Noch eins zum Schluss zur Kündigung des Landesplanungsstaatsvertrages: Es ist in der Expertenanhörung sehr deutlich geworden, dass die vorgeschlagenen Änderungen in den Plandokumenten rechtswidrig wären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Land einen Staatsvertrag kündigt, weil Berlin nicht an einem rechtswidrigen Handeln mitwirkt.
Ich verstehe die Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrer Unterschrift zu dieser Volksinitiative beigetragen haben. Sie bewegt durchaus der Blick nach vorn, ob es am Flughafen, wenn Berlin wächst, zu einer Erweiterung durch eine dritte Start- und Landebahn kommt. Übrigens werden auch in der Umlandregion die Grundstücke neuerdings ungebremst bebaut, es gibt keinen Abbruch bei Investitionen, es ist eine boomende Region.
Ich bin davon überzeugt, dass eine Erweiterung auch aufgrund technischer Möglichkeiten nicht notwendig ist und auch den Bewohnerinnen und Bewohnern mit Sicherheit nicht zuzumuten wäre.
Aber dies jetzt über einen Beschluss oder ein Gesetz für immer und ewig auszuklammern, die Regierung sozusagen noch vor Antrag des Gesellschafters zu einem bestimmten Handeln zu zwingen, dies ist in der Tat rechtlich nicht umsetzbar. Wir haben dort ein Planungsverfahren, ein Abwägungsverfahren.
Dies kann und darf ein Parlament - schon gar nicht ohne Vorliegen eines Antrages - nicht vorweg entscheiden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat haben wir uns im zuständigen Infrastrukturausschuss in einer Anhörung - da will ich gar nicht die Vorgeschichte wiederholen, die hat Herr Bischoff erwähnt, das erspart mir ein bisschen Redezeit - damit beschäftigt, was damit zusammenhängt. Es ist tatsächlich so, dass die Anhörung ergeben hat, dass es rechtliche Bedenken gibt, ob überhaupt eine Organkompetenz des Landtages besteht, einen Landesentwicklungsplan zu kündigen. Das wird gefordert, wenn tatsächlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine dritte Start- und Landebahn in Berlin-Schönefeld zustande kommen könnte.
Diese Nichtorgankompetenz, die wir nun haben, ergibt sich daraus, dass ein Landesentwicklungsplan einen inhaltlichen Wert hat wie ein Staatsvertrag. Staatsverträge kündigen kann nur ein Ministerpräsident. Das war die Aussage im Ausschuss.
Dennoch wurde in der Anhörung auch die Möglichkeit genannt, ein Begleitgesetz einzuführen. Beides, sowohl die Forderung der Volksinitiative als auch dieses Begleitgesetz, beantwortet nicht die Frage, wohin die Kapazitäten in Zukunft gelagert werden sollen, wenn man sie begrenzt. Das hat man offengelassen. Sie können an einen anderen Standort verlagert oder das sagen die Grünen - einfach begrenzt werden. Dann ist es eben so, dann wird nicht mehr geflogen.
Auf der anderen Seite gibt es die verkehrliche Situation, nicht nur in Deutschland und Europa, sondern in der Welt, dass immer mehr Menschen mit dem Flugzeug unterwegs sind, weil die Welt zusammenwächst. Das globalste Verkehrsmittel ist das Flugzeug. 158 Passagiere steigen pro Sekunde in ein Flugzeug und 3,2 Milliarden Menschen reisen mit dem Flugzeug in ei
nem Jahr. Gleichzeitig haben wir Schwellenländer auf der Welt, die ebenfalls das Flugzeug benutzen, um an der Entwicklung in dieser Welt teilzuhaben. Ich erinnere an Brasilien, 200 Millionen Einwohner, Indonesien, 250 Millionen Einwohner, ich rede von Indien, 1,3 Milliarden Einwohner, die Chinesen sind auch überall, wo wir schon sind. Das heißt: Egal, ob wir in Berlin und ob die Berliner und Brandenburger fliegen, 30 % der Fluggäste auf der Welt von den 3,2 Milliarden wollen nach Europa oder von Europa in diese Länder. Da ist es müßig, darüber nachzudenken, ob wir Flugverkehr begrenzen können. Es ist eher so wie das Summen einer Fliege im Kölner Dom, 1 % der gesamten Fluggäste auf dieser Welt ist über den Berliner Flughafen abzubilden. 1 %! Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich nicht daran - weil das noch nicht passiert ist -, dass man Flugverkehr, Verkehre jeglicher Art begrenzt. Wir tun das auch bei anderen Verkehrsträgern nicht, sondern versuchen immer, Kapazität aufzustocken - ein Umstand, der uns beim Straßenverkehr große Sorgen macht, Frau Ministerin, aber er passiert definitiv so. Wir haben es in Frankfurt gesehen, wie das am Ende geht. Da wurden allerlei Tricks angewendet, um dies zu verhindern. Die Folge: Vier Start- und Landebahnen.
Wer im Ausschuss aufgepasst hat - wir waren erst vor Kurzem auf dem Flughafen -, der weiß, dass es tatsächlich so ist, dass die Kapazitäten erweitert werden, weil dieser Flughafen mit 31 bis 32 Millionen Passagieren in Betrieb gehen und sehr schnell an die Kapazitätsgrenzen kommen wird, erst einmal baulich, abfertigungstechnisch. Aber er wird nicht auf 33 oder 34 Millionen Passagiere aufgebohrt, sondern für deutlich über 40 Millionen Passagiere. Und die Entscheidung, die dann ansteht, wird folgende sein: Bauen wir irgendwo einen Flughafen für 4, 5 oder 6 Milliarden Euro oder bauen wir für 120 Millionen eine neue Start- und Landebahn? Und ich weiß schon, wie die Diskussion ausgehen wird.
Wenn ich sehe, welche Entscheidung ich jetzt zu treffen habe, auch unsere Fraktion, dann muss ich mir zu 100 % sicher sein, dass das, was ich hiermit ausschließe, tatsächlich eintritt. Wenn ich nur 1 % unsicher bin, kann ich diesen Beschluss nicht mittragen. Und bei diesem einen Prozent bin ich mindestens. Deshalb sage ich Ihnen, dass die Entscheidung zu diesem Flughafen sicherlich unpopulär ist. Aber ich glaube, sie ist ehrlich. Wer heute ausschließt, dass wir jemals eine dritte Start- und Landebahn haben werden, der ist hier unehrlich, und das ist nicht in Ordnung.
Herr Bischoff, in Ihrem Antrag steht, die Landesregierung wird aufgefordert, auch in den Gremien des BER weiterhin aktiv darauf hinzuwirken - Sie haben da so eine Ader, das ist Wahnsinn -, dass der Bau einer dritten Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen BER ausgeschlossen bleibt. Sehr geehrter Herr Bischoff, das ist der Grund, warum wir Ihre Beschlussempfehlung ablehnen. Das ist schon wieder Schmierenkomödie. Nach der Nachtflugdebatte machen Sie den Leuten hiermit wieder etwas vor, was nicht eintreten wird.
Ich weiß nicht, wann eine dritte Start- und Landebahn gebaut wird, und ich weiß nicht, wie weit das Thema aufgedröselt wird, aber heute und für alle Zeit zu versprechen, dass alles so bleibt, wie es ist, und in Aussicht zu stellen, dass die Flugzeuge größer werden, tut mir leid, das kann ich nicht glauben. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Während sich der Kollege Ludwig von der Fraktion DIE LINKE auf den Weg zum Rednerpult macht, möchte ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita der Evangelischen Kirchengemeinde an der Panke aus Berlin sowie die Seniorinnen und Senioren aus Schönwalde-Glien und Brieselang begüßen. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Volksinitiative hat ein Thema aufgegriffen, das bereits in den bewegten und bewegenden Aktionen zum konsequenten Nachtflugverbot am Flughafen BER eine Rolle gespielt hat. Schon in der vergangenen Legislatur ist die Problematik - dritte Startbahn, ja oder nein - mehrfach behandelt worden. In der Tat: Wir in der Flughafenregion leben mit dem Risiko, dass irgendwann nach dem verfehlten Konsensbeschluss für den Bau in Schönefeld ein Beschluss zur Errichtung einer dritten Start- und Landebahn gefasst wird. Der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses können Sie dazu einige wenige Dokumente entnehmen. Darin ist es anhand von Gerichtsentscheidungen und des Landesentwicklungsplanes dargestellt worden.
Wir haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode als Linke wie als Koalition klare Antworten dazu geliefert, wie wir das sehen. Wir haben nicht einfach nur geantwortet, sondern unsere Auffassungen in Beschlüssen festgehalten, die von einer großen Mehrheit, nicht nur von der Koalitionsmehrheit, im Landtag mitgetragen wurden. Nun ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass sie der Diskontinuität unterlägen. In Anbetracht dessen konnten wir im Oktober 2014 berichten, dass der neue Koalitionsvertrag der rot-roten Landesregierung diese Forderung erneut aufgegriffen hat und sie zur Grundlage eigenen Regierungshandelns macht. Es bedarf keiner Aufforderung, sondern dies ist lebendiger Bestandteil des Regierungshandelns - vertraglich gesichert für diese Legislatur. Das ließe sich, Herr Kollege Genilke, natürlich weiterführen, wenn die Wählerinnen und Wähler es denn so wollen; das sei an dieser Stelle gesagt.
Die inhaltlichen Forderungen, einschließlich der im Planfeststellungsbeschluss hinterlegten Kapazitäten, können wir nur bestätigen und wollen zugleich versichern, dass diese gesetzliche Handlungsbasis gilt.
Nein, danke. - Genau diesen Beschluss wollen wir heute durch die erneute Bekräftigung mit Annahme der Beschlussempfeh
lung des Ausschusses wiederholt bekannt machen und auf diese Handlungsmaxime ausdrücklich hinweisen. Ehrlich: Die Forderung der Volksinitiative, keine dritte Startbahn zu errichten, wird - genau wie in der Vergangenheit und in der Gegenwart - auch in den nächsten Jahren die Position der Landesregierung in allen Dokumenten sein. Mehr Übereinstimmung zu einer Volksinitiative kann man in Brandenburg, denke ich, gar nicht erreichen.
Es hat zur rechtlichen Würdigung der Volksinitiative eine umfangreiche Anhörung im Landtag gegeben. Fazit zur Frage, ob es rechtlich möglich sei, einen Landesplanungsvertrag mit Berlin zu kündigen, sofern Berlin das Verbot zur Errichtung einer dritten Start- und Landebahn sowie die Kapazitätsbeschränkungen nicht mitträgt, war ein nachvollziehbares Nein. Das heißt konkret, dass neben dem Punkt III im Text der Volksinitiative eben andere Regelungen angedacht wurden.
In der Anhörung gab es die Idee, der sich die Vertreter der Volksinitiative dann auch genähert haben, dass man auf anderem Wege dahin kommen sollte, ein gesetzliches Verbot für die Errichtung einer dritten Start- und Landebahn einzuführen. Dies ist aus unserer Sicht im Koalitionsvertrag bereits verankert. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Punkt III der Volksinitiative quasi nicht unumstößlich ist, sondern es darum geht, weiterhin geeignete Möglichkeiten zu suchen, um diesem Ziel näher zu kommen. Wir haben deshalb den Gesetzentwurf von Dr. Siebeck und anderen gern dahin gehend geprüft, ob es dazu haltbare Vorschläge gibt.
Der Parlamentarische Beratungsdienst hat uns in erstaunlich kurzer Zeit - Respekt den Kolleginnen und Kollegen, die das bearbeitet haben - dazu eine erste Stellungnahme gesandt. Diese weist eindeutig aus, dass es aus verschiedenen Gründen die Möglichkeit eines solchen begleitenden Gesetzes nicht gibt. Deshalb werden wir heute ein solches Gesetz auch nicht vorlegen.
Wir sind der Ansicht, dass es gut und richtig war, den Fokus auf den Willen Tausender Bürgerinnen und Bürger, die die Unterschrift für dieses Anliegen geleistet haben, zu lenken. Öffentlich ist erneut versichert: Mit uns gibt es keine dritte Startbahn und keine Veränderung der Daten zum Planfeststellungsbeschluss zur Flugkapazität. Kollege Genilke, ich denke, Sie wissen ganz genau, dass die Abfertigungskapazitäten bei zwei Start- und Landebahnen in Schönefeld auf bis zu 47 Millionen Fluggäste erweitert werden könnten. Also das Erreichen der Grenze von 40 Millionen Fluggästen bedeutet noch lange keine dritte Startbahn. Ich will deutlich darauf hinweisen, dass ich mir nicht sicher bin, ob wir ein Ziel von 47 Millionen Fluggästen für diese Region überhaupt als verträglich ausweisen sollten. Aber das ist schon die nächste Diskussion.
Sie alle, die Sie aktiv für die Volksinitiative gewirkt haben, haben die Sicherheit, dass mit uns in den grundlegenden Fragen Übereinstimmung besteht und dass die Landesregierung diese Position in der Gesellschafterversammlung der FBB zur Grundlage aller Entscheidungen macht. Andere Positionen, die diesen Flughafen für das Flughafenumfeld erträglicher machen, werden wir möglicherweise noch finden müssen. Vielleicht bekommen wir in Gerichtsentscheidungen dazu noch Hinweise.
Wir wollen die Flughafengeschäftsführung beim Wort nehmen. Sie hat gesagt, dass der Flughafen ein guter Nachbar sein soll. Wir sagen: Ohne eine dritte Startbahn gibt es dazu eine Möglichkeit. Weitere Wege muss die Flughafengesellschaft gehen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Die Diskussion über die Volksinitiative, wie wir sie auch im Ausschuss schon erlebt haben, basiert auf einem Scheinkonsens. Scheinkonsens, weil fast alle Vertreter, bis auf die CDU, die hier erstaunlich ehrlich und konsequent ist, vorgeblich dafür sind, dass es auf dem Regionalflughafen Willy Brandt keine dritte Start- und Landebahn geben wird. Scheinbar, weil eine Betrachtung der Details offenbart, wie von Grund auf verschieden die Argumentationslinien sind. Auf der einen Seite wird die Volksinitiative abgelehnt. Es werden juristische Bedenken ins Feld geführt. Vielleicht haben Sie es mitbekommen, im Nachgang der Ausschusssitzung hat die Volksinitiative einiges an uns verschickt. Es ist rechtlich nicht ganz so sicher, wie es hier angeführt wird. Es sind eben nur vermeintlich handfeste Kriterien auf juristischer Seite. Die Zuständigkeit der Fachplanung sei hier genannt. Die Unwahrscheinlichkeit einer Einigung bei Änderung des Landesentwicklungsplans ist ein weiteres Scheinargument, was ebenfalls nicht überzeugt. Im Kern sind es alles Rechtfertigungen, um sich vor einem verbindlichen Bekenntnis zu drücken.
Weil die Ablehnung einer Volksinitiative für Parteien immer irgendwie ein Geschmäckle hat, beteuern die Vertreter der Linken und der SPD-Fraktion die sinngemäße Bekundung: Mit uns wird es keine dritte Start- und Landebahn geben - auf absehbare Zeit, was immer das heißt.
Die andere Linie, die wir als AfD-Fraktion ganz klar vertreten, stimmt deutlich für die Volksinitiative und damit gegen die hier vorgeschlagene Beschlussempfehlung an den Landtag. Nur eine Änderung der Raumplanung führt zu einer rechtlich verbindlichen Festlegung auf zwei Start- und Landebahnen beim Flughafen Willy Brandt, und die Raumordnung - es gibt eben unterschiedliche Rechtsauffassungen, und ich bin sehr gespannt, wie die finale Prüfung ausgehen wird - ist sehr wohl zuständig für das Anliegen der Festlegung auf zwei Start- und Landebahnen; denn genau dies hätte ohne Probleme bei der Befassung mit dem Projekt anfangs getan werden können. Insofern ist der Nachtrag gar kein Thema für die Fachplanung, sondern für die Raumplanung.
So war es auch offiziell angedacht. So wurde offiziell der Standort begründet, Stichwort Konsensbeschluss vom 20.06.1996. Als Diepgen, Stolpe und Wissmann ihn verkündet haben, hieß es:
Die Ergänzung des Landesentwicklungsplanes wäre nur eine Formalie gewesen, aber sie ist nicht erfolgt, um bewusst eine spätere Erweiterung zu ermöglichen. Seien Sie bitte so ehrlich und sagen dies den Bürgern, wie die Fraktion der CDU dies tut, denn sie schließt im Gegensatz zu Ihnen, liebe Genossen der Linken und der SPD, den etwaigen Bau einer dritten Start- und Landebahn offiziell eben nicht aus. Das ist auch eine Position.
Sobald die Flughafenbetreibergesellschaft ein Planfeststellungsverfahren beantragt, liegt die Kompetenz für das gesamte weitere Verfahren beim Bund. Bekundungen in Form eines Beschlusses durch einen Landtag spielen dann keine Rolle mehr. Was die Menschen brauchen, ist Rechtssicherheit und keine frommen Versprechen mit legislativer Halbwertszeit.