Protokoll der Sitzung vom 16.06.2004

Ich bedanke mich ausdrücklich für die in den letzten Monaten geführte Diskussion und bitte Sie, der Gesetzesnovelle zuzustimmen, damit wir in den nächsten Jahren Qualität und Attraktivität des ÖPNV verbessern können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Zu dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion, Drucksache 3/7669, ist frist- und formgerecht namentliche Abstimmung beantragt worden. Deswegen bitte ich Sie erneut um ein klares Votum, wenn Sie aufgerufen sind, und um die nötige Ruhe, wenn Sie nicht aufgerufen sind.

Die beiden Schriftführer bitte ich, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung)

Hatte ein im Plenarsaal anwesender Abgeordneter keine Gelegenheit zu votieren?

(Die Abgeordnete Melior [SPD] gibt ihr Votum ab.)

Gibt es weitere Abgeordnete, die keine Gelegenheit zu votieren hatten? - Herr Reiche?

(Der Abgeordnete Reiche [SPD] gibt sein Votum ab.)

Verehrte Kollegen, ich kommentiere die Situation nicht, sage Ihnen jedoch mit allem Nachdruck: Die Anrufe, die hierher gelangen, um zu kommentieren, was der Fernsehzuschauer in diesem Parlament wahrnimmt, habe ich entgegenzunehmen. Diesbezüglich habe ich dafür zu sorgen, dass das Bild nicht noch schlechter wird, als es bereits ist. Fände die Fernsehübertragung heute Nachmittag statt, wüsste ich keine Erklärung mehr dafür, warum hier so reagiert bzw. ein solches Gebaren an den Tag gelegt wird.

Herr Hackel, hatten Sie Gelegenheit zu votieren?

(Der Abgeordnete Dr. Hackel [CDU] gibt sein Votum ab.)

Frau Marquardt?

(Die Abgeordnete Marquardt [CDU] gibt ihr Votum ab.)

Ich schließe die Abstimmung.

Ich meine, mit dem Mandat verbindet sich eine Verpflichtung, die Sie nicht Dritten auferlegen können.

Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt: Für den Antrag stimmten 12 Abgeordnete, 40 stimmten dagegen. Damit ist er mehrheitlich abgelehnt.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 6817)

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 3/7668. Die PDS-Fraktion richtet die darin enthaltenen Änderungen auf Artikel 1 Nr. 3 § 3. Auch hierzu ist frist- und formgerecht namentliche Abstimmung beantragt worden, sodass wir vor der Aufgabe stehen, erneut mit einem klaren Votum und im Falle des Nicht-aufgerufen-Seins mit Ruhe zu reagieren. - Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung)

Hatte einer der Abgeordneten keine Möglichkeit zu votieren? Herr Abgeordneter Habermann.

(Der Abgeordnete Habermann [CDU] gibt sein Votum ab. - Freese [SPD]: Ich habe mit Nein gestimmt! Ist das an- gekommen?)

- Das ist korrekt angekommen.

Gibt es weitere Abgeordnete, die keine Gelegenheit hatten, ihr Votum abzugeben?

(Die Abgeordneten Bartsch [CDU] und Lunacek [CDU] geben ihr Votum ab.)

Noch jemand? - Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um etwas Geduld für die Auszählung.

Ich gebe das Ergebnis bekannt: Für den Antrag stimmten 10 Abgeordnete, dagegen 43. Damit ist er mehrheitlich abgelehnt worden.

(Abstimmungslisten siehe Anlage S. 6817)

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der DVU-Fraktion in der Drucksache 3/7647. Es ist eine Neufassung. Wer diesem Änderungsantrag folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist er mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir sind bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 3/7609. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 18 und rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

1. Lesung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Gesetzentwurf des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

Drucksache 3/7574

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport. Frau Abgeordnete Hartfelder, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf hat eine etwas merkwürdige Geschichte. Es ist eigentlich nicht üblich, dass die Fraktionen innerhalb einer kurzen Zeit einen Gesetzentwurf einbringen. Ich halte das aber für notwendig. Deshalb habe ich als Vorsitzende des Ausschusses das auch mit aller Kraft befürwortet und befördert.

Hintergrund des Gesetzentwurfes ist, dass auf der Grundlage eines Bundesarbeitsgerichtsurteils aus dem letzten Jahr das Land Brandenburg - sprich: das Bildungsministerium - in Zugzwang kommt bezüglich der Bereitstellung von Mitteln für die Reisekostenabrechnung von Lehrern, die Klassenfahrten machen. Das Gerichtsurteil verlangt, dass angestellte Lehrer die Reisekostenerstattung für Klassenfahrten einfordern sollen. Das ist für das Land Brandenburg so nicht tragbar, weil nicht finanzierbar. Es wurde bisher auch nie praktiziert.

Nun gibt es bereits in Berlin, aber auch im Land Brandenburg Anweisungen, dass Klassenfahrten mit Schülern nicht mehr stattfinden sollen. Wir wollen aber Schule für Kinder machen, wir wollen Schule für Schüler machen. Wir wollen, dass Klassenfahrten stattfinden.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen, ihn in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zurückzuüberweisen, sodass wir ihn innerhalb dieser Plenumsrunde noch beraten können. Es liegt mir zwischenzeitlich der Antrag der PDS-Fraktion vor, hierzu eine Anhörung durchzuführen. Ich bin gern bereit, auch dies zu bewerkstelligen, weil ich es für ordnungsgemäß und vernünftig halte. Ich bitte aber darum, dass wir am Freitag dann abschließend über den Gesetzentwurf beraten, um am ers

ten Schultag Anfang August in Ruhe in das neue Schuljahr gehen zu können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort erhält die PDS-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Große.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag zur Änderung des Landesbeamtengesetzes ist gegen unsere Stimmen in einem Schnellstverfahren durch den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport eingebracht worden. Der Antrag wurde am 27.05. als Tischvorlage in den Ausschuss eingebracht und soll nun in 1. und 2. Lesung den Landtag passieren. Warum diese Eile?

Es scheint so, als ginge es hier um eine Formfrage oder eine sich aus dem Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 11.09.2003 ergebende Heilung einer bis dahin nicht klar geregelten Rechtsprechung. Es geht aber um mehr.

Es geht zum Beispiel darum, dass die einreichenden Koalitionsfraktionen befürchten, dass ab kommendem Schuljahr durch Lehrerinnen und Lehrer im Angestelltenverhältnis keine Klassenfahrten mehr durchgeführt werden können, da sie auf Reisekostenvergütung und Auslagenerstattung nicht verzichten dürfen. Entsprechende Schreiben der Schulämter, in denen auf die finanzielle Situation des Landes verwiesen wird, liegen an den Schulen bereits vor. Worin besteht das eigentliche Problem?

Durch die Änderung des Landesbeamtengesetzes soll erreicht werden, dass sowohl Beamte als auch Angestellte auf Reisekostenvergütung und Auslagenerstattung verzichten können. Ich zitiere aus § 54 Abs. 1:

„Auf Reisekostenvergütung und Auslagenerstattung nach § 1 Abs. 1 und 2 des Bundesreisenkostengesetzes kann ganz oder teilweise verzichtet werden.“

Was heißt „kann“ und wie war die bisherige Praxis? - Prinzipiell wurde so verfahren, dass Schülerreisen, Exkursionen und Fortbildungsreisen für Angestellte und Beamte nur dann vom Schulamt genehmigt wurden, wenn die Lehrkräfte auf Reisekostenvergütung und Auslagenerstattung ausdrücklich verzichtet haben. Es ging sogar so weit, dass man Formulare unterschreiben musste, nach denen Reisekosten überhaupt nicht anfallen. So war die Praxis, die nun also nicht mehr rechtskonform ist.

Ich möchte an dieser Stelle ein Plädoyer für die Lehrerinnen und Lehrer halten, die seit 14 Jahren in diesem Land immense Summen als Eigenanteil

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)