nachvollziehbaren Argumenten zur Befristung der staatlichen Anerkennung aufgefordert - das hätten Sie gern unbefristet. Mehr muss ich dazu wahrscheinlich nicht sagen. Es hilft also nichts, diejenigen Dinge nicht zu machen, die für die Zukunft wichtig sind.
Eines ist mir noch aufgefallen: Sie erfinden zum Teil auch noch das Rad neu, nämlich mit der Begabtenförderung, und sagen dazu, dass es gerade Ihr Ziel sei, besonders befähigte Schülerinnen und Schüler auf ein Studium vorzubereiten. Doch bereits heute gibt das Land dafür 84 000 Euro mehr aus, als Sie es für die Zukunft gern haben wollen.
So weit in aller Kürze. - Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich weiß jetzt nicht genau, wie ich Sie fragen soll, damit Sie mir positiv antworten. Sie haben sicher nicht das Bedürfnis, die Überziehung der Ministerin durch weitere Reden zu vergrößern?
Wir kommen damit zu den Abstimmungen. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Hoffmann in der Drucksache 5/8412 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist dieser Änderungsantrag damit mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag in der Drucksache 5/8418 Neufassung der §§ 3, 4, 5, 6, 7 und 8 - der CDU-Fraktion. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? – Ohne Enthaltungen ist dieser Änderungsantrag somit mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen damit zum Änderungsantrag in der Drucksache 5/8422 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist dieser Änderungsantrag somit ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.
Damit kommen wir zur Beschlussempfehlung des Fachausschusses in der Drucksache 5/8393. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich nun um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist die Beschussempfehlung damit mehrheitlich angenommen.
Als Letztes folgt der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 5/8416. Wer diesem seine Zustimmung ge
ben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde dieser Entschließungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der Drucksache 5/8123 wurde vom Landtag in seiner 83. Sitzung am 20.11.2013 an den Ausschuss für Wirtschaft überwiesen, und dieser hat sich damit ausgiebig befasst.
Ich bin froh, dass wir mit der heutigen Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs dazu kommen, den Vergabemindestlohn in Brandenburg auf 8,50 Euro anzuheben. Manche werden dies nun als wirtschaftsschädlich beklagen, andere dagegen als zu niedrig und wieder andere wünschen sich vermutlich noch weitgehendere Detailregelungen. Ich aber sage: Das ist ein guter Weg, den wir hier beschritten haben und beschreiten.
Dazu möchte ich kurz in Erinnerung rufen, wie es zu diesem Gesetz und der jetzigen Anpassung gekommen ist: Es war meine Fraktion, unsere Fraktion - darauf bin ich stolz -, die dazu noch in der letzten Legislaturperiode einen Vorstoß gemacht hat. Dann haben wir zügig zu Beginn dieser Legislaturperiode einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich in der Praxis bewährt hat.
Heute vollziehen wir die Empfehlung der von uns eingesetzten Sachverständigenkommission zur Anpassung des Mindestlohnes nach. Ich weiß, dass dies alles etwas schneller hätte gehen können, aber auch hier geht - wie überall - Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Ich möchte den beiden beteiligten Ministerien und Herrn Minister Baaske insbesondere danken, dass sie, ausgehend von den praktischen Erfahrungen mit unserem Vergabegesetz, auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene erreicht haben, dass es zukünftig einen bundeseinheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn geben wird.
Ich prophezeie Ihnen: Das wird ein großer Erfolg. Ich wiederhole es: Ohne das Vergabegesetz - ohne unser Vergabegesetz wäre es nicht möglich gewesen. Wir haben hier die Messlatte für den Bund sehr hoch gelegt.
Zum Schluss bleibt mir nur noch die Hoffnung, dass es nicht mehr allzu viele Anpassungen des Vergabemindestlohnes bei uns geben wird. Ich glaube, dass das Bundes-Mindestlohngesetz dies überflüssig machen wird und wir dann nur noch über die anderen Kriterien in unserem Vergabegesetz debattieren werden. Da gibt es dann noch reichlich Gesprächsstoff. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wegen der daraus resultierenden Mehrkosten für die kommunalen Haushalte lehnen wir die vorgeschlagene Änderung ab. Das Verfahren zur Anpassung des Entgeltsatzes ist nicht eingehalten worden. Ein transparentes Gebaren der Vergabekommission hat nicht stattgefunden. Schließlich ist bislang auch nicht belegt, dass die Ziele des Gesetzes bei den Beschäftigten tatsächlich angekommen sind. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Vollzug des Brandenburgischen Vergabegesetzes ist eine unverzügliche, ersatzlose Aufhebung des Gesetzes alternativlos.
Das, meine Damen und Herren, sind Zitate und Stellungnahmen vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg, also von denen, die mit dem Vergabegesetz umgehen und es dementsprechend in ihrer Verwaltung anwenden müssen. Ähnliche Zitate hätte ich Ihnen auch aus der Stellungnahme des Landkreistages hier vortragen können.
Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, Sie wollen auf keine Argumente hören. Die letzte Sitzung des Wirtschaftsausschusses hat das belegt.
Ich habe mich gefragt, meine Damen und Herren, warum Sie es so vehement abgelehnt haben, dass der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag im Wirtschaftsausschuss vortragen dürfen, das heißt, persönlich anwesend sind. Dies haben Sie mit Ihrer Mehrheit verhindert, sodass die Verbände angehalten waren, schriftlich zu argumentieren. Die Erklärung ist klar; ich habe sie Ihnen gerade vorgetragen.
Sie, meine Damen und Herren, haben zwar eine Evaluierung in Gang gesetzt und in Auftrag gegeben, das Ergebnis jedoch haben Sie nicht abgewartet. Auch bei der Evaluierung, die Sie in Auftrag gegeben haben, haben Sie leider die wichtigste Frage vergessen, nämlich ob das bisher angewandte Instrumentarium überhaupt dazu geführt hat, dass in der Praxis Beschäftigte wirklich höhere Löhne erhalten haben.
Diese Frage stellen Sie nicht - einmal unabhängig davon, dass man eigentlich eine Evaluierung abwarten sollte, bevor man in ein Gesetz eingreift und eine Vergütung, wie von Ihnen jetzt veranlasst, von 8 Euro auf 8,50 Euro erhöht.
Ich glaube, meine Damen und Herren - und damit bin ich eigentlich auch schon am Ende meiner Ausführungen; wir haben uns hier schon so oft ausgetauscht, dass die Meinungen eigentlich klar sind -, wenn in der Politik der Glaube und ein gutes, wohliges Bauchgefühl eine substantiierte und nachvollziehbare Tatsachenermittlung ersetzen, dann geht es entweder um Ideologie oder aber um nichts anderes als um Arroganz der Macht. Das scheint es mir hier zu sein; anders kann ich es auch nicht beschreiben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir kommen heute in 2. und letzter Lesung zur Abstimmung über die Erhöhung des Mindestarbeitsentgeltes entsprechend den Empfehlungen der Kommission von 8 Euro auf 8,50 Euro pro Arbeitsstunde. Wir werden somit über die Anhebung des Bruttoarbeitslohnes eines betroffenen, wohlgemerkt, Vollzeitarbeitnehmers von 1 387 auf 1 473 Euro zu befinden haben. Diese entspricht einer Steigerung um gut 6 %, und es ist höchste Zeit. Festhalten möchte ich an dieser Stelle die aktuelle Mitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 15. Januar dieses Jahres, wonach der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Beschäftigten - einschließlich Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte - im III. Quartal in Brandenburg 2 436 Euro betrug. Wir sind weit davon entfernt, mit der jetzigen Entscheidung besonders üppig zu erhöhen. Auch wenn die CDU hier erneut eine vorgelagerte Evaluierung fordert, sollten wir hier und heute diese Änderung beschließen aus folgenden Gründen:
Erstens: Derzeit gibt es in 13 von 16 Bundesländern Tariftreuegesetze mit entsprechenden Regelungen zur öffentlichen Vergabe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Gesetze alle ihre Wirkung verfehlen.
Zweitens: Die Evaluierung findet derzeit statt. Dies sollte uns jedoch nicht hindern, diese Anpassung jetzt vorzunehmen.