Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

Geschuldet ist diese Situation den Anfangsjahren, in denen Brandenburg im öffentlichen Dienst verbeamtet hat, was nur zu verbeamten ging. Im Gegensatz zu allen anderen ostdeut schen Bundesländern wurden hier beispielsweise die Lehrerin nen und Lehrer im Regelfall verbeamtet. Auch die Forstbe diensteten wurden - bis auf die Waldarbeiter - verbeamtet.

Heute sind in den Stellenplänen des Landes 38 127 Beamten stellen ausgewiesen, von denen allerdings nur 30 259 mit Be amten besetzt sind. Würden auch diese Stellen - es sind immer hin 7 868 - mit Beamten besetzt, erhöhten sich die Pensions verpflichtungen noch einmal um 25 %, also dann ganz sicher auf mindestens 40 Milliarden Euro.

Die jährlichen Zahlungen zur Versorgung in den Ruhestand versetzter Beamtinnen und Beamten werden sich dem Gutach ten entsprechend bis zum Jahr 2045 von heute gut 220 Millio nen Euro auf dann mindestens 1,3 Milliarden Euro pro Jahr versechsfachen. Vorsorge wurde bisher durch das Ansparen von rund 550 Millionen Euro im Versorgungsfonds des Landes Brandenburg getroffen. Aber das reicht bekanntermaßen nicht aus, zumal aus guten Gründen die Einzahlungen in den Versor gungsfonds ausgesetzt wurden. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hatte deshalb Anfang Februar eine Anhörung zur Frage der Abfederung der zukünftigen Pensionslasten durchge führt. Allen war ja klar, dass das Moratorium sinnvoll ist, aber keine Lösung der zukünftigen Probleme darstellt. Verabredet war, Sachverständige zu hören, um darauf aufbauend später ei ne vertiefte Diskussion zu führen und Lösungen zu erarbeiten. Seitdem gilt aber: Still ruht der See.

Auch die Intervention des Landesrechnungshofpräsidenten Weiser in der Plenardebatte am 28. Juni dieses Jahres hat keine Auswirkungen gezeitigt. Präsident Weiser wies darauf hin, dass Brandenburg neben Rheinland-Pfalz aktuell das einzige Bundesland ist, das keine Vorsorge für zukünftige Pensions zahlungen leistet. Er kritisierte außerdem, dass trotz erzielter Überschüsse in nur zwei von sechs Jahren Altschulden getilgt wurden. An anderer Stelle hat Herr Weiser ausgeführt, dass

Brandenburg wenigstens in Höhe der bisherigen Einzahlungen in den Pensionsfonds zukünftig Staatsschulden tilgen sollte, um zukünftige Haushalte zu entlasten. Er empfahl eine gesetz lich verankerte Regelung zur Schuldentilgung und begründet dies auch:

„Mit dieser Regelung vermindern Sie …“

- also wir

„… künftige Belastungen des Landeshaushalts und haben mehr Spielraum für Versorgungsausgaben. Dass die Spiel räume künftig geringer werden, ist gewiss.“

Genau deswegen legen wir heute diesen Gesetzentwurf vor. Alle Anzuhörenden hatten sich gegenüber dem Finanzaus schuss für ein regelgebundenes System zur Abfederung der zu künftigen Versorgungsausgaben ausgesprochen, denn wer heu te über die Neueinstellung eines Beamten entscheidet, muss eigentlich eine Planung bis 2070 anstellen. Ein heute Dreißig jähriger hat eine weitere Lebenserwartung von 50 Jahren; wenn es sich um eine Frau handelt, ist es vermutlich sogar et was mehr.

(Frau Nonnemacher [B90/GRÜNE]: Richtig!)

Hinzu kommen mögliche Ansprüche von Hinterbliebenen. In sofern ist ein sehr weiter Planungshorizont nötig, und wir alle, die wir hier sitzen, werden an den Dingen, die das Jahr 2070 betreffen, nach allen Regeln der Kunst nicht mehr beteiligt sein.

Die Verlagerung der Versorgungskosten von Beamten in die Zukunft gegenüber einer Einzahlung im laufenden Haushalts jahr in die gesetzliche Rentenversicherung, wie dies bei Tarif beschäftigten der Fall ist, führt zu Verzerrungen in der Wahr nehmung der haushaltspolitischen Realitäten. Das führt dazu, dass es bei dem derzeitigen System tendenziell zu starke Anrei ze zur Ausweitung des Personals gibt. Man berücksichtigt nur die laufenden, aber nicht - oder zumindest nicht adäquat - die weit in der Zukunft liegenden Kosten.

Das Verschieben von finanziellen Lasten in die Zukunft bedeu tet aber auch, dass die verfügbaren Mittel für Investitionen, Daseinsvorsorge oder Zuschüsse an Dritte zukünftig schrump fen und damit die Spielräume der Politik in der Zukunft einge schränkt werden.

Wir brauchen also eine bessere Transparenz bei den Personal kosten, damit sowohl die Regierung als auch der Landtag weiß, welche Kosten mit jeder einzelnen Stelle verbunden sind. Und wir müssen tatsächlich auch zukünftige Zahlungsverpflichtun gen abbauen.

Die dramatische Entwicklung der Versorgungsausgaben wird durch die schon bestehenden Verbeamtungen verursacht; dar an lässt sich nur noch wenig ändern. Unser Vorschlag, den wir übrigens von Thüringen übernommen haben, besteht da her darin, jährlich eine über alle Beamtinnen und Beamten gemittelte pauschalierte Summe zu tilgen. Damit wird Trans parenz - zumindest in Ansätzen - hergestellt und werden gleichzeitig zukünftige Zins- und Tilgungslasten verbindlich abgebaut.

Thüringen hat die Differenz zwischen den laufenden Personal kosten für Tarifbeschäftigte und den Besoldungskosten für Be amte pro Person auf pauschal 5 500 Euro taxiert. Damit wäre im laufenden Haushaltsjahr zumindest ein einheitlicher Kos tenansatz zwischen Angestellten und Beamten dargestellt.

Brandenburg hat derzeit eine sehr gute Einnahmesituation. Zwischen 2010 und 2016 hat das Land einschließlich der Kom munen nach dem Finanzausgleich ein Wachstum der Steuerein nahmen von knapp über 8 % pro Jahr gehabt; die inzwischen aufgebaute Rücklage in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro hat te ich angesprochen. In dieser Zeit wurde aber nur ein sehr kleiner Teil, nämlich 471 Millionen Euro dieser Mehreinnah men, in den Schuldenabbau gesteckt. Für 2017 stehen erneut Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe ins Haus.

Mit unserem Gesetz wollen wir die Kostentransparenz erhö hen, gleichzeitig zukünftige Zinslasten real abbauen. Dieses Gesetz führt also zu einem doppelten Effekt: Es wird deutli cher sichtbar, dass Beamte nicht kostengünstiger sind als Tarif beschäftigte - jedenfalls nicht auf lange Sicht -, und die zu künftig anfallenden Zinsausgaben werden reduziert. Wir füh ren damit auch eine in der Anhörung zu dem Thema geforderte regelgebundene Form der Vorsorge ein.

Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung des Antrags an den Haushaltsausschuss. Wird dem nicht gefolgt, bitte ich um Zu stimmung zu dem Antrag. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schmidt.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Gesetzentwurf setzt sich damit auseinander, wie wir die Belastungen der Haushalte des Landes durch steigende Versorgungszahlungen für unsere Beamten abmildern können. Es wird aus meiner Sicht immer nur um eine Abmilderung der Belastung gehen, also um Spitzen, die wir mit unseren Möglichkeiten ausglei chen können.

Mit dem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass zu künftig für alle mit Beamten besetzten Stellen pro Jahr 5 500 Euro der Schulden des Landes getilgt werden. Nach der Berechnung der Kollegen wäre das für das Jahr 2018 eine Til gung in Höhe von 166,4 Millionen Euro. Durch die Tilgung sinken in der Zukunft die Zinsbelastungen des Haushalts. Der Betrag von 5 500 Euro je besetzter Beamtenstelle und die Re gelungen im Gesetzentwurf sind dem Thüringer Gesetzentwurf entnommen worden. Dort gilt die Regelung für Beamte, die ab dem 1. Januar 2017 neu ernannt worden sind.

Da Thüringen erst jetzt umfangreicher mit der Ernennung von Beamten beginnt, könnte ein Betrag von 5 500 Euro gerecht fertigt sein. In Brandenburg haben wir aber bereits in der Ver gangenheit sehr umfangreich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbeamtet. Dafür haben wir in Teilen auch Vorsorge getroffen.

Insgesamt weisen wir rund 38 000 Beamtenstellen aus, wovon rund 32 000 Stellen mit Beamten besetzt sind. Würden wir hier einen Tilgungsbetrag von zum Beispiel 2 500 Euro annehmen, dann wären wir bei einem jährlichen Tilgungsbetrag von rund 80 Millionen Euro, und damit bei dem Betrag, den unser Kolle ge Bretz in den letzten Haushaltsberatungen als festen Til gungsbetrag beantragt hat.

(Bretz [CDU]: Aber Sie haben es abgelehnt!)

- Immer ruhig zuhören, Herr Kollege.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wird Sie sicher nicht überraschen, wenn ich sage, dass der vorliegende Lö sungsvorschlag aus der Sicht meiner Fraktion und der unseres Koalitionspartners trotz der Öffnungsklauseln zu starr ist. Trotzdem ist es gut, wenn wir uns damit auseinandersetzen, wie zukünftige Belastungen des Landeshaushalts durch die steigenden Versorgungsleistungen verringert werden können. Daher danke ich insbesondere unserem Kollegen Axel Vogel für die Vorlage des Gesetzentwurfs.

Der Idee der Schuldentilgung, um zukünftige Zinsbelastungen und Risiken daraus zu vermeiden, folgen wir, und wir handeln auch danach. Nachdem der Landeshaushalt in den Jahren 2007 und 2008 bereits ohne Nettokreditaufnahme ausgekommen ist, gelingt es uns seit dem Jahr 2011, ununterbrochen ohne Netto kreditaufnahme auszukommen. Seit jetzt sieben Jahren steigen die Verbindlichkeiten des Landes Brandenburg also nicht mehr. Im Gegenteil: Wir haben in den Jahren 2013 und 2016 insge samt 470 Millionen Euro getilgt, und wir werden auch im Jahr 2017 einen Betrag zur Schuldentilgung bereitstellen können. Ich denke, dass uns dies auch in den nächsten Jahren - je nach Haushaltsverlauf - gelingen wird. Je nach Haushaltsverlauf heißt, dass wir auch immer auf besondere Herausforderungen reagieren können, wir behalten Gestaltungsspielraum. Trotz sinkender Zahlungen vom Bund haben wir erreicht, ohne Neu verschuldung der Haushalte auszukommen und Schulden zu tilgen.

(Beifall SPD)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, danke.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Von mir!)

- Nein, danke. - Mehr noch: Mit den Steuereinnahmen und ei ner guten Finanzpolitik konnten wir in den letzten Haushalten trotzdem zum Beispiel den Kitabetreuungsschlüssel, die besse re Kitaleitungsfreistellung, die Investitionsprogramme für die Kindergärten, den Sport, die Feuerwehren auf den Weg brin gen. Mit dem Besoldungsgesetz ist es uns gelungen, zum Schuljahresbeginn 2017/2018 eine entspanntere Situation an unseren Schulen zu haben. Wir haben die Kofinanzierung des Breitbandprogramms des Bundes sichergestellt, und wir haben für die Polizei 8 250 Stellen mit den dazugehörigen Ausbil dungsmöglichkeiten bereitgestellt. Außerdem haben wir im Jahr 2016 auch noch 180 Millionen Euro getilgt. Tilgung nach Haushaltsverlauf ist also durchaus ein guter Weg.

Wir haben bisher 470 Millionen Euro getilgt. Wenn im Jahr 2017 weitere 110 Millionen Euro getilgt werden, ergibt das ei ne Tilgungssumme von 580 Millionen Euro, im Durchschnitt der letzten fünf Jahre also 116 Millionen Euro pro Jahr. Bei ei ner Verzinsung von einem Prozent haben wir damit rund 5,8 Millionen Euro zu den Versorgungsleistungen erbracht. Bei steigenden Zinssätzen in der Zukunft und einem angenomme nen Zinssatz von 4 % käme aus heutiger Sicht eine jährliche Entlastung von 23,2 Millionen Euro zustande.

Kolleginnen und Kollegen, Tilgung von Schulden ist sinnvoll, um auch den folgenden Generationen Lasten zu nehmen. Til gung erwarten deshalb viele von uns, ich auch. Aber die Til gung je nach Haushaltsverlauf vorzunehmen ist nach unserer Meinung der bessere Weg. Also lassen Sie uns diesen Weg wei tergehen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Wir werden daher der Überweisung und dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Kollege Vogel hat eine Kurzintervention ange meldet. Bitte schön.

Herr Schmidt, bitte zuhören, denn ich bitte um eine Antwort. Sie haben ausgeführt, dass Sie - jetzt neu - aus den Überschüs sen, die Sie erzielen, die Hälfte zur Schuldentilgung heranzie hen wollen; das war heute auch Gegenstand der Regierungser klärung. Der Ministerpräsident hat heute Morgen angekündigt, dass von den 220 Millionen Euro Mehreinnahmen 110 Millio nen Euro für Tilgung herangezogen werden. Gleichzeitig hat er gesagt, dass 200 Millionen Euro aus der Rücklage genommen werden.

Ich hatte vorhin versucht darzustellen, dass wir auf der einen Seite die offizielle Staatsverschuldung von 18,2 Milliarden Eu ro haben. Die Tilgung von 110 Millionen Euro führt dazu, dass die Staatsverschuldung auf 18,1 Milliarden Euro sinkt. Gleich zeitig will der Ministerpräsident aus der Rücklage 200 Millio nen Euro nehmen. Das bedeutet, dass die auf dem Kreditmarkt aufgenommene Summe um 200 Millionen Euro steigt, nämlich von 15,7 auf 15,9 Milliarden Euro. Das ist nicht einmal ein Nullsummenspiel, sondern es bedeutet eine Ausweitung der Staatsverschuldung. Von daher denken wir, dass es vor dem Hintergrund tatsächlicher Mehreinnahmen sinnvoll ist, regulär in Tilgungen einzusteigen.

Ich hatte durchaus Sympathie für Ihre Position. Wir hatten ja die Diskussion zum Haushalt. Ich hatte damals den von Herrn Bretz vorgestellten Antrag abgelehnt. Angesichts der aktuellen Einnahmesituation und angesichts der Anhörung im Aus schuss, in der es ausdrücklich als ein Instrument angesehen wurde, zukünftige Beamtenpensionszahlungen abzumildern, habe ich meine Meinung - jedenfalls an dieser Stelle - geän dert. Ich würde mich deswegen freuen, wenn Sie wenigstens die Möglichkeit eröffnen, im Ausschuss, im Ergebnis der An hörung, darüber noch einmal intensiv zu diskutieren. - Recht herzlichen Dank.

Der Abgeordnete Schmidt möchte reagieren. Bitte schön.

Herr Kollege Vogel, ich habe natürlich unserem Ministerpräsi denten heute Morgen genauso gut zugehört wie Sie. Ich warte allerdings den neuen Nachtragshaushalt ab. Sie werden sich ge nauso wie ich und Kollege Bretz - von dem weiß ich das - schon mit dem Haushaltsverlauf 2017 auseinandergesetzt haben. Dem kann man vielleicht das eine oder andere zusätzlich entnehmen. Ich bitte Sie, das gemeinsam mit mir abzuwarten. - Danke.

Das Wort erhält die CDU-Fraktion. Herr Bretz, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lie be Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vielen Dank für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs. Sie können sich an die Debatte zur Auflösung der Versorgungsrücklage und an meine Prophezeiung erinnern, dass wir, wenn man das für die Zukunft anheimstellt, in genau die Situation kommen, in die wir jetzt geraten sind.

Lassen Sie mich vorweg sagen: Ich finde es wirklich schade, dass Sie es nicht einmal möglich machen, die Arbeit, die in ei nem solchen Gesetzentwurf steckt, in einem Ausschuss zu dis kutieren, sondern dass Sie sich auch dagegen wehren. Wenn das der neue Geist in diesem Hause sein soll, haben Sie damit belegt, dass Sie an einer neuen, einer anderen Zusammenarbeit nicht interessiert sind. Ansonsten würden Sie so eine Vorlage an den Ausschuss überweisen.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE)

Uns als CDU-Fraktion ist das Thema Schuldentilgung wichtig, das habe ich für die CDU-Fraktion hier mehrfach erläutert. Wir müssen auch deshalb ein Interesse daran haben, dass wir von dieser nominellen Verschuldung - den 18,2 Milliarden Euro - herunterkommen, um den Spread zwischen der tatsächlichen Verschuldung am Kreditmarkt und der nominellen Verschul dung nicht zu groß werden zu lassen, um solche Nullsummen spiele, wie sie uns die Regierung vorstellen möchte, in Zukunft zu verhindern. Deshalb ist es wichtig, dass wir es in Zeiten von guten Einnahmen eben nicht nach Kassenlage machen, son dern im Sinne der nachfolgenden Generationen einen verbind lichen berechenbaren Beitrag leisten, um die Schuldenlast des Landes zurückzufahren und damit Spielräume für diejenigen, die nach uns politische Verantwortung tragen werden, zu ha ben. Ich glaube, das ist der entscheidende Hintergrund.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE)