Dennoch möchte ich mich bemühen, noch ein paar ernsthafte Sätze zu diesem Thema zu sagen, denn der Antrag ist ernsthaft. Er ist auch nicht neu; die FDP-Bundestagsfraktion hat ihn vor einigen Jahren bereits erfolglos in den Bundestag eingebracht.
Ich stehe als Bildungspolitiker, das heißt als jemand, der sich um das öffentliche Bildungssystem in Brandenburg kümmert, auch deshalb hier, weil ich an dessen Innovationsfähigkeit glaube. Ich glaube daran, dass es sich verändern und verbessern lässt. Viele Lehrerinnen und Lehrer arbeiten jeden Tag daran, mehr, als sie eigentlich müssten. Ich nenne nur die Ganztagsangebote und FLEX. Da passiert eine Menge im Sinne der Profilierung. Dafür sollte man dankbar sein, und das sollte man unterstützen. Dieser Arbeit, der Verbesserung des Brandenburger Bildungssystems, möchte ich mich weiter widmen.
Danke, Herr Günther. - Das Wort hat der Abgeordnete Hoffmann. Er spricht für die CDU-Fraktion. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Kollege Günther, Sie haben ein munteres Stück vorgelegt. Es wird nicht so leicht sein, das zu überbieten. Aber versuchen wir es einfach.
Die CDU - das wissen Sie natürlich - setzt sich für ein pluralistisches Bildungssystem ein. Schulen in freier Trägerschaft sind ein belebendes Element und eine Bereicherung der Bildungslandschaft. Sie sind wesentlicher Bestanteil des vielfältigen Bildungsangebots in Brandenburg.
Dass dem im Land Brandenburg auch Rechnung getragen wurde, zeigt die Entwicklung der Grundschulen in freier Trägerschaft. Gab es 1999/2000 nur zehn davon, so waren es im Schuljahr 2007/2008 immerhin schon 49. Das ist ein satter Aufwuchs. Grundschulen sind damit der häufigste Schultyp unter den Schulen in freier Trägerschaft. Diese Entwicklung ist maßgeblich durch die Regierungsbeteiligung der CDU in den vergangenen Jahren erreicht worden. Das zeigt, dass selbst die besonderen Maßgaben des Artikels 7 Abs. 5 des Grundgesetzes die Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft im Land Brandenburg nicht aufgehalten haben.
Artikel 7 Abs. 5 des Grundgesetzes besagt sinngemäß: Private Volksschulen sind nur dann zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder wenn auf Antrag eines Erziehungsberechtigten eine Gemeinschaftsschule als Bekenntnisschule bzw. als Weltanschauungsschule eingerichtet werden kann und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
Diese zusätzlichen Kriterien für die Errichtung von Grundschulen in freier Trägerschaft behinderten die Gründung solcher Schulen in Brandenbug in der Praxis bislang nicht grundsätzlich. Das begrüßen wir als CDU ausdrücklich. Wir sind anders, als wir es heute von Vertretern der SPD und der Linken gehört haben - nicht der Meinung, dass Wettbewerb im Bildungsbereich schädlich sein müsse. Im Gegenteil, wir sind der Überzeugung, dass Wettbewerb zu einer Verbesserung der Leistung führen kann.
Kollege Günther, wenn Sie von einem „ruinösen Wettbewerb um Schüler“ sprechen, dann haben Sie das Anliegen missverstanden. Es geht nicht um einen ruinösen Wettbewerb um Schüler, sondern um einen sinnvollen Wettbewerb um die beste Bildung, um die Erhöhung der Qualität der Bildung.
Damit sind wir bei dem wirklichen Problem, der Qualität der Bildung in Brandenburg, angelangt. Stellen Sie sich doch einmal die Frage, warum sich so viele Eltern entscheiden, zusätzlich eigenes Geld auszugeben, um ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anzumelden.
- Dass Sie öfter vor Ort sind, glaube ich nicht, ich wohne ja auch irgendwo, und dort spreche ich auch mit Schulleitern. Übertreiben Sie also nicht!
- Die sagen, das sei Prestige? Was Sie jetzt erzählen, ist doch wirklich hanebüchen. Fragen Sie doch die Eltern! Sie trauen den freien Schulen mehr zu. Wenn man sich im Land umschaut, so
kann man das zum Teil verstehen; denn Sie haben ja immer noch kein Rezept gegen den viel zu häufigen Unterrichtsausfall gefunden. Anstatt mit stolz geschwellter Brust herumzulaufen, Herr Minister, und das sogenannte Schüler-BAföG als Wundermittel zu präsentieren, sollten Sie sich lieber darum kümmern, dass die Schüler in Brandenburg endlich den Unterricht bekommen, den sie verdient haben und auf den sie auch einen Anspruch haben. Darum sollten Sie sich kümmern.
Bildungsgerechtigkeit kann doch nicht bedeuten, dass man überall in Brandenburg gleichmäßig viel zu viel Unterricht ausfallen lässt. Es muss darum gehen, dass man gleichmäßig überall in Brandenburg guten Unterricht stattfinden lässt. Das ist Ihre Aufgabe, um die Sie sich kümmern müssen. Die Lehrer an den freien Schulen sind oftmals auch motivierter. Warum? Weil der Schulleiter dort einen wirklichen Einfluss auf die Auswahl des Personals hat.
- Ja, ich komme gern einmal vorbei. Wenn Sie sagen „zum Thema“, dann antworte ich Ihnen: Das ist genau das Thema. Das Thema ist, dass wir in diesem Haus gemeinsam Verantwortung dafür tragen, dass staatliche Schulen im Wettbewerb mit den freien Schulen bestehen können, dass es eben nicht vom Einkommen der Eltern abhängt, ob ein Kind in eine gute Schule oder in eine schlechte Schule geht. Das ist unsere Aufgabe. Daher appelliere ich auch an die Regierungsfraktionen, diese Herausforderungen ernst zu nehmen und ihnen auch mit dem notwendigen Ernst entgegenzutreten.
Ein andauerndes Zahlenpoker, wie wir es in den letzten Wochen vom Finanzminister und vom Bildungsminister erlebt haben, die sich über die Presse immer neue Spekulationen um die Ohren hauen und sich wechselseitig über- oder unterbieten, ist nicht zielführend und führt zu Verunsicherungen bei den staatlichen Schulen sowie bei den Eltern, die ihre Kinder dort anmelden wollen.
Ich sage es ganz klar: Zu versuchen, die eigenen Schwächen zu verdecken bzw. sich dadurch aufzuwerten, dass man anderen das Leben schwermacht, kann nicht der Weg sein. Deshalb unterstützen wir als CDU auch ganz deutlich die Sicherung und Ausgestaltung eines vielfältigen Bildungssystems in Brandenburg. Wir sehen auch die Schulen, insbesondere die Grundschulen in freier Trägerschaft, als wichtigen Bestandteil der brandenburgischen Bildungslandschaft.
Ich muss an dieser Stelle aber auch sagen, dass wir als CDU aus diesem Umstand nicht unbedingt eine notwendige Änderung des Grundgesetzes ableiten.
Nehmen Sie es mir nicht übel, dafür wird meine Rede beim nächsten Mal deutlich kürzer. Ich komme zum Schluss:
Meine Damen und Herren, eines muss man noch sagen: Wenn der FDP Erkenntnisse vorliegen, dass die brandenburgische Landesgesetzgebung systematisch und über das Maß der Intention des Grundgesetzes hinaus die freien Schulen ungleich behandelt im Vergleich zu den staatlichen Schulen,
dann können Sie sich darauf verlassen, dass die CDU-Fraktion eine Überprüfung der bestehenden Regelungen unterstützen wird. Darüber wollen wir im Ausschuss diskutieren. Deshalb stimmen wir der beantragten Überweisung zu.
Jetzt schaue ich noch einmal zu Ihnen, Herr Schulze, und nicht nach Sachsen, bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte auch um Ihre Zustimmung.
Ich weiß nicht, ob ich der Heiterkeit noch eins draufsetzen kann. Hier hinten sitzen Schülerinnen und Schüler einer staatlichen Schule. Ich möchte in allem Ernst sagen: Gute Schule gleich freie Schule und schlechte Schule gleich staatliche Schule - das ist einfach falsch.