Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn die Situation in der Begründung des DVU-Antrages möglicherweise realistisch beschrieben ist, werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Die DVU springt hier populistisch auf eine Situation auf, die natürlich von frustrierten Lehrern, Eltern und Schülern getragen wird. Aber das kommt zu spät. Wir haben mehrfach innerhalb dieser Legislaturperiode Anträge eingebracht, die erheb
lich weit reichender waren, die versucht haben, das Problem der sinkenden Schülerzahlen anderweitig aufzugreifen. Ausnahmegenehmigungen sind im Übrigen auch jetzt schon möglich. Die Landesregierung ist zu diesen leider nicht bereit. Das wird dieser Antrag auch nicht retten. - Danke.
Da die Landesregierung verzichtet, sind wir bei der DVU. Frau Fechner, Sie haben noch knapp dreieinhalb Minuten die Möglichkeit zu sprechen. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Große, unser Antrag ist nicht populistisch. Wir empfinden ihn als sehr sinnvoll und notwendig. Zu spät kommt er auch nicht. Das Schuljahr hat noch nicht begonnen.
Hören Sie einmal gut zu: Wir fordern nicht generell die Einzügigkeit. Wir wissen durchaus, dass der Qualitätsstandard nur gesichert werden kann, wenn eine gewisse Zweizügigkeit da ist. Wir fordern, dass in Ausnahmefällen auch die Einzügigkeit gewährt wird. Die demographische Entwicklung in Brandenburg lässt es nicht zu, alle jetzt bestehenden weiterführenden Schulen zu erhalten. Herr Klein, das ist uns ebenfalls bekannt. Auch mit unserem Antrag werden wir daran nichts Wesentliches ändern. Er kann aber dazu beitragen, dass einige Schulen vor einer Schließung bewahrt werden, dass dem Erst- oder Zweitwunsch der Eltern entsprochen
und dass der Schulweg für etliche Schüler nicht zu weit wird. Deshalb bitte ich Sie erneut um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke.
Die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags in Drucksache 3/7471 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer diesem Überweisungsansinnen folgen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer dem Antrag, Drucksache 3/7471, in der Sache folgen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Antrag auch in der Sache nicht gefolgt worden; er ist abgelehnt.
- Ich bitte um Ihre besondere Aufmerksamkeit, weil ich zu diesem Tagesordnungspunkt ein paar Anmerkungen machen muss. Ich rufe also Tagesordnungspunkt 16 auf:
- Bitte, meine Herrschaften! - Gemäß Artikel 112 Abs. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg erfolgt die Wahl der Präsidentin und eines Richters des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg geheim. Ein paar Hinweise zum Wahlverfahren:
Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch links von mir und die Stimmabgabe rechts und links von mir auf den Regierungsbänken. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen der Kandidatin zur Wahl der Präsidentin und einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten zur Wahl eines Richters des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, auf denen Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Ich bitte Sie, dazu nur die am Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Leere, doppelt oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel zählen als ungültige Stimmen. - So viel zum Wahlverfahren.
Ich möchte etwas ergänzen: Die Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin aus dem Spruchkörper heraus, nachdem die Wahl als Richter oder als Richterin früher erfolgt ist, ist im Gesetz nicht explizit geregelt. Die Verfassung sagt für einen solchen Fall, dass, wenn es keine andere Regelung gibt, die Zahl der abgegebenen Stimmen entscheidet, und wer die Mehrzahl auf sich vereint, ist gewählt. Dies bedeutet, dass wir im Falle der Wahl der Verfassungsgerichtspräsidentin vom Prinzip her ein anderes Zählverfahren haben als bei der Wahl des Verfassungsrichters. Der Verfassungsrichter, der die frei werdende Stelle zu besetzen hat, ist also mit zwei Dritteln der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags zu wählen.
Die Wahlurnen sehen Sie. Die Schriftführer mögen Ihren Platz einnehmen. - Ich eröffne den Wahlgang und bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Hat jemand der anwesenden Abgeordneten keine Gelegenheit gehabt zu votieren? - Ich gehe davon aus, dass alle Votierungswilligen Gelegenheit dazu gehabt haben. Dann schließe ich die Wahl. Ich bitte um etwas Geduld für die Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Wahlergebnis bekannt, zunächst zum Wahlvorschlag für die Präsidentin des Verfassungsgerichts. An der Wahl haben sich 78 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmen. Es gibt 11 Neinstimmen. Damit haben für Frau Monika Weisberg-Schwarz 67 Abgeordnete gestimmt. Das sind deutlich mehr als zwei Drittel und noch deutlicher mehr als die einfache Mehrheit. Damit ist Frau Weisberg-Schwarz zur Präsidentin gewählt.
Ich komme nun zum gemeinsamen Wahlvorschlag eines Richters. An der Wahl haben sich wiederum 78 Abgeordnete beteiligt. Es sind 78 gültige Stimmen. Für Prof. Michael Dawin stimmten 65 Abgeordnete. Dies sind mehr als zwei Drittel der Mitglieder des Landtages. Damit ist Prof. Dawin zum Richter des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg gewählt.
Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 16 und rufe den letzten Punkt der heutigen Tagesordnung auf, Tagesordnungspunkt 17:
Bericht zu den Auswirkungen der demographischen und wirtschaftsstrukturellen Veränderungen in Brandenburg
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Aktuellen Stunde heute Morgen bereits festgestellt, dass die Themen Aufbau Ost und demographischer Wandel gemeinsam zu diskutieren sind, auch wenn wir es, der Tagesordnung geschuldet, zeitlich getrennt tun.
Die Landesregierung hat in dem Ihnen vorliegenden Bericht über die demographischen und wirtschaftsstrukturellen Veränderungen in Brandenburg eine ehrliche und gründliche Be
standsaufnahme vorgelegt. Wir führen damit konsequent die Arbeit fort, die wir vor gut einem Jahr mit dem Stadtumbaubericht aufgenommen und hier auch debattiert haben.
Meine Damen und Herren, vier Trends bestimmen im Wesentlichen die Bevölkerungsentwicklung in Brandenburg, Trends, auf die wir reagieren müssen:
Erstens: Die Geburtenrate im Land liegt seit dem Wendeknick weit, das heißt in einer Größenordnung von 40 bis 50 %, unter dem Niveau, das für eine stabile Bevölkerungsentwicklung notwendig ist. Die Folgen haben uns in den Kindertagesstätten, in den Schulen und beim Wohnungsleerstand längst und deutlich erreicht. Diese Folgen werden alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nachhaltig beeinflussen.