Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Nichts ist älter als die Zeitung von gestern - das haben sich die Protagonisten der ILB und auch von der Landesregie rung gedacht. Nach Auffälligkeiten in der Geschäftspraxis, aufgedeckt durch die Presse, gab es ein großes Tohuwabohu: Ausschusssitzungen, der Chef der ILB stand Rede und Ant wort, ein Antrag der Opposition und: Dieser Antrag wurde be schlossen. Jetzt kann man sich natürlich fragen: Warum? Viel leicht, weil er nicht noch deutlicher formuliert war, vielleicht, weil die Fakten erdrückend waren und man handeln musste, oder vielleicht auch, weil man sich Luft verschaffen wollte. Nichts ist älter als die Zeitung von gestern.
Nun liegt der Bericht der Landesregierung vor, und was steht da drin? Alles korrekt! - Korrekt? - Ja doch, alles okay. - Alles okay? Da fragt man sich doch, was denn nun geprüft wurde. Wissen Sie es? Weiß jemand, was hier geprüft wurde? Hat ir gendjemand von Ihnen Akteneinsicht oder Einsicht in diesen Prüfbericht genommen? So viel kann ich, auch ohne die Ge heimhaltungspflicht zu verletzen, sagen: Es erfolgte die Prü fung der Prüfung der Prüfung.
Was bedeutet das im Klartext? Die Kanzlei hat nur und aus schließlich die gleichen Akten geprüft, die schon bei dem Cross-Compliance-Bericht geprüft wurden. Es gab also noch einige Fälle mehr - das wurde angesprochen -, man hat sich weitere Förderfälle angeschaut, aber eben nur und ausschließ lich die Förderprojektakten, die von der ILB zur Verfügung ge stellt wurden. Wie wir schon in den Diskussionen, auch im Fi nanzausschuss, erfahren haben, enthalten diese Förderakten keine Versicherungen. Trotzdem nimmt man genau diese Ak ten, um dann festzustellen: Es war halt nix. - „Im Einzelnen ergab die Prüfung keine Hinweise darauf, dass eine Verbin dung zu dem Versicherungsmakler T. oder dem Ehemann der Frau […] bestand.“ Das wussten wir auch das letzte Mal schon. Also nichts mit proaktiver Aufarbeitung!
Transparenz? Na klar - alles transparent gemacht. Es ist sogar so transparent, dass selbst ein Aufsichtsratsmitglied nicht er fahren darf, welche Akten geprüft wurden.
Dieser Bericht ist ein klassischer Schleiertanz. Das Fazit der Landesregierung dazu: „Die ILB hat aus Sicht der Landesre gierung alles Erforderliche getan, um den Sachverhalt aufzu klären […].“ Sie sieht „keine Notwendigkeit, die ILB zu weite ren Maßnahmen zu veranlassen“.
Meine Damen und Herren, mit dem Kenntnisstand, den ich da raus gewinnen musste, sage ich Ihnen: Wenn die Landesregie rung das so sieht, ist das natürlich ihr gutes Recht. Ich muss keine Glaskugel haben, um zu sagen, dass der neue Landtag überhaupt nicht umhinkommen wird, einen Untersuchungsaus schuss zum Thema ILB einzurichten.
Fazit der Landesregierung: „Die ILB kooperiert vollumfäng lich mit den Strafverfolgungsbehörden.“ Das ist richtig und gut. Genau aus diesem Grunde sollte es für die ILB selbstver ständlich sein, den neuen internen Bericht, der die Grundlage des Berichts der Landesregierung ist, auch der Staatsanwalt schaft zukommen zu lassen - und zwar sehr schnell.
Der Bericht der Landesregierung, meine Damen und Herren, ist eine homöopathische Beruhigungspille, die nicht wirken wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Ludwig, ich denke, Sie haben eine ganz ande re Wahrnehmung von dem Bericht und dem, worin ich Einsicht nehmen konnte, als ich. Sicherlich habe ich auch etwas mehr Vertrauen in das Kontrollorgan der ILB, nämlich den Verwal tungsrat der ILB, und die dort handelnden Personen, aber auch in die Landesregierung, die diesen Bericht erstellt hat. Denn auch sie sind hier zur Wahrheit verpflichtet, und ich denke, sie kommen dieser Verpflichtung mit dem Bericht auch nach.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will noch einmal in Kürze den Ablauf darstellen: In den Medien wurde in der zweiten Januarhälfte über einen Compliance-Bericht der ILB berichtet. Dieser Bericht betrifft die interne Untersuchung von Vorwürfen gegen eine ehemalige Referatsleiterin. Auslöser war der Verdacht, dass die ehemalige Mitarbeiterin Versiche rungsverträge für Förderprojekte vermittelt habe, die sie selbst aufseiten der ILB betreute. Am Abschluss dieser Verträge soll ihr Ehemann mitgewirkt und dafür Provisionen erhalten haben. Gegen dieselbe Mitarbeiterin waren bereits im Laufe des Jah res 2017 Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit einem anderen Fördervorgang erhoben worden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In verschiedenen Ausschüssen, aber auch hier im Plenum haben wir uns mit dem Vorgang befasst. Die Koalitionsfraktionen haben in der Plenar sitzung vom 1. Februar 2019 einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zu diesem Thema unterstützt. Auch wir wollten und wollen, dass die Vorwürfe gegen die ehemalige Mitarbeite rin und gegen die ILB aufgeklärt werden.
In dem nun vorliegenden Bericht der Landesregierung ist aus führlich dargelegt worden, wie unser gemeinsamer Beschluss umgesetzt worden ist und zu welchen Ergebnissen die Untersu chungen externer Fachleute geführt haben. Danach hat es eine erweiterte Prüfung durch die Innenrevision des Hauses - neben der Prüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei - gegeben. Das interne Kontrollsystem der ILB wurde durch eine Wirtschafts prüfungsgesellschaft auf seine Wirksamkeit überprüft.
All diese Prüfmaßnahmen haben keine Anhaltspunkte für ein unrechtmäßiges Verhalten der Mitarbeiterin oder der ILB erge ben, und auch die Prüfung des internen Kontrollsystems der ILB hat nicht zu Beanstandungen geführt; es ist für die Ge schäftsvorfälle und den Geschäftsumfang angemessen.
Meine Damen und Herren! Ebenso wie einige andere Abgeord nete habe ich Einsicht in den Compliance-Bericht genommen, und ich habe das entsprechende Protokoll des Verwaltungsrates
eingesehen. Ich habe auch die Möglichkeit zu Nachfragen an das zuständige Vorstandsmitglied der ILB und die Leiterin des Compliance-Bereiches genutzt. Mein Eindruck ist, dass Ver waltungsrat und Vorstand der ILB alles zur Aufklärung Nötige getan haben. Aus den Unterlagen konnte ich nicht ableiten, dass hier eine Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung statt gefunden hat. Aber ich bin kein Kriminalist.
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Kor ruptionskriminalität in Neuruppin hat den Fall aufgenommen, bei zwei Unternehmen Durchsuchungen durchgeführt und da bei Beweismittel beschlagnahmt. Diese werden nun von der Staatsanwaltschaft ausgewertet.
Bereits in meinem Redebeitrag vom 1. Februar 2019 habe ich ausgeführt, dass das Ergebnis dieser staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen abzuwarten ist. Wir sollten für diesen Zeit raum die notwendige Geduld aufbringen. Nur so lässt sich eine vorschnelle Verdächtigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter oder auch der Investitions- und Landesbank vermeiden; nur so kann ein möglicher Imageschaden vermieden werden.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedanke ich mich bei Ihnen für den pfleglichen Umgang mit mir in den ver gangenen fünf Jahren.
Es waren für mich fünf interessante und lehrreiche Jahre und ein besonderes Erlebnis, die Menschen aus meinem Wahlkreis in diesem unserem Landtag vertreten zu dürfen. Ich wünsche Ihnen und unserem Land alles Gute! - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Gerade im Bankwesen ist Vertrauen die wichtigste Währung überhaupt. So ist es in mehrfacher Hinsicht bedauerlich, dass die ILB, die Investitionsbank des Landes Brandenburg, gerade hier in den letzten Monaten und Jahren deutliche Einbußen erlitten hat. Sie ist das zentrale Förderinstitut unseres Landes und über nimmt damit eine äußerst wichtige Funktion bei der struktur politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Brandenburgs.
Für Investoren und gegenüber dem Ausland ist sie häufig der erste Kontakt, der erste Eindruck stellvertretend für das ganze Land. Selbst wenn man berücksichtigt, dass die ILB, die uns zu je 50 % gemeinsam mit der NRW-Bank, der Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen, gehört, keine Kleinsparereinla gen verwaltet und in ihrer Rolle als zentrales Förderinstitut ei ne Art Monopolstellung auf dem Markt innehat, so bleibt der Vertrauensverlust dennoch in höchstem Maße bedauerlich, geht damit doch auch ein Imageverlust einher, was den Rück schluss auf die Professionalität betrifft, mit der Brandenburg seine Wirtschafts- und Strukturpolitik betreibt.
Weil letztlich Vertrauen gut, aber Kontrolle besser ist, haben wir - wie auch die Kollegen von der CDU - im Januar einen Antrag bzw. einen Entschließungsantrag vorgelegt, der zum Ziel hatte, die geübte Förderpraxis der ILB zu überprüfen und den aktuellen Korruptionsverdacht aufzuklären. In der 72. Ple narsitzung am 1. Februar dieses Jahres wurde der Entschlie ßungsantrag der CDU beschlossen und wurden die Landesre gierung und insbesondere der Finanzminister als Verwaltungs ratsvorsitzender der ILB aufgefordert, für ebendiese geforderte Aufarbeitung zu sorgen.
Auftragsgemäß legte die Landesregierung Ende Mai 2019 ih ren Bericht vor. Die Kernpunkte waren - wir erinnern uns - die Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Förderfall „Resort Schwielowsee“, im Zusammenhang damit die erwei terte Prüfung der internen Revision, die Prüfung weiterer För derfälle durch eine Rechtsanwaltskanzlei, die Erfüllung der Aufklärungspflicht durch Vorstand und Verwaltungsrat, die Überprüfung des internen Kontrollsystems der ILB durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und deren Bewertung durch die Landesregierung sowie Transparenz gegenüber der Öffent lichkeit bei der Aufarbeitung der Korruptionsvorwürfe.
Im Ergebnis ist der Bericht der Landesregierung zu diesen Kernpunkten - ich will es einmal so formulieren - kein Persil schein für die ILB. Er bestätigt ihr andererseits aber - basierend auf den Gutachten externer Rechtsanwälte und Wirtschaftsprü fer - die Vorschriftsmäßigkeit und Angemessenheit aller orga nisatorischen und prozessualen Aufbau- und Ablaufstrukturen. Der Korruptionsverdacht konnte nicht erhärtet werden, und der Vorstand ist seiner Transparenzpflicht gegenüber der Öffent lichkeit nachgekommen. Es bestehe kein Anlass und keine Notwendigkeit, die ILB seitens der Landesregierung zu weite ren Maßnahmen zu veranlassen. - So weit, so nicht gut.
Ich hatte es eingangs schon erwähnt: Vertrauen ist die wich tigste Währung im Bankwesen, und dieses bleibt trotz des Be richts der Landesregierung angekratzt. Zu oft ist die ILB in den vergangenen Jahren ins Gerede gekommen. Ich möchte die einzelnen Auffälligkeiten nicht noch einmal alle aufzählen. Das wäre vielleicht tatsächlich ein Thema für einen Untersu chungsausschuss, denn es bleibt ein Geschmäckle.
Ich persönlich habe mich gerade bei der Akteneinsicht, die wir in den letzten Wochen genommen haben, sehr darüber gewun dert, zu welch spätem Zeitpunkt sich die ILB erst eigene Com pliance-Regeln gegeben hat - sehr viel später als andere Ban ken, in denen dies bereits gang und gäbe war.
Ich erwarte, dass der Vorstand der ILB nunmehr mit aller Kraft und Konsequenz dafür Sorge trägt, dass sein Haus, unsere Lan desinvestitionsbank, künftig nicht mehr negativ ins Gerede kommt, sondern nur noch durch die erfolgreiche und reibungs lose Begleitung von strukturpolitischen und Investitionsprojek ten zum Wohle unseres Landes von sich reden macht. Immer hin geht es dabei auch um das Geld unserer Steuerzahler. Nur so kann das Vertrauen wieder auf Hochglanz poliert werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorlie gende Bericht gilt als die Erfüllung des Landtagsbeschlusses vom 1. Februar 2019, und auch ich referiere noch einmal kurz, was gefordert war.
Punkt 1: Der Landtag hatte vom Finanzminister gefordert, den aufgeworfenen Korruptionsverdacht gegen die Referatsleiterin proaktiv aufzuarbeiten, intensiv zu untersuchen und sich dabei - ich betone - externer, unabhängiger Expertise zu bedienen. Tatsächlich beauftragte der Vorstand der ILB aber die interne Revision der Bank. Eine Rechtsanwaltskanzlei bekam außer dem den Auftrag, zusätzliche Förderfälle zu prüfen. Ergebnis: Persönliches Fehlverhalten der Referatsleiterin wurde nicht festgestellt.
Punkt 2 des Beschlusses war es, die internen Kontrollregulari en der Banken zu überprüfen und so fortzuentwickeln, dass sie bereits bei ersten Verdachtsmomenten schneller greifen. Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsagentur kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die von der ILB bereits implementierten Maß nahmen und Prozesse geeignet seien, strafbaren Handlungen angemessen vorzubeugen. Daher hält die Landesregierung An passungen in der Prozess- und Ablauforganisation nicht für er forderlich.
Drittens wurde der Finanzminister beauftragt, darauf hinzuwir ken, dass die von der ILB bei der Aufklärung zugesagte Trans parenz gegenüber der Öffentlichkeit tatsächlich umgesetzt wird. Aber auch hier ist man der Auffassung, dass alles bestens sei. Die Landesregierung sieht daher „keine Notwendigkeit, die ILB zu weiteren Maßnahmen zu veranlassen“, heißt es im Bericht.
Es bleibt also festzuhalten, dass die Landesregierung, obwohl die Förderpraxis der ILB nicht zum ersten Mal in die Kritik geraten war - ich erinnere einmal an die Yachten in Mecklen burg-Vorpommern, über die sich der Landesrechnungshof ge äußert hatte, oder die Wundpflasterfabrik in Luckenwalde - und der Landtag sie aufgefordert hatte, Maßnahmen zu ergrei fen, um den andauernden Diskussionen in der Öffentlichkeit über systemisches Versagen bei der Korruptionsvorbeugung in der ILB die Grundlagen zur entziehen, keine Maßnahmen er greifen wird.
Dass das wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, wage ich zu bezweifeln. Unabhängig von diesem Bericht, den wir nur zur Kenntnis nehmen können - im Gegensatz zu anderen Fraktionen sind wir auch nicht in Gremien und Organen der ILB vertreten -, bleibt zu hoffen, dass in der ILB weitergehende Schlussfolge rungen insbesondere für den Umgang mit den Transparenzan forderungen der Medien gezogen und weitergehende Maßnah men zur Korruptionsbekämpfung ergriffen werden.
Ich möchte einen zusätzlichen Gesichtspunkt einbringen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB sind nicht gerade zu beneiden. Die ILB muss ständig einen Spagat machen: Auf der einen Seite stehen der Anspruch der Unternehmen auf unbüro kratische Mittelbereitstellung und das damit verbundene Prob lem der mangelhaften Inanspruchnahme von Fördermitteln aufgrund angeblich überbordender bürokratischer Anforderun gen; auf der anderen Seite ist sicherzustellen, dass es keine „Fördermittelabzocke“ gibt - egal ob aus krimineller Motivati on oder weil unsinnige Projekte gefördert werden.
Es ist klar, dass niemand fehlerfrei sein kann. Die Bereitstellung von Risikokapital ohne die Inkaufnahme von Risiko gibt es nicht. Das bedeutet: In einer Marktwirtschaft kann ein Unter nehmen jederzeit Gefahr laufen, dass sich geplante Investitionen nicht rechnen und Verluste bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals und der erhaltenen Fördermittel eintreten. Niemand ist fehlerfrei. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter der ILB müssen das Recht haben, Fehler zu begehen.
Sie müssen die Rückendeckung der Landesregierung haben, wenn geförderte Projekte scheitern und im Einzelfall auch ein mal Fehler gemacht wurden. Voraussetzung dafür ist aller dings, dass es keine systemischen Fehler gibt, dass Korruption - wie auch der Anschein von Korruption - ausgeschlossen ist und ausreichende Vorkehrungen gegen kriminelle Abzocke ge troffen wurden.
Laut dem Bericht sieht die Landesregierung hier kein Prob lem. Das sei alles gewährleistet. Wir werden sehen, ob das ei ne bloße Behauptung ist oder tatsächlich trägt - was zu wün schen ist. - Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Dr. Ludwig, ich hatte im Februar, als wir die Anträge dis kutiert haben, erläutert, dass die ILB als Förderbank eine Insti tution in Brandenburg ist, die wie kaum eine andere Überprü fungen und Prüfungen unterworfen ist. Die BaFin kontrolliert regelmäßig nach dem Kreditwesengesetz. Jedes Jahr prüfen und testieren die Wirtschaftsprüfer, unter anderem auch die in ternen Kontrollsysteme und Betrugsbekämpfungssysteme. Nicht zuletzt überprüft die Prüfbehörde des Finanzministeri ums die ILB als Geschäftsbesorger.