Protokoll der Sitzung vom 31.03.2004

Jeden dieser Vorteile kann man aber nicht allein stehen lassen. Eine kritische Würdigung tut ebenfalls gut. Lassen Sie mich gleich bei der Einleitung der Großen Anfrage anfangen. Als Paradebeispiel - das übrigens nicht nur in der Drucksache ge

nannt wird - gilt meist die brasilianische Stadt Porto Alegre. Sicher, es ist erstaunlich, wie sich diese Stadt innerhalb kürzester Zeit entwickelt hat. Mithilfe dieses Verfahrens konnte auch die Demokratie weiterentwickelt werden. Die Menschen haben das Gefühl, an wichtigen Stellen mit zu bestimmen. Herr Trunschke, wenn Sie hier von Pilgerfahrten nach Porto Alegre reden: Eine Ausschussfahrt dorthin kann sich Brandenburg nicht leisten.

Aber an dieser Stelle lohnt es sich wohl nicht, sich eine Stadt in Südbrasilien vor Augen zu halten. Parallelen lassen sich für Brandenburg nur schwer ziehen.

Nun sagen Sie ja, es gebe auch andere Modellversuche, beispielsweise in Europa. Sie haben Nordrhein-Westfalen angeführt. Darauf komme ich zurück. Ich meine, Paris wird unseren Brandenburger Bedingungen auch nicht gerecht,

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Trunschke [PDS])

da Größe, Bevölkerung und finanzielle Grundlagen vergleichbar sein müssen. Aber diese Nichtvergleichbarkeit kann man nicht der PDS vorwerfen; denn laut Antwort des Innenministers auf diese Anfrage ist ihm ein Vergleich mit anderen Regionen auch nicht möglich.

Ich möchte auf Porto Alegre zurückkommen. Ein großes Problem, welches sich aus dessen Bürgerhaushaltsverfahren ergibt, ist ein gewisses Demokratiedefizit. Lediglich etwa 10 % der Bevölkerung sind im eigentlichen Mitentscheidungsprozess vertreten. Eine noch geringere Zahl nennen Sie selbst sogar in Ihrer Anfrage. Sie schreiben da von 300 000 Personen, die in einem Bundesland mit 10 Millionen Einwohnern an diesem Verfahren teilnehmen.

Das sind gerade einmal 3 %. Wer dort vertreten ist, ist im Übrigen nicht der einfache Bauer aus der ländlichen Gegend Brasiliens, sondern das sind die bereits Privilegierten der Stadt, die über dieses Verfahren Politik mit instrumentalisieren können.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Trunschke [PDS])

Die Antwort des Innenministers auf die Anfrage ist auch nicht in jeder Hinsicht zufrieden stellend. Aktive Bürgerpolitik bedarf nicht in erster Linie finanzieller Spielräume; denn Modellversuche in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass sich diese Annahme nicht bestätigt. Einige daran beteiligte Kommunen unterliegen beispielsweise Haushaltssicherungskonzepten, das heißt ihr Haushalt ist im Minus. Die Bürgerinnen und Bürger zeichneten sich in diesem Zusammenhang durch Kostenbewusstsein aus. Auch wurde das Gegenargument der Mehrkosten aus dem Weg geräumt. Die anfangs noch entstehenden Kosten wurden relativ schnell vom Nutzen eingeholt.

Der Innenminister führt in seiner Antwort des Weiteren aus, dass man bereits bemüht sei, den Bürgern die Finanzen verständlich und transparent zugänglich zu machen. Dieser Prozess würde natürlich ungemein unterstützt werden, wenn wir nicht, wie heute zum Beispiel beim FAG schon einmal geschehen, mit Zahlen hantieren würden, die keiner Überprüfung standhalten.

Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen: Jede Art von Bürgerbeteiligung an Politik sollten wir begrüßen, dies

aber eben zu gegebener Zeit. Was sollten die Kommunen derzeit in der eigenen Zuständigkeit entscheiden? Die gesetzlichen Grundlagen in Brandenburg sind durch unsere Gemeindeordnung allerdings jetzt schon gegeben; wir brauchen dazu kein Gesetz. Unsere Aufgabe könnte und würde es sein, solche Tendenzen und Vorhaben zu unterstützen. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke dem Abgeordneten Schippel. - Ich gebe das Wort der Fraktion der DVU, Frau Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es lebe die Räterepublik! Doch Spaß beiseite. Aber wenn man sich die Intention der PDS-Fraktion, welche zur vorliegenden Großen Anfrage führte, vergegenwärtigt, kommen einem diese Worte unwillkürlich in den Sinn. Dabei ist der Grundgedanke einer stärkeren Bürgerbeteiligung auf kommunaler wie auf Landesebene durchaus begrüßenswert. Wir als DVU-Fraktion setzen uns seit unserem Einzug in diesen Landtag konsequent für mehr Bürgerrechte und Bürgerbeteiligung ein. Wir brachten dazu auch verschiedene parlamentarische Vorlagen, beispielsweise zur Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene, ein.

Selbstverständlich begrüßen wir die Tatsache, dass die vier kreisfreien Städte des Landes ebenso wie elf Landkreise die Bürgerinnen und Bürger über ihre kommunalen Haushalte stärker als gesetzlich vorgeschrieben informieren und sich teilweise auch indirekt an der Entscheidungsfindung beteiligen und das Ganze auch noch freiwillig.

Um mehr Transparenz sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene in haushaltsrechtlichen Fragen zu erreichen, sollte - davon sind wir überzeugt - eine flächendeckende Internetpräsenz aller kommunalen Haushalte bzw. deren Eckdaten ebenso wie des Landeshaushalts realisiert werden. Ebenso sollten die Möglichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene ebenso wie von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene viel stärker als bisher ausgebaut und auch die Präsenz von Bürgerinnen und Bürgern in kommunalen Fachausschüssen verstärkt werden. Das ist für uns völlig unstrittig. Hier hinkt Brandenburg im Vergleich zu anderen Bundesländern wahrlich meilenweit hinterher. Das zeigen im Übrigen auch die Antworten der Landesregierung auf die vorliegende Große Anfrage.

Doch um all das geht es der PDS-Fraktion nur vordergründig. Ihnen, meine Damen und Herren von links außen - dem Rest, der heute noch übrig geblieben ist -, geht es in Wirklichkeit darum, auch wenn Sie das direkt nicht sagen wollen, die parlamentarische Demokratie, wie sie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg vorsehen, in Richtung eines Rätesystems auszuhöhlen. Das Ergebnis soll lauten, dass zum Schluss die gewählten Kommunalparlamente, ja vielleicht sogar der Landtag, ihr ureigenes Budgetrecht an irgendwelche nicht gewählte parteiische Gremien abgeben müssen. Das ist eindeutig verfassungswidrig, meine Damen und Herren.

Herr Trunschke als Vorsitzender der Rosa-Luxemburg-Stiftung erklärte in einem Vortrag mit dem Titel „Partizipative Demokratie und Bürgerhaushalte in Deutschland“ im indischen Mumbai im Januar dieses Jahres wörtlich zu den politischen Vorläufern der von Ihnen angestrebten Bürgerhaushalte:

„Wenden wir uns zuerst den Anknüpfungspunkten zu. Einen ersten finden wir in dem kleinen untergegangenen deutschen Staat, in der DDR. In der ehemaligen staatssozialistischen DDR gab es durchaus Ansätze einer partizipativen Demokratie.“ usw. usw.

Doch die DDR, meine Damen und Herren von der PDS, wollen wir hier nicht wieder haben. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hesselbarth. - Das Wort erhält die Fraktion der CDU. Bitte, Herr Abgeordneter von Arnim.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich die Große Anfrage zunächst zur Kenntnis nahm, dachte ich: Warum denn ausgerechnet Brasilien? Dann fiel mir aber ein, dass ein Bekannter von mir dort als Lehrer in einer deutschen Schule arbeitet. Da ist mir etwas klar geworden, was bei Ihnen nicht so ganz deutlich herauskommt, nämlich dass gerade in Porte Alegre etwas ganz anders gemacht wird als bei uns. Man bemüht sich dort sehr massiv, die Steuern niedrig zu halten, um dafür zu sorgen, dass Investoren unterstützt werden. Das ist etwas, wovon wir sicherlich noch einiges lernen können, wenn ich beispielsweise an Steuererhöhungen denke. Sie haben da ja auch einige Dinge im Köcher, zu denen ich sage: Das sollte man vielleicht überlegen.

Ein weiterer Aspekt ist in meinen Augen - es ist mehrfach gesagt worden -, dass wir noch ein bisschen warten müssen. Sie, Herr Trunschke, sagten: „Vielleicht nicht heute, sondern übermorgen“, brachten dabei „übermorgen“ mit einem anderen Ort in Verbindung und sagten: „Zehn, vielleicht 15 Jahre.“ - Wenn wir die Hälfte davon nehmen und uns dort einpendeln, sind wir, glaube ich, auf dem richtigen Weg.

Es geht mir ja genau wie Ihnen allen auch: Jeder von uns ist auch in seiner Kommune zu Hause, hat Gemeinderatssitzungen oder Kreistagssitzungen und weiß, wie massiv - oder auch nicht massiv - die Bürgerbeteiligung vor Ort tatsächlich ist. Ich nehme zumindest in meiner Region zur Kenntnis - ich befürchte, es wird bei Ihnen ähnlich sein -, dass es Bürgerinitiativen oder -bewegungen eigentlich nur dann gibt, wenn es darum geht, gegen etwas zu sein: Da möchte ich dieses nicht, dort möchte ich jenes nicht. - Das reicht bis zum Protest gegen einen Kinderspielplatz, wenn dieser zu nahe vor der eigenen Tür ist.

Damit will ich Folgendes sagen: Gerade hier in Brandenburg ist noch eine gehörige Portion an Unterstützungsarbeit, an Pionierarbeit notwendig, um dafür zu sorgen, dass die Menschen das Mitreden, das Mitbestimmen üben. Ich bilde mir ein, es ist

nur die zweitbeste Lösung, das von vornherein mit Finanzen zu ködern. Ich meine, wir sind gut beraten, den Weg zu öffnen und zu sagen: Kommt in unsere Sitzungen, beteiligt euch! Wenn wir etwas Geld übrig haben, dann auch dafür, aber kommt zunächst und beteiligt euch überhaupt an unseren Diskussionen. Da fängt es nämlich an. Geld ist zum Schluss das Zweite, was sicherlich angenehm ist, aber andere Dinge sind meines Erachtens genauso wichtig. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten. Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Herrn von Arnim. - Jetzt ist die Landesregierung an der Reihe. Bitte schön, Herr Minister Schönbohm.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den partizipativen Haushalt, der hier auch erwähnt wurde, sollte man einfacher als Bürgerhaushalt beschreiben. Dieser Begriff lässt zunächst aufschrecken; denn er kommt in unseren Haushaltsvorschriften nicht vor. So könnte sich die Frage ergeben, ob die Landesregierung bisher etwas versäumt hat, eine Entwicklung verpasst hat, die an anderen Orten zu großen Erfolgen geführt hat. Um die Antwort vorwegzunehmen: In unserem Land gibt es im Vergleich zu entsprechenden Aktivitäten in anderen Bundesländern oder auch in Brasilien in diesem Bereich nach meinem Dafürhalten keine Defizite.

Worüber reden wir eigentlich? Setzt man sich mit diesem Thema insbesondere vor dem Hintergrund der Gemeinschaftsinitiative der Bertelsmann-Stiftung und der Hans-Böckler-Stiftung sowie der KGSt auseinander, so stellt man fest, dass der Bürgerhaushalt Ausdruck einer transparenten Finanzplanung und eines öffentlich zugänglichen und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aufgestellten Haushaltsplans ist. Dabei liegt die Betonung bewusst auf „Beteiligung“ und nicht auf „Mitentscheidung“ bei der Haushaltsplanung. Die Entscheidung über den Haushalt sowohl beim Land wie auch bei den Kommunen ist und bleibt ein originäres Budgetrecht des Parlaments und der kommunalen Beschlussorgane. Darüber sind wir uns einig. Eine Einschränkung dieses Rechts wird auch nicht in der Diskussion gefordert.

Was nun die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung der Haushalte betrifft, so ist für den Landeshaushalt auf die Öffentlichkeitsarbeit in den Medien, insbesondere auf die Publizierung des Haushaltsplans im Internet, hinzuweisen.

Die Mitglieder der Landesregierung stellen sich dem Dialog der Bürger und auch Sie als Abgeordnete tun dies, um die finanziellen Rahmenbedingungen und die Gründe für das Handeln der Landesregierung zu erläutern.

Auf der kommunalen Ebene findet eine weit engere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Haushaltsplangeschehen statt. Sowohl das kritische Interesse der Einwohner am Geschehen in ihrer Gemeinde als auch die kundenorientierte Einstellung der Verwaltung haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Dem unmittelbaren örtlichen Bezug zur Gemeinde wird durch eine Vielzahl an Möglichkeiten der Information und Mitgestaltung auch bei haushaltsrelevanten Angelegenheiten Rechnung getragen.

Ich möchte an dieser Stelle auf die Pflicht der Gemeinden zur frühzeitigen Unterrichtung der Einwohner über wichtige Planungen und Vorhaben, an die Pflicht zur Erörterung in der Einwohnerversammlung und nicht zuletzt auf die Möglichkeit, konkrete Maßnahmen durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid herbeizuführen, hinweisen.

Eine große Anzahl von Kommunen nimmt die Möglichkeiten wahr, finanziell bedeutsame Maßnahmen, die ihren Niederschlag in den Haushaltssatzungen finden, öffentlich zu diskutieren. Haushaltspläne werden in vielen Fällen ganz oder zum Teil als aufbereitete Informationen insbesondere über geplante Investitionsmaßnahmen in den Medien veröffentlicht.

Sicherlich ist damit kein Idealzustand - wie auch immer ein solcher definiert werden möge - erreicht, aber die insbesondere rechtlichen Voraussetzungen für eine engagierte Beteiligung unserer Mitbürger an der Finanzplanung der Kommunen sind gegeben. Dass sie noch intensiver genutzt werden könnten und sollten, und zwar sowohl von kommunaler Seite als auch von den Mitbürgern, ist einzuräumen. Aber Bürgerbeteiligung lässt sich nicht verordnen, sie muss gefördert werden, sie muss sich durch aktive Teilhabe entwickeln. Ich meine, hier sind wir alle gefordert, die Mitglieder des Landtages vielleicht an der Spitze.

Es geht auch darum, dass wir die Stadtverordneten und Kreistagsabgeordneten davon überzeugen und sie mitnehmen, dafür zu werben. Diese haben es in der Hand, die Haushalte, über die sie schließlich entscheiden, noch intensiver mit den Mitbürgern zu diskutieren und so das gesamte Verfahren der Haushaltsplanung transparenter und verständlicher zu gestalten.

Lassen Sie mich abschließend noch Folgendes sagen, weil dieser Punkt in Ihrer Anfrage ausdrücklich angesprochen wird: Bei der auf der Innenministerkonferenz beschlossenen Reform des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens wird jetzt gerade die Vorbereitungsphase abgeschlossen. In diesem Jahr wird mit der Erprobung von Elementen der doppelten Buchführung in ausgewählten Modellkommunen ein wichtiger Teil der Reform eingeleitet. Als Ergebnis dieser Reform wird ein Rechnungswesen mit klarer Darstellung des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs für kommunale Leistungen und einer umfassenden Abbildung der Finanzsituation in den einzelnen Kommunen zur Verfügung stehen. Das ist ein praktischer Beitrag der Landesregierung zu mehr Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz.

Die finanziellen Auswirkungen von Planungen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene werden künftig noch umfassender dargestellt und so das Interesse der Bürgerinnen und Bürger fördern und in vielen Fällen erst einmal wecken. Dafür, wohin dieses Interesse führen kann, will ich Ihnen abschließend ein Beispiel nennen. Ich kenne Eltern, die sich auch vor dem Hintergrund der Kenntnis der kommunalen Finanzlage entschlossen haben, gemeinsam die Schulen oder Kitas zu weißen, dort Arbeiten zu verrichten, weil sie wissen: Aufgrund der Finanzlage kann die Kommune das nicht leisten. Wir machen das, weil es um unsere Kinder geht.

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Auch so etwas kann das Ergebnis einer solchen Bürgerbeteiligung sein. Darum glaube ich, dass das der richtige Weg ist. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Herrn Minister Schönbohm. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und ich kann feststellen, dass die Antwort der Landesregierung, Drucksache 3/7173, auf die Große Anfrage 66 von Ihnen zur Kenntnis genommen wurde.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 17 und rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Zwischenbericht der Landesregierung zur Unterrichtung des Landtages Brandenburg über den Stand der Verhandlungen mit dem Land Berlin gemäß Artikel 2 § 5 Abs. 2 des Haushaltssicherungsgesetzes 2003 (HsichG 2003) vom 10.07.2003 (gemäß Beschluss des Landtages vom 25. Juni 2003 - DS 3/6020-B)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 3/7220