Presseberichten zufolge sind bereits kurz nach der Einführung des neuen Reisepasses in einigen Bundesländern erhebliche Sicherheitsprobleme aufgetreten, wozu unter anderem die unsichere Übermittlung der Daten an die Bundesdruckerei zählen soll.
Ich frage die Landesregierung: Liegen ihr Hinweise darauf vor, dass auch im Land Brandenburg Sicherheitsprobleme mit dem neuen Reisepass aufgetreten sind bzw. auftreten können?
Eine Übermittlung der Passantragsdaten erfolgt ausschließlich an die Bundesdruckerei GmbH, die den Pass herstellt. An andere Bundesbehörden oder sonstige Empfänger erfolgt im Passantragsverfahren keine Übermittlung. Die technische Gestaltung der Sicherheitsspezifikationen des ePasses, darin enthalten die Übertragung der Passantragsdaten an die Bundesdruckerei GmbH, wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern erarbeitet.
In der technischen Richtlinie zur Produktionsdatenerfassung, -qualitätsprüfung und -übermittlung für Pässe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ist festgelegt, dass die Übermittlung in verschlüsselter Form erfolgt. Der Landesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, dass bei der Übertragung der Passantragsdaten durch die Passbehörden im Land Brandenburg an den Passhersteller, die Bundesdruckerei GmbH, Sicherheitsprobleme aufgetreten sind.
Frage 1545 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg - Neuer Reisepass - neuer Ärger mit dem Datenschutz?
Nach Zeitungsberichten gibt es beim neuen Reisepass, der neben dem Passfoto auch zwei Fingerabdrücke biometrisch erfasst, Mängel beim Datenschutz. So soll es Sicherheitsmängel bei der Übermittlung der Daten von den Ämtern an die Bundesdruckerei und der Ausgabe der Reisepässe geben.
Ich frage die Landesregierung: Wie sind bei der Einführung der neuen Reisepässe die datenschutzrechtlichen Vorschriften sichergestellt worden?
Die technische Gestaltung der Sicherheitsspezifikationen des ePasses, darin enthalten die Übertragung der Passantragsdaten an die Bundesdruckerei GmbH, wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern erarbeitet. In der technischen Richtlinie zur Produktionsdaten
erfassung, -qualitätsprüfung und -übermittlung für Pässe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ist festgelegt, dass die Übermittlung in verschlüsselter Form erfolgt. Im Rahmen der Einführung des elektronischen Reisepasses hat der Bund den Bundesbeauftragten für den Datenschutz in der gesetzlich vorgeschriebenen Form beteiligt. Der Landesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, dass es bei der Übertragung der Passantragsdaten durch die Passbehörden im Land Brandenbug an die Passhersteller, die Bundesdruckerei GmbH, bzw. bei der Aushändigung des Passes zu Sicherheits- oder Datenschutzproblemen gekommen ist.
Frage 1546 Fraktion der DVU Abgeordneter Markus Nonninger - CE-Kennzeichen anstatt Qualitätsstandards „Geprüfte Sicherheit“
Die Europäische Kommission schickt sich an, das deutsche Prüfsiegel „GS - Geprüfte Sicherheit“ zu verbieten. Stattdessen soll der sogenannte CE-Aufkleber auf den Produkten prangen.
Vielfach wird die Befürchtung geäußert, dass die CE-Kennzeichnung zur Preisgabe von Sicherheitsstandards führen wird. Eine auf Selbsterklärung der Hersteller beruhende CE-Kennzeichnung wird als nicht ausreichend empfunden, weil die Produzenten damit lediglich die Einhaltung von Richtlinien bestätigen, die ohnehin einzuhalten sind. Eine verpflichtende Prüfung und Überwachung der Fertigung durch unabhängige Dritte sieht dieses Sicherheitsversprechen nicht vor.
Ich frage die Landesregierung: Welche Positionen vertritt sie hinsichtlich einer Abschaffung des Qualitätsstandards „Geprüfte Sicherheit“ zugunsten des CE-Kennzeichens?
Seit ca. 20 Jahren sind Hersteller verpflichtet, die CE-Kennzeichnung an ihren Produkten anzubringen, wenn dies in den für dieses Produkt geltenden europäischen Binnenmarktrichtlinien verlangt wird. Die Kennzeichnung ist an die Behörde gerichtet. Mit der CE-Kennzeichnung macht der Hersteller gegenüber der Behörde deutlich, dass er das für das Produkt vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat und in einer Konformitätserklärung die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen aus den europäischen Binnenmarkrichtlinien bestätigt.
Das im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) verankerte Zeichen „GS = geprüfte Sicherheit“ (GS-Zeichen) ist dagegen ein rein freiwilliges und rein nationales Zeichen. Es kann auf Antrag des Herstellers durch eine von den Ländern zugelassene Stelle zuerkannt werden. Das GS-Zeichen ist kein „Qualitätsstandard“ (für Qualität gibt es keine Vorgaben) und auch kein Prüfsiegel für den freien Warenverkehr in Europa. Es ist ein an den Verbraucher gerichtetes Sicherheitssiegel mit hoher Akzeptanz auch über die Grenzen Deutschlands hinweg.
Im Zusammenhang mit den Mattel-Rückrufaktionen vom Sommer dieses Jahres haben sich die für den Bereich des GPSG zuständigen obersten Marktüberwachungsbehörden der Länder im Konsens mit den zuständigen Bundesressorts für eine Erhaltung und Stärkung des GS-Zeichens ausgesprochen. Ebenso hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) bei ihrem Treffen am 5. Dezember 2007 in Brüssel erklärt. Diese Position unterstützt die Landesregierung ausdrücklich. Ein Verzicht auf das nationale GS-Zeichen kommt nur dann in Betracht, wenn durch die Europäische Kommission ein europaweit gültiges Sicherheitssiegel eingeführt würde, welches das Niveau des GS-Zeichens abbildet oder dieses übersteigt.
Presseberichten zufolge wird ein EU-Beschluss zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern - betroffen sind unter anderem im Straßenverkehr erhobene Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro - nicht vor 2008 in nationales Recht umgesetzt.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele ausländische Verkehrsteilnehmer haben in den ersten drei Quartalen dieses Jahres Regelübertretungen im brandenburgischen Straßenverkehr begangen, die mit einem Bußgeld von 70 Euro oder mehr zu ahnden wären?
Statistische Zahlen zu Regelübertretungen durch ausländische Verkehrsteilnehmer, die mit einem Bußgeld von 70 Euro oder mehr zu ahnden wären, liegen nicht vor.
Derzeit werden Regelübertretungen ausländischer Verkehrsteilnehmer bei Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr im Rahmen von Anhaltekontrollen der Polizei unmittelbar vor Ort durch Erhebung eines Verwarnungsgeldes geahndet, oder es werden Bußgeldverfahren durch gleichzeitige Erhebung von Sicherheitsleistungen eingeleitet. Erhebungen hinsichtlich der Verwarngeld-/Bußgeldbeträge werden jedoch nicht geführt.
In der Plenarsitzung des Bundesrates am 30. November 2007 sind zum Entwurf des Gesetzes zur Strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung wichtige Einwände und Änderungsvorschläge gemacht worden. In einer Pressemitteilung begrüßt der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V., Bernd Meurer, dass der Bundesrat sich gegen die Verpflichtung zur Tariflohnzahlung ausgesprochen habe.
Darum frage ich die Landesregierung: Welche Position hat sie im Bundesrat bei der Frage von Tariflohnsicherung für das Pflegepersonal in Einrichtungen und Diensten eingenommen?
Diese Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. ist mir nicht bekannt. Sie wäre auch falsch.
Bevor eine Pflegeeinrichtung einen Versorgungsvertrag erhält, müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt sein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, sieht eine zusätzliche Anforderung vor: Die Pflegeeinrichtung muss ihren Beschäftigten eine in Pflegeeinrichtungen ortsübliche Arbeitsvergütung zahlen.
Die Arbeit in der Pflege ist anspruchsvoll und fordert viel. Physisch und psychisch. Und es kann wirklich nicht sein, dass Pflegekräfte mit Hungerlöhnen nach Hause gehen müssen. Der harte Wettbewerb in der Pflege hat dazu geführt, dass nicht selten der Tariflohn ganz erheblich unterschritten wird.
Solche Löhne sind nicht gut für die Beschäftigten. Sie sind aber auch nicht gut für die Qualität in der Pflege. Die Pflegenden müssen den Kopf frei haben für ihre Aufgaben.
Löhne unter Tariflohn können auch zu einem ernsten pflegepolitischen Problem werden. Wir rechnen für die Zukunft mit deutlich mehr Pflegebedürftigen, als es heute gibt. Und wir rechnen damit, dass der Anteil unter den Pflegebedürftigen steigt, die professionelle Pflege in Anspruch nehmen - zu Hause oder im Heim. Der Bedarf an Pflegekräften wird daher deutlich steigen.
Gleichzeitig aber geht die Zahl der Schulabgänger drastisch zurück. Um die Pflege auch in Zukunft personell abzusichern, werden wir also ganz erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen. Der Pflegeberuf muss dazu attraktiver werden. Hierzu gehören Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen, aber hierzu gehört natürlich auch eine angemessene Bezahlung. Nur so werden wir genügend viele und genügend gute junge Leute für diese Arbeit gewinnen.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom Mai 2007 teilte das Innenministerium mit, dass im sogenannten Ausgleichsfonds des FAG rund 92 Millionen Euro vorhanden sind. Durch Pressemitteilungen des Innenministers wurde bekannt, dass mehrere Kommunen im Jahr 2007 Hilfen aus diesem Fonds erhalten haben.
Ich frage die Landesregierung: In welcher Höhe wurden die Gelder des Ausgleichsfonds nach dem Finanzausgleichsgesetz einerseits an Gemeinden und kreisfreie Städte und andererseits an die Landkreise im Jahr 2007 ausgezahlt?
Bis zum heutigen Tage sind im Haushaltsjahr 2007 insgesamt rund 21,6 Millionen Euro ausgezahlt worden. Davon entfallen auf Gemeinden rund 19,3 Millionen Euro, auf kreisfreie Städte rund 0,7 Millionen Euro und auf Landkreise 1,6 Millionen Euro. Darüber hinaus ist zwischenzeitlich einem Landkreis ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 7,0 Millionen Euro übersandt worden; die Zuweisung wird nach Bestandskraft des Bescheides ausbezahlt. Daneben bestehen weitere bestandskräftige Zuwendungsbescheide, die noch bis Ende dieses Jahres Auszahlungen in Höhe von 0,4 Millionen Euro vorsehen.
Nach dem Urteil des Brandenburgischen Verfassungsgerichts vom 22.11.2007 sind nunmehr die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausreichung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds, insbesondere auch zum Ausgleich unüberwindbarer struktureller Defizite von Landkreisen, klargestellt worden. Es ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr Mittel aus dem Fonds an weitere Landkreise auszureichen.