Protokoll der Sitzung vom 19.11.2008

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE: Ja, muss er! - Le- benslanges Lernen!)

- Ja, der Grundsatz des lebenslangen Lernens ist auch verankert. Wir wollen die Hochschulen ermutigen, sich verstärkt in die Weiterbildung, in das lebenslange Lernen einzubringen. Insofern wird auch dem Rechnung getragen.

Wir haben in der Lehrorganisation eine Reihe von Möglichkeiten, die Qualität des Studiums zu steigern. Auch das ist uns ein wichtiger Ansatz.

Insofern ist dieses Hochschulgesetz in der Fülle von Details, die es neu regelt, und in der Ausrichtung auf mehr Freiheit für die Hochschulen, auf Qualitätssteigerung der Wissenschaft, auf mehr Qualität in der Lehre der absolut richtige Weg.

Ein letzter Satz zu den Lehrprofessuren. Das ist eine Kann-Regelung. Keine Hochschule muss Lehrprofessuren oder Lehrjuniorprofessuren annehmen. Es ist den Hochschulen aber die Möglichkeit gegeben, über dieses Instrument der Lehrprofessur die Qualität der Lehre zu erhöhen. Es ist nicht so, dass der Professor mit dem Schwerpunkt Lehre nur in der Lehre tätig sein wird. Er erhöht den Anteil an Lehrstunden. Mehr ist das nicht. Die Hochschule kann das annehmen, sie muss es aber

nicht. Das entspricht auch Empfehlungen des Wissenschaftsrats.

Außerdem sind die Forschungsmöglichkeiten an den Fachhochschulen erweitert worden. Das ist ein ausdrücklicher Wunsch. Wir haben im Land sehr viele Fachhochschulen. Sehr viele Absolventen der Fachhochschulen leisten gute und wichtige Arbeit auch in Zusammenarbeit mit der örtlichen Wirtschaft. Warum sollte man ihnen nicht ermöglichen, intensiver zu forschen, ihre Kapazitäten zu erhöhen und die Lehrverpflichtung ein Stück weit zurückzufahren? Auch das findet seinen Niederschlag in dem Gesetz.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen jetzt nicht alle Details nennen. Diese haben wir ausführlich im Ausschuss und in intensiven Runden diskutiert.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Leider nicht öffent- lich!)

Ich denke, die Beteiligten sind ausreichend berücksichtigt worden. Wir haben eine lange Ausschussdiskussion geführt. Die öffentliche Debatte dazu hat stattgefunden.

Ich wünsche mir, dass wir heute dieses Hochschulgesetz - es ist ein gutes, ein zukunftsweisendes Gesetz - entsprechend der Ausschussempfehlung verabschieden. - Vielen Dank.

Herzlichen Dank, Frau Dr. Münch. - Der Abgeordnete Nonninger erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser künftiger Wohlstand kann nur auf der Qualität der Ausbildung und dem daraus resultierenden technologischen Vorsprung beruhen. Eine wichtige, notwendige Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Grundlagen, hier also die Neuregelung des Hochschulgesetzes in Brandenburg. Umso unverständlicher für unsere DVU-Fraktion war der wochenlange, ja monatelange Hickhack der Koalitionsfraktionen zu diesem Gesetzentwurf.

(Zuruf von der SPD: Das nennt man Diskussion!)

Bereits in der 69. Sitzung am 9. Juli 2008 wurde ja der Gesetzentwurf zur alleinigen Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur überwiesen. Trotz der Vorziehung der Anhörung in den Zeitraum der Sommerpause kam es leider zu keiner kurzfristigen Einigung unter den Koalitionären, und die vorgesehene Verabschiedung des Gesetzes im September kam nicht zustande und musste zweimal verschoben werden.

Dieses Trauerspiel, welches hier veranstaltet wurde, zeigt uns einmal mehr, dass die Regierungskoalition abgewirtschaftet hat. Schließlich ist schnelles und entschiedenes Handeln notwendig, um den Brandenburger Hochschulen Rahmenbedingungen zu setzen und ihnen neue Handlungsspielräume zu eröffnen. Dies ist dringend erforderlich, um unsere Hochschulen national und international wettbewerbsfähig zu machen.

Trotz einiger Erfolge in der Brandenburger Wissenschaftspolitik bleibt doch noch vieles zu tun, und es gilt, die Probleme

endlich anzufassen. Vom Ziel des Bundes, 40 % eines Jahrgangs sollen studieren - anstatt wie bisher 36 % - sind wir in Brandenburg noch weit entfernt. Selbst Herr Ministerpräsident Platzeck musste kürzlich auf einem Bildungskongress in Potsdam eingestehen, dass in Brandenburg nur knapp 30 % eines Jahrgangs ein Studium aufnehmen - bei einem aktuellen Bundesdurchschnitt von 36 %.

Vor allem unsere Hochschulen und deren wirtschaftliches Umfeld müssen ein Angebot für Jugendliche sein, in Brandenburg zu bleiben und hier ihre Zukunft zu planen, anstatt in zunehmendem Maße das Land zu verlassen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf wurde versucht, frühzeitig mit den Brandenburger Hochschulen zusammenzuarbeiten bzw. sie einzubinden. Die DVU-Fraktion glaubt, dass in diesem Gesetzentwurf mit einer Reihe von Regelungen die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen gestärkt und auch deren Autonomie erweitert wird.

Interessant und wichtig erscheint uns - ich kann heute nur auf einige wichtige Punkte eingehen - der § 6, wonach es Hochschulen gestattet wird, Körperschaftsvermögen zu bilden. Auch in anderen Bundesländern gibt es diesbezüglich Regelungen, durch die die Finanzautonomie gestärkt wurde. Zudem erscheint uns die Erhöhung der Betreuungsqualität durch die Einführung von Mentoren wichtig.

Die Regelung zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte gemäß § 8 Abs. 3 und 4 sind positiv zu bewerten. Erfreulich ist, dass auch an die Stärkung der Belange von Studierenden mit Kindern gedacht wurde. Alles in allem wird wohl die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen in Brandenburg gestärkt werden.

Der DVU-Fraktion lag im gesamten Vorfeld aber auch eine Stärkung der Position der Fachhochschulen am Herzen. Unsere entsprechenden Änderungsanträge fanden jedoch im Ausschuss leider keine Zustimmung. Außerdem vertreten wir die Auffassung, dass es im Regelfall zur Vermeidung von Standortnachteilen - insbesondere bei dezentral gelegenen Instituten - im Hinblick auf die Gewinnung herausragender Bewerberinnen und Bewerber bei der Vereinbarung unbefristeter Angestelltenverhältnisse bzw. - bei der Berufung in Probezeit - Beamtenverhältnisse bleiben sollte, wie es auch in der Anhörung von den Beteiligten gefordert wurde.

Dem Gesetzentwurf insgesamt werden wir jedoch zustimmen. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält nun der Abgeordnete Dr. Niekisch. Während er an das Pult tritt, begrüße ich sehr herzlich die Schülerinnen und Schüler des Pückler-Gymnasiums Cottbus, die bereits bei uns Platz genommen haben. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vertreter der Linksfraktion hat hier sehr pauschal behauptet bzw. festgestellt,

dieses Gesetz, diese Novelle erfülle nicht seine Prämissen. Das will ich gern glauben; denn wenn man eigene Prämissen hat, die an dem Sinn des Textes, an dem Sinn und dem Ziel des Gesetzes vorbeigehen, und das Ganze deshalb als Wüste bezeichnet, kann man sich nur auf dem Holzweg befinden.

Lieber Herr Jürgens, ich will Ihrem Bild von der Wüste bewusst ein anderes entgegenstellen. Dieses Gesetz ist ein Jungbrunnen für Brandenburg, für die jungen Studierenden und für die jungen Universitäten und Hochschulen, die wir haben. Seit 1999 genießen zwei Politikbereiche in Brandenburg besondere Priorität und bekommen immer mehr Geld. Das ist zum einen der Bereich Bildung und Schule und zum anderen der Bereich Wissenschaft und Forschung, also Hochschulen und Universitäten. Dies muss gerechtfertigt werden, indem man die Qualität, die Rahmenbedingungen und die gesetzlichen Grundlagen in einer Weise verbessert, dass der Mehraufwand an Finanzen tatsächlich gerechtfertigt ist und dort ankommt bzw. sich dort auswirkt, wofür er auch vorgesehen worden ist.

Man kann nicht daran vorbeigehen, dass die Individualität der Hochschulen und der Universitäten weiter gestärkt wird, dass Hochschulen weiter kreativ sein können und dass sie sich individuell organisieren können. Zu denken, wir würden die Demokratie beschneiden und unsere Hochschulen und Universitäten würden keine demokratischen Einrichtungen mehr sein nur weil wir vorsehen, dass die Gremien selbstständig festgelegt und organisiert werden können und dass das von Hochschule zu Hochschule auch einmal etwas anders aussehen kann -, ist völlig aus der Luft gegriffen. Es bleibt doch dabei, dass diese Organisationsformen gesetzlich genehmigt werden müssen und der Lehrkörper natürlich eine gewisse Priorität besitzt.

Insgesamt sollten Sie auch einmal sehen, dass eine solche Gesetzesnovelle eine große Arbeitsleistung ist. Ich freue mich übrigens darüber, dass Vertreter des Ministeriums anwesend sind. Es gibt Artikel, Systematiken und Rechtsbedingungen, die sich verändern und die alle miteinander abgeglichen werden mussten. Es dauert natürlich eine gewisse Zeit, bis das in eine neue Gesetzesform gegossen und unanfechtbar ist.

Ein Land wie Brandenburg mit so wenigen Bodenschätzen - der erste Ministerpräsident hat im Jahr 1990 dazu gesagt, wir seien ein armes Land - hat nur die Möglichkeit, Humankapital auszubilden und an sich zu ziehen. Diesen Weg gehen wir hier konsequent weiter. Ich will nicht so vermessen sein bzw. nicht so starke Worte wie der Bildungsminister gebrauchen, der gesagt hat, im Gegensatz zu Sachsen hätten wir erst im Jahr 1999 mit der Aufholjagd bei den Schulen begonnen. Wir haben bereits etwas früher damit begonnen, aber die Prioritätensetzung bzw. die Entscheidung, dass das ein Markenzeichen für uns, für unser Leben, Überleben und auch für den Wohlstand ist, hat es, glaube ich, erst in den letzten acht oder neun Jahren gegeben.

An Hochschulen und Universitäten kann der gesamte Mittelbau, das akademische Personal, selbstständig eingesetzt und auch die Art des Einsatzes strukturiert werden. Es gibt vor allem auch unterschiedliche Teilzeitmöglichkeiten. Es gibt Teilzeitprofessuren, bei denen man individuell und flexibel wissenschaftliches Lehrpersonal einsetzen kann. Es gibt individuelle Bestimmungen über Teilzeitstudiengänge - die natürlich von Hochschule zu Hochschule und auch von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich sind -, um jungen Menschen, die eine Familie gründen, die Kinder oder pflegebedürftige Eltern und Großeltern haben, ein Studium in der Weise zu ermöglichen,

dass sie zu einem Abschluss kommen und dass vor allem auch die BAföG-Fähigkeit bzw. die Fähigkeit, Stipendien zu erhalten, nicht verloren geht.

Heute wurde noch nicht erwähnt, dass es in unserer Gesellschaft an vielen Schulen besonders begabte Kinder gibt. Wenn diese nicht entdeckt und gefördert werden, langweilen sie sich, verfallen zum Teil in Depressionen und fallen zurück. Wir haben nicht nur für die Schulen Schnellläuferklassen, sondern nun auch für die Hochschulen Juniorstudierende vorgesehen. Besonders begabte Jungen und Mädchen, die mehr gefordert und gefördert werden wollen, dürfen nunmehr bestimmte Module auswählen, spezielle Prüfungen ablegen und Abschlüsse an den Hochschulen machen, was der Gesellschaft insgesamt - auch den individuellen Berufs- bzw. Erwerbsbiografien - hervorragend zugute kommen wird.

Ich möchte noch kurz hervorheben, dass ich überhaupt nicht verstehen kann, was Sie an dem Körperschaftsvermögen und dessen Bildung auszusetzen haben. Sie sagen, es stehe nicht ausdrücklich im Gesetz, dass der Staat, also das Land bzw. der Landeshaushalt, das nicht einplanen oder vereinnahmen könne. Wir haben es doch gerade deswegen eingeführt, dass es Zustiftungen gibt, dass es ehemalige Studenten gibt, die sagen: Ich gebe an meine Hochschule bzw. Fachhochschule Geld, weil dort Vermögen angehäuft und dann auch eingesetzt wird und dort verbleiben kann. Aus diesem Grund tun wir das, damit es nicht plötzlich haushaltsrechtlich vereinnahmt werden kann. Das, was Sie sagen, ist also nicht nur Schwarzmalerei, sondern platte Demagogie.

Zum Schluss möchte ich noch Folgendes erwähnen: Fördern heißt immer fordern. Auf Studentinnen und Studenten zu hören vor allem auf einen bestimmten Teil von ihnen, die möglichst Standards senken und zu leichte Zugangsbedingungen haben wollen - ist für uns und für jeden Einzelnen nicht gut. Deswegen ist es selbstverständlich, dass es beim Übergang von einem Bachelor- zu einem Master-Studium oder -abschluss natürlich Qualitätskriterien - einen erneuten Sprung, eine erneute Prüfung bzw. besondere Anforderung - gibt. Klar ist auch, dass Studentinnen und Studenten, die sich zu lange an den Hochschulen aufhalten und selbst verschuldet Abschlüsse und Prüfungen nicht nachweisen können, irgendwann einmal davon ausgeschlossen werden können, die Segnungen des studentischen Lebens in Anspruch zu nehmen.

An dieser Stelle kann ich Ihnen Folgendes sagen: Das ist kein Gesetz für den Landtag, für Professoren oder für Abgeordnete, sondern für unsere Hochschulen und für die jungen Menschen. Der Ministerpräsident zieht ja gern sehr viele Themen an sich und vertritt sie auch gern, vor allem dann, wenn es sich um etwas Erfolgreiches handelt.

(Frau Lehmann [SPD]: Das ist seine Aufgabe!)

- Gut, das ist seine Aufgabe, aber manchmal macht er das auch zu intensiv. Jedenfalls hat er der Ministerin und dem Landtag vor allem der die Regierung tragenden Koalition - ins Stammbuch geschrieben, dass sie hiermit eines der besten und modernsten Gesetze geschaffen haben. Ich wünsche mir, dass das bei den studentischen Vertretungen und vor allem bei den Jugendorganisationen, die Ihrer Partei nahestehen, richtig ankommt und von denen nachvollzogen wird. Dann kann man diese Sache nicht nur umsetzen, sondern auch dafür werben.

Diesen Weg, den wir in den letzten zehn Jahren zurückgelegt haben - die Zahl an Studierenden an Brandenburger Hochschulen hat sich nahezu verdoppelt -, können wir fortsetzen und das auch so ausbauen, dass die Studienbefähigung und vor allem der Wunsch, zu studieren, in Brandenburg noch um 10 oder 15 % steigt. Diese Reserven haben wir noch.

In diesem Sinne werbe ich für das Gesetz. Es lohnt sich, dem zuzustimmen. Wir alle werden etwas davon haben. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält nun Ministerin Prof. Dr. Wanka.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns - das wurde heute Morgen in der Diskussion deutlich...

(In den Besucherreihen wird ein Plakat hochgehalten. - Zurufe aus den Besucherreihen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss Sie bitten, von solchen Dingen Abstand zu nehmen. Wir haben eine Geschäftsordnung, die solche Äußerungen nicht zulässt. Also verlassen Sie bitte den Raum. - Wenn Sie nicht bereit sind, den Raum zu verlassen, werde ich die Sitzung unterbrechen. - Frau Ministerin, einen kleinen Moment, bitte.

Ja, Frau Präsidentin.

Frau Ministerin, bitte sehr.

Danke sehr. - Wir haben ja heute früh eine entsprechende Debatte geführt. Es ist völlig klar: Wir stehen in einem Bildungswettbewerb, nicht nur in Deutschland - PISA-E -, sondern europaweit und weltweit. Wir haben auch eine andere Situation als in den 70er und 80er Jahren. Heute ist es eindeutig so - der Trend wird sich verstärken -, dass die jungen Leute genau überlegen, an welchen Hochschulen sie gute Abschlüsse erwerben können, wo sie sozusagen für das Leben lernen können, was ihnen eine Chance für die Zukunft bringt. Das heißt, ein solches Gesetz kann kein ideologisches Schachspiel sein, sondern es muss einen Standortvorteil für Brandenburg bringen, und es muss jungen Leuten Chancen geben.