Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

Wie richtig es war, dieses wichtige Thema ins parlamentarische Licht zu holen, beweisen nach unserer Auffassung auch die Antworten der Landesregierung. In unserer Anfrage haben wir neben allgemeinen Fragen die Situation der öffentlich-rechtlichen Stiftungen sowie natürlich auch die Fragen rund um die Stiftungsaufsicht abgeprüft.

Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage, die sich nicht zuletzt auch aus der Zinspolitik ergibt, wollten wir wissen, welche Maßnahmen zum Erhalt des Stiftungskapitals existieren und wie die Landesregierung die derzeitige Zinssituation mit Blick auf die Pflicht zur Erhaltung des Stiftungskapitals bewertet, ein Merkmal, das für alle Stiftungen gleichermaßen gilt.

Abschließend haben wir abgeprüft, wie stark die Stiftungsaufsicht als Netzwerkpartner der verschiedenen Stiftungen fungiert, also letzten Endes, inwieweit Stiftungskooperationen in der Vernetzung laufen.

Die gewonnenen Erkenntnisse haben wir in vielen Punkten zusammengefasst.

Lassen Sie mich auf einige Antworten der Landesregierung eingehen. Ich möchte mit der Frage 41 beginnen. Die Landesregierung, so wird dort dargelegt, plant keine Evaluierung des aktuellen Stiftungsgesetzes, und zwar mit der Begründung, dass sie hierfür keinen Bedarf sieht. Diese Argumentation ist aus unserer Sicht insofern interessant, als die Umfrage zur Qualität der Stiftungsaufsichten, die im Jahr 2012 vom Bundesverband Deutscher Stiftungen durchgeführt wurde, ge

zeigt hat, dass die Stiftungsaufsicht im Land Brandenburg leider nur mittelmäßig bewertet wird.

Bei diesem Ergebnis ist es zunächst einmal egal, ob es sich um 70, 50 oder 150 Stiftungen handelt, die sich im Land Brandenburg daran beteiligt haben.

Die Leistung der Stiftungsaufsicht wird, wie gesagt, nur durchschnittlich bewertet. Das ist die Situation, der sich nach unserer Auffassung auch die Landesregierung stellen muss. Entsprechend fordern wir, das aktuelle Stiftungsgesetz zu überprüfen. Bei Bedarf sind Änderungen vorzunehmen, wie das auch bei einer Reihe anderer Gesetze geschieht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vom Bundesverband Deutscher Stiftungen angelegten Kriterien haben wir auch in den Fragen 49 und 63 abgefragt. Die Ergebnisse: keine Aussagen über die Häufigkeit der Kontakte mit den Stiftungen, keine Abfrage der Wünsche und Erwartungen der Stiftungen an verschiedene Treffen, keine gezielte Kontaktaufnahme im Rahmen des Stiftungstages, keine gezielten Werbemaßnahmen, um Stiftungsgründungen im Land Brandenburg zu fördern und gegebenenfalls zu erleichtern. All das sind wichtige Fragen, wenn man Stiftungen fest im Blick hat. Was das angeht, muss man in Bezug auf unsere Landesregierung feststellen: Leider Fehlanzeige! Das erklärt, warum Brandenburg das Land mit der geringsten Stiftungsdichte ist und im Ranking der Bundesländer leider Gottes nur mittelmäßig abschneidet.

Entsprechend lautet unsere Forderung, dass die Stiftungsaufsicht einmal jährlich zu einem Treffen mit den im Land Brandenburg ansässigen Stiftungen laden sollte, damit über aktuelle Entwicklungen gesprochen, Probleme identifiziert und Lösungsansätze für die Stiftungen entwickelt werden können. Anders formuliert: Wir möchten, dass der Dienstleistungsgedanke in der Stiftungsaufsicht Einzug hält und sich das Land stärker als Netzwerkpartner der verschiedenen Stiftungen begreift.

Nicht zuletzt möchten wir den Blick auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 70 lenken. Wir haben angeregt, dass die Mitarbeiter der Stiftungsaufsicht bei Bedarf an Schulungen zum aktuellen Finanzmarktgeschehen teilnehmen, um aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Erhalt des Stiftungskapitals - momentan eines der drängenden Probleme besser bewerten und im Verwaltungshandeln besser berücksichtigen zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stiftungen sind eine Bereicherung für das soziale, kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Leben im Land Brandenburg. Die bei uns tätigen Stiftungen sind kein Selbstzweck, sondern übernehmen immer häufiger gesellschaftlich wichtige Aufgaben. Sie schließen Löcher dort, wo die Zivilgesellschaft, aber auch Politik und Verwaltung nicht mehr steuern können, und sind somit ein wichtiger Anker für den Zusammenhalt der Bürgergesellschaft. Entsprechend erwarten wir, dass die Stiftungsaufsicht sie in ihren Aktivitäten unterstützt, etwa dadurch, dass sie im Bedarfsfall ohne Umschweife und auch kurzfristig als Gesprächspartner zur Verfügung steht, aber auch dadurch, dass das Innenministerium als Stiftungsaufsicht sich regelmäßig über die Wünsche und Bedürfnisse der Stiftungen informiert und vor allen Dingen intensiven Kontakt sucht.

Das wäre das Mindeste, was getan werden müsste, um die Arbeit der Stiftungsaufsicht weiter zu verbessern und Brandenburg zu einem echten Stiftungsland zu machen. Um diese Verbesserungen anzustoßen, bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Der Abgeordnete Bischoff spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Gregor Beyer, Stiftungen im Land Brandenburg - so lautet die Große Anfrage der FDP-Fraktion. Ich will mich dazu heute im Plenum nur ganz kurz äußern; denn Anfrage und Antwort liegen allen Abgeordneten vor.

Brandenburg ist kein gewachsenes Land, was Stiftungen angeht. Brandenburg hat die Biografie, die es hat. Ich will meine kurze Redezeit dafür nutzen, allen zu danken, die, sofern sie dazu in der Lage waren, die Bereitschaft gezeigt haben, in Stiftungen Kapital - oft privates Kapital - hineinzustecken, das der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben auf zum Teil durchaus problematischen Feldern zugute kommt. Ich danke auch all jenen, die in Stiftungen - nicht selten ehrenamtlich - arbeiten und diese verwalten.

Brandenburg ist auf einem guten Weg. Wir haben 21 Stiftungen, die immerhin über 1 Million Euro Stiftungskapital aufweisen. Der Grundstock ist gelegt. Die Arbeit geht weiter. Das Land Brandenburg wird das Ansinnen, Stiftungen zu gründen, auch zukünftig unterstützen.

Noch einmal Glückwunsch an alle, die sich in Stiftungen engagieren. Ich denke, wir alle danken ihnen gemeinsam. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Burkardt spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Juristen leben von dem Anspruch allumfassender Kompetenz. Entsprechend sind Ausbildung und Examina ausgerichtet. Was wir in unserer Ausbildung nicht lernen - wegen der Bedeutung -, sind das Stiftungsrecht und das Genossenschaftsrecht; mit Letzterem musste ich mich 20 Jahre lang hauptberuflich beschäftigen.

Das Prägende einer Stiftung leitet sich nicht aus dem Stiftungsrecht ab. Prägend sind der Zweck und der Einsatz derer, die sich für die Stiftung einsetzen. Sie wenden Mittel und Zeit auf, um einen bestimmten Zweck in der Gesellschaft zu fördern. Immer dort, wo der Staat sich weniger engagiert, als er könnte - oder müsste -, ist Freiraum für Stiftungen. Der internationale Vergleich zeigt: Es gibt zwischen den entwickelten Ländern riesige Unterschiede. Die Bedeutung der Anfrage liegt darin,

dass sie Gelegenheit gibt, wieder einmal darüber zu sprechen und dies herauszustellen.

Die Bedeutung der Anfrage liegt nicht darin, dass uns die gewonnenen Erkenntnisse zu neuem Tätigwerden auffordern würden. Brandenburg liegt - das ist zumindest das Ergebnis der Anfrage; es ist aber auch aus anderen Zahlen zu ersehen - im Mittelfeld der neuen Länder. Kollege Bischoff hat darauf aufmerksam gemacht, dass es historische Gründe gibt, warum wir mit den Westländern noch nicht mithalten können.

In der Vergangenheit sind durch mehrere Gesetzesänderungen die bundesgesetzlichen wie auch die landesgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Stiftungen deutlich verbessert worden. Im Jahr 2002 ist das Stiftungsreformgesetz in Kraft getreten, mit dem das Gründungsverfahren bundeseinheitlich geregelt und vereinfacht worden ist. Brandenburg hat sein Stiftungsgesetz entsprechend angepasst und auf die Bestimmungen verzichtet, die bundesweit geregelt sind. Es hat auch auf Bestimmungen zur Vermögensbindung und Ertragsverwendung verzichtet; zu letzterem Thema komme ich gleich noch einmal.

Brandenburg hat für diese Gesetzesänderung im Jahr 2004 ausdrücklich ein Lob vom Stifterverband erhalten.

Schließlich ist im Zuge der im Jahr 2007 beschlossenen Änderungen des Einkommensteuerrechts der maximal mögliche Sonderausgabenabzug, der innerhalb von zehn Jahren geltend gemacht werden kann, von 307 000 Euro auf 1 Million Euro angehoben worden.

Wir stellen ferner fest: In Brandenburg gab es Jahr für Jahr einen signifikanten Anstieg der Zahl der Stiftungsgründungen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es einen Wechsel im Innenministerium gab. Es kam zur - so nenne ich es - „WoidkeDelle“, das heißt, die Entwicklung ging wieder nach unten. Mittlerweile bemerken wir eine gewisse Stabilisierung; vielleicht wird es bald wieder besser.

Nun komme ich zu Ihrem Entschließungsantrag, Herr Beyer. Auf die Idee, Stiftungen dadurch zu fördern, dass man die Stiftungsaufsicht ausbaut, muss man erst einmal kommen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Scharfenberg [DIE LINKE])

Eine Evaluierung dort durchzuführen, wo man keine Probleme erkennt - das ist Beschäftigungstherapie.

(Beifall des Abgeordneten Jürgens [DIE LINKE])

Mindestens einmal jährlich ein Treffen der Stiftungsaufsicht mit den Stiftungen zu arrangieren - darum muss sich der Landtag Brandenburg ganz gewiss intensiv kümmern.

Dass die Stiftungsaufsicht nicht nur ihrem Minister und gegebenenfalls dem gesamten Kabinett, sondern auch dem Stiftungstag Bericht erstatten soll, ist sicherlich eine wertvolle Anregung, die aber eine Große Anfrage mit 9 Seiten Fragen, 25 Seiten Antworten und 33 Seiten Anlagen nicht erforderlich gemacht hätte.

(Beifall des Abgeordneten Jürgens [DIE LINKE])

Dann kommt es: Die Mitarbeiter der Stiftungsaufsicht sollen zu „Schulungen zu aktuellen Finanzmarktfragen“ verpflichtet werden. Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass der Innenminister und die gesamte Landesregierung ein solches Amtsverständnis haben, dass sie die notwendige Fortbildung ihrer Mitarbeiter gewährleisten. Die Stiftungsaufsicht prüft ohnehin nicht mehr den Umgang mit dem Stiftungsvermögen, in Sonderheit nicht die Ertragsverwendung. Dann sollen die Mitarbeiter noch Finanzmarktfragen studieren? Ich stelle mir das gerade vor: In einem Wochenendseminar wird erläutert, was Caps und Derivate sind und Ähnliches mehr. - Mir fehlt der Glaube daran, dass das ein Thema sein soll, mit dem wir uns in dieser Tiefe befassen müssen.

Gerade vor dem Hintergrund, dass wir am Ende der Legislaturperiode - von einem weiteren Ende will ich jetzt gar nicht reden - stehen, muss ich Ihnen noch Folgendes sagen: Es war einmal der liberale Markenkern, die Freiheit des Bürgers gerade auch gegenüber dem Staat zu sichern. Sie haben hier nachdrücklich den Nachweis dafür erbracht, dass Sie diesen Markenkern verloren haben. - Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Der Abgeordnete Scharfenberg setzt für die Linksfraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage es vorab: Inhaltlich kann ich nahtlos an das anschließen, was Herr Burkardt soeben gesagt hat; das passiert nicht alle Tage.

Zunächst einmal geht mein Dank an die FDP-Fraktion. Sie haben mit Ihrer Großen Anfrage den Ausgangspunkt dafür gesetzt, dass uns die Landesregierung eine interessante Faktensammlung zum Thema Stiftungen im Land Brandenburg vorlegen konnte. Manches hätten Sie allerdings ohne großen Aufwand selbst ermitteln können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir fiel beim Lesen der Großen Anfrage der FDP-Fraktion auf, dass intensiv und ausschweifend nach der staatlichen Einflussmaßnahme auf die Stiftungen gefragt wird, fast im Sinne einer Forderung; Sie haben das noch einmal vorexerziert, Herr Beyer. So bezieht sich der größte Fragenkomplex auf die Arbeit der Stiftungsaufsicht. Ich finde das angesichts des immer wieder zur Schau gestellten Selbstverständnisses der FDP als der Partei der Freiheit erstaunlich.

Es ist gut, dass der Innenminister in dieser Frage gegenhält und klar zum Ausdruck bringt, dass er nach dem Stiftungsrecht handelt, wenn er nicht in die Stiftungen hineinregieren will. Das wird zum Beispiel im Zusammenhang mit den Fragen 76 bis 82 deutlich, auf die der Innenminister mit der klaren Ansage reagiert, dass die Stiftungen nicht im Einzelnen darlegen müssen, wie und mit wem sie kooperieren.

Konkret heißt es in der Antwort:

„Eine so weitgehende Rechenschaftspflicht wäre nach Auffassung der Landesregierung mit Blick darauf, dass

die Stiftungen Organisationen der Zivilgesellschaft sind, nicht vereinbar.“

(Beifall des Abgeordneten Jürgens [DIE LINKE])

Das unterstützen wir ausdrücklich, denn das hohe Maß an Unabhängigkeit im Stiftungsrecht ist doch gerade das Lebenselixier für Stiftungen.

Mit der am Dienstag vorgelegten Entschließung verstärkt die FDP aber noch den Eindruck, dass es sich hierbei gar nicht um eine Große Anfrage zu den Stiftungen in der ganzen Breite ihres Wirkens handelt, sondern dass es Ihnen anscheinend doch nur um eine Ausweitung der Stiftungsaufsicht geht. Man könnte annehmen, dass Sie die Stiftungen zu nachgeordneten Einrichtungen des Landes machen wollen.

Mehrfach wird nach dem Stiftungskapital als der entscheidenden Größe gefragt. Hier liegt die Verantwortung bei den Stiftern bzw. den Stiftungsgremien, die - wie kann es anders sein den gegenwärtigen finanziellen Rahmenbedingungen unterliegen. Wir haben eine Reihe von Landesstiftungen, die nach unserer Einschätzung gute Arbeit leisten, zum Beispiel die Stiftung Gedenkstätten und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Auch dafür ist die Rechtsform der Stiftung offensichtlich von Vorteil. Aber die Arbeit selbst muss natürlich finanziert werden - vom Land Brandenburg bzw. von den anderen Trägern der jeweiligen Stiftungen. Eine Stiftung ist eben - entgegen manch anderer Erwartung - keine wundersame Geldvermehrungsmaschine.