Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

stellung des Doppelhaushalts 2005/2006 und des Haushalts 2007 intensiv befasst. Zunächst sind die Ausgaben insgesamt an die Entwicklung der Zahl der Kinder und Jugendlichen gebunden worden. Darüber hinaus haben Sie zusätzliche Mittel für das familienpolitische Programm, die Fortbildungsmaßnahmen für die Sprachförderung im letzten Kita-Besuchsjahr und auch für Eltern-Kind-Zentren bewilligt. Von dieser Entscheidung konnten wir bei den jetzigen Haushaltsverhandlungen zehren. Dafür bin ich sehr dankbar, und darüber bin ich sehr froh.

Am Schluss meiner Ausführungen noch einige Anmerkungen zur Sportförderung. Als wir vor vier Jahren die Förderung des Sports ausschließlich auf sogenannte Lottomittel umgestellt haben, gingen wir davon aus, dass dies zu erhöhter Planungssicherheit und zu höheren Haushaltsansätzen führen würde. Es haben sich seither zwei wesentliche Veränderungen ergeben. Zum einen haben die Umsätze der gewerblichen Spielevermittler drastisch zugenommen, ohne dass sie für die einzelnen Länder planbar waren. Zum anderen gibt es eine erhebliche rechtliche Verunsicherung im Hinblick auf das staatliche Wettmonopol. Das Ziel einer erhöhten Planungssicherheit lässt sich mit der bisherigen Regelung im Sportfördergesetz also nicht mehr umsetzen. Ich bin deshalb sehr froh, dass sich das Parlament vorgenommen hat, für die Sportförderung künftig einen Mindestbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, und möchte mich hier bei denen, die diesen Vorstoß befördert haben, recht herzlich bedanken.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, für die in meinem Geschäftsbereich zu bewältigenden großen Aufgaben sollen in den nächsten beiden Jahren jeweils mehr als 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein respektabler Betrag. Es ist zugleich der größte Betrag, der auf ein einzelnes Ressort entfällt. Das Geld ist gut angelegt. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Rupprecht. - Es spricht jetzt für die CDU-Fraktion Frau Hartfelder zu uns.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Kinder- und Jugendpolitik kann man sich nie zurücklehnen, man kann nie sagen: Die Arbeit ist getan. - Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht, aber es gibt immer wieder neue Baustellen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Verbesserung der Kita-Betreuung und eines möglichst lückenlosen Kinderschutzes gibt es in regelmäßigen Abständen Diskussionen und neue Ansätze, bereits Bestehendes zu verbessern oder weiterzuentwickeln.

Im Sommer dieses Jahres haben wir das Kita-Gesetz novelliert. Der Minister und einige andere Kollegen sprachen schon darüber. Eine der wichtigsten Veränderungen ist der Bestandsschutz für Kinder unter drei Jahren, die bereits in der Kita betreut wurden. Dafür und für Sprachstandsuntersuchungen sind 4 Millionen Euro mehr in diesen Haushalt eingestellt worden.

Wir hoffen, dass mit der Festschreibung der Grundsätze ele

mentarer Bildung und der Förderung von Kindern mit Sprachstörungen vor allem die Sprachdefizite der Kinder abnehmen. Wenn uns das gelingt, haben wir eine gute Grundlage für das weitere Lernen der Kinder in der Schule und die nachfolgende Berufsausbildung geschaffen. Dass es dort insgesamt großen Nachholbedarf gibt, weiß jeder, wenn er die alljährliche Diskussion um nicht ausbildungsfähige Jugendliche verfolgt.

Die Betreuung durch Tagesmütter ist im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau bzw. der Verbesserung der Betreuungsqualität unverzichtbar. Deshalb freue ich mich ganz besonders darüber, dass die Finanzminister der Länder am 6. Dezember 2007 zu der Erkenntnis gelangt sind, zunächst von der Besteuerung der Tagesmütter Abstand zu nehmen.

(Einzelbeifall bei der CDU)

Ich habe schon in meiner Rede zum Ausbau der Krippenbetreuung darauf hingewiesen, dass wir zwar grundsätzlich einer Besteuerung der Tagesmütter nicht im Weg stehen, aber dann muss das Grundgehalt der Tagesmütter verändert werden, damit sie am Ende nicht schlechtergestellt sind.

Hinsichtlich der quantitativen Kita-Betreuung können wir stolz sein. Wir verfügen über ein gut ausgebautes Betreuungsnetz und leisten uns sehr viel mehr, als den alten Bundesländern bisher möglich war. Deshalb kann man die bundesseitige Initiative, die Betreuung im Krippenalter auszubauen, nur begrüßen. Besonders positiv ist anzumerken, dass auch die Länder mit den hohen Platzkapazitäten davon profitieren. Das heißt also, dass der Bund nicht nur den quantitativen Ausbau fördern wird, sondern auch die Verbesserung der Qualität in den Ländern, in denen wir einen hohen Kita-Platz-Anteil haben.

Ein Thema, das uns wiederholt beschäftigt hat und uns vor dem Hintergrund der Vorkommnisse der zurückliegenden Wochen immer wieder beschäftigen wird, ist der Schutz der Kinder vor familiärer Gewalt. Wir hatten heute früh dazu schon eine Bemerkung des Ministers. Das Thema wurde in diesem Parlament so vielschichtig diskutiert wie kaum ein anderes. Netzwerke zum Schutz der Kinder in den Regionen oder Handreichungen zum Erkennen von Gewalt gegenüber Kindern - das alles sind Bausteine, die dazu beitragen sollen, Kinder besser zu schützen. Herr Minister Rupprecht hat heute früh auf eine Anfrage hin die breite Palette von Maßnahmen erläutert, die wir in den letzten Jahren ergriffen haben.

Unser Ziel als Parlament und als Koalitionsfraktion war es, dass die von den Krankenkassen angebotenen U-Untersuchungen bundesweit pflichtig werden. Leider ist uns das bisher noch nicht gelungen. Aber mit dem zurzeit im Gesundheitsausschuss diskutierten Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst für das Land Brandenburg bemühen wir uns, die U-Untersuchungen im Land verbindlicher zu regeln, setzen dafür auch sehr viel Geld ein, um eine zeitliche Lücke zwischen den Untersuchungen durch eine zusätzliche Untersuchung, die durch den öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt wird, zu schließen.

Wir betrachten diese Regelung nicht als das Ende der Fahnenstange. Unser Ziel muss nach wie vor sein, eine bundesweite Regelung zu treffen.

(Beifall der Abgeordneten Schier [CDU])

Derzeit sind die Bundesländer bemüht, eigene Wege zu gehen. Das ist aber schwierig, weil es wenig Möglichkeiten gibt, wirksame Hebel anzusetzen, wenn Eltern sich weigern, mit ihren Kindern zum Arzt zu gehen. Die Bayern haben es da etwas besser, sie haben das Landesfamiliengeld, das sie als Druckmittel einsetzen können. Das haben wir nicht. Es gibt aber Grund zu hoffen, dass es doch noch eine bundeseinheitliche Regelung gibt. - Frau Ministerin, Sie lachen. Ich werde es nicht lassen, solange ich hier bin.

(Ministerin Ziegler: Sie tun mir leid wegen Ihrer Stimme!)

- Ich sage am Schluss etwas dazu.

Am 7. Dezember war der Presse zu entnehmen, dass nun endlich auch Frau von der Leyen erkannt hat, dass bundesweite Pflichtuntersuchungen vernünftig wären. Außerdem will sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten zu dem Problem Gewalt gegen Kinder verständigen. Es liegt nun an unserem Koalitionspartner - da bitte ich meine Kollegen ganz herzlich um Unterstützung -, auch Frau Zypries zu überzeugen, in dieselbe Richtung zu marschieren.

Natürlich sind auch die Vorsorgeuntersuchungen nur ein weiterer Baustein zum besseren Schutz der Kinder. Die Ärzte können nicht für Fehlentwicklungen verantwortlich gemacht werden, die gesellschaftlicher Art sind. Wir müssen uns ernsthaft fragen, warum es so viel Kälte und Gleichgültigkeit in den Familien gibt - lange nicht in allen, aber in vielen. Ohne aufsuchende Familienhilfe sind die bekannten Probleme leider nicht mehr zu bewältigen. Was ist da geschehen? Einfache Antworten auf diese Frage gibt es nicht. Aber wir müssen nach den Ursachen dafür suchen.

In den Jugendämtern gibt es viele bemühte Mitarbeiter. Mit der Änderung des Sozialgesetzbuches VIII und den damit festgelegten weitergehenden Rechten der Mitarbeiter in den Jugendämtern hat sich deren Handlungsspielraum deutlich verbessert.

(Unruhe im Saal)

- Jetzt seien Sie doch einmal leise! Ich schaffe es sowieso schon nicht. Gegen dieses Gemurmel komme ich heute schon gar nicht an.

Dennoch kommt es immer wieder dazu, dass die Mitarbeiter von Jugendämtern trotz des Bekanntseins von Vernachlässigungen - ich meine das jetzt nicht auf Brandenburg bezogen, sondern auf die jüngsten Vorkommnisse in der Bundesrepublik - nicht aktiv werden.

Deshalb wünschen wir als CDU-Fraktion uns nach wie vor die Zuständigkeit des Landesjugendamtes - deshalb spreche ich hier auch noch einmal - für die Jugendämter in den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Föderalismusreform würde diesen Schritt möglich machen. Vielleicht gelingt es uns in der bis zum Ende der Wahlperiode verbleibenden Zeit, dass es Wirklichkeit wird.

Ich freue mich, dass wir die freiwillige Förderung - das richte ich besonders an DIE LINKE - beim Personalstellenprogramm - auch 510-Stellen-Programm genannt - weiterführen und die Kreise und kreisfreien Städten darin unterstützen, die Jugendpolitik vor Ort besser zu gestalten. Die Zuweisungen

sind verändert worden; sie sind zweckgebunden und pauschaliert.

Last but not least ist mir - wie Sie wissen - der Sport sehr wichtig. Das hat etwas mit meiner Vita zu tun. Im Jahr 2004 - ich wiederhole es kurz, Herr Minister - haben wir das Sportfördergesetz geändert. Es war keine Änderung, die jedem Abgeordneten gefallen hat. Der Sport hat in der Finanzierung ein Alleinstellungsmerkmal erhalten. Das ist etwas ganz Besonderes und ein hohes Gut. Manche gucken darauf mit Unverständnis bzw. auch nachfragend. Ich finde es gut, dass wir das haben. Die kommende Gesetzesänderung könnte unter Umständen 3 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt binden; ich hoffe jedoch, dass es nicht dazu kommt und die Brandenburger weiterhin so fleißig Lotto spielen. Wir haben die Sportförderung auf gute Füße gestellt, und das soll über die Legislaturperiode hinaus so bleiben. Von der Sportförderung profitieren sehr viele Menschen: Senioren, Frauen, Behinderte, Leistungssportler, alle Breitensportler und 180 000 Kinder und Jugendliche. Da schließt sich für mich der Kreis. Sportförderung ist in meinen Augen eine gute Jugendförderung. - Vielen Dank.

Ich bin sehr erkältet; darum verlasse ich jetzt die Sitzung.

(Beifall bei CDU und SPD)

Verehrte Kollegin, wir haben richtig mitgelitten. Ich wünsche Ihnen gute Besserung. Mit dem Kollegen Lunacek, der Sie in Ihrem Zustand reden lässt, muss ich nachher mal ein ernstes Wort reden.

(Zurufe: Genau!)

Ich nutze die Gelegenheit, Sie darauf hinzuweisen, dass der Frauenpolitische Rat heute Abend zum Empfang geladen hat. Wir werden es zeitlich so einrichten, dass wir daran teilnehmen können.

Ich schließe die Rednerliste. Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 05. Über folgende Änderungsanträge ist namentlich abzustimmen:

erstens über den Antrag in der Drucksache 4/5483 - ein Antrag der DVU-Fraktion - Kapitel 05 010 Titel 531 10;

zweitens über den Antrag in der Drucksache 4/5484 - ein Antrag der DVU-Fraktion - Kapitel 05 050 Titelgruppe 62 Titel 684 62;

drittens über den Antrag in der Drucksache 4/5485 - ein Antrag der DVU-Fraktion - Kapitel 05 060 Titel 531 20;

viertens über den Antrag in der Drucksache 4/5486 - ein Antrag der DVU-Fraktion - Kapitel 05 060 Titel 684 20;

fünftens über den Antrag in der Drucksache 4/5487 - ein Antrag der DVU-Fraktion - Kapitel 05 300 Titel 633 10;

sechstens über den Antrag in der Drucksache 4/5488 - ein Antrag der DVU-Fraktion - Kapitel 05 300 Titel 633 30;

siebentens über den Antrag in der Drucksache 4/5489 - ein Antrag der DVU-Fraktion - Kapitel 05 300 Titel 684 20;

Wir wollen wieder möglichst im Block abstimmen. Sie werden jeweils einzeln gefragt.

Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung)

Gibt es Abgeordnete im Plenarsaal, die keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben?

(Der Abgeordnete Holzschuher [SPD] gibt sein Votum ab.)

Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie um etwas Geduld für die Auszählung.

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt:

Es gibt 5 Jastimmen, 54 Neinstimmen. Damit sind die Anträge der DVU-Fraktion abgelehnt.