Protokoll der Sitzung vom 24.01.2007

schuld an der Beendigung des Gebührenmemorandums für die sogenannten neuen Empfangsgeräte. Uns als DVU-Fraktion bleibt daher nur, darauf hinzuweisen, dass es uns im Gegensatz zur Linkspartei.PDS um die Sache geht und nicht um Populismus.

(Beifall bei der DVU)

Die Gebührenschneiderei der öffentlich-rechtlichen Sender im Hinblick auf internetfähige Geräte muss jedenfalls gestoppt werden. Die einschlägige Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist ein Schlag gegen alle Gewerbetreibenden und Freiberufler, die internetfähige Computer zumindest zur Übermittlung von Finanz- und Sozialversicherungsdaten zwingend vorhalten müssen.

Da wir nunmehr nur noch über den Antrag der Linkspartei.PDS zu befinden haben und seitens der Koalitionsfraktionen in dieser Sache - wir haben es ja gehört - ohnehin nichts Bemerkenswertes kommt, kommen wir als DVU-Abgeordnete im Interesse aller Betroffenen nicht umhin, diese letzte Initiative im Landtag zu unterstützen. Trotz aller fachlichen Mängel des vorliegenden Antrages, auf die ich bereits in der 36. Sitzung des Landtages hingewiesen habe, werden wir uns daher nicht auf PDS-Niveau herablassen und gegen das eigene rechtspolitische Anliegen arbeiten. Wir werden dem vorliegenden Antrag daher unsere Stimme heute nicht versagen,

(Zurufe von SPD und CDU)

und zwar, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, bezüglich aller vier Punkte des Antrages der Linkspartei.PDS. Sie haben sich ja nur zwei herausgesucht, die einfach sind und über die man sowieso schon spricht. Wir bestehen darauf, hier den vollen Antrag mit allen vier Punkten zu unterstützen. Selbstverständlich werden wir der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in diesem Fall nicht zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Herr Staatssekretär Appel. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Anliegen des Ihnen vorliegenden Antrages ist wahrlich nicht neu und auch jedes Mal Gegenstand der Verhandlungen zwischen den Ländern, wenn es um die Festlegung der Höhe von Rundfunkgebühren und ihre Verteilung geht. Dabei sind dann immer, wie Herr Birthler eben ausgeführt hat, 16 Länder halbwegs vernünftig unter einen Hut zu bringen.

Dies vorausgeschickt, bitte ich Sie, meine Damen und Herren, bei Ihrer Entscheidung über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS Folgendes zu bedenken:

Erstens: Das Recht der Rundfunkgebührenbefreiung ist, soweit es auf sozialen Erwägungen beruht, streng genommen, Teil des Sozialrechts und nicht Teil des Runfunkrechts. Folglich gelten auch dieselben Spielregeln wie im Sozialrecht. Das heißt, der

jenige, der eine solche Sozialleistung in Anspruch nehmen will, muss dann auch den Nachweis führen, dass er in Anspruch genommene Leistungen nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Das kann man sicherlich technisch vereinfachen; jedoch bleibt es dabei: Der Antragsteller muss die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse erbringen.

Zweitens: Das Rundfunkgebührenrecht ist den Hotels und Gaststätten bereits weitgehend entgegengekommen. Erstmals können die Beherbergungsbetriebe Befreiungen in Anspruch nehmen, wenn sie nachweisen, dass ihr Hotel nur einen bestimmten Belegungsgrad erfüllt oder das Hotel nur für eine bestimmte Zeit geöffnet ist. Das ist ein sehr weitgehendes Entgegenkommen. Dem wird gern entgegengehalten, dass man zu Hause auch schon Rundfunkgebühren zahle und es deshalb ungerecht sei, für den Fernseher im Hotelzimmer noch einmal zahlen zu müssen. - Dazu sage ich: Es gibt nur zwei Prinzipien, die von der Rechtsprechung als zulässiger Verteilungsmaßstab für gebührenpflichtige Leistungen anerkannt sind, nämlich die Verteilung der Kosten auf die Nutzer oder die Verteilung der Kosten auf Grundstücke.

Wählt man den Ansatz, den der Antrag der Linkspartei.PDS verfolgt, nämlich die Kosten ausschließlich nach Nutzern zu verteilen, hat das zur Konsequenz, dass sich die gesamte Wirtschaft aus der Rundfunkgebührenpflicht verabschieden könnte; denn es würde nur noch darauf abgestellt werden, welche Personen ein Radio- oder ein Fernsehgerät besitzen. Mit anderen Worten: Privathaushalte - das muss man, wenn man das will, dann auch sagen - müssten einiges mehr an Gebühren bezahlen, denn das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem muss insgesamt finanziert werden.

Würde man die Kosten ausschließlich auf Grundstücke verteilen, entstünde eine ähnliche Wirkung. Weil es viel weniger Grundstücke als Nutzer gibt, würde die Belastung für jedes Grundstück ungeachtet der Zahl der tatsächlichen Rundfunkgeräte deutlich ansteigen müssen. Das deutsche Gebührenrecht verbindet beide Prinzipien und führt damit nach einhelliger Meinung zu einer sehr gerechten Verteilung des Aufwands für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Zum letzten Punkt des Antrags: Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich ohnehin zum Ziel gesetzt, im Jahr 2007 die Grundlagen des Gebührenrechts noch einmal zu untersuchen und auch die Frage der Gebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte zu prüfen. Der Arbeitsauftrag hierzu ist bereits erteilt.

Gestatten Sie mir noch eine kurze Abschlussbemerkung: Die Diskussion über die internetfähigen PCs scheint mir nicht immer ganz ehrlich geführt zu werden. Für den Betrieb, der bisher ein Radio hatte, das gelegentlich auch dudelt, und das angemeldet war - Letzteres möchte ich betonen -, ändert sich in Bezug auf den internetfähigen PC überhaupt nichts. Wer das Gerät nicht angemeldet hat, der kann natürlich ein Problem bekommen. - Schönen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und ich komme zur Abstimmung. Es liegt Ihnen die Be

schlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 4/4075, vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden, und sie ist damit angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 und rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Neuausrichtung der Wohnraumförderung nach der Föderalismusreform

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/3893

Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/4081 vor.

Ich eröffne die Aussprache. Der Abgeordnete Günther spricht für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu Beginn so unvorsichtig sein, die Föderalismusreform zu loben, wohlgemerkt nicht in Gänze, sondern in einem Teil. Sie macht es nämlich möglich, dass die Bundesländer für die soziale Wohnraumförderung zuständig sind, und zwar ausschließlich und nicht in einer Mischfinanzierung, wie es bisher der Fall war. Wenn man die Föderalismusreform in anderen Politikbereichen auch kritisieren mag, hier ist es, wie ich finde, genau die richtige Entscheidung gewesen. Denn die Probleme in diesem Bereich sind in Deutschland so unterschiedlich, dass sie sich für den Föderalismus sehr gut eignen.

Während beispielsweise die Kollegen in den süddeutschen Ländern berichten, dass sie zur Versorgung der Arbeitskräfte in ihren Ballungsgebieten klassischen sozialen Wohnungsbau brauchen, heißt das Problem in Brandenburg eher Ab- und Umbau. In Brandenburg lauten die Fragen: Wie kann die Wohnraumförderung dabei helfen, die Folgen von Demografie und Abwanderung zu bewältigen? Können wir mit der Wohnraumförderung Senioren beim möglichst selbstständigen Leben unterstützen? Können wir gleichzeitig auch die Bindung von Familien an Brandenburg erhöhen? Können wir die soziale Durchmischung der Wohnquartiere fördern und dabei gleichzeitig den Stadtumbau unterstützen? - Das sind durchweg wichtige Fragen, die es lohnt, hier im Plenum und im zuständigen Ausschuss ausführlich zu besprechen.

Schließlich haben wir ab jetzt die volle eigene Gestaltungskraft. Für diese Gestaltung stellt uns der Bund übergangsweise bis zum Jahre 2013 erst einmal 212 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist für Brandenburg pro Kopf der Bevölkerung deutlich mehr Geld als für westdeutsche Bundesländer. Das war in diesem Bereich auch in den vergangenen Jahren so. Denn hier in Ostdeutschland gab es in den letzten 15 Jahren die größten städtebaulichen Defizite aufzuholen. Hier galt es, gleichzeitig den sozialen Wandel in den Wohnquartieren zu bewältigen. Hier wurde gemeinsam vom Bund und dem Land viel getan.

Die daraus entstandenen Verpflichtungen gegenüber dem Bund werden jetzt bei den Kompensationszahlungen angerechnet. Es bleiben unterm Strich für Brandenburg ca. 16 Millionen Euro in diesem Jahr. Diese Summe wird sich schrittweise bis zum Jahr 2012 auf 30 Millionen Euro per anno erhöhen. Diese Zahlen zeigen, dass wir damit nicht alle Probleme in den Stadtquartieren und schon gar nicht alle demografischen Probleme lösen können. Das heißt also: Wir müssen uns auf die größten Defizite konzentrieren und zur Verbesserung der Wohnqualität - ich betone: Qualität - in Brandenburg beitragen.

Die Schattenseite ist ganz klar: Die mittlerweile im Berliner Umland auftretenden quantitativen Probleme bei der Versorgung mit Wohnraum, besonders mit - ich nenne es einmal Hartz-IV-kompatiblem Wohnraum sind mit den Möglichkeiten der Wohnraumförderung schlicht nicht lösbar, genauso wenig wie die vom Städte- und Gemeindebund immer wieder vorgetragene Problematik des Wohnungsleerstands im ländlichen Raum.

Wir müssen uns auf die Brennpunkte der Probleme konzentrieren, auf die Stärkung der Innenstädte und darauf, die Programme klar auf Zielgruppen zuzuschneiden. Da gibt uns der Bericht der Landesregierung zum Wohnen im Alter eine - ich betone: eine - Orientierung. Es geht aber nicht nur um Barrierefreiheit oder um die Förderung von Modellprojekten zur Wohnanpassung, sondern es geht auch darum, die Mischung der Generationen in den Wohnquartieren zu erhalten. Deshalb bin ich ausdrücklich nicht dafür, Maßnahmen für Jugendliche und Maßnahmen für Senioren zu differenzieren.

Ein praktisches Beispiel: Es soll ein Aufzugsprogramm geben. Ist das nun etwas nur für Senioren oder auch etwas für junge Familien mit einem Kinderwagen? Oder hilft so ein Aufzugsprogramm ganz einfach, Wohnquartiere, die dabei sind umzukippen, zu stabilisieren und der Entmietung von oben nach unten entgegenzuwirken? All das zusammen ist, wie ich denke, die richtige Antwort. Aber um den Einsatz der Mittel passgenau zu machen, müssen wir auch auf die Details achten. Sieht die Förderrichtlinie überhaupt entsprechende Breiten für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen vor? Haben die geförderten Wohnungen überhaupt langfristigen Bestand? Stimmen die Bedingungen der Förderung im Hinblick auf die technischen Parameter der Gebäude? Wie sieht die Eigenbeteiligung der Vermieter aus?

Es ist auch für Familien eine Eigentumsförderung mit Kinderbonus geplant. Ich kann Sie beruhigen, niemand kann und will in Brandenburg die Eigenheimzulage wieder einführen. Die schlug in den letzten Jahren allein mit einem Landesanteil von 180 Millionen Euro zu Buche. Selbst mit den ganzen 30 Millionen Euro kommen wir nicht einmal in die Nähe dieser Summe. Gerade deshalb lohnt es sich aber, nach dem Wie der Eigentumsförderung zu fragen. Sollen Zuschüsse oder Darlehen ausgereicht werden? Wie werden Kinder bei der Förderung berücksichtigt? Stimmen die Einkommensgrenzen? Fragen, die die Linkspartei.PDS in ihrem Entschließungsantrag stellt und die wir am besten dialogorientiert in gewohnter Sachlichkeit so, wie wir uns im Ausschuss gegenseitig kennen - besprechen sollten, und zwar im Ausschuss in einer gemeinsamen Beratung des MIR und des MASGF - eine Zusammenarbeit, die sich schon seit Jahren auch im Arbeitskreis Wohnen im Alter bewährt hat. Ressortübergreifende Zusammenarbeit ist der richtige Weg.

In der inhaltlichen Schwerpunktsetzung werden wir unter anderem auch durch die jüngste Wohnungsmarktprognose des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung bestätigt. Diese sieht bis zum Jahr 2020 für die neuen Bundesländer immer noch signifikante Schrumpfungsprozesse, wie sie es nennen, voraus, sagt uns verkleinerte Haushalte aufgrund zunehmender Alterung voraus und prognostiziert einen Rückgang des Baus von Einfamilienhäusern in Randlagen und gleichzeitig einen verstärkten Bau von Mehrfamilienhäusern in Stadtkernen.

Fazit: Konzentration auf Zielgruppen, Stadtkerne, Bestandsentwicklung und Unterstützung des Stadtumbaus - das sollten in meinen Augen die Themen für die eigenständige soziale Wohnraumförderung in Brandenburg sein.

Auch die Opposition sieht das grundsätzlich nicht anders. Das schließe ich jedenfalls aus Ihrem Entschließungsantrag. Natürlich wollen Sie mehr. Das ist Ihr gutes Recht als Opposition. Sie wollen ein Konzept für die Wohnraumförderung über das Jahr 2013 hinaus. Sie haben die Sorge, dass die Kompensationsmittel dann wegfallen. Das alles ist nachvollziehbar. Auch ich bin froh darüber, dass uns der Bund die Mittel zur Verfügung stellt, aber eben auch alles andere als glücklich darüber, dass damit der bisherige Landesanteil ersetzt wird. Meine Erfahrungen aus den letzten zwei Jahren in diesem Hause zeigen aber auch, dass wir dann, wenn wir für die nächsten sieben Jahre Sicherheit in diesem Bereich haben, insgesamt viel für die Wohnraumförderung in Brandenburg erreicht haben. Konzepte, die darüber hinausgehen, sind zwar immer wohlfeil, entbehren aber meist inhaltlich einer gewissen Tiefenschärfe und vor allem leider gänzlich einer finanziellen Grundlage. Eine Sicherheit über das Jahr 2013 hinaus kann Ihnen heute niemand ernsthaft versprechen. Nicht nur deshalb finde ich unseren Antrag besser und empfehle Ihnen dessen Annahme. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Böhnisch. Sie spricht für die Fraktion der Linkspartei.PDS. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Berichtsaufträge - um einen Berichtsauftrag handelt es sich ja bei dem vorliegenden Antrag der Koalition - sind immer gut, und zwar nicht nur wegen der arbeitsbeschaffenden Wirkung für Ministerialbeamte, sondern auch deshalb, weil sie die Möglichkeit eröffnen, Informationen zu konkreten Sachfragen zu erhalten und damit uns in unserer Kernaufgabe, nämlich der Kontrolle der Regierung, zu unterstützen. Insofern haben wir mit dem von den Fraktionen der SPD und der CDU gemeinsam vorgelegten Antrag keine Probleme.

Allerdings sind wir schon der Auffassung - das spiegelt sich auch in unserem Ergänzungsantrag wider -, dass zur qualitativen Schärfung des Antrags von SPD und CDU zusätzliche und weitergehende Fragen zu stellen sind. Im Koalitionsantrag finden wir nämlich - Herr Günther hat es schon gesagt, dass wir als Opposition dazu immer in der Lage sind - einige Defizite, die ich jetzt benennen möchte.

Ich habe, Herr Günther, ein grundsätzliches Problem. Ich möchte nämlich schon, dass die Landesregierung den betreffenden Bericht dem Parlament vorlegt. Einen Bericht nur in den Ausschüssen, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie oder im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung, können wir ja jederzeit auf die Tagesordnung setzen, zum Beispiel auf die der Sitzung im Februar, im März oder im Mai. Wir möchten also, dass wir uns mit dem Bericht der Landesregierung hier im Parlament befassen. Das ist, wie gesagt, das erste grundsätzliche Problem, das wir mit Ihrem Antrag haben.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Erstes Stichwort: Zielorientierung Wohnraumförderung. - Bereits im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte habe ich erklärt, dass aus unserer Sicht die Absicht des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, von der Zielgruppenbestimmung des § 1 des Wohnraumförderungsgesetzes abzuweichen, zwar möglich, aber wohnungspolitisch fragwürdig ist. Ich erinnere dazu an ein Zitat aus der sozialen Wohnraumförderung:

„Zielgruppe sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.“

Sie, Herr Günther, haben zu Recht gesagt, dass wir für die soziale Wohnraumförderung sind.

Die Landesregierung will nun durch Anhebung der Einkommensgrenzen Bezieher höherer Einkommen im Rahmen des Eigentumsprogramms für den Erwerb von Wohneigentum in den Innenstädten gewinnen. Wir wollen diesbezüglich von der Landesregierung wissen, in welchem Umfang dies beabsichtigt ist und ob das wohnungs- und sozialpolitisch angesichts der schwierigen Situation vieler Brandenburger verantwortbar ist. Übrigens steht mit gutem Grund im Titel des Gesetzes, wie auch Sie gerade wieder bestätigt haben, das Adjektiv „sozial“. Es heißt in diesem Titel: Gesetz über die soziale Wohnraumförderung. - Unsere Intention ist es, zu verhindern, dass sozial Schwache, wie es volkstümlich manchmal heißt, „abgehängt“ werden. Gerade in der letzten Woche habe ich in der „Märkischen Oderzeitung“ einen Bericht gelesen, in dem es hieß, dass im Berliner Umland ca. 11 % der Menschen gern ein Eigenheim hätten, dass es in den berlinfernen Gegenden aber höchstens noch 3 % sind. Da müssen wir also zusehen, wie wir die Relationen wirklich richtig hinbekommen.

Zweitens haben Sie kritisiert, dass wir in unserem Antrag eine längere Frist gefordert haben, nämlich eine über das Jahr 2013 hinaus. Es ist so, dass die zweckgebundene Vergabe von Kompensationsmitteln für die soziale Wohnraumförderung an das Land durch den Bund im Jahre 2013 endet. Wir meinen, dass Wohnungspolitik nicht nur von einem Jahr zum nächsten betrieben werden, sondern einen langen Atem haben sollte und dass wir deshalb heute schon wissen sollten, wie es danach weitergeht. Aus diesem Grunde fordern wir erste konzeptionelle Überlegungen zu der Frage, wie die soziale Wohnraumförderung nach 2013 weitergehen soll.

Drittens geht es noch einmal um das Thema des Wohnens im Alter. Die Landesregierung hat lobenswerterweise seinerzeit einen Bericht zu diesem Thema vorgelegt. Damit wurde die ganze Dimension des notwendigen strategischen Umdenkens

in der Wohnraumförderung verdeutlicht. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass nach Ansicht der Landesregierung fast die gesamte Jahressumme der Wohnraumfördermittel erforderlich wäre, um dem wachsenden Bedarf angemessen zu entsprechen.

Wir möchten mit unserem Ergänzungsantrag erreichen, dass zumindest die Eckpunkte einer entsprechenden Konzeption der Landesregierung zu diesem Thema deutlich werden und wir dabei zugleich die Möglichkeit haben, die diesbezüglichen Absichten zu kontrollieren und sie mit der tatsächlichen Umsetzung abzugleichen. Der verkürzende Verweis in Ihrem Antrag auf ein generationenübergreifendes Bauen wird diesem Anliegen nicht im vollen Umfang gerecht.