Protokoll der Sitzung vom 12.05.2004

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Es entspricht guter Tradition - ich denke, es ist ein Ausdruck partnerschaftlichen Miteinanders -, dass der Staat in den genannten Themenbereichen - und noch in anderen - nicht einfach kraft seiner staatlichen Hoheit einseitige Regelungen trifft - das könnte er -, sondern die notwendigen Klärungen durch vertragliche Vereinbarungen herbeiführt.

Konkordate sind seit dem Mittelalter geschlossen worden. Bei der Anhörung im Hauptausschuss am 25. März dieses Jahres wurde noch einmal bestätigt, dass der Abschluss von Konkordaten zu den geradezu klassischen staatskirchenrechtlichen Instrumenten des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates gehört.

Brandenburg hat nun sein eigenes Konkordat verhandelt. Herr Habermann hat eben ausgeführt, warum es - im Gegensatz zum evangelischen Staatskirchenvertrag - so lange gedauert hat, bis wir diesen Staatsvertrag hier im Landtag vorgelegt bekommen haben.

Ich denke, dieses Konkordat schafft eine sehr solide und eine berechenbare Grundlage für die Beziehungen der beiden Vertragspartner. Die Verhandlungen waren fair und in gegenseitigem Verständnis. Die vom Hauptausschuss angehörten Sachverständigen haben den hier vorgelegten Vertrag mit den staatskirchenrechtlichen Verträgen anderer Bundesländer verglichen und ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass wir ein modernes, ein ausgewogenes und ein sachgerechtes Vertragswerk entwickelt und vorgelegt haben. Ich möchte Sie herzlich um Ihre Zustimmung bitten.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 3/7349 folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist bei einer Reihe von Stimmenthaltungen der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt, das Gesetz in 2. Lesung angenommen und verabschiedet.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7 und wir kommen noch einmal zu Tagesordnungspunkt 6.

Ich möchte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auf § 100 unserer Geschäftsordnung hinweisen, der besagt: Wenn nicht

fünf oder mehr Abgeordnete dagegen stimmen, dann sind Abweichungen von der Geschäftsordnung zulässig. Das heißt, wir könnten nach dem nochmaligen Aufruf des Tagesordnungspunktes über die bereits genannten Änderungsanträge abstimmen.

Wer mit dieser Regelung einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Danke sehr. Dann verfahren wir so.

Ich rufe also noch einmal Tagesordnungspunkt 6 auf und setze an der Stelle fort, an der über die Änderungsanträge der PDS-Fraktion abgestimmt worden ist.

Ich komme nun zu den Änderungsanträgen der DVU-Fraktion. Diese Änderungsanträge sind ausgegeben worden. Es handelt sich nur um eine Unkorrektheit bei der Registrierung. Es geht als Erstes um den Antrag, Drucksache 3/7520, der sich auf die Änderung des Artikels 1 § 3 bezieht. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der DVU-Fraktion in der Drucksache 3/7521. Es geht um die Änderung des Artikels 1 § 7. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit mehrheitlich abgelehnt.

Schließlich lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der DVU-Fraktion in Drucksache 3/7519. Es geht um die Änderung des Artikels 1 § 9. Wer diesem Antrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit mehrheitlich abgelehnt.

Nun komme ich noch einmal zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt, das Gesetz in 2. Lesung angenommen und verabschiedet.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

2. Lesung des Gesetzes zur Neuordnung des Brandund Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/6938

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 3/7461 einschließlich Korrekturblatt

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!

„In einer in die Zukunft weisenden Form ordnet das vorliegende Brand- und Katastrophenschutzgesetz wichtige

Regelungsinstrumente neu und ist außerordentlich wichtig für die Entwicklung unseres Landes.“

So die Worte des Innenministers im Januar 2004. Außerdem sagte Herr Schönbohm:

„Es war ein inhaltlich bedeutendes Vorhaben der Koalition, das trotz eines schwierigen Komplexes mit weitreichenden Problemstellungen zu einem stabilen Grundkonsens führte und damit zu einem Kernstück der koalitionären Innenpolitik wurde.“

Tatsächlich! Die russische Weisheit dazu lautet: Wenn keiner dich lobt, dann musst du dich selbst loben.

Alles war nämlich offensichtlich trotz des angeblichen Konsenses dennoch so kompliziert, dass der Innenminister es vorzog, weder der Anhörung noch der Antragsverhandlung im Innenausschuss beizuwohnen. Sonst hätte er sich womöglich auch fragen müssen, warum alle Anzuhörenden - von den kommunalen Spitzenverbänden bis zu den Feuerwehrleuten aus der Praxis - an fehlenden und unverbindlichen Regelungsvorschlägen der Landesregierung so viel Kritik übten und wo denn nun vor lauter Schreck „die neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ ist, „die dem veränderten Sicherheitsbedürfnis nach dem 11. September 2001 Rechnung trägt“. Immerhin war durch den Innenminister selbst der Gesetzentwurf an dieser Stelle so vorgestellt worden.

Wahr ist: Dass das Land dieses zusammengeführte Gesetz jetzt hat, ist an sich okay und lange überfällig. Gerade mal noch in der vorletzten Sitzungswoche unserer Legislaturperiode kann der Beschluss nun gefasst werden. Dass ein Rahmen da ist, ist auch okay - nur eben nicht optimal.

Im Ausschuss für Inneres sind nach der Anhörung doch noch einige Punkte im Gesetz verändert worden. So müssen zum Beispiel Gefahren- und Risikoanalysen wie auch Alarm- und Einsatzpläne nun verbindlich erstellt werden und die Feuerwehrverbände müssen in Brandschutzbelangen nun weiterhin angehört werden. Alles andere wäre auch wirklich gefährlich geworden.

Unseren Antrag zum Vorrang des Notrufs 112 bringen wir heute hier erneut ein. Wir hoffen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, Sie haben sich seit der Ausschusssitzung den Argumenten dafür doch öffnen können; denn es geht darum, dass Notrufe aus der Bevölkerung immer bei den hierfür spezialisierten Leitstellen eingehen. Dagegen kann eigentlich niemand wirklich etwas haben. Sie können dem Votum von Städte- und Gemeindebund und Landesfeuerwehrverband hier und heute folgen, indem Sie unserem Antrag zustimmen.

Die Debatte um die zentralisierten Leitstellen ist aus unserer Sicht nicht zu Ende geführt, sondern beendet worden. Weiterhin fehlen dem Gesetz landesweit einheitliche Hilfsfristen. Vertreter der Feuerwehren befürchten, gerade jetzt, nach der Gemeindegebietsreform, könnte aufgrund der knappen Haushaltsmittel in den Gemeinden die eine oder andere freiwillige Feuerwehr wegen vorgeblicher Effektivität eingespart werden; denn die Fristen sind ja nicht zwingend festgelegt.

In den letzten Wochen war leider immer wieder von den akuten Nachwuchsproblemen bei den Feuerwehren zu lesen. Nun ha

ben wir sogar das bisherige Eintrittsalter von zehn Jahren bei der Jugendfeuerwehr aufgehoben. Wenn wir die jungen Feuerwehrleute vor Ort ausgebildet haben - das ist ohne Zweifel sinnvoll und gut eingesetztes Geld -, verlangt die Politik von ihnen Flexibilität und Mobilität. Die jungen Feuerwehrleute sind sicherlich mehr als andere flexibel und mobil. Deshalb sind sie nach der Ausbildung auch weg, dorthin wo die Arbeit, der Verdienst und die Zukunft für sie liegen, nämlich im Westen Deutschlands.

(Zuruf: Deshalb sollte man das nicht machen! - Minister Schönbohm: Das liegt doch nicht am Gesetz!)

Es geht darum, dass das ein hausgemachtes Problem ist. In allen Landtagsdebatten zum Thema Feuerwehr, von denen meine Fraktion mehrere initiiert hat, haben wir hier besonders den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten immer wieder gedankt - völlig zu Recht. Der beste und wirkungsvollste Dank wäre es gewesen, wenn die Regierung und die Landtagsmehrheit die Vorschläge und Forderungen der Feuerwehrleute selbst im Hinblick auf das vorliegende Gesetz schneller und möglichst vollständig berücksichtigt hätten. Das politische Tun im Hinblick auf den Brand- und Katastrophenschutz war nicht immer optimal und nachhaltig. Es gibt also Reserven.

Ich komme zum Schluss: Heute und bis hier sage ich Dank dem Landesfeuerwehrverband, dem Kreisbrandmeister aus Märkisch-Oderland, auch unserem kreislichen Feuerwehrverband, dem Verband aus Barnim und Frankfurt, dem Gemeindebrandmeister von Petershagen-Eggersdorf, einem Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Dergentin stellvertretend für alle diejenigen, die sich an dem Dialog über das neue Gesetz zum Brand- und Katastrophenschutzrecht im Land Brandenburg zu unser aller Nutzen aktiv beteiligt haben.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, und gebe das Wort der Fraktion der SPD. Bitte, Herr Abgeordneter Schippel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kaiser-Nicht, es war das erste Mal, dass Sie ein Gesetz inhaltlich de facto gelobt haben. Die Kritik war mehr Polemik. Insofern nehme ich das freudig zur Kenntnis. Ihren Zusatzantrag lehnen wir ab.

Mit der heutigen 2. Lesung des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg werden wir ein Gesetz verabschieden, welches im Vergleich zur 1. Lesung an Profil und Inhalt gewonnen hat - auch dank der Teilnahme der Praktiker an der Anhörung. Herr Innenminister, verehrte Abgeordnete der CDU-Fraktion, ich möchte an dieser Stelle Ihre Kooperationsbereitschaft ausdrücklich hervorheben; denn von den neun Änderungsvorschlägen der SPDFraktion sind sieben direkt als Anträge der Koalition in den Gesetzentwurf eingegangen. Ein Vorschlag findet sich zu Recht in der Begründung wieder, weil die Frage der Konnexität in diesem Fall bestand. Ein anderer Vorschlag ist in dem Protokoll über die Sitzung des Innenausschusses verankert, sodass die

Erfahrungen des Landesfeuerwehrverbandes zum großen Teil genutzt werden konnten.

Durch die nunmehr wieder festgeschriebene Verpflichtung der Gemeinden, Ämter, kreisfreien Städte und Landkreise, Alarmund Einsatzpläne aufzustellen, bleibt das bisherige Verfahren bestehen. Zwar wird zurzeit vielerorts mit dem Abbau von Normen und Standards und mit der damit einhergehenden Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung geworben, bei Fragen, welche die Sicherheit betreffen, ist das unseres Erachtens aber zweitrangig.

Da das Verfahren bisher ohnehin in den Kommunen praktiziert wurde, sind Befürchtungen hinsichtlich einer Konnexitätsregelung unbegründet. Wirtschaftlichen Gründen ohne Vernachlässigung der Sicherheitsaspekte kommt § 10 mit der Bildung von bis zu fünf integrierten Leitstellen im Lande nach. Dass dies realistisch ist, beweisen die Landkreise Oberspree-Lausitz, SpreeNeiße und das Oberzentrum Cottbus, die demnächst eine gemeinsame Leitstelle haben werden. Ich weiß auch von der Ablehnung durch eine Mehrheit des Landkreistages bzw. der Landräte. Aber ich sage klipp und klar: Hier geht es nicht um kreisliche Interessen oder Gelder, auch nicht um das Prestige einzelner Landräte. Hier geht es um die Gelder und die Interessen der Steuerzahler. Denen sind wir in erster Linie verpflichtet.

Die Anhörungsrechte der Kreis- und Gemeindeverbände der Feuerwehren bleiben erhalten. Wir stehen vor großen Problemen bei den künftigen Strukturen der Feuerwehren, besonders in den äußeren Entwicklungsräumen. Die öffentliche Würdigung von Unternehmen, die Feuerwehrleute nicht nur einstellen, sondern auch freistellen, wenn es erforderlich wird, ist eine gute Tradition geworden - auch dank Ihrer Hilfe, Herr Innenminister. Ich gehe sogar so weit, zu sagen, dass das ein zu berücksichtigender Aspekt bei kommunalen Ausschreibungen und Landesausschreibungen sein könnte.

(Zuruf: Sehr gut!)

Um auch im Bereich der Jugendfeuerwehren der demographischen Entwicklung gerecht werden zu können, wird auf die Festlegung einer Altersgrenze für Angehörige einer Jugendfeuerwehr verzichtet. Versicherungsfragen spielen dabei keine Rolle. Das wurde im Landesausschuss der Jugendfeuerwehren besprochen.

Wir haben bereits jetzt einen Rückgang beim Nachwuchs zu verzeichnen, der in Zukunft noch ganz andere Probleme aufwerfen wird. Dem aktuell erschienenen Jahresbericht des Brand- und Katastrophenschutzes für 2003 ist zu entnehmen, dass ein Rückgang der Zahl der aktiven Mitglieder von 14 450 im Jahr 2002 auf ca. 13 630 im letzten Jahr zu verzeichnen ist.