Frau Adolph (DIE LINKE) Frau Alter (SPD) von Arnim (CDU) Baaske (SPD) Frau Bednarsky (DIE LINKE) Dr. Bernig (DIE LINKE) Birthler (SPD) Bischoff (SPD) Frau Blechinger (CDU) Bochow (SPD) Frau Böhnisch (DIE LINKE) Christoffers (DIE LINKE) Domres (DIE LINKE) Frau Fischer (SPD) Folgart (SPD) Frau Funck (CDU) Görke (DIE LINKE) Gujjula (SPD) Günther (SPD) Hammer (DIE LINKE) Heinze (DIE LINKE) Helm (CDU) Frau Prof. Dr. Heppener (SPD)
Holzschuher (SPD) Homeyer (CDU) Junghanns (CDU) Jürgens (DIE LINKE) Frau Kaiser (DIE LINKE) Karney (CDU) Frau Kircheis (SPD) Klein (SPD) Frau Kolodzeike (DIE LINKE) Frau Lehmann (SPD) Frau Lieske (SPD) Lunacek (CDU) Frau Mächtig (DIE LINKE) Frau Melior (SPD) Dr. Niekisch (CDU) Petke (CDU) Frau Richstein (CDU) Frau Schier (CDU) Schönbohm (CDU) Schrey (CDU) Frau Schulz (CDU) Schulze (SPD) Senftleben (CDU) Frau Siebke (SPD) Frau Stark (SPD) Frau Steinmetzer-Mann (DIE LINKE) Frau Tack (DIE LINKE) Thiel (DIE LINKE) Vietze (DIE LINKE) Frau Prof. Dr. Wanka (CDU) Frau Weber (DIE LINKE) Frau Wehlan (DIE LINKE) Werner (CDU) Dr. Woidke (SPD) Frau Wolff-Molorciuc (DIE LINKE) Frau Wöllert (DIE LINKE) Frau Ziegler (SPD) Ziel (SPD)
Schriftliche Antworten der Landesregierung auf mündliche Anfragen in der Fragestunde im Landtag am 12. Dezember 2007
Frage 1531 Fraktion der CDU Abgeordneter Dr. Wieland Niekisch - Sanierung von Schlössern und Herrenhäusern
Seit 1990 sind im Land Brandenburg zahlreiche Schlösser und Herrenhäuser teils mit beträchtlichen finanziellen Mitteln durch die öffentlichen Hände des Landes, des Bundes und der Kommunen zum Teil total saniert und wiederaufgebaut worden.
In meinem Haus liegen lediglich Informationen zu den mit Denkmalförderprogrammen von Land und Bund sanierten
Schlössern und Herrenhäusern vor. Angaben über Investitionsmaßnahmen anderer Ministerien und Kommunen, die Schlössern und Herrenhäusern zugute gekommen sind, werden nicht erfasst.
Im Rahmen der verschiedenen, seit 1990 laufenden Denkmalförderprogramme sind bisher Sanierungsmaßnahmen an insgesamt ca. 100 brandenburgischen Schlössern und Herrenhäusern mit insgesamt rund 20 Millionen Euro an Landes- bzw. Bundesmitteln gefördert worden.
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) bzw. deren Vorgängereinrichtung hat seit 1990 Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen unter anderem an folgenden brandenburgischen Schlössern und Gärten durchgeführt: Sanssouci, Bildergalerie, Neue Kammern, Orangerie, Neues Palais, Charlottenhof, Römische Bäder, Marmorpalais, Cecilienhof, Babelsberg, Caputh, Paretz, Königs Wusterhausen, Jagdschloss Stern sowie Ensemblebauten in den Gärten. Dafür sind rund 200 Millionen Euro an Landes- und Bundesmitteln geflossen.
22 Schlösser und Herrenhäuser befinden sich im Besitz bzw. in der Obhut der Brandenburgischen Schlösser GmbH. Das Land Brandenburg hat hierfür bislang etwas über 20 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Auf der Homepage des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird seit kurzem ein sogenannter Pestizidreport veröffentlicht. Unterteilt in Obst- und Gemüsesorten sowie Handelsketten wird dort aufgelistet, welche Handelskette in welcher Menge Pestizide eingesetzt oder gar Höchstmengen überschritten hat. Die Verbraucher können sich so jederzeit über die Menge der für ihre Lebensmittel eingesetzten Pestizide informieren.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie das Vorgehen des nordrhein-westfälischen Ministeriums, diese Angaben zu veröffentlichen und so für den Verbraucher frei zugänglich zu machen?
Das Verbraucherschutzministerium von Nordrhein-Westfalen veröffentlicht seit Ende August Daten zur Pflanzenschutzmittelbelastung von Lebensmitteln, aufgeschlüsselt nach Supermarktketten, Herkunftsländern und besonders betroffenen Obst- und Gemüsesorten. Die Daten beruhen auf nichtrepräsentativen Stichproben, die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung entnommen worden sind. Die Verbraucher können anhand dieser Ergebnisse nicht auf die Gesamtbelastung des Obst- und Gemüseangebotes eines Herkunftslandes oder einer Handelskette schließen.
Die Landesregierung bewertet die Maßnahmen in NRW als einen Schritt in die richtige Richtung für die Verbraucherinfor
mation, erkennt aber auch die Schwachstellen einer solchen Zusammenstellung, die ungewichtet ist und für den Verbraucher eher verwirrend sein kann.
Die Entnahme von Proben im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung dient zur Überprüfung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen im Einzelfall und zielt nicht auf eine repräsentative Marktübersicht. Eine zusammenfassende Aufstellung dieser Untersuchungsergebnisse lässt daher keine statistisch abgesicherten Rückschlüsse zu, die sich auf die Gesamtheit der Proben eines Lebensmittels, einer Handelskette oder eines Herkunftslandes übertragen lassen.
Ein analoges Verfahren in Brandenburg wäre möglich, da ähnliche Daten im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung erhoben worden sind. Ohne eine Untersetzung der reinen Analysedaten mit Erläuterungen stellen diese für den Verbraucher allerdings nur einen geringen Informationsgewinn dar.
Auch stellt sich die Frage, ob unter dem Gesichtspunkt des Inkrafttretens des Verbraucherinformationsgesetzes im Mai nächsten Jahres die gesamte Berichterstattung zur amtlichen Lebensmittelüberwachung und ihre öffentliche Darstellung nicht besser grundsätzlich neu ausgerichtet werden sollte, um dem Anspruch der Verbraucher Genüge zu tun, eine repräsentative und verständliche Bewertung der Belastungssituation aller im Handel angebotenen Lebensmittel zu erhalten.
Aufgrund der zum 1. Januar 2008 in Kraft tretenden sogenannten Unternehmenssteuerreform müssen Firmen nicht mehr wie bisher nur auf ihren tatsächlich erzielten Gewinn (zuzüglich bisher relativ geringfügiger Hinzurechnungen) Gewerbesteuer zahlen, sondern zusätzlich auch noch auf Fixkosten wie Mieten, Leasing und ähnliche Kosten, welche anteilig mit 25 % hinzugerechnet werden müssen, und zwar gleichgültig, wie hoch Umsatz und Gewinn sind oder ob überhaupt Gewinne erzielt wurden.
Sowohl der Handelsverband Berlin-Brandenburg als auch das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam gehen davon aus, dass sich die Mehrbelastungen aufgrund dieser neuen Rechtslage geradezu ruinös auf die Brandenburger Handelsbetriebe - insbesondere solche in teuren Innenstadtlagen, besonders in Potsdam - auswirken werden. Nach Einschätzung von Experten würden dadurch viele Brandenburger mittelständische Handelsbetriebe mittelfristig in die Insolvenz getrieben.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um dieser bevorstehenden Entwicklung im Bereich der kleinen und mittelständischen Handelsbetriebe in Brandenburg wirtschaftspolitisch gegenzusteuern?
Ein wirtschaftspolitisches Gegensteuern ist nicht erforderlich, weil die Änderungen bei den Hinzurechnungsregelungen nicht die skizzierten „ruinösen“ Auswirkungen haben.
Die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer enthalten zukünftig einen Finanzierungsanteil von 65 % der Mietzahlungen, der zu 25 % hinzuzurechnen ist. Gleichzeitig wird die bereits bislang bedeutsame Hinzurechnung von 50 % der Dauerschuldzinsen auf 25 % abgesenkt. Die Steuererhöhung aufgrund von Hinzurechnungen beträgt damit maximal 2,6 % der Mietkosten.
Es tritt keine Mehrbelastung bei gewinnerwirtschaftenden Unternehmen ein, denn entweder wirkt bei Personenunternehmen die Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer oder bei Kapitalgesellschaften die Senkung des Körperschaftssteuersatzes auf 15 % kompensierend.
Bei Unternehmen ohne Gewinn sind Mehrbelastungen von maximal 0,26 % des Umsatzes denkbar. Diese werden allerdings im Allgemeinen aufgefangen durch die nun auf 25 % abgesenkte Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen.
Frage 1537 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg - Zwischenbericht Funktionalreform
Die Landesregierung hat sich Anfang November 2007 mit dem Zwischenbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Weiterführung der Funktionalreform befasst, die seit 2004 tätig ist. In diesem Bericht wird eingeschätzt, dass die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der IMAG unbefriedigend sind. Daraus ergibt sich, dass das von der Koalition festgeschriebene Ziel, in dieser Wahlperiode zumindest die Voraussetzungen zur Weiterführung der Funktionalreform zu schaffen, ernsthaft gefährdet ist.
Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Zwischenbericht hinsichtlich der Vorbereitung und Umsetzung der Funktionalreform?
Die Landesregierung hat den Zwischenbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Weiterführung der Funktionalreform (IMAG) in ihrer Sitzung am 6. November 2007 zur Kenntnis genommen. Der Bericht stellt die Chancen, aber auch die Grenzen des Funktionalreformprozesses dar und zeigt die Wechselwirkungen mit anderen Reformvorhaben im Lande auf.
Tatsächlich stellt die IMAG in ihrem Zwischenbericht die berechtigte Frage, ob durch die Prüfung von insgesamt 82 Übertragungsvorschlägen das Ziel einer umfassenden Funktionalreform zu erreichen ist. Der Bericht zeigt aber auch auf, dass sich die Rahmenbedingungen gegenüber den ursprünglichen Erwartungen des Jahres 2003 zu einer umfassenden Funktionalreform entscheidend geändert haben. Gerade die Wechselwirkungen der Funktionalreform mit anderen Reformprozessen verbieten es, den Fokus auf die Frage weiterer Aufgabenübertragungen zu richten.
Die Landesregierung hat deshalb die IMAG gebeten, die Beratungen über die noch ausstehenden Vorschläge zügig abzuschließen und dabei die im Land verfolgten weiteren Reformprozesse zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die
Umsetzung des Standarderprobungsgesetzes und der EUDienstleistungsrichtlinie. Darüber hinaus soll die IMAG auch die Erfahrungen aktueller Funktional- bzw. Verwaltungsstrukturreformvorhaben anderer Länder berücksichtigen. Die Ergebnisse werden noch in dieser Legislaturperiode in einem Abschlussbericht zusammengeführt.
In einem am 24.11.2007 im Nordkurier erschienenen Artikel über Frauenhäuser kommt zum Ausdruck, dass Hartz-IV-Empfängerinnen und ihre Kinder bei familiärer Gewalt nicht aufgenommen werden, weil sie den Tagessatz von 7 Euro nicht bezahlen können.