Protokoll der Sitzung vom 12.05.2004

(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD)

Deshalb ist der Vorwurf, den Sie, Herr Vietze hier erhoben haben, gegenstandslos und ich möchte Sie bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste und kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion - Drucksache 3/7527 - abstimmen. Es geht um die Einfügung eines neuen § 6 in Artikel 1 sowie um Änderungen im bisherigen § 6 Abs. 1 und 2. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion - Drucksache 3/7522 - abstimmen. Es geht um die Streichung des § 6 Abs. 5. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion - Drucksache 3/7523 - abstimmen. Es geht um die Streichung des § 6 Abs. 7. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/7524. Es geht um die Streichung des § 6 Abs. 8. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/7525. Es geht um die Streichung des § 6 Abs. 10. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, der möge die Hand aufheben. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in der Drucksache 3/7473. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Wir verabschieden uns vom Tagesordnungspunkt 5 und ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

2. Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Denkmalschutzrechts im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/7054

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Drucksache 3/7472

Außerdem liegt dazu ein Entschließungsantrag der PDS-Fraktion - Drucksache 3/7528 - vor. Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Herr Dr. Trunschke, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es also um die 2. Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Denkmalschutzrechts im Lande Brandenburg. Das ist nach der Anhörung, die wir im Kulturausschuss erleben konnten, überraschend, um nicht zu sagen: beschämend. Gewöhnlich ist es bei einer Anhörung so, dass sich ein Teil der Anzuhörenden zu dem Gegenstand der Anhörung zustimmend und ein anderer Teil der Anzuhörenden dazu ablehnend äußert. In der Anhörung, die wir im Kulturausschuss zu dem neuen Denkmalschutzgesetz erlebt haben, war das anders. Es gab ausschließlich - ausschließlich! - Ablehnung, und zwar mit ganz klaren Worten, klaren Argumenten und deutlichen Formulierungen. Ich zitiere nur einige:

„Dieses Gesetz schafft Rechtsunsicherheit“, „Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“, „Fahrlässig“, „Bürgerfern“, „Zutiefst undemokratisch“, „Wird Denkmale vernichten“, „Hilft nicht, die Probleme des Landes Brandenburg zu lösen“, „Missachtet das bürgerschaftliche Engagement“, „Wir empfehlen grundsätzliche Überarbeitung“; ein Anzuhörender sagte sogar: „Verfassungsfeindlich“.

Ich habe hier nicht etwa einen Anzuhörenden zitiert, sondern diese Zitate stammen von verschiedenen Anzuhörenden.

Frau Ministerin, Sie haben mit Ihrem Gesetzentwurf etwas Herausragendes geschafft. Niemand vor Ihnen hat es nämlich erreicht, Wirtschaft und Denkmalpfleger tatsächlich in dieser Form auf eine Seite zu bekommen.

Inzwischen haben sich auch noch die Landeshauptstadt Potsdam und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder), letztere sogar einstimmig, also mit den Stimmen der SPD und der CDU, gegen den Gesetzentwurf gewandt.

Fakt ist, Frau Ministerin, Sie wollen hier ein Gesetz gegen den Rat aller Fachleute machen. Haben Sie nicht Anfang 1989 im Rahmen der Bürgerbewegung gegen solche Arroganz von Politik gekämpft?

(Beifall bei der PDS)

Man macht nicht ein Gesetz gegen alle, und zwar selbst dann nicht, wenn man von der Richtigkeit seines eigenen Tuns unerschütterlich überzeugt ist. Frau Ministerin, überzeugen Sie die Fachleute oder machen Sie ein anderes Gesetz.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie also, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Welches sind die Punkte, die für das Gesetz entscheidend sind

und auf die alle Experten bei ihrer Ablehnung ausnahmslos verweisen?

Erstens geht es, wie meist in solchen Fällen, natürlich um das Geld. Ich erinnere mich sehr gut daran, Frau Ministerin Wanka, dass Sie, als die Diskussion zu dem neuen Denkmalschutzgesetz begann, mehrfach geäußert haben, eine Gesetzesnovelle mache nur dann Sinn, wenn wir einen Denkmalfonds bekämen. Heute entgegnen Sie allen Fachleuten und der PDS-Fraktion, wenn diese einen solchen Denkmalfonds fordern, dass sie immer nur Geld forderten. Was denn nun? - Sie bieten stattdessen eine unverbindliche Absprache unter Kollegen an, die bei jeder Wahl oder bei jedem Ministerwechsel wieder obsolet sein kann. Das erinnert ein bisschen an den Fuchs und die sauren Trauben.

Zweitens wurde die Änderung des Verfahrens vom konstitutiven hin zum deklaratorischen Prinzip kritisiert. Alle Anzuhörenden sahen darin eine Verringerung der Rechtssicherheit. Die Beschleunigung bei der Eintragung in die Denkmalliste, die damit erreicht werden soll, ist im Übrigen mehr behauptet als bewiesen und sie ist nach eigenem Eingeständnis auch eher marginal. Die Stadt Brandenburg hat vorgemacht, wie es selbst beim konstitutiven Prinzip gelingen kann, alle Denkmale auf die Liste zu bekommen. Allerdings braucht man dazu eine entsprechende Förderung.

Drittens wurde immer wieder heftig kritisiert, dass künftig die obere Denkmalfachbehörde für die Eintragung in die Denkmalliste zuständig sein soll, wobei Sie, nebenbei bemerkt, dieser Behörde gleichzeitig die Personalmittel beschneiden. Eine solche Funktionsverlagerung widerspricht vor allem den Prinzipien der Funktionalreform, die Sie selbst ja eingebracht haben.

(Beifall bei der PDS)

Außerdem widerspricht sie der Forderung nach Bürgernähe. Hierzu haben wir Ihnen heute noch einmal einen Entschließungsantrag vorgelegt. Es sollte Ihnen zu denken geben, wenn der von allen Fraktionen geschätzte Denkmalpfleger Prof. Karg zustimmt, dass die untere Denkmalbehörde dafür zuständig sein soll.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie noch einmal, den Gesetzentwurf abzulehnen. Falls Ihnen die Wahrung des Gesichts der Ministerin wichtiger ist als die Denkmalpflege, dann stimmen Sie zumindest unserem Entschließungsantrag zu, mit dem wir im Kern fordern, dass das Gesetz so schnell wie möglich einer Evaluation unterzogen wird. Sie sind ja sonst auch immer für die Bewertung von Gesetzen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, zum Schluss habe ich noch eine Bitte an Sie. Ich habe erwartet, dass in der Anhörung die CDU wenigstens einen Experten benennt, der zumindest annähernd für dieses Gesetz ist. Ich habe Sie in der Ausschusssitzung in der letzten Woche zweimal gefragt, ob Sie uns nicht wenigstens den Namen eines Experten, der dafür steht, nennen können. Nun weiß ich, dass Sie sich immer gründlich vorbereiten, und ich gehe davon aus, dass Sie uns heute einen solchen Namen nachreichen werden. Aber ich bitte Sie, uns noch einmal zu erklären, wie das Gesetz vorbereitet werden kann, ohne dass Ihnen sofort eine solche Unterstützung einfällt - oder dass wenigstens Ihre Mitarbeiter, die im Ministerium sitzen, Ihnen sol

che Namen sofort von hinten zuflüstern können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort erhält die SPD-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Sternagel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes hatte die Landesregierung einen schwierigen Spagat zu vollbringen. Einerseits ging es darum, die Prozesse zu vereinfachen, die Verfahren zu beschleunigen und die Kompetenz der Kommunen zu erhöhen. Andererseits galt es, den Landeshaushalt nicht zusätzlich durch Forderungen der Kommunen wegen erhöhter Aufwendungen zu belasten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Beschluss zur Konnexität.

Ich meine, der vorliegende Entwurf erfüllt viele unserer Forderungen, stellt gleichzeitig aber auch nur einen Kompromiss dar. Nicht gelungen ist es - hier gebe ich Herrn Trunschke Recht -, die Vorteile des Verfahrenswechsels für das Eintragungsverfahren überzeugend darzustellen und einen Denkmalfonds bzw. eine Haushaltsposition für den Denkmalschutz im Gesetz zu verankern. Der Verfahrenswechsel wurde bei der Anhörung - das ist richtig - mehrheitlich aus den unterschiedlichsten Gründen abgelehnt. Die Landesregierung nämlich schlägt vor, den Verfahrenswechsel vom konstitutiven zum nachrichtlichen Verfahren zu vollziehen, wie er bereits bei den Bodendenkmälern praktiziert und auch in den meisten anderen Bundesländern erfolgreich durchgeführt wird.

Die Vorteile des Verfahrenswechsels liegen hierbei im Folgenden: Das Eintragungsverfahren wird vereinfacht. Dadurch können jährlich durchschnittlich anstelle von ca. 300 - wie bisher 450 Denkmale neu eingetragen werden. Natürlich ist diese Verfahrensbeschleunigung notwendig; denn wir haben bis jetzt erst 10 000 Denkmale erfasst und müssen noch 15 000 bis 20 000 Denkmale unter Schutz stellen.

Zweitens werden durch die zentrale Eintragung der Denkmale bei den Denkmalfachbehörden nach dem Kienbaum-Gutachten ca. 7 % des Gesamtaufwands bei den unteren Denkmalschutzbehörden eingespart. Das entspricht etwa 6,3 Vollzeitäquivalenten.

Selbstverständlich hat das nachrichtliche Verfahren auch Nachteile gegenüber dem zurzeit praktizierten Verfahren. So hat die Aufnahme eines Objekts in die Denkmalliste nur eine informelle Funktion und vermittelt keine Sicherheit bezüglich dessen, ob es sich tatsächlich um ein Denkmal handelt.

Ja, Herr Trunschke, sicherlich wäre es sinnvoll gewesen, die Listenführung bei den unteren Denkmalschutzbehörden zu belassen, wie es von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert und wie es zum Beispiel auch in Mecklenburg-Vorpommern praktiziert wird.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Lieber Herr Kollege, wenn Sie sich hier so kritisch äußern, warum haben Sie dann dem Antrag Ihrer Ausschussvorsitzenden, die Kompetenzen bei der unteren Behörde zu belassen, nicht zugestimmt?

Ich wollte dazu gerade etwas sagen.

Von den Fachleuten wird eingeschätzt - in Auswertung des Kienbaum-Gutachtens -, dass die Kommunen dadurch in der Gesamtbilanz stärker belastet werden würden und somit über das Konnexitätsprinzip zusätzlich Forderungen an den Landeshaushalt erhoben werden könnten. Wir alle wollen sicherlich auch nicht, dass dadurch der Landeshaushalt stärker belastet wird.

Meine Damen und Herren, ich bin bewusst ausführlich auf den Verfahrenswechsel für das Eintragungsverfahren eingegangen, da dies doch einen kritischen Punkt im Gesetz darstellt. Es bleibt nun jedem Abgeordneten selbst überlassen, die Vor- und Nachteile des Verfahrenswechsels zu bewerten und eine entsprechende politische Entscheidung zu treffen.

Ein weiterer kritischer Punkt, der bei der Anhörung einige zur Ablehnung des Entwurfs veranlasste, war, dass es im vorliegenden Entwurf nicht gelungen ist, einen Denkmalfonds zu verankern bzw. eine Haushaltsposition für den Denkmalschutz in einer verlässlichen Größenordnung zu benennen. In der 1. Lesung wurde durch Ministerin Prof. Wanka aber bereits mitgeteilt, dass das Kabinett den Beschluss gefasst hat, privaten Denkmaleigentümern Gelder in Höhe von jährlich 4 Millionen Euro für Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Vier Minister haben sich bereit erklärt, jährlich einen gewissen Anteil an dieser Summe aufzubringen. Das ist sicherlich keine Ideallösung und stellt durchaus einen - ich möchte sagen - fragwürdigen Kompromiss dar, dessen Umsetzung deshalb unbedingt durch die parlamentarischen Gremien jährlich kontrolliert werden sollte.