre Kabinettskollegen schimpfen? Ich bin gespannt, wie lange sich Ihr Chef das noch gefallen lässt.
Meine Damen und Herren, der Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes für 2004 ist in vielfacher Hinsicht eine Enttäuschung. Erstens bietet er keinerlei Reformansätze, sondern ist eine triviale Wiedergabe der bisherigen Struktur des GFG. Es sind lediglich einige Regelungen weggefallen, die nicht mehr aktuell sind. Der selbst ernannte „Reformminister“ Schönbohm lässt auf diesem für die Kommunen entscheidenden Gebiet jegliche Reformansätze vermissen.
Zweitens gibt es keinerlei positive Signale an die Gemeinden, die sich mit der neuen Gemeindestruktur eine verbesserte Finanzausstattung erhofft haben, welche ihnen auch zugesagt wurde. Letztlich haben sich diese Gemeinden höhere Einnahmen durch die Hauptansatzstaffel ausgerechnet. Das tritt jedoch aufgrund der verringerten Finanzmasse nicht ein.
Damit bin ich beim dritten und entscheidenden Punkt. Die kommunale Finanzausstattung wird mit diesem GFG weiter drastisch verringert. Ich darf Sie daran erinnern, dass dieser Prozess mit dem GFG für die Jahre 2002 und 2003 eingesetzt hat. Für 2002 wurden im Vergleich zum Jahre 2001 90 Millionen Euro weniger zur Verfügung gestellt. Die vom Landtag für 2003 beschlossenen Mittel wurden im laufenden Haushaltsjahr um 140 Millionen Euro reduziert. Das alles sollte dadurch kaschiert werden, dass die zu erwartenden eigenen Einnahmen der Kommunen übertrieben günstig dargestellt wurden. Wer dachte, dass es nicht schlimmer kommen könnte, sieht sich mit dem GFG 2004 eines Besseren belehrt.
Laut Abrechnung des Steuerverbundes 2002 werden die Verbundmittel im Vergleich zum Jahre 2003 um 128 Millionen Euro abgebaut. Die Situation wird dadurch verschärft, dass die außerhalb der Verbundmasse im GFG enthaltenen Mittel im Vergleich zu 2003 um immerhin 195 Millionen Euro reduziert werden. Das heißt, in diesem Entwurf wird selbst auf die berühmten Trostpflästerchen verzichtet, die durch das Zusammenziehen von Förderprogrammen einen scheinbaren Ausgleich schaffen. Im GFG 2002/2003 wurden so im Rahmen des § 20 - besondere Zuweisungen - immerhin 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Hinzu kommt, dass die kommunale Investitionspauschale außerhalb der Verbundmasse im Jahre 2002 128 Millionen Euro und im Jahre 2003 99 Millionen Euro betrug. Diese investiven Mittel sind faktisch ersatzlos entfallen. Das bedeutet, dass die investiven Zuweisungen real weiter sinken werden, die allgemeinen Zuweisungen aber ebenfalls deutlich, nämlich um etwa 200 Millionen Euro, gesenkt werden.
Wenn Sie, Herr Innenminister, dafür werben, dass die zweckgebundenen Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen abgebaut werden sollen, kann ich das nur unterstützen. Wir erleben jedoch etwas anderes. Sie reduzieren bei den Investitionsmitteln, ohne bei den allgemeinen Zuweisungen zuzulegen. Das ist Betrug gegenüber den Kommunen.
Im Vergleich zum ursprünglichen GFG 2003 reduzieren Sie bei den Vorwegschlüsselzuweisungen an die kreisfreien Städte von 41 Millionen Euro auf 34 Millionen Euro, bei den Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden von 904 Millionen Euro auf 746 Millionen Euro und bei den Landkreisen von 308 Millionen Euro auf 246 Millionen Euro. Das ist wahrlich starker To
bak. Insgesamt erhalten die Kommunen etwa 320 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. So kann dieses Gesetz nicht bleiben. Die Spitzenverbände haben ihren massiven Protest angekündigt und sie können dabei auf die Unterstützung durch die PDS-Fraktion rechnen.
Irritierend waren die Streitereien innerhalb der Koalition über die konkrete Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs schon. Zum Teil hatte man den Eindruck, der stellvertretende Ministerpräsident stehe in Opposition zu seiner Regierung.
Ich kann nur sagen, dass die Überlegungen zur Kürzung im GFG, die zu deutlichen Einschnitten bei der Theaterpauschale und beim Hauptstadtvertrag geführt hätten, wenig zielführend waren. Wer weiß, wie sensibel der Theater- und Orchestervertrag ist, der kann sich ausrechnen, dass ein solcher Einschnitt zum Einsturz dieser anfälligen Konstruktion geführt hätte.
Die Kommunen brauchen jeden Euro. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es nicht bei diesem Gesetzentwurf bleibt, sondern noch Verbesserungen bei den kommunalen Zuweisungen erfolgen. Diesbezüglich, liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnere ich an einen Satz einer großen Brandenburgerin: „Sacht mir nich, dass et nich jeht!“ - Danke sehr.