Der größte Skandal aber ist, dass man hier mit dem Trick, die Einbringungsreihenfolge bei Aktuellen Stunden neu anlaufen zu lassen, versuchte, uns wegen der März-Sitzung über den Tisch zu ziehen. Die Reihenfolge des Rechts zur Beantragung einer Aktuellen Stunde durch die Fraktionen muss auf den Beginn der Legislaturperiode bezogen werden, also auf den Tag der konstituierenden Sitzung des Landtages. Anderenfalls wären wir in dem gegebenen Fall zu den gebotenen verfassungsgerichtsprozessualen Schritten gezwungen.
Schließlich wird auch die Wahl des Ministerpräsidenten nicht nach der Verkündung der neuen Geschäftsordnung wiederholt. Dies wäre jedoch eine notwendige Konsequenz, wenn die zuvor angesprochene Praxis rechtens wäre. Daher bitte ich um Zustimmung zu den insoweit erforderlichen Änderungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als DVU-Fraktion werden selbstverständlich die heute getroffene Mehrheitsentscheidung akzeptieren. Gleichwohl darf ich schon jetzt ankündigen, dass wir in Zukunft die sich daraus ergebende parlamentarische Praxis hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht genau beobachten und bei auftretenden Fehlentscheidungen auf eine Korrektur hinwirken werden. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die uns nun vorliegende Geschäftsordnung wird unsere gemeinsame Arbeitsgrundlage für die nächsten fünf Jahre sein. Wir haben intensive Vorarbeit geleistet und dabei einen guten gemeinsamen Nenner gefunden. Die Geschäftsordnung enthält klare Regeln für uns Parlamentarier; Demokratie bedarf klarer Regeln. Dies jedoch entbindet uns nicht von Eigenverantwortung, was Entscheidungen im Interesse unseres Landes Brandenburg angeht.
Ich bedauere, dass die gesamte Debatte über die Geschäftsordnung in der Außendarstellung lediglich auf die Frage der öffentlichen Ausschusssitzung reduziert wird. Im geltenden § 81 GO heißt es, dass die Ausschüsse des Landtages öffentlich verhandeln können, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder es beschließt. Dies gehört für mich ebenfalls zur Eigenverantwortung, der man sich als Parlamentarier stellen sollte.
Lassen Sie mich auf zwei wesentliche Änderungen der Geschäftsordnung eingehen: Zum einen geht es um § 29, Kurzintervention. Wir hatten uns überlegt, wie wir die Plenardebatten lebhafter und qualitativ höherwertig machen können. Dies erreichen wir über die Kurzintervention. Ich hoffe, dass dieses Instrument rege genutzt werden wird. Auch dazu gibt es in der Geschäftsordnung klare Regeln.
Zum anderen geht es um die elektronische Einbringung von Unterlagen; auf diesem Gebiet wird Brandenburg Vorreiter sein. Es bedarf noch einiger grundsätzlicher Weichenstellungen, um dieses Vorhaben tatsächlich umzusetzen. Aber wir haben uns dem Thema gestellt und beschlossen, die hiermit verbundenen Möglichkeiten zu nutzen. Dabei wird Neues erprobt werden müssen. Nach einem gewissen Zeitraum werden wir es evaluieren und gegebenenfalls nachsteuern müssen; dies bleibt abzuwarten.
Nun weise ich noch auf zwei wichtige Vorschriften hin, die unverändert geblieben sind: zum einen die Oppositionsrechte
- dass Sie sich darüber beschweren, ist schon erstaunlich -, zum anderen die Eigenverantwortlichkeit im Hinblick auf Ausschusssitzungen. Darauf habe ich im Zusammenhang mit § 81 bereits hingewiesen.
Man sieht anhand der geringen Anzahl der Änderungsanträge, die sich leider fast nur auf das populistische Thema „Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen“ beziehen,
dass wir doch eine große Einigkeit unter allen Fraktionen gefunden haben, was die Geschäftsordnung angeht.
Wenn es zu mehr als 100 Paragraphen nur vier Änderungsanträge gibt, dann können wir nach außen hin durchaus deutlich machen, dass wir hier eine gute gemeinsame Arbeitsgrundlage gefunden haben. - Danke.
Ich beende damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wir werden insgesamt zehn Abstimmungen, darunter eine namentliche Abstimmung, zu bewältigen haben.
Wir kommen zum ersten Änderungsantrag, Drucksache 4/478, eingebracht von der Fraktion der DVU: Einfügung eines neuen Satzes 3 in § 28 Abs. 1 GO. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum zweiten Änderungsantrag, Drucksache 4/479, eingebracht von der Fraktion der DVU: Neufassung des § 32 Abs. 2 GO. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum dritten Änderungsantrag, Drucksache 4/480, eingebracht von der Fraktion der DVU: Einfügung eines neuen § 39 a GO. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum vierten Änderungsantrag, Drucksache 4/474, eingebracht von der Fraktion der PDS: Neufassung des § 42 Abs. 2 GO. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag bei einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum fünften Änderungsantrag, Drucksache 4/475, eingebracht von der Fraktion der PDS: Einfügung von §§ 52 a und 52 b GO. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möch
te, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag bei einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum sechsten Änderungsantrag, Drucksache 4/476, eingebracht von der Fraktion der PDS: Änderung des § 81 Abs. 1 GO. Für diesen Antrag hat die PDS-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt.
Gibt es im Saal noch einen Abgeordneten, der keine Gelegenheit hatte, seine Stimme abzugeben? - Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um die Auszählung.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 4/476 bekannt:
Für den Antrag stimmten 30 Abgeordnete, gegen ihn stimmten 48 Abgeordnete; eine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum siebenten Änderungsantrag, Drucksache 4/481, eingebracht von der Fraktion der DVU, Änderung des § 81 Abs. 1 GO. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag bei einer Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum achten Änderungsantrag, Drucksache 4/477, eingebracht von der PDS: Neufassung von § 89 GO. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum neunten Änderungsantrag, Drucksache 4/482, eingebracht von der DVU, betreffend Anlage 3 Ziffer 2 Satz 1. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in der Drucksache 4/400 - Neudruck. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.
Der Punkt ist damit erledigt und wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und schließe die Sitzung.