Sie erinnern sich sicher, dass der Landesfeuerwehrverband schon in seinem Strategiepapier „Feuerwehr 2000“ die Anforderungen an den Brandschutz in enger Verbindung mit dem Katastrophenschutz formuliert hat. Dazu gehört zum Beispiel die Forderung, dass das Mitsprache- und Anhörungsrecht vor wichtigen Entscheidungen auf dem Gebiet des Brandschutzes gesetzlich verankert bleibt, dass der Brandschutzbeirat erhalten bleibt. Die Landesregierung und die Landkreise sollen die Pflicht haben, bei wichtigen Entscheidungen den Landesfeuerwehrverband bzw. die Kreisfeuerwehrverbände zu hören. Zum anderen spricht sich der Landesfeuerwehrverband dafür aus, im Gesetz für den Grundschutz im ländlichen Bereich eine Hilfsfrist von 15 Minuten auch wirklich festzuschreiben.
Der Brandschutzbeirat findet sich nun als Landesbeirat wieder. Er ist aber nur als beratendes Gremium eingeordnet, das unter Leitung des Innenministeriums tätig wird. Das Schwergewicht liegt dabei beim Ministerium, von dem die Mitglieder des Gremiums berufen werden; bei irgendwelchen Störungen können sie also auch wieder abberufen werden.
Ein Anhörungsrecht ist dabei nicht verbindlich geregelt, weder in Bezug auf den Beirat noch auf den Landesfeuerwehrverband. Es liegt also bei der Landesregierung, womit dieses Gremium betraut wird, ob sie sich beraten lässt oder ob sie das vielleicht gar nicht für erforderlich hält.
Wissen Sie, was die Feuerwehrleute bei einer Beratung am 20. Januar in Frankfurt (Oder) gesagt haben? Dort waren auch Vertreter von Feuerwehren mehrerer Landkreise anwesend. Ich zitiere:
Der zweiten Forderung, landesweit gültige verbindliche Einsatzzeiten festzulegen, wird im Gesetz auch nicht entsprochen. Der Knackpunkt des Gesetzes ist genau der. Wenn die Landesregierung darauf verzichtet, solche Standards verbindlich vorzugeben, offensichtlich um der Verpflichtung zur Finanzierung zu entgehen, ist sie dafür verantwortlich, dass beim Brandschutz nach wie vor landesweit kein einheitliches Niveau gesichert werden kann. Es ist und bleibt damit wesentlich von der Kraft der örtlichen und überörtlichen Träger des Brandschutzes abhängig, welches Niveau gesichert und wie schnell die Feuerwehr am Einsatzort sein kann. Dieses Problem ist in der Vergangenheit immer wieder diskutiert worden. Es wird auch in diesem Gesetz nicht zur Lösung geführt.
Wir sehen für mehrere Paragraphen Diskussionsbedarf: für § 3 wegen der Unverbindlichkeit der Regelung zur Gefahren- und Risikoanalyse und zu den Alarm- und Einsatzplänen. Die gleiche Unverbindlichkeit in § 4.
Änderungsbedarf zeichnet sich für § 9 ab, in dem das Verhältnis zwischen Werkfeuerwehr und öffentlicher Feuerwehr geregelt wird.
Es geht noch einmal um die Diskussion zu den Leitstellen. Das ist § 10. Hier gibt es Diskussionsbedarf dahin gehend, ob die vorgeschlagene Struktur auf der Grundlage der fünf Regionalen Planungsgemeinschaften geschaffen werden sollte oder ob andere Strukturen günstiger sind. Wie das finanziert werden soll, muss ohnehin debattiert werden.
Sie sehen: Es gibt genug Stoff für eine Anhörung und für inhaltliche Diskussionen schon im Innenausschuss. Die PDS-Fraktion befürwortet die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Inneres sowie an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kaiser-Nicht, eine Anhörung, denke ich, ist selbstverständlich, gerade bei einem solchen Gesetz. Insofern ist das kein Verdienst.
Das andere, was Sie hier gesagt haben, der Gesetzentwurf sei oberflächlich oder so ähnlich, muss dagegen kritisiert werden. Ich weiß zumindest von einem sehr engen Diskussionsprozess des Innenministeriums mit dem Landesfeuerwehrverband. Dass da natürlich Kritikpunkte über bleiben, ist doch eine ganz logische Geschichte. Ich denke, im Gesetzesverfahren kann man manches ausräumen.
Wir haben uns als SPD-Fraktion vor etwa zwölf Monaten mit der Frage befasst und uns dazu ebenfalls Experten eingeladen aus dem Feuerwehrverband, aus dem Bereich der Rettungsdienste, von den Krankenkassen und den kommunalen Spitzenverbänden.
Manche der angesprochenen Probleme, zum Beispiel die gemeinsamen integrierten Leitstellen, wurden in dem Gesetzentwurf aufgegriffen.
Bei manchen Paragraphen wird nach unserer Auffassung das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung zu hoch gehalten. Das ehrt zwar den Innenminister, die Frage ist allerdings, ob es nicht zum Nachteil der Sicherheit von Bürgern und Feuerwehrangehörigen führen könnte, wenn es überall unterschiedliche Regelungen gibt. Das bezieht sich auf die von Ihnen angesprochenen §§ 3 und 4.
Herr Schippel, ich freue mich natürlich auf die Debatte im Ausschuss und auch darüber, dass Sie mit der Anhörung einverstanden sind. Können Sie mir die Frage beantworten, warum Sie die beiden Anträge der PDS-Fraktion hier im Landtag von vor zwei Jahren und vor ungefähr anderthalb Jahren zur Frage Strategiepapier „Feuerwehr 2000“ und zur Frage Brandund Katastrophenschutz damals mit der Bemerkung abgelehnt haben, wir brauchten keine öffentliche Debatte? Meinen Sie nicht, dass gerade die öffentliche Debatte, die wir damals hätten führen können, verhindert hätte, dass Kritikpunkte im Gesetzentwurf übrig bleiben?
Was die Freude über die Anhörung betrifft: Anhörungen sind nach unserer Auffassung verpflichtend, wenn man über die Belange anderer redet.
Sie bezogen sich auf das Strategiepapier „Feuerwehr 2000“ und haben die Belange des Katastrophenschutzes auch aufgrund der Ereignisse, die der Innenminister angesprochen hat, überhaupt nicht berücksichtigt. Insofern gehört das für uns zusammen. Es ist ja auch eine neue Regelung, die Zusammenführung dieser Dinge.
Aber lassen Sie mich auf die Frage kommen, inwieweit dieses Gesetz endgültige Antworten zum Beispiel im Bereich Katastrophenschutz geben kann, wenn ich daran denke, dass bis dahin die Wehrpflicht verringert oder gar ganz abgeschafft wird. Dieser Komplex, aber auch die demographische Entwicklung bedürfen schon in naher Zukunft sowohl im Brand- als auch im Katastrophenschutz anderer Antworten als die eines reinen Gesetzestextes. Da sind wir dann wieder genau bei der Frage der Hilfsfristen. Es wird notwendig sein, innerhalb der Feuerwehr umzustruktu
rieren. Das muss man vorsichtig machen. Dort sind Ehrenamtliche tätig und deren Belange habe ich zu berücksichtigen.
Lassen Sie mich auf die Punkte eingehen, bei denen wir noch Änderungsbedarf sehen. Die §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2, habe ich schon erwähnt. Ich denke, hier kann es, Herr Innenminister, keine Kann-Regelung geben.
Zum § 6. Die Zusammensetzung des Landesbeirates für Brandund Katastrophenschutz können wir bei der Anhörung noch hinterfragen. Das ist überhaupt nicht das Problem.
Den § 10, die gemeinsamen integrierten Leistellen, begrüßen wir ausdrücklich, geht er doch auf unsere Initiative zurück. Über die nähere Ausgestaltung wird ebenfalls noch zu reden sein. Aber wir warnen hier und heute schon die Krankenkassen davor, diesen Anlass nutzen zu wollen, um beim Abrechnungsmodus - zum Beispiel mit den Trägern des Brand- und Katastrophenschutzes - diese Fragen miteinander zu verknüpfen. Wer das macht, der will den gemeinsamen Leitstellen Steine in den Weg legen.
Die klare Regelung in § 13 Abs. 5 begrüßen wir ausdrücklich. Damit werden die Möglichkeiten von Gaffern oder „sonstig Interessierten“, die Rettungsarbeiten behindern, wesentlich eingeschränkt. Hier sollte dann auch rigoros durchgegriffen und sollten die Leute verwiesen werden.
Bei der Beteiligung der Verbände der Feuerwehren - § 31 - halten wir die Regelung des alten § 16 zur Anhörungspflicht auf Kreis- und Trägerebene weiterhin für dringend geboten. Auf der Ebene des Landes ist sie geregelt, darunter nicht.
Die jetzige gute Praxis sollte insbesondere vor dem Hintergrund der sich aus der demographischen Entwicklung unseres Flächenlandes ergebenden Probleme beibehalten werden. Im Übrigen wurden die Regelungen in den §§ 3 und 4 gerade mit dem Konnexitätsprinzip begründet. Wir meinen, dass das Konnexitätsprinzip nicht greift, wenn wir bei den alten Regelungen bleiben. Damit dürfte diese Frage nicht die Rolle spielen, wie sie das Ministerium als Begründung angegeben hat.
Unsere zu Recht und oft geäußerte Anerkennung der Leistungen insbesondere der vielen Ehrenamtlichen erfordert es nahezu zwingend, Gemeinsamkeiten zu erhalten oder - angesichts der in den nächsten Jahren auf uns zukommenden Probleme sogar zu vertiefen. In diesem Sinne sehen wir in der Vorlage einen guten Gesetzentwurf, der aber an der einen oder anderen Stelle noch geändert werden kann. - Herzlichen Dank.
volles und notwendiges Vorhaben, den Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg angesichts der Herausforderungen der Gegenwart neu zu regeln, insbesondere die Kräfte zu bündeln und besser zu koordinieren.
Es handelt sich heute um die 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Hierzu wird es eine Anhörung geben; Frau Kaiser-Nicht hat es schon gesagt. Deswegen werde ich zu dem Entwurf noch nicht konkret Stellung nehmen. Es entspricht unserem guten Brauch, zum Gesetzentwurf der Landesregierung zuerst die Experten anzuhören. Erst im Anschluss daran werden wir uns ein abschließendes Urteil bilden und gegebenenfalls entsprechende Änderungsanträge stellen.
Heute möchte ich dem nicht vorgreifen. Ich werde Ihnen lediglich kurz darstellen, welche Eckpunkte unsere Fraktion für einen effektiven Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg für erforderlich hält, und dies mit dem Regierungsentwurf abgleichen.
Ich meine, die Landesregierung geht bei ihrem Gesetzentwurf durchaus von zutreffenden Grundüberlegungen aus. Eines darf allerdings auf gar keinen Fall passieren, meine Damen und Herren: eine weitere finanzielle Belastung der Kommunen und der Bürger durch die Neuregelung. Hier ist aus der Sicht unserer Fraktion durch andere Reformen auf Bundes- und auf Landesebene das Ende der Fahnenstange erreicht. Ein weiteres Abwälzen von Lasten hätte nach Einschätzung unserer Fraktion aller Voraussicht nach fatale Auswirkungen auf die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement, nach dem Motto: "Was ich bezahlen muss, das mache ich nicht mehr freiwillig!" Die entsprechenden Vorschriften im Entwurf der Landesregierung, § 14 - Vorsorgepflichten des Eigentümers -, § 15 - Duldungspflichten -, § 44 - Kostenübertragung und Zuwendungen des Landes - sowie § 45 - Kostenersatz -, werden wir bei der Anhörung dahin gehend hinterfragen.
Ein weiteres Problem für die personelle Ausstattung könnte sich aus der Reduzierung der Zivil- und Ersatzdienstzeiten ergeben. Vom Wegfall bzw. der Abschaffung der Wehrpflicht möchte ich gar nicht reden; auch das ist im Gespräch.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht aus unserer Sicht auf diese Problematik nur unzureichend ein. Betroffen sind insbesondere die freiwilligen Feuerwehren, aber auch Organisationen wie das THW und das Rote Kreuz, deren Hilfsdiensten bei Katastrophen und Großunglücken ebenfalls hervorragende Bedeutung zukommt. Hier ist nach Auffassung unserer Fraktion die Konsequenz aus der Abschaffung oder Reduzierung des Zivil- und Ersatzdienstes sehr problematisch. Es wird kaum gelingen, etwa die Ausfälle im pflegerischen Bereich durch die so genannten Minijobs oder dergleichen zu kompensieren. Schließlich darf der Schutz unserer brandenburgischen Bevölkerung bei einem Katastrophenereignis nicht reduziert werden. Dieser muss vielmehr verbessert werden, und zwar im Hinblick auf neue Gefahrendimensionen; ich erinnere an die Terrorgefahr. Unsere Fraktion hat in jüngerer Zeit wiederholt darauf hingewirkt bzw. bei der Landesregierung nachgefragt.