Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Natürlich wurde parallel dazu auch in Brandenburg eine Reihe von Versuchen durchgeführt, teilweise sogar in erweiterter Form. So wurden im Landkreis Elbe-Elster und im Raum Strausberg Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Verkehrszeichen 142 (Wildwechsel) gekoppelt, leider erfolglos. Die bereits eingangs angeführten Versuche des GDV wurden auch in Brandenburg durchgeführt. Die Ergebnisse sind nahezu identisch mit denen des GDV und denen anderer Bundesländer.

Man kann sagen, dass die örtlichen Unfallkommissionen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und den unteren Jagdbehörden wohl kaum eine bekannte Möglichkeit ausgelassen haben, Wildunfällen zu begegnen, sodass bei realistischer Einschätzung der Lage festgestellt werden muss, dass es außer den extrem aufwändigen Wildbrücken und nur partiell einsetzbaren Wildzäunen mit den bekannten Populationsproblemen kein Mittel gibt, mit dem das Verhalten des Wildes durchgreifend beeinflusst werden kann. Diese Auffassung haben die Mitglieder der Landesunfallkommission, die sich auch mit den Verhältnissen in der Prignitz befasst haben, nochmals auf ihrer letzten Sitzung am 29. November unmissverständlich bekräftigt. Ein Rückgang des Wildunfallgeschehens um 80 % in der Prignitz konnte, wie schon zuvor in anderen Regionen mit vergleichbaren Maßnahmen, nicht plausibel und verallgemeinerungsfähig nachgewiesen werden.

Insofern darf im Zuge einer Gesamtbetrachtung das Gefahrenpotenzial von Wildunfällen nicht schöngeredet werden. Es gibt zurzeit kein Wundermittel gegen dieses Phänomen. Die Landesregierung steht gerade aus diesem Grund auch künftig allen neuen und erfolgversprechenden Ideen aufgeschlossen gegenüber. Besonders auffällige Bereiche werden auch weiterhin durch die örtlich zuständigen Behörden und Unfallkommissionen beobachtet und entsprechend beschildert. Dies allein reicht aber nicht. Die Landesregierung appelliert daher unvermindert an alle Fahrzeugführer, insbesondere außerorts und in waldreichen Gegenden immer und jederzeit mit Wildwechsel zu rechnen und das Fahrverhalten darauf einzustellen.

Frage 1565 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Thomas Domres - Planungsstand A 14

Die Landesregierung hat auf die mündliche Anfrage 800 am 13.09.2006 mitgeteilt, dass die Planungsmittel gesichert sind. Zwischenzeitlich wurde auch über die Finanzierung informiert.

Ich frage die Landregierung: Wie ist der konkrete Planungsstand für die A 14?

Antwort der Landesregierung

Minister für Infrastruktur und Raumordnung Dellmann

Die Richtlinienentwürfe für die beiden in Zuständigkeit des

Landesbetriebes Straßenwesen befindlichen Verkehrsabschnitte (VA)

VA 4 von Anschlussstelle (AS) Wittenberge bis AS Karstädt und VA 5 von AS Karstädt bis Landesgrenze Brandenburg/ Mecklenburg-Vorpommern

des Brandenburger Teils der BAB 14 wurden zur Erteilung der oben genannten Sichtvermerke im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgelegt.

Nach Erteilung der Sichtvermerke - planmäßig voraussichtlich im I. Quartal 2008 - und Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen - gegebenenfalls Einarbeitung der Auflagen des BMVBS - wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Der VA 3.2b von AS Wittenberge bis zur Landesgrenze Brandenburg/Sachsen-Anhalt (inkl. Elbebrücke) wird in Zuständigkeit der DEGES und in enger Abhängigkeit mit dem in SachsenAnhalt an die Elbe angrenzenden Abschnitt geplant und gebaut. Aufgrund von Planungsverzögerungen in Sachsen-Anhalt kann das Planfeststellungsverfahren hier voraussichtlich erst im III. Quartal 2008 eingeleitet werden.

Frage 1566 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Thomas Domres - Anbindung Gewerbegebiet Wittenberge Nord an die B 189

Seit mehreren Jahren ist eine bessere Anbindung des Gewerbegebietes Wittenberge Nord an die B 189 im Gespräch. Die Kommune und die Unternehmen halten eine bessere Anbindung für dringend erforderlich. In Gesprächen vor Ort habe ich erfahren, dass sich der zugesagte Baubeginn verzögert.

Ich frage die Landesregierung: Wann ist mit der angesprochen besseren Anbindung des Gewerbegebietes an die B 189 zu rechnen?

Antwort der Landesregierung

Minister für Infrastruktur und Raumordnung Dellmann

Die Stadt Wittenberge hat sich im Jahr 2002 mit den ersten Planungsabsichten bezüglich einer besseren Anbindung des Gewerbegebietes Wittenberge Nord an die B 189 an das damalige Brandenburgische Straßenbauamt (BSBA) Kyritz gewandt. Bei der Straße zur Anbindung des Gewerbegebietes an die B 189 handelt es sich um eine kommunale Straße in der Baulastträgerschaft der Stadt Wittenberge.

Die Bewilligungsbehörde der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) /Niederlassung (NL) West als Nachfolger des BSBA Kyritz schätzt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen diese Straße als grundsätzlich förderfähig im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau - (Rili KStB Bbg) ein. Eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der Stadt Wittenberge erfolgte am 27.02.2007. Daraufhin stellte die Stadt Wittenberge mit Datum vom 10.04.2007 einen Antrag auf Förderung der Straßenbaumaßnahme beim LS/NL West. Die Stadt Wittenberge wurde darüber informiert, dass die Maßnahme nur in das Förderpro

gramm aufgenommen werden kann, wenn sie die Ausführungsplanung zur Genehmigung hinsichtlich der Anbindung an die B 189 dem LS/NL West übergibt und eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen der Stadt Wittenberge und dem LS/NL West abgeschlossen wird. Seitens der Stadt Wittenberge wurden die notwendigen Unterlagen bisher nicht vorgelegt.

Frage 1567 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Thomas Domres - Befreiung des SPNV und ÖPNV von der Besteuerung von Biodiesel

Die Prignitzer Eisenbahn (PEG) und ihre Tochter, die Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG), setzten zur Bedienung des SPNV im Land Brandenburg moderne Fahrzeuge, die neuester Technologie und modernem Sicherheitsstandard entsprechen, ein. Für den Dieselantrieb ihrer Triebwagen wurde bisher auf Biodiesel zurückgegriffen. Im kommenden Jahr soll die Steuer von 9 auf 15 Cent pro Liter Biodiesel steigen. Pflanzenöl soll erstmalig mit 10 Cent je Liter besteuert werden. Nach Aussagen der Unternehmensleitung wird die PEG unter den neuen Rahmenbedingungen aus Wettbewerbsgründen auf herkömmlichen Dieselkraftstoff umsteigen.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Möglichkeit für den SPNV bzw. ÖPNV, bei der Besteuerung von Biodiesel ähnliche Steuerbegünstigungen, wie es sie beim Einsatz von Biodiesel in der Landwirtschaft gibt, einzuführen?

Antwort der Landesregierung

Minister der Finanzen Speer

Energiesteuern sind reine Bundessteuern. Zurzeit liegt weder ein Gesetzentwurf der Bundesregierung noch ein Gesetz des Deutschen Bundestages zur Beratung im Bundesrat vor.

Vor diesem Hintergrund gibt es bisher keine abgestimmte Haltung der Landesregierung zu dieser Frage.

Frage 1568 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Thomas Domres - Wassergesetz

Im noch gültigen Brandenburgischen Wassergesetz als auch im Gesetzentwurf der Landesregierung (DS 4/5052) für ein Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften ist in § 97 Abs. 1 zu lesen: „Hochwasserschutzanlagen sind so zu erhalten, dass die vollständige Funktionsfähigkeit jederzeit gewährleistet wird.“ Nun gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen Kreisverwaltung, Wasser- und Bodenverbänden und dem Landesumweltamt, inwieweit „jederzeit“ auch wirklich „jederzeit“ bedeutet oder durch andere Gesetze eine andere Zuständigkeit und eine andere Finanzverantwortung in Bezug auf die Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen gegeben ist.

Ich frage die Landesregierung: Unter welchen Umständen bzw. durch welche Gesetze wird die Maßgabe des § 97 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz, das Hochwasserschutzanlagen so zu erhalten sind, dass die vollständige Funktionsfähigkeit jederzeit gewährleistet wird, außer Kraft gesetzt und eine andere Zuständigkeit und Finanzverantwortung geregelt?

Antwort der Landesregierung

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Woidke

Das Brandenburgische Wassergesetz verpflichtet das Landesumweltamt, Hochwasserschutzanlagen so zu erhalten, dass deren vollständige Funktionsfähigkeit jederzeit gewährleistet wird. Hierunter fallen insbesondere die regelmäßigen Erhaltungsmaßnahmen an den bestehenden Deichen.

Im Hochwasserfall ist es allerdings damit allein nicht getan. Vielmehr erfordert die Abwehr von Hochwasser die Mobilisierung aller vorhandenen Kräfte.

Nach § 113 Abs. 1 BbgWG sind zum Beispiel die betroffenen und benachbarten Gemeinden zur Hilfeleistung und gegebenenfalls auch zur Einrichtung eines Wachdienstes verpflichtet. Die Wasserbehörden können auch die Einwohner zu Hilfsarbeiten oder zur Bereitstellung der erforderlichen Arbeitsgeräte, Beförderungsmittel und Baustoffe heranziehen.

Koordiniert werden die Maßnahmen im Hochwasserfall durch die Katastrophenschutzbehörden, die die erforderlichen Maßnahmen zur Katastrophenabwehr treffen. Dazu können im Hochwasserfall auch Sicherungsmaßnahmen an den Deichen gehören, wie zum Beispiel das Verstärken oder die Erhöhung des Deiches durch Sandsäcke. In diesem Zusammenhang ist es beim Hochwasser an der Elbe 2006 dazu gekommen, dass der örtliche Wasser- und Bodenverband Maßnahmen an den Deichen getroffen und dem Landesumweltamt nachträglich in Rechnung gestellt hat. Wegen begründeter Zweifel an der Berechtigung der Forderung ist eine Zahlung abgelehnt worden. Über das rechtsanhängige Verfahren hat nunmehr das Verwaltungsgericht Potsdam zu entscheiden. Ob dabei die Frage des Verhältnisses von Erhaltungs- zu Deichverteidigungsmaßnahmen für das Verwaltungsgericht entscheidungsrelevant ist, ist der Landesregierung nicht bekannt.

Unabhängig von dem konkreten Streitfall ist durch die Landesregierung eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel gebildet worden, mittels eines gemeinsamen Runderlasses von Innen- und Umweltministerium die Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Abwehr von Hochwassergefahren noch detaillierter zu regeln. Es sollen insbesondere die Pflichtenkreise Deichunterhaltung und Deichverteidigung stärker harmonisiert werden.

Abschließend möchte ich betonen, dass auch ohne einen solchen Erlass der Hochwasserschutz durch die Landesregierung sichergestellt ist.

Frage 1569 Fraktion DIE LINKE Abgeordnete Carolin Steinmetzer-Mann - Schweinemastanlage

Die Brandenburgische Bauordnung verlangt, dass im Fall eines Brandes die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist. Nach hier vorliegenden Auskünften ist im Brandschutzkonzept der geplanten Schweinemastanlage Haßleben die Rettung von Tieren jedoch nicht vorgesehen. Auch das von der Behörde eingeholte unabhängige Gutachten sieht eine derartige Rettung nicht vor.

Ich frage die Landesregierung: Ist die Rettung der Schweine im Brandfall nach den vorliegenden Unterlagen und dem von der Behörde beauftragten Gutachten gewährleistet?

Antwort der Landesregierung

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Woidke

Das Vorhaben Schweinemastanlage Haßleben ist schon des Öfteren Gegenstand parlamentarischer Anfragen gewesen.

Ich kann Ihnen versichern, dass in dem laufenden immissionsschutzrechtlichen Verfahren unter Führung des Landesumweltamtes alle rechtlichen Anforderungen und Genehmigungsvor

aussetzungen sorgfältigst geprüft werden. Dazu gehört auch die Rettung von Tieren bei einem Brand.

Genau zu diesem Punkt hat der für Haßleben eingeschaltete vereidigte Brandschutzsachverständige bereits Anfang Oktober 2007 einen gesonderten Prüfauftrag vom Landesumweltamt erhalten. Er wird in Kürze dazu eine Ergänzung seines Gutachtens vorlegen.

Das immissionsschutzrechtliche Verfahren zu Haßleben ist noch nicht abgeschlossen!

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich in einem schwebenden Verfahren nicht auf Details eingehen möchte und dem Landesumweltamt nicht vorgreifen kann.