Ich frage die Landesregierung: Welche Brandenburger Projekte wurden für eine Förderung über den Innovationsfonds einge reicht?
Der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichte te Innovationsausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung aus dem Inno vationsfonds fest, führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förde
rung. Dabei wird er vom als Projektträger beauftragten Deut schen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) unterstützt. Als Antragstellende können alle Institutionen an den G-BA heran treten. Die Landesregierung ist für die Entscheidung über An träge für den Innovationsfonds nicht zuständig und kann daher auch keine Aussagen zu konkret beantragten Projekten treffen.
Das MASGF und einzelne Partner aus dem gemeinsamen Lan desgremium werden nach § 90a SGB V von einzelnen Projekt trägern mit der Bitte um Unterstützung für die Antragstellung im Rahmen des Innovationsfonds angefragt.
Eine Besonderheit stellt dar, dass in der Sitzung des gemeinsa men Landesgremiums nach § 90a SGB V am 15. Dezember 2015 einstimmig beschlossen wurde, die Bewerbung des sek torenübergreifenden „Modellvorhabens Templin“ um eine För derung aus dem Innovationsfonds zu unterstützen. Projektpart ner sind dabei die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, das Sana Krankenhaus Templin sowie die Barmer GEK und die AOK Nordost. Im Fokus steht eine bedarfsgerechte Anpas sung der medizinischen Versorgungsangebote an die sich ver ändernde regionale Nachfrage.
Ebenfalls in der oben genannten Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums am 15. Dezember 2015 wurde das Thema Notfallversorgung als Schwerpunktthema für das Jahr 2016 festgelegt. Das MASGF, das MIK und verschiedene Partner aus dem gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V be absichtigen in Umsetzung des Beschlusses, sich - nach erfolg reichem Antrag beim Innovationsfonds - an einer Versorgungs forschungsstudie zu beteiligen und so einen Beitrag dazu zu leisten, die Zukunftsfähigkeit der Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg zu gewährleisten. Die Studie soll der Abbildung der bisherigen Notfall- und Akutversorgung im Land Brandenburg dienen, Verzahnungen und Potenziale her auskristallisieren und einen Beitrag zur Verbesserung der sek torenübergreifenden Notfall- und Akutversorgung leisten.
Da die Umsetzung der Förderung aus dem Innovationsfonds ausschließlich im Verantwortungsbereich des vom Bund beauf tragten G-BA und des Projektträgers DLR liegt und das Ver fahren noch nicht abgeschlossen ist, können momentan keine weiteren Angaben gemacht werden. Erste Informationen über eine mögliche Förderung werden erst Ende 2016 erwartet.
Frage 560 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Benjamin Raschke - Sulfatbelastung als Folge des Braunkohlebergbaus: Bund
Das Bundeskabinett hat am 12. Mai 2016 die Novelle der Oberflächengewässerverordnung verabschiedet. Diese enthält zum ersten Mal Orientierungswerte für Sulfat in Flüssen und Bächen in Deutschland. In der neuen Oberflächengewässerver ordnung wird ein guter ökologischer Zustand für sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse des Gewässertyps 15, wie die Spree, mit einem Jahresmittelwert von 200 mg/l Sulfat be schrieben. Der sehr gute ökologische Zustand der Spree wird mit Werten von ≤ 25 mg/l in 90 % der Proben im Jahr darge stellt. Die Europäische Union hat die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes für alle Gewässer bis zum Jahr 2021 festgelegt. Ausnahmsweise ist eine Verlängerung bis 2027 möglich. Entscheidend für die Zielerreichung des guten ökolo
gischen Zustands eines Gewässers sind die biologischen Quali tätskomponenten, also die Gewässerpflanzen und -tiere.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen erwartet sie von der Einführung eines Orientierungswertes für Sulfat in der Oberflächengewässerverordnung des Landes Brandenburg?
Der ökologische Zustand der Gewässer wird maßgeblich vom Zustand der biologischen Qualitätskomponenten bestimmt, da rüber hinaus auch von der Einhaltung der Umweltqualitätsnor men für flussgebietsspezifische Schadstoffe. Die Umweltquali tätsnormen sind für die Einstufung des ökologischen Zustands und im Rahmen von Bewirtschaftungsentscheidungen, insbe sondere bei der Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenut zungen, zu berücksichtigen.
Ergänzend führt die Oberflächengewässerverordnung Orientie rungswerte auf, so auch für Sulfat. Orientierungswerte sind als weitere physikalisch-chemische Qualitätskomponenten unter stützend heranzuziehen. Ihre Nichteinhaltung führt jedoch nicht zwingend zu einem schlechteren ökologischen Zustand, da für dessen Bewertung zum Teil andere Faktoren maßgeblich sind.
Die Orientierungswerte haben keine direkte Auswirkung auf Genehmigungsverfahren. Sie definieren aber einen Ermessens spielraum. Insofern lassen sich aus der Einführung der Orien tierungswerte für Sulfat keine unmittelbaren Folgen für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ableiten.
Die Ostbahn hält unter anderem in Trebnitz, jedoch nicht wie an anderen Haltestellen jede Stunde, sondern nur im Zweistun dentakt. Trebnitz ist aber unter anderem mit der deutsch-polni schen Begegnungsstätte ein wichtiger Haltepunkt. Daher wäre ein Stundentakt erstrebenswert.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, einen Stundentakt - wenn auch nur zu bestimmten Tagespha sen - einzurichten?
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 wurden bei den Spätverbindungen um 22.35 Uhr und um 0.21 Uhr aus BerlinLichtenberg sowie am Morgen bei der Fahrt um 7.35 Uhr nach Berlin-Lichtenberg zusätzliche Halte eingerichtet.
In Richtung Berlin existiert bereits heute zwischen 4.30 Uhr und 8.30 Uhr ein Stundentakt in Trebnitz.
Eine Ausweitung der Halte in Trebnitz und in den anderen im Zweistundentakt bedienten Orten ist aufgrund der sehr gerin gen Nachfrage an diesen Stationen nicht vorgesehen.
Ende Mai fand der Internationale Museumstag auch in Bran denburg statt, hier beteiligten sich rund 80 Museen. Wie die Geschäftsführerin des Brandenburger Museumsverbandes, Su sanne Köstering, im Rahmen des Tages äußerte, leiden viele Museen an dem schlechten baulichen Zustand ihrer Depots. Hier lagern die Museen bis zu 90 Prozent jener Bestände, die gerade nicht für Ausstellungen benötigt werden. Daher fordert der Museumsverband eine bauliche Bestandsaufnahme im Land.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat sie über den landesweiten Zustand der Museumsdepots?
Ich nehme an, Sie beziehen sich auf eine Presseveröffentli chung im Zusammenhang mit dem Internationalen Museums tag am 16. Mai 2016.
Brandenburg kann sich über eine reiche und vielschichtige Museumslandschaft freuen, und wir sind den Menschen, die zu deren Aufbau und Erhalt beitragen - sehr oft ehrenamtlich, in ihrer Freizeit - sehr zu Dank verpflichtet.
Verantwortlich für die ordnungsgemäße und konservatorisch sichere Unterbringung von Sammlungs- und Museumsgut sind die jeweiligen Träger der Museen. Im Land Brandenburg sind dies größtenteils Kommunen, Kreise und freie Träger. Ihnen obliegen keine Berichtspflichten zum Zustand ihrer Depots. Eine erschöpfende Erhebung über den Zustand der Museums depots bzw. daraus resultierende Schäden an Inventar liegt dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur als zuständigem Ressort der Landesregierung daher nicht vor. Die zuständigen Stellen meines Hauses stehen jedoch im regelmä ßigen informellen Kontakt mit Trägern und insbesondere dem brandenburgischen Museumsverband.
Hinsichtlich der von ihr getragenen bzw. mitgetragenen Ein richtungen arbeitet die Landesregierung kontinuierlich daran, diese zu überprüfen und gegebenenfalls zu modernisieren oder zu erweitern. Zu nennen wären zum Beispiel das im Bau be findliche Zentraldepot der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg oder das Bauvorhaben Mittelbau II im Industriehof Sachsenhausen, der gegenwärtig zum künfti gen Depot der Gedenkstätte Sachsenhausen umgebaut wird.
Vor Kurzem hat das HIS-Institut für Hochschulentwicklung den Instandsetzungsbedarf an deutschen Hochschulen ohne Universitätsklinika bis zum Jahre 2025 bundesweit auf bis zu 40 Milliarden Euro beziffert. Bei seinen Berechnungen stützte sich das Institut auf eine Umfrage in den Bundesländern zu be
reits getätigten und geplanten Bauausgaben für die Hoch schulinfrastruktur. Das Finanzierungsdefizit für den ermittelten Instandsetzungs- und Reinvestitionsbedarf wird sich laut HIS bis 2025 zwischen 20 und 35 Milliarden Euro bewegen. Insge samt müsse mit einer Erhöhung statt mit einem Abbau des Sa nierungs- und Modernisierungsstaus gerechnet werden. Bund und Länder müssten daher überlegen, wie zusätzliche Finanz mittel für den Bestandserhalt der Hochschulgebäude gewonnen werden könnten, so das Institut.
Ich frage die Landesregierung: Welchen Bedarf sieht sie vor dem Hintergrund dieser Studie für die Hochschulen in Bran denburg?
Die Studie des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung macht deutlich, vor welch großen Herausforderungen die Länder ste hen, um die in den letzten Jahrzehnten geschaffene Wissen schaftsinfrastruktur zu erhalten und auszubauen. Für die ein zelnen Länder stellt sich die Situation unterschiedlich dar. Die ostdeutschen Länder konnten in den letzten zwei Jahrzehnten die Hochschulinfrastruktur mithilfe des Bundes und der Euro päischen Union sanieren und erweitern. Seit 1991 bis 2015 wurden im Land Brandenburg rund 1 599 Millionen Euro aus Mitteln des Landes, des Bundes und der Europäischen Union in die Infrastruktur der Hochschulen investiert - einschließlich Geräteförderung. Allein in der letzten Förderperiode wurden aus dem EU-Fonds für regionale Entwicklung rund 55,5 Milli onen Euro für den Hochschulbau und weitere rund 24,5 Millio nen für Geräte der Hochschulen sowie rund 81,2 Millionen Euro für den Ausbau der außeruniversitären Einrichtungen - einschließlich Geräte - eingesetzt. In den Haushaltsjahren 2015 und 2016 stehen rund 35,5 und rund 42,2 Millionen Landes mittel für Baumaßnahmen für Wissenschaft und Forschung - einschließlich der außeruniversitären Forschungseinrichtun gen - zur Verfügung. Gleichwohl steht auch das Land Branden burg vor der Aufgabe, die neu geschaffene Infrastruktur zu un terhalten. Die Hochschulstrukturkommission hat sich in ihrem Bericht mit dem Reinvestitionsbedarf beschäftigt und ausge führt, dass ein höherer Reinvestitionsbedarf in den Gebäudebe stand für die laufende Instandhaltung, für die Grundsanierung und die energetische Modernisierung besteht, als laufende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Zusätzlich zur laufen den Instandhaltung sei nach einem längeren Nutzungszeitraum eine Grundsanierung erforderlich, die mit dem Abschreibungs zeitraum korrespondiert1. Neben den eigenen Mitteln des Lan des werden auch in der neuen Förderperiode wiederum EFREMittel für den Hochschulbau eingesetzt. Obwohl sich die Sum me der dem Land zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel nicht zuletzt dank der guten Entwicklung halbiert hat, wird das MW FK in der laufenden Förderperiode den Betrag für den Hoch schulbau nicht halbieren, sondern Wissenschaft und Forschung mit Vorrang fördern und für den Hochschulbau voraussichtlich bis zu rund 34 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung stellen. Dies allein wird jedoch nicht ausreichen. Die KMK hat auf der Grundlage der HIS-Studie und der Arbeit einer Staats sekretärsarbeitsgruppe im Februar 2016 ein Papier mit dem Ti
1 Abschlussbericht der Hochschulstrukturkommission des Landes Branden burg - 2. leicht korrigierte Auflage -, S. 73, http://www.mwfk.brandenburg. de/media_fast/4055/Bericht_Endfassung.pdf
tel „Solide Bauten für leistungsfähige Hochschulen - Wege zum Abbau des Sanierungs- und Modernisierungsstaus im Hochschulbereich“2 beschlossen, das Bausteine zur Behebung des Sanierungsstaus im Hochschulbau benennt. Keiner dieser Bausteine ist für sich der Königsweg, der den Sanierungsstau abbaut, aber sie könnten in der Summe dazu beitragen, wie zum Beispiel Bundesprogramme zur energetischen Sanierung von Hochschulen oder ein effizienteres Flächenmanagement der Hochschulen, die vorhandenen Ressourcen besser auszu lasten.
Frage 564 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Thomas Domres - Messung der Eisenbelastung von Spreezuflüssen
In der rbb-Sendung „Klartext“ vom 1. Juni 2016 wurde berich tet, dass auf Antrag von Vattenfall mit Genehmigung des Lan desbergamtes Messpunkte zur Bestimmung des Eisengehaltes und anderer Parameter in Gewässern mit Einleitungen aus dem aktiven Bergbau verlegt worden seien. Die Messungen dienen der Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten, die in der wasserrechtlichen Genehmigung zum Tagebau Welzow-Süd festgeschrieben sind. Nach der Berichterstattung hätte die Ver legung der Messpunkte flussabwärts zur Folge, dass bei gleich bleibender Gewässerqualität niedrigere Belastungswerte ermit telt werden.
Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen wurde die Verlegung der Messpunkte vom Landesbergamt geneh migt?