Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

Ich denke, wenn eine Kommission von fünf Leuten, ein Richter, ein Mitglied des Wissenschaftsrates, drei Professoren, ausgewiesene Leute aus anderen Bundesländern, die den Betrieb kennen und wissen, wo die Schwierigkeiten liegen, die Verfahren stichprobenartig ansieht und Fehlverhalten feststellt, hat es einen ganz anderen Stellenwert, als wenn mein Ministerium Verfahren sieht und dann Ordnungen entzieht. Natürlich ist es so, dass wir den Hochschulen das Recht geben, aber Autonomie - Herr Jürgens, das ist ein totales Missverständnis - betrifft nicht nur Rechte für Hochschulen, sondern auch Pflichten. Zu dieser Pflicht gehört, solche Rechte auch auszufüllen. Wenn man das auf Dauer nicht tut, setzt ein gewisser Zwang ein.

Ich denke, es ist ein sehr innovatives Gesetz. Wir sind damit in der Bundesrepublik relativ weit vorn.

Wir haben auf die Anhörung reagiert. Zum Beispiel hatten wir eine Vereinfachung bezüglich Gruppenwahl und Wahlmodus vorgesehen, haben die Sorgen der Studierenden ernst genommen; nun ist es etwas umständlicher, aber wenn man deren Sorgen dadurch Rechnung tragen kann, dann ist es akzeptabel.

Ich freue mich, dass die Grundphilosophie des Gesetzes mitgetragen wird, und ich würde mich sehr freuen, wenn dieses Gesetz verabschiedet würde. Dann könnten die Hochschulen ihre Professoren, wenn sie sich beeilen, schon zum Wintersemester selbst berufen. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Ihnen liegt ein Änderungsantrag in der Drucksache 4/4491, eingebracht von der Fraktion der Linkspartei.PDS, Änderung Artikel 1 Nr. 4 b, vor. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Mit Mehrheit wurde dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag in der Drucksache 4/4492, eingebracht von der Fraktion der Linkspartei.PDS, Änderung Artikel 1 Nr. 4 c, d, e. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall; der Antrag ist somit mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag in der Drucksache 4/4493, eingebracht von der Fraktion der Linkspartei.PDS, Änderung Artikel 1 Nr. 4 d. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt gegen den Antrag? - Enthält sich jemand der Stimme? - Diesem Änderungsantrag ist mehrheitlich nicht entsprochen worden.

Wir kommen zum Änderungsantrag in der Drucksache 4/4494, eingebracht von der Fraktion der Linkspartei.PDS, Änderung Artikel 1 Nr. 4 d. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Hanndzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Mit Mehrheit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zum Änderungsantrag in der Drucksache 4/4495, eingebracht von der Fraktion der Linkspartei.PDS, Änderung Artikel 1 Nr. 4 e. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthält sich jemand bei dieser Abstimmung? - Mit Mehrheit ist gegen diesen Änderungsantrag gestimmt worden.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/4437. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Wer enthält sich der Stimme? - Bei mehreren Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Das Gesetz ist damit in 2. Lesung verabschiedet.

(Beifall bei der CDU)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/4318

Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Große spricht für die Linkspartei.PDS-Fraktion. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

2003 startete das MBJS das Modellprojekt „Selbstständigkeit von Schule“ - MoSeS genannt - an 18 Schulen des Landes. Mittlerweile ist dieser Modellversuch abgeschlossen. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts liegen vor; es gibt viele Anregungen und Schlussfolgerungen. Leider wurden die Abgeordneten bisher weder in die Auswertung involviert noch darüber informiert. Der Plenarsaal ist nun auch nicht der geeignete Ort, um das Pro und Kontra dieses Modellprojekts zu debattieren.

Ich möchte mich im Sinne unseres Antrags deshalb letztlich nur einem Aspekt zuwenden, und zwar den erforderlichen Veränderungen der schulischen Mitwirkung und Entscheidungsstrukturen. Entgegen der ursprünglichen Absicht des MBJS, dieses Modellprojekt sukzessive auf andere Schulen zu übertragen, ist jetzt vorgesehen, als nächstes eine ganze Schulform, nämlich die Oberstufenzentren des Landes, zu selbstständigen Schulen zu machen, und zwar schon ab dem Schuljahr 2007/2008. Um es deutlich zu sagen: Natürlich ist auch die Linkspartei für die selbstständige Schule; das ist nicht das Problem. Wir halten jedoch das Vorgehen bezogen auf die Oberstufenzentren für eine Art Sturzgeburt, für die die Landesregierung ja offensichtlich eine gewisse Vorliebe hat. Eine gründliche Evaluierung des Modellprojekts mit den nötigen Schlussfolgerungen ist angesichts dieser Zeitschiene kaum möglich.

Das ist umso bedauerlicher, als aus dem Modellprojekt viele Fragen hervorgehen, die nach wie vor ungeklärt sind. So ist nicht klar, wie sich die Abschichtung von Aufgaben auf die Schulleiter auf die anderen Strukturen, zum Beispiel die Schulämter, auswirkt. Die Schulämter können die Funktion der Dienststelle dann ja nicht mehr wahrnehmen, sondern sie müssten sich dann wirklich endlich im Wesentlichen zu Beratungsgremien entwickeln. Dafür fehlen jedoch bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der Schulämter die Voraussetzungen. Es ist nicht geklärt, wie die Selbstständigkeit von Schulen finanziell abgesichert wird. Es ist nicht geklärt, wie die Selbstständigkeit von Schulen konkret zur besseren Unterrichtsqualität beitragen kann; und das muss ja das Ziel jeglicher struktureller Veränderungen sein.

Da es sich bei der Abschichtung von Aufgaben auf die Schulen bisher zum großen Teil um Verwaltungs- und Managementaufgaben handelte und pädagogische Fragen nicht einbezogen wurden, wurde von den Beteiligten lediglich von einem besseren Klima gesprochen, das zu einer höheren Motivation der Lehrkräfte führte. Dies kann - muss aber nicht unbedingt - zu einer Verbesserung der Unterrichtsqualität führen. Das bisher Erreichte ist zwar eine Grundlage, auf der aufgebaut werden kann und muss, aber das Ende der Fahnenstange ist damit noch längst nicht erreicht. Das Projekt „Selbstständige Schule“ kann hinsichtlich der Erhöhung der Unterrichtsqualität langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn bestehende Ansätze systematisch ausgebaut und auch auf pädagogische Prozesse ausgedehnt werden. Doch dazu bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen. Das Modell „Selbstständige Schule“ darf sich nicht in einer Art Mangelverwaltung erschöpfen.

Bei allen kontroversen Einschätzungen im Detail im Zusammenhang mit der Auswertung des Modellversuchs wurde fast übereinstimmend die Notwendigkeit zur Stärkung der Rolle schulischer Gremien konstatiert. Es wurde für eine klare rechtliche Festlegung der Aufgaben der schulischen Mitwirkungsgremien plädiert. Wiederholt wurde eingeschätzt, dass

sich an den selbstständigen Schulen die Stellung der Lehrerräte verändert hat. Wir sind der Meinung, dass es nicht ausreichend ist, Lehrerräte zu stärken und deren Rechte und Pflichten zu konkretisieren. Wenn Selbstständigkeit von Schule wirklich ernst genommen wird und die Schulleiter ihre erweiterten Kompetenzen gemäß § 71 Schulgesetz wahrnehmen, wird die Schule für Lehrkräfte zur Dienststelle und der Schulleiter zum Dienstherrn. Das verlangt andere Mitwirkungsgremien, als sie bisher bestehen. Mit anderen Worten: Es braucht Personalräte nicht mehr nur an den Schulämtern; an den Schulen kann es nicht länger nur Lehrerräte geben, sondern hier werden Personalräte, und zwar mit allen Rechten und Pflichten, benötigt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Der Schulleiter ist gegenüber dem Lehrerpersonal auch in ganz wichtigen, auch existenziellen Fragen, wie Einstellungen und Kündigungen, künftig weisungsberechtigt. Im Einzelfall sind es schulspezifische Konflikt- und Interessenlagen. Das korrespondiert mit einem besonderen Bedürfnis und der Notwendigkeit nach orts- und problemnaher Konfliktvermittlung und Klärung, die nicht zuletzt zu einer effektiven Unterrichtsversorgung beitragen kann. Das alles muss an der Schule zu klären sein, und es reicht nicht aus, dass Lehrerräte vorm Personalrat beim Schulamt angehört werden können, wie es jetzt im Landespersonalvertretungsgesetz heißt.

Nun werden Sie, Herr Minister, oder Sie, Herr Staatssekretär, mir sicher entgegnen, dass die Landesregierung Vorsorge getroffen habe und unser Antrag schon deshalb unnötig sei. Die von der Landesregierung im Zusammenhang mit der Schulgesetznovelle und der Ausweitung der Aufgaben von Schulleitern vorgenommene Ergänzung des § 91 des Landespersonalvertretungsgesetzes um den Absatz 5, in dem Lehrerräte den Personalräten gleichgestellt werden sollen, halten wir für nicht ausreichend. Dieser Absatz führt eher zu Verwirrungen als zu Klärungen; denn wir haben jetzt praktisch drei verschiedene Arten von Mitwirkungsgremien an den Schulen: die einfachen Lehrerräte mit den sehr beschränkten Rechten, die Lehrerräte, die den Personalräten gleichgestellten Lehrerräte, und natürlich die Personalräte.

Schaffen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, bezogen auf die Mitwirkung klare, überschaubare Strukturen, und stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank. - Nun erhält der Abgeordnete Schippel für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen der PDS, ein etwas gründlicherer Blick in das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes hätte gereicht, um Sie feststellen zu lassen, dass Ihr Antrag nicht notwendig ist; denn der von Ihnen aufgemachten Forderung nach Übereinstimmung zwischen Schulgesetz und Landespersonalvertretungsgesetz sind wir bereits in Artikel 3 dieses Änderungsgesetzes nachgekommen. Die Änderungen werden zum 1. August 2007 in Kraft treten.

Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung auf die Inhalte der geänderten Regelung noch näher eingeht.

Forderungen, die über die ab 2007 geltenden Regelungen hinausgehen, werden wir nicht nachkommen. Ich denke, es ist unbestritten, dass ein Schulleiter innerhalb des Kollegiums eine herausgehobene Position haben muss. Gleichmacherei darf nicht Ziel des Personalvertretungsgesetzes sein, denn so kann man keine Leitungsfunktionen ausfüllen.

Frau Große, ich kenne mich vielleicht im Personalvertretungsgesetz nicht so gut aus, aber im Betriebsverfassungsgesetz geht es auch um Arbeitnehmerrechte und -pflichten. Was wollen Sie mehr als ein Anhörungsrecht? Etwas Besseres gibt es an der Stelle nicht. Das ist an klare Regeln gebunden. Ich denke, anders als mit diesem Anhörungsrecht kann man nicht leiten.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Mitbestimmung steht im Betriebsverfassungsgesetz!)

- Ja, eben. Dort steht: Der Betriebsrat oder die Personalvertretung ist zu hören. - Darin steht nichts davon, dass sie mehr als diese Rechte hätten.

Auch möchte ich zu bedenken geben, dass wir uns bei der Gesetzesänderung immer an eine gewisse Systematik halten sollen. Frau Große, weshalb Ihr Erstaunen? Ich spreche hier als Innenpolitiker, weil das Personalvertretungsgesetz originäre Sache der Innenpolitik ist. Ich halte es für falsch, wenn ein Personalvertretungsgesetz möglichst viele spezifische Regelungen für möglichst jedes Ressort oder jede Gruppe von Landesbediensteten zum Inhalt hat. Es sollte Besonderheiten nur regeln, soweit dies in einem Bundesland unbedingt nötig ist. Ansonsten sollten wir uns am Personalvertretungsgesetz des Bundes orientieren, das meines Erachtens die Rechte öffentlicher Bediensteter in ausreichendem Maße schützt bzw. garantiert.

Im Übrigen sollte man ein Gesetz, das vor 14 Jahren beschlossen wurde, einmal in Gänze auf seine Aktualität überprüfen, da sich Personalstrukturen - das wissen wir am besten - ständig im Wandel befinden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank. - Nun erhält die Abgeordnete Fechner für die DVU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen eigenständiger werden und mehr Selbstverantwortung bekommen. Das wird auch von der Fraktion der Deutschen Volksunion begrüßt.

Nun ist es aber mit einer Änderung des Schulgesetzes nach Auffassung der PDS-Fraktion nicht getan. Der vorliegende Antrag weist darauf hin, dass sich die Neudefinition der Aufgaben der Schulleitungen auch auf das Landespersonalvertretungsgesetz auswirkt oder - vielmehr - auswirken könnte. Die von mir befragten Juristen waren nicht einig, ob das Landespersonalvertretungsgesetz tatsächlich geändert werden muss. Reichen die neuen Kompetenzen der Schulleiter aus, um die jeweilige

Schule zur Dienststelle zu machen, oder kann es auch weiterhin - zumindest in Sachen der Personalvertretung - das Schulamt sein? Das sind verwaltungsrechtliche Fragen, für die ich mich - ehrlich zugegeben - nicht kompetent genug fühle.

(Dr. Klocksin [SPD]: Zustimmung!)

Wir könnten es aber auch politisch sehen und sagen: Wenn wir die Schulen selbstständiger machen wollen, müssen wir sie auch ganz offiziell zur Dienststelle machen. Aber auch das hätte wiederum verwaltungsrechtliche und verwaltungstechnische Folgen, die vor einer Entscheidung beachtet werden müssten.

Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung diesen Antrag geprüft hat. Sollte sie das Anliegen für berechtigt halten, wird sie uns über kurz oder lang einen Antrag zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes vorlegen, auch wenn dieser Antrag heute scheitern sollte. Sollte die Landesregierung eine Gesetzesänderung nicht für notwendig erachten, wird sie auch keine vorlegen und dann vielleicht demnächst vom Verwaltungsgericht dazu gezwungen werden. Jedenfalls verfügt die Landesregierung über hochbezahlte Juristen, welche die diesem Antrag zugrunde liegende Frage beantworten können sollten. Ich kann es an dieser Stelle nicht.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Die CDU verzichtet. Demzufolge erhält nun Staatssekretär Jungkamp das Wort.

Bevor er das Wort ergreift, begrüße ich die Schülerinnen und Schüler des Fläming-Gymnasiums aus Belzig, die gerade Platz genommen haben. Herzlich willkommen am heutigen Nachmittag!

(Allgemeiner Beifall)