Dieses Zitat deutet eindringlich an, worum es geht. Am Ende wird nicht interessieren, wer was wann wo falsch gemacht hat, sondern ob wir gemeinsam diese Energiewende erfolgreich umsetzen oder nicht.
Dass wir im Land diesbezüglich unsere Hausaufgaben erledigt haben, habe ich dargestellt. Aber das muss auch der Bund tun, und da fehlt ein Masterplan Energiewende.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hackenschmidt. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Tomczak, bitte.
Zumindest haben wir mit dem vorliegenden Antrag durchaus noch einmal Zündstoff - wir erleben es - für eine, wie es scheint, konträre Debatte. Gleichzeitig muss ich in den Raum stellen, dass auch diese Diskussion eventuell Maßstab dafür ist, ob es hier mit dem Antritt des neuen Ministerpräsidenten in der Zu
kunft eine bessere Zusammenarbeit zwischen Opposition und Regierung geben wird. Bisher war das nicht ganz so.
Natürlich ist es an der Stelle seitens der CDU als Opposition legitim, von der Landesregierung Konzepte und Berichte einzufordern. Der hier vorliegende Antrag ist auch deshalb sinnvoll, weil es gerade die Landesregierung ist, die bisher bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit dem Finger auf den Bund gezeigt hat - wir haben gerade wieder ein Beispiel erlebt - und ihm alleinige Schuld für die Probleme bei der Umsetzung der Energiewende zuzuschieben versucht. Dies gilt nicht nur, aber ganz besonders auch in der Energiepolitik.
An eines sei jedoch erinnert: Seit Inkrafttreten des ErneuerbareEnergien-Gesetzes im Jahr 2000 stand die SPD insgesamt neun Jahre auf der Bundesebene in Regierungsverantwortung, und ihr derzeitiger Bundesvorsitzender Sigmar Gabriel war sogar bis 2009 Bundesumweltminister. - Das einmal ganz am Rande.
Die Länder gestalten - das haben wir hier schon besprochen über eigene Energiestrategien den Transformationsprozess im Energiesektor maßgeblich mit. Jede Debatte über Strompreise muss daher immer auch die Rolle der Länder einbeziehen. Die ist - betrachten wir das Verhalten der Brandenburger Regierung im Bundesrat - ausgesprochen zwiespältig. Einerseits werden SPD und Linke nicht müde - wie eben -, der Bundesregierung Untätigkeit vorzuwerfen. Andererseits lehnen sie die Reformideen, wie jetzt den von Bundesumweltminister Peter Altmaier vorgelegten 10-Punkte-Plan zum Gelingen der Energiewende, ab - wohl wissend, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Brandenburg genau hier auf die Strompreise umgelegt wird und so die privaten und die gewerblichen Verbraucher belastet.
Die Landesregierung lässt auch nicht erkennen, wie sie den weiteren Ausbau der Erneuerbaren beispielsweise in ein ordentliches Verhältnis zum Netzausbau setzen möchte. Das ist zu wenig, wenn man in Verantwortung steht. An dieser Stelle benötigen wir in diesem Haus auch mehr Zusammenarbeit mit dem Bund und die Aufgabe der Blockadehaltung im Bundesrat zum 10-Punkte-Programm der Bundesregierung.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, 20 Millionen Euro müssen die Verbraucher allein in diesem Jahr über die Stromrechnung zur Umsetzung der Energiewende beisteuern. Die Folgen dieser massiven Umverteilung hat das „Handelsblatt“ vor kurzem mit den Worten kommentiert:
„Dieses Geld aber ordnet die Verhältnisse nicht, es stiftet Chaos, weil Leitplanken fehlen. Es werden zu viele Solaranlagen gebaut. Dagegen kommen die Windräder von der Küste kaum ins Netz. Nicht nur Kernkraftwerke werden stillgelegt, sondern auch nötige Gaskraftwerke.“
Diese Befunde beweisen eindringlich, wie überfällig eine Reform des EEG ist. Der Brandenburger Teil zum ungesteuerten Ausbau der erneuerbaren Energien ist am Ende auch das Ergebnis der fehlenden Überarbeitung des EEG auf Bundesebene, bei der sich bislang leider auch Teile von CDU/CSU quergestellt und so eine Novelle verhindert haben.
Über die Straffung der Fördersätze und die Koppelung des Ausbaus der erneuerbaren Energien an den Ausbau der Leitungsnetze könnte erheblicher Druck aus dem System und somit auch vom Endverbraucher genommen werden.
Im Sinne der Leistungsgerechtigkeit müssen - da gebe ich Ihnen völlig Recht, Frau Hackenschmidt - natürlich auch die Erzeugerkosten bundesweit umgelegt werden. Es ist ungerecht, dass die Verbraucher in Brandenburg, das einen großen Teil seines Stroms in andere Bundesländer exportiert, für die Vorreiterrolle unseres Landes auch noch bezahlen müssen,
während andere Bundesländer billigeren grünen Strom einkaufen können. Auch hier ist der Bund gefordert, gemeinsam mit den Ländern - also auch Brandenburg - die entsprechenden Rahmenbedingungen zu setzen.
Nicht zuletzt müssen wir auch den Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien überprüfen. Wind- und Sonnenstrom fluten die Netze auch zu Unzeiten, sodass Anlagenbetreiber selbst dann Geld erhalten, wenn der produzierte Strom eigentlich gar nicht verbraucht wird. Hier muss ein Deckel drauf.
Wir Liberalen in Brandenburg stehen zum Energiewandel. Statt einer ungebremsten Förderung benötigt dieser jedoch einen klaren ordnungspolitischen Rahmen. Diesen zu setzen ist Aufgabe der Bundesregierung und der Bundesländer und somit auch die Aufgabe von Brandenburg.
Deshalb stimmen wir dem CDU-Antrag zu, und wir hoffen, dass wir Sie dazu anhalten können, dies ebenfalls zu tun. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tomczak. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordnete Kretzschmar hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU, Sie probieren hier, Anfragen an die Landesregierung als Antrag zu verkaufen. Deswegen kann dieser Antrag eigentlich auch nur abgelehnt werden.
- Ja. Sie haben ja die Möglichkeit, dies als Kleine Anfrage zu formulieren, und dann kriegen Sie die Antworten
Aber ich würde gern noch kurz auf den Inhalt Ihres Antrages eingehen. Die Überschrift lautet: „Verantwortung der Landesregierung für eine Stabilisierung und Verringerung der hohen Strompreise in Brandenburg“. Damit greifen Sie natürlich ein Thema auf, das den Brandenburgerinnen und Brandenburgern unter den Nägeln brennt. Sie suggerieren nebenbei ganz platt,
Dann fragen Sie die Landesregierung - Sie fragen eben -, welche Position sie im Gespräch mit anderen Bundesländern hatte, um die Strompreise sozusagen besser zu regulieren.
Sie wissen doch selbst ganz genau, dass diese Bund-LänderAG bereits im Frühjahr gescheitert ist und von der Bundeskanzlerin höchstpersönlich beerdigt wurde. Die Landesregierung hat die Arbeit in dieser Arbeitsgruppe mit diversen Presseerklärungen, die Sie selbst vorhin lobend erwähnt haben, begleitet. Wenn Sie dies bis heute nicht zur Kenntnis genommen haben, dann tut es uns leid. Ich persönlich finde es schade, dass man sich bei dem wichtigen Thema, die Energiewende sozial zu gestalten und die Kosten des Umbaus der Energieversorgung gerecht zu verteilen, in der AG mit dem Bund nicht verständigen konnte. Das wäre dringend notwendig gewesen.
Aus unserer Sicht gehört beispielsweise der jetzige Mechanismus im EEG abgeschafft, dass die Börsenpreise durch ein vermehrtes Angebot an erneuerbarem Strom sinken, die EEGUmlage aber gleichzeitig steigt. Dann könnten die sinkenden Strompreise an der Börse tatsächlich an den Endverbraucher weitergegeben werden. Die erneuerbaren Energien sind nicht der Kostentreiber, sie werden durch diesen Mechanismus im EEG zu einem solchen gemacht.
Ein weiterer Punkt ist: Auf die energieintensiven Großbetriebe entfallen rund 80 % des Stromverbrauchs. Für diese Industriebereiche ist im EEG eine Ausnahme von der Ökosteuer vorgesehen. Unter anderem deswegen beträgt die EEG-Umlage für alle anderen Verbraucher seit diesem Jahr 5,277 Cent je Kilowattstunde. Würde man diese Ausnahmetatbestände anders regeln und die kleinen Handwerksbetriebe eben nicht gegenüber den Großkonzernen benachteiligen, könnte man die Strompreise preiswerter gestalten.
Das bringt mich zu Punkt 3 Ihres Antrags. Sie fragen, welche Maßnahmen notwendig wären, um die Bezahlbarkeit von Energie künftig zu gewährleisten. Ich kann Ihnen darauf eine persönliche Antwort geben: Die wichtigste Maßnahme, die dies gewährleisten könnte oder die wenigstens ein erster Schritt in diese Richtung wäre, bestünde darin, dass diese Bundesregierung ab dem 22. September nicht mehr weiterarbeiten kann.
Prof. Dr. Claudia Kemfert sagte in der Zeitschrift „Neue Energie“ vom Mai dieses Jahres - es ist also noch nicht so lange her -:
„Ich würde behaupten, dass diese Regierung derzeit keine effektive Wirtschaftspolitik zur Förderung der Energiewende betreibt.“