Protokoll der Sitzung vom 21.08.2012

Offensichtlich sind keine sicherheitsrelevanten Daten entwendet worden - das ist der gegenwärtige Kenntnisstand - und Anschlagspläne sind schon gar nicht festgestellt worden. Man kann nur sagen: Alles in allem haben die Sicherheitsbehörden gut funktioniert. Deswegen sollten wir ihnen an dieser Stelle danken.

(Beifall SPD und CDU)

Kommen wir zum nächsten Punkt, den Terminen: Der neue Chefplaner wird am 14.09. im Aufsichtsrat eine abschließende Einschätzung zum Eröffnungstermin vornehmen. Am 14.09. soll ein definitiv zu haltender Termin benannt werden. Dabei müssen wir feststellen: Der 17.03. ist bisher nicht vom Tisch. Es ist gegenwärtig lediglich nicht möglich, abschließend einzuschätzen, ob er zu halten ist.

Ich sage Ihnen auch meine persönliche Auffassung: Ich glaube nicht, dass der Termin zu halten ist, und bin mir ziemlich sicher, dass ich insoweit mit der weitaus größten Anzahl der hier im Landtag sitzenden 88 Abgeordneten übereinstimme.

Aber wissen Sie, was mich gewundert hat? Da gibt der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag ein Interview und sagt, der 17. März sei nicht zu halten. Darüber habe ich mich erst einmal geärgert und mich gefragt: Wie kann es sein, dass der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages über den Äther sagt, der 17.03. sei nicht zu halten, und wir erfahren das nicht? Darüber war ich verärgert. Ich habe mich dann ins Auto gesetzt und „InfoRadio“ eingeschaltet. Dort habe ich den Kollegen aus dem Deutschen Bundestag gehört und mir aufgeschrieben, was er gesagt hat - natürlich, nachdem ich angehalten hatte:

„Nach meiner Erkenntnis ist der Termin 17. März nicht sicher zu halten.“

Wow! Das ist mal eine Aussage. Das ist ja eine neue Erkenntnis! Die hatten wir aber schon alle, dafür brauchten wir das Interview nicht. Aber es hat natürlich sofort eine Aufregung über diese Meldung gegeben, die eigentlich überhaupt keine Meldung war. Wo bleibt denn die Vernunft in dieser ganzen Debatte, meine Damen und Herren?

(Beifall CDU und SPD)

Das Problem ist: Es geht doch gar nicht mehr um die Fertigstel

lung von Bauelementen. Es geht um Fragen der Verkabelung und des Einsatzes der Software im Kontext der Entrauchungsanlage. Und wissen Sie was? Diese Entrauchungsanlage ist ein schönes Beispiel für Versagen - auch für das Versagen des Aufsichtsrates. Auch der Aufsichtsrat hat komplett versagt, und da holen uns alte Fehler ein. Es ging doch nie um eine Funktionalität an diesem Flughafen. Es ging doch nie darum: „Baut mir einen funktionalen Flughafen!“ Nein, man hat die Architekten machen lassen und sie viel zu lange arbeiten lassen, ohne sie zu kontrollieren und zu überprüfen. Ich sage Ihnen meine Einschätzung: Am Ende ging es doch nur noch darum, möglichst viele Architekturpreise einzuheimsen. - Das ist einer der Grundfehler in diesem Konstrukt, und heute müssen wir diese Fehlentscheidungen von früher auslöffeln.

Aber auch die Unternehmen in diesem Land brauchen endlich Sicherheit hinsichtlich des Eröffnungstermins - nicht nur die Klein- und Kleinstunternehmen, die am BER tätig werden wollen, sondern auch alle anderen Unternehmen, insbesondere die Logistikbranche, die in diesem Land stark wächst. Das sind doch unsere Partner in diesem Land, die am Ende dafür sorgen, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Wir sind es den Unternehmern in diesem Land auch schuldig, Planbarkeit zu gewährleisten. Das ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gesunde wirtschaftliche Zukunft.

Herr Ministerpräsident, ich erwarte, dass im Aufsichtsrat am 14.09. klar festgelegt wird: Es gibt einen definitiv zu haltenden Termin, der nicht mehr verschoben wird. - Das ist Ihre Verantwortung, auch im Aufsichtsrat.

(Görke [DIE LINKE]: Das wissen Sie, wir nicht!)

Kommen wir zu dem Bereich der Finanzen. Sie haben heute bereits mehrfach gehört, dass wir nach gegenwärtigen Schätzungen einen zusätzlichen Bedarf von 1,17 Milliarden Euro haben. So etwas kann sich aber auch ändern.

Lassen Sie uns das doch einmal in den Kontext des Landeshaushaltes stellen. Das sind mehr als 10 % des gesamten Landeshaushalts des Landes Brandenburg - nur, damit man eine Vorstellung davon hat, über wie viel Geld wir hier eigentlich sprechen. Nun soll bis zum 14.09.2012 festgestellt werden, wie der zusätzliche Kapitalbedarf realisiert werden kann und wie das gestaltet werden muss, damit das unabdingbar notwendige Notifizierungsverfahren der Europäischen Union positiv verläuft.

Dazu haben wir grundsätzlich drei Möglichkeiten; zu der Ausgestaltung kommen wir gleich. Wir haben das Gesellschafterdarlehen, die Kapitalerhöhung - diese ist hinsichtlich des Notifizierungsverfahrens natürlich das schwierigste Verfahren - und die Bankenfinanzierung. Wir wissen aus der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion, dass Letztere nicht mehr machbar ist. Die Bankenfinanzierung scheidet also aus. Deshalb wird momentan vorrangig das Gesellschafterdarlehen geprüft. Hierbei muss jedoch sichergestellt werden, dass es auch zu marktüblichen Zinsen ausgereicht wird; denn wenn das nicht der Fall ist, dann gilt diese Finanzierung als nicht genehmigbare Beihilfe.

(Görke [DIE LINKE]: Richtig!)

- Es ist schön, Herr Kollege Görke, wenn Sie das wissen; es hilft ja nichts, ich muss es trotzdem sagen.

Und dann prüft die EK zusätzlich, ob die Tilgung und der Zinsdienst durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens sichergestellt sind. Ist das nicht der Fall, gilt die Finanzierung als nicht genehmigbare Beihilfe. Das heißt, es muss der Grundsatz gelten: Es darf der FBB GmbH kein Zinsvorteil entstehen. Eine Eigenkapitalzufuhr ist immer eine Beihilfe. Bei einem Darlehen entscheidet der Zinssatz, ob es als Beihilfe einzuordnen ist.

Aber wir haben ein Verfahren. Es gibt doch eine Vereinbarung: Der Bund kümmert sich um das Notifizierungsverfahren, und die Länder arbeiten lediglich zu. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Bund eine Pränotifizierung anstrebt. Das schafft Planungssicherheit und lässt die Risiken besser einschätzen. Zudem haben wir bereits - ich denke, es ist wichtig, das noch einmal zu erwähnen; wenn Sie es wissen, Herr Kollege Görke, brauchen Sie ja nicht zuzuhören - eine Notifizierung für den bislang veranschlagten Kapitalbedarf durchgeführt, sodass das Verfahren jetzt keine zweite Notifizierung ist, sondern lediglich eine Ergänzung dieses Verfahrens. Ich denke im Übrigen, an der Notifizierung wird es definitiv nicht scheitern. Ich will Ihnen auch sagen: Ich bin heilfroh, dass es die Europäische Union gibt. Denn ich weiß nicht, welchen ordnungspolitischen Unfug wir in diesem Land ohne das Notifizierungsverfahren noch erleben würden.

(Beifall FDP und GRÜNE/B90)

In diesem Zusammenhang will ich auch etwas zu der in den Raum gestellten Patronatserklärung sagen. Vielleicht muss ich den Begriff noch einmal erklären: Eine Patronatserklärung ist ein Sammelbegriff für in Inhalt und Umfang nicht normierte schuldrechtliche Erklärungen im Gesellschaftsrecht, wonach ein Unternehmen oder ein Patron, eine kommunale Gebietskörperschaft dafür sorgen will, dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihre Kreditverpflichtungen erfüllt.

Aber eines muss man auch wissen: Patronatserklärungen einer staatlichen Einrichtung werden in ihrer rechtlichen Tragweite bezüglich EU-Beihilferecht mit einer Ausfallbürgschaft gleichgesetzt. Deshalb entfalten sie die gleiche Wirkung hinsichtlich der grundsätzlichen Notifizierungspflicht nach dem Recht der Europäischen Union. Das heißt im Ergebnis: Eine Patronatserklärung ändert im Hinblick auf die Notifizierung überhaupt nichts. Sie macht aber das Verfahren deutlich komplexer, da es für Patronatserklärungen keinen systematischen Rahmen gibt. Es handelt sich um eine der jeweiligen Situationen angepasste Erklärung einer Holding gegenüber der Tochtergesellschaft, für die es unzählige Möglichkeiten und Verfahren gibt. Deshalb sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: Ich halte vor diesem Hintergrund von einer Patronatserklärung nicht viel. Ich glaube nicht, dass uns das weiterführt.

Wenn man jetzt aber auch noch die Forderung nach einer Patronatserklärung in den Kontext der Behauptung stellt, dass durch den zusätzlichen Kapitalbedarf das Budgetrecht des Landtages umgangen werde, dann halte ich das zumindest für abwegig, da jeder zusätzliche potenzielle Kapitalbedarf für den BER in den aktuellen Haushaltsplan für 2013/2014 eingestellt ist - es geht weiter; regen Sie sich nicht gleich auf -, und über diesen entscheiden wir erst.

Im Übrigen ist das in Berlin nicht der Fall. Das heißt, der Vorwurf wäre für Berlin gerechtfertigt; wenn wir den Haushalt be

reits beschlossen hätten, dann wäre er auch für uns gerechtfertigt. Es gibt hier also überhaupt keinen Bedarf an einer nachträglichen Patronatserklärung in der Art eines Nachtragshaushaltes, sondern lediglich die Sicherstellung, dass der Doppelhaushalt 2013/2014 die entsprechenden Beträge enthält, und das muss nach dem 14.09.2012 im Lichte der Aufsichtsratssitzung geklärt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich habe Ihren Antrag sehr intensiv gelesen, und ich verstehe auch, was Sie wollen. Das mag man bewerten, wie man will. Ob das toll ist oder nicht, dazu habe ich meine persönliche Auffassung. Aber Ihr Antrag geht schlichtweg nicht, weil wir eine Reihe von Gesetzen ändern müssten, deren Regelungszuständigkeit wir überhaupt nicht haben. Deswegen, Herr Kollege Vogel, müssen wir Ihren Antrag ablehnen.

Was aber viel schlimmer ist bei dieser ganzen Frage der Finanzierung, ist die der möglicherweise bevorstehenden Illiquidität der Flughafengesellschaft. Die Folgen der Verunsicherung, die in der Berichterstattung momentan dazu deutlich wird, kennt doch jeder Kaufmann und jeder Wirtschaftspolitiker: Eine Reihe von Unternehmen stellen vorfristig Rechnungen bzw. verlangen früher Abschläge, da sie Angst vor einem Konkurs der FBB haben. Damit kommen wir in den Bereich der self-fulfilling prophecy: wenn nämlich alle ihre Rechnungen früher stellen und ihre Abschläge früher verlangen. Dann ist eine herbeigeredete Illiquidität am Ende tatsächlich eine Illiquidität der Gesellschaft. Das müssen wir verhindern, das ist die Verantwortung, die wir für das Land haben.

(Beifall SPD und des Abgeordneten Görke [DIE LINKE])

Kommen wir zu dem - das gebe ich zu - mit Sicherheit kompliziertesten, emotionalsten und schwierigsten Thema, dem Schallschutz. Brandenburg hat sich dabei im Aufsichtsrat durchgesetzt, das muss man auch mal anerkennen.

(Beifall SPD)

Ich habe Politik nie so verstanden, dass man auf den einen einprügelt, weil man in der Opposition ist, und dem anderen Recht gibt, weil man in der Regierung ist. Es gibt genügend Punkte, in denen wir einiges an den jeweiligen Regierungskonstellationen zu kritisieren haben. Ich meine aber, man muss auch einmal anerkennen, wenn etwas durchgesetzt wurde. Ich weiß, dass das auch hier im Raum Anwesende anders sehen, aber die FBB nimmt den Klarstellungsantrag zurück, und die Landesregierung nimmt die Klage gegen das OVG-Urteil zurück. Mit dem Ausführungsschreiben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung und Infrastruktur vom 15.08.2012 ist die aktuelle Rechtslage klargestellt. Die Summenhäufigkeit des baulichen Schallschutzes beträgt weniger als 0,5. Das ist der beste Schallschutz, den wir deutschland- und europaweit an einem Flughafen haben.

Ich arbeite nicht mit persönlichen Betroffenheiten, aber ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen. Ich wohne 250 Meter Luftlinie von dem ehemaligen Flugplatz Groß Dölln entfernt. Das ist eine Rennstrecke. Noch nie hat irgendjemand die Diskussion über 55 Dezibel begonnen. Wir haben den Krach an jedem Wochenende, und ich bin nicht sicher, ob wir nicht irgendwann die Diskussion darüber bekommen, was ist, wenn entlang einer

Straße oder Eisenbahnlinie der gleiche Lärmschutz wie beim BER gefordert wird, und wer diesen bezahlen soll.

(Holzschuher [SPD]: Das fängt ja jetzt an!)

Meine Damen und Herren, politisch ist es ein Erfolg und zu begrüßen. Ich sage Ihnen aber auch - in dem vollen Bewusstsein, dass ich dafür massiv kritisiert werde -: Volkswirtschaftlich ist das eine Niederlage. Unsere Kinder werden uns eines Tages fragen, warum wir uns politische Ruhe erkauft haben und nicht in der Lage waren, im Wind zu stehen.

Die Kosten für Lärmschutz im Übrigen, die über das gegenwärtige gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, sind beihilferelevant. Insofern ist hier noch nicht sicher, ob sich dazu Brüssel nicht auch noch melden wird.

Ich komme zum letzten Punkt meiner Ausführungen, nämlich zum Aufsichtsrat. Ja, der Aufsichtsrat hat gnadenlos versagt in der gesamten Geschichte dieses Flughafens. Er hat viel zu lange auf vermeintliche Experten gesetzt. Auf diese „Experten“ hat man sich blind verlassen. Man kann aber auch mehr machen in einem Aufsichtsrat. Man kann mehr Informationen einholen. Man kann auf der Baustelle auch unangekündigt vorbeischauen. Man kann mit den Arbeitern reden. Man kann mit Experten reden. Wenn man so eine Problemlage wie am BER hat, muss man doch als Aufsichtsrat ein gewisses Bild der Skepsis entwickeln. Das ist nicht geschehen.

Ich möchte aber auch sagen: Das ging überhaupt nicht, weil ein Ministerpräsident im Aufsichtsrat so eines Unternehmens schlichtweg überfordert ist. Das funktioniert nicht, da hat er ganz andere Aufgaben. Deswegen bleibt hier die Frage im Raum stehen, wie Aufsichtsräte grundsätzlich besetzt sein sollen. Eines ist klar - und das zieht sich durch bis auf die kommunale Ebene -: nicht ausschließlich mit Politikern. In Aufsichtsräte gehören Fachleute, die etwas von ihrer Arbeit verstehen. Das kann ein Ministerpräsident nicht. Das kann im Übrigen auch ein Regierender Bürgermeister nicht, schon gar nicht in der Funktion des Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Das heißt: Die Frage nach der Besetzung des Aufsichtsrates muss unmittelbar nach der Eröffnung des Flughafens gestellt werden.

Denjenigen, die jetzt so tun - ich will das hier auch deutlich sagen -, alles sei gut, wenn der Aufsichtsrat gehe, kann ich nur sagen: Vorsicht! Was ändert sich dann? Dann ändert sich, dass ein neuer Aufsichtsrat sich einarbeiten muss. Dann dauert es gegebenenfalls noch länger bis zu einer Eröffnung. Vor allem möchte ich Ihnen sagen: Diejenigen, die uns die Suppe eingebrockt haben, sollen die Suppe gefälligst auch auslöffeln. Deshalb glaube ich, dass es ausreicht, wenn wir die Frage nach der Besetzung des Aufsichtsrates nach der Eröffnung des Flughafens stellen.

Meine Damen und Herren, wir reden hier über das größte Infrastrukturprojekt Deutschlands. Wir reden davon, dass dieser Flughafen notwendig für die Zukunft unseres Landes, für die Zukunft der Metropolregion Brandenburg-Berlin ist. Wir Liberale wollen wirtschaftliche Prosperität für diese Region. Deswegen wollen wir, dass dieses Projekt so schnell wie möglich fertiggestellt und zum Erfolg geführt wird. Da ist es - ich benutze einen Ausdruck, den ich schon öfter gehört habe und der auch hier absolut passend ist - staatspolitische Verantwortung aller im Landtag vertretenen Parteien, dazu beizutragen, dass dieser Flughafen eröffnet und zur wirtschaftlichen Prosperität

geführt wird.

(Beifall FDP, SPD und DIE LINKE)

Was helfen uns diese populistischen Debatten, die wir hier die ganze Zeit führen? Das ist doch Unsinn! Ja, wir werden nächste Woche wieder dreieinhalb Stunden über den Flughafen diskutieren. Das ist in Ordnung, eben weil es das wichtigste Infrastrukturprojekt ist. Aber bitte lassen Sie uns die Diskussion doch fach- und sachgerecht führen

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])

und nicht in einer Art und Weise, wie wir sie gegenwärtig Kollege Bischoff, ich sage das, da Sie jetzt klatschen - von beiden Seiten führen.

(Bischoff [SPD]: Richtig: von beiden Seiten!)

Ich sage Ihnen: Für heute schließt sich die Bühne, zumindest was meine Rolle angeht. Wir werden nächste Woche den nächsten Akt erleben.

Ich sage Ihnen noch eines: Neue Erkenntnisse habe ich nicht mitgenommen.

(Frau Stark [SPD]: Nein!)

Ich gehe auch nicht davon aus, dass ich nächste Woche neue Erkenntnisse gewinnen werde. - Vielen Dank.