Sie wissen nicht, genauso wenig wie wir, welche Bewertung uns die Bürger am Ende geben werden. Aber eines steht fest: Es ist nicht Ihr Platz und es ist nicht Ihre Gelegenheit, Dinge zu bewerten. Es steht Ihnen nicht zu, hier sozusagen auf Parteitagsniveau Diskussionen zu führen. Das ist nicht Ihre Gelegenheit. - Danke schön.
Darauf gebe ich Ihnen gerne eine Antwort. Wer so austeilt wie Sie, darf nicht so ein Glaskinn haben.
Ja, na dann mal sehen. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Kunst ist das so eine Sache: Wo fängt sie an, wo ist es Architektur, wo beginnt Kitsch, wo ist es bloße Illustration bedeutender Orte zum Gefallen der Mächtigen oder der Mehrheit?
Ein Wappen, einmal beschlossen, ist verbindlich; das ist klar. Auch in den anderen Ländern im Osten hängt nicht unbedingt das definierte Wappen, will ich bloß einmal anmerken. Ein Kunstwerk, einmal fertiggestellt und an den Ort der Bestimmung gebracht, sollte man aber nicht abhängen.
Kunst hat auch mit Geschmack zu tun. Aber den sollte man bilden dürfen. Denn Umgang mit Kunst gelingt besser, wenn ästhetisches und ikonografisches Grundwissen angeeignet wurden.
Kunst ist selten unpolitisch, jedoch als wahre Kunst weitgehend frei von politischen oder politisch-geschmäcklerischen Vorgaben. Das gilt nicht nur für Demokratien, hier aber in besonderer Weise.
Und frei soll Kunst obendrein auch noch sein - Artikel 5 des Grundgesetzes, Artikel 34 der brandenburgischen Verfassung.
Dennoch: Für die Geschichte des Landes Brandenburg ist es unerheblich, ob hier im Plenarsaal ein heraldisches Wappen mit dem roten Adler hängt oder ein weißer Adler als Bestandteil einer insgesamt runden Architektur als Kunstwerk, die das Innen und Außen dieses Hauses und seine aktuelle politische Funktion meiner Meinung nach gut gelöst hat.
Für die Kunstgeschichte könnte die Adlerfrage aber bedeutsam sein. Vor allem aber nicht unerheblich für den Ruf des Landes und dieses Parlamentes ist es, wie mit einem Resultat künstlerischer Arbeit nachträglich umgegangen wird.
Über den Auftrag wurde eindeutig gesprochen. Der Auftrag war, im freien Wirken einen Plenarsaal zu gestalten. Es hätte auch den Auftrag geben können: Das definierte Wappen soll an die Wand. - Dann wäre das in Ordnung gewesen. Das ist nicht passiert. Jetzt geht es darum: Wie gehen wir mit dem Resultat, das demokratisch beauftragte Gremien haben wollten, um? Hier könnte es sein, dass eine Peinlichkeit beginnt.
Demokratie muss auf eigener Symbolik bestehen, ohne in Bilderstürmerei zu verfallen. Dieser Gedanke von Peter Kulka ist mit diesem Haus meiner Meinung nach konsequent weitergeführt worden. Frau von Halem hat dazu Wichtiges gesagt.
Der Antrag der 22 Abgeordneten ist von der Sache her in Ordnung, kommt aber zu spät, er hätte vorher kommen müssen.
Der Antrag der 46 Abgeordneten kommt als Kompromiss daher. Und dazu sage ich: In Kunstdingen ist die Kategorie Kompromiss nicht üblich, weil damit Kreativität ausgebremst wird.
Etwas Gutes hat die Abstimmung trotzdem. Da ich annehme, dass der nach Vorstellungen einer Mehrheit der Abgeordneten gestaltete rote Adler gewinnt, der weiße weg muss, Politik also beschlossen hat, wie die ästhetische Gestaltung des Plenarsaales auszusehen habe, blamiert sich der Landtag bloß. Das Gute an dieser Geschmacksdemonstration von dann doch relativ wenigen Leuten ist, dass damit das Thema aus dem Kampf um Mehrheiten zur Landtagswahl heraus ist.
Das meine ich gar nicht zynisch. Mit einer solchen Debatte kann sich dann das Land nicht mehr blamieren. Und das ist in Ordnung so.
Trotzdem: Schmeißt den weißen Adler nach dieser Provinzposse um Gottes willen nicht weg! Gebt ihn an irgendein Theater oder Museum! Bei der zu erwartenden Wertsteigerung kommt dieses Theater oder dieses Museum über jede finanzielle Krise.
Die Landesregierung hat Redeverzicht angekündigt. - Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen Volksvertreter, kommen wir zur Abstimmung. Es steht als Erstes der Antrag der CDU-Fraktion, Drucksache 5/9005, zur Abstimmung. Über diesen Antrag, der von 22 Abgeordneten eingebracht wurde, ist namentliche Abstimmung beantragt worden.
Ich gebe Ihnen das überraschende Ergebnis bekannt: Mit Ja haben 22 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 52 gestimmt, Enthaltungen gab es drei.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung, nämlich über den Antrag der 46 Abgeordneten, Drucksache 5/9021. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
Nein, es war eine eindeutige Mehrheit, sodass wir nicht auszählen müssen, wie sich bereits am vorhergehenden Abstimmungsergebnis ablesen lässt.
Es ist nicht immer von Nachteil, etwas vorzubereiten. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich erkläre mein Abstimmungsverhalten wie folgt: