Protokoll der Sitzung vom 27.02.2020

TOP 5: Strukturförderung in der Lausitz statt Konzernentschädigungen

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/668

Ich eröffne die Aussprache. Zunächst spricht Herr Dr. Zeschmann für die antragstellende Fraktion.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Ich mache es einmal ungewöhnlich: Wie kam es zu diesem Antrag? Vor rund fünf Jahren entwickelte BVB / FREIE WÄHLER ein eigenes Energiekonzept für Brandenburg. Unsere damalige Zielsetzung in Sachen Braunkohle war es nicht, die Kraftwerke sofort abzuschalten, sondern blockweise herunterzufahren und dabei insgesamt noch so lange laufen zu lassen, bis die Braunkohlevorräte der bereits genehmigten Tagebaue verbraucht wären. Für die Kraftwerksblöcke in Jänschwalde kam damals nach unserer Rechnung ein Abschaltzeitraum zwischen 2025 und 2030 heraus, für Schwarze Pumpe zwischen 2040 und 2045.

Im Rahmen des Kohlekompromisses wurde nun vereinbart, dass die Kraftwerke zwischen 2028 und 2038 abgeschaltet werden, also ungefähr in dem Zeitraum, den wir ohnehin angenommen hatten. Dass man die Kraftwerke also so lange laufen lassen würde, bis die genehmigten Tagebaue ausgeschöpft sind, war für uns im Rahmen des Kohlekompromisses keine Überraschung, wohl aber die Ankündigung der Bundesregierung, dass die LEAG hierfür weiterhin Milliardenbeträge erhalten sollte - als „Entschädigung“ für entgangene Gewinne wegen vorzeitiger Abschaltung, jedoch entgangene Gewinne, die ohne Genehmigung neuer Tagebaue ohnehin nicht möglich wären - nach einer Abschaltung, die offensichtlich schon vorab eingeplant war, wie Dokumente der LEAG beweisen. Wir machten die Unsinnigkeit dieser geplanten Entschädigung zum Thema einer Pressekonferenz.

Zwischenzeitlich, am 24. Januar dieses Jahres, hat der „Spiegel“ einen Artikel zum gleichen Thema veröffentlicht. Völlig unabhängig von uns kamen die Journalisten zum gleichen Schluss: Der vorgeblich „vorzeitige Ausstieg“ wäre im Fall der LEAG gar nicht vorzeitig. Die Journalisten sind dabei über das „Planungszenario S1A“ gestolpert, in dem die LEAG selbst ohne Zwang vor Jahren einen Ausstieg aus der Kohle geplant hat - und das, während die Kohlekraftwerke durch hohe Preise für CO2-Emissionszertifikate bereits jetzt meist defizitär laufen. Im Ergebnis lässt sich also festhalten: Die Entschädigungszahlungen, die man im sogenannten Kohlekompromiss herausgehandelt hat, sind ein echtes Bombengeschäft für die LEAG, gehen aber leider auf Kosten aller Steuerzahler und damit von uns allen.

Entsprechend forderten wir in einer nächsten Pressekonferenz eine juristische Überprüfung ebendieser Entschädigung. Wir haben auch gleich dazugesagt, dass die eingesparten Entschädigungen angesichts dessen direkt als Strukturförderung in der Lausitz eingesetzt werden sollten.

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Auch hier waren wir auf der richtigen Spur, denn bereits am 31. Januar dieses Jahres hat die Bundesregierung genau diese juristische Prüfung der Entschädigung der LEAG angeordnet. Das zeigt, dass auch diese Forderung berechtigt war. Sollte sich

herausstellen, dass die Entschädigungen in dieser Höhe nicht gerechtfertigt sind, werden sie gekürzt. Denn anderenfalls würde dieses Konzerngeschenk aus Steuermitteln nicht nur zu einem PR-Debakel für die Bundesregierung, sondern der Vorgang würde auch als unzulässige Subvention des Staates an die LEAG gelten. Damit würde er als Regelverstoß auf den Tischen der EUKommission landen, was zu Strafzahlungen der Bundesrepublik Deutschland führen würde.

Angesichts dieser Umstände gehen wir davon aus, dass die Entschädigung für die LEAG zumindest deutlich gekürzt, wenn nicht gar vollständig gestrichen wird.

(Beifall BVB/FW)

Damit wären wir beim eigentlichen Kernpunkt unseres Antrags: Was passiert denn mit den nicht für Entschädigungen benötigten Mitteln? Wir meinen: Wenn sie ohnehin für den Kohleausstieg eingeplant waren, dann sollten sie auch bitte dafür eingesetzt werden - nur nicht mehr als juristisch unnötige Konzernentschädigung für die LEAG und deren Eigner, sondern konkret als Strukturförderung für die betroffenen Menschen in der Lausitz.

(Beifall BVB/FW)

Liebe Kollegen Abgeordnete! Stellen Sie sich doch einmal vor, was Sie mit hunderten Millionen Euro - hier geht es ja um insgesamt über eine Milliarde Euro - alles erreichen können: Umschulungsmaßnahmen für die betroffenen Bürger und Arbeitnehmer, um für andere Wirtschaftsbereiche qualifiziert zu werden; Bildungseinrichtungen, die diese Umschulungsmaßnahmen anbieten; Erweiterung und Verbesserung der Universitäten und Fachhochschulen sowie Forschungseinrichtungen in der Region. Von der Medizin über Pharmazeutik bis hin zur Ingenieurausbildung gäbe es unzählige Möglichkeiten, den Fachkräftemangel in Brandenburg zu reduzieren und die Lausitz schneller zu entwickeln. Zugleich wäre es möglich, junge Menschen in der Lausitz zu halten oder sie gar dorthin zu ziehen.

(Beifall BVB/FW)

Aber: Von allein wird die Bundesregierung die eingesparten Mittel mit Sicherheit nicht in die Lausitz investieren. Da braucht es schon einen gewissen Druck aus Brandenburg - also von uns allen hier, liebe Kollegen. Daher wollen wir die Landesregierung beauftragen, sich im Fall einer Kürzung der LEAG-Entschädigungen im Bundesrat für den Einsatz der eingesparten Mittel in der Lausitz einzusetzen.

(Beifall BVB/FW)

Unterstützen Sie das - für die Lausitz, für die Menschen in der Lausitz und für Brandenburg. - Danke schön.

(Beifall BVB/FW)

Wir setzen die Aussprache fort. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Barthel.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER sieht auf den ersten Blick nach seriöser Politik aus. Nimmt man sich aber etwas Zeit und beschäftigt sich mit dem Antrag, dann stellt man fest, dass er eine Mischung aus Populismus und Glaskugelprognose ist - weniger seriöse Politik.

(Unmut bei BVB/FW)

Lassen Sie mich darauf eingehen. Das beginnt schon mit dem Titel: „Strukturförderung in der Lausitz statt Konzernentschädigungen“. Das suggeriert unterschwellig, die Landesregierung tue nichts für den Strukturwandel in der Lausitz.

(Vida [BVB/FW]: Das steht mit keinem Wort darin!)

Wir, das Parlament, und die Landesregierung, namentlich der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister, begleiten seit Jahren den Strukturwandel in der Lausitz aktiv sowie mit persönlichem Einsatz und viel Erfolg.

(Frau Bessin [AfD]: Das ist allein Ihr Erfolg, oder?)

Ich möchte nur wenige praktische Beispiele aus den letzten Wochen nennen: die Entscheidung der BASF für den Standort Schwarzheide, die Einrichtung von Forschungsprojekten des Zentrums für Luft- und Raumfahrt in Cottbus oder die Ansiedlung der Airbus-Tochter APWorks an der BTU, übrigens unterstützt durch das Land Brandenburg mit 12,5 Millionen Euro.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Frage zu?

Am Schluss. - Zurück zum Inhalt Ihres Antrags: Bei den aufgeworfenen Fragen verfahren Sie immer nach dem gleichen Schema: Es werden aus Unterstellungen Fragen und Schlussfolgerungen abgeleitet, die sich so in der Praxis eigentlich nicht stellen. Das Ganze gipfelt in der Frage, ob für entgangene Gewinne in der Zukunft überhaupt eine Entschädigung an die LEAG zu zahlen sei. Adressat Ihrer Forderung ist wieder die Landesregierung. Dazu steht in § 42 Kohleausstiegsgesetz, das auf Basis des Abschlussberichts der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ entstanden ist, Folgendes: „Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages [mit den Betreibern]“. Verhandlungspartner ist also nicht das Land, sondern die Bundesregierung.

Weiter steht im Gesetz - das haben Sie zitiert -, für die Beendigung der Braunkohleförderung in der Lausitz seien 1,75 Milliarden Euro vorgesehen. Außerdem heißt es - und das ist der entscheidende Passus -: „[…] durch die Entschädigung werden wirtschaftliche Nachteile aufgrund des vorzeitigen Braunkohleausstiegs […] abgegolten“.

Es geht also nicht um Gewinne. Die wirtschaftlichen Nachteile - verändertes Revierkonzept - werden dezidiert aufgeführt. Der wichtigste Punkt: „[…] im Hinblick auf Bergbauverpflichtungen […]“. Wir haben - insbesondere das Wirtschaftsministerium und Staatssekretär Fischer - sehr dafür gekämpft, dass mit der LEAG

ein Vertrag über die Bildung einer Zweckgesellschaft geschlossen wird, in die das Geld fließen soll, damit nach Beendigung des Kohlebergbaus eine vollständige Renaturierung der Flächen erfolgt - wir hatten ja gerade die Diskussion um Lauchhammer. Wenn das nicht passiert, bleibt das Land am Ende auf den Kosten sitzen. - Weiter geht es um die Personalumstrukturierung und die Stromvermarktung.

Ich wiederhole: Uns als SPD-Fraktion, als Landesregierung ist es wichtig, dass das Geld dorthin fließt.

Zwei abschließende Bemerkungen: In diesem Gesetz ist auch geregelt, dass es, sofern es nicht zu der Vereinbarung mit der LEAG kommt, eine Rechtsverordnung geben wird, die genau diese Punkte, die in § 43 formuliert sind, dann umsetzt. Dem muss auch der Bundestag zustimmen.

Eine letzte Anmerkung: Der Kohlekompromiss ist hart erarbeitet. Wir wollen schnell aus der Kohleverstromung aussteigen. Dazu haben sich alle Seiten - auch die Energieerzeuger - bekannt. Das setzt voraus, dass sich alle auch an die Vereinbarung halten. Wenn Sie jetzt versuchen, einen dieser Vertragspartner zu diskreditieren, ist das keine gute Grundlage, um die LEAG als Arbeitgeber der Zukunft, als Unternehmen mit neuen Geschäftsfeldern auch in der Lausitz halten zu können. Wir lehnen Ihren Antrag aus diesem Grund ab.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE)

Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, Sie hatten eine Frage zugelassen.

(Barthel [SPD]: Ja, sorry!)

Die stellt Herr Abgeordneter Vida, bitte schön.

Sehr gern.

Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Barthel, Sie haben uns - mal wieder -, bevor die inhaltliche Auseinandersetzung überhaupt stattfand, hinsichtlich des Antrags Populismus vorgeworfen. Könnten Sie kurz darstellen, worin der Populismus besteht, wenn der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages mit der Begutachtung bezüglich der von der Bundesregierung vorgesehenen Entschädigung beauftragt wird und in einer sehr ausführlichen juristischen Darstellung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Entschädigung in Höhe von 1,75 Milliarden Euro wahrscheinlich nicht geboten ist, und wir dies zum Gegenstand eines Antrags machen und hierbei explizit auf dieses Gutachten Bezug nehmen? Oder wird der Begriff Populismus von Ihnen einfach inflationär gebraucht, wenn jemand anderer Meinung ist?

Des Weiteren haben Sie uns hier vorgeworfen, wir würden die Landesregierung kritisieren. Könnten Sie einmal rekapitulieren, in welchem Punkt des Redebeitrages des Abgeordneten Zeschmann, in dem er sagte, wir müssten gegenüber dem Bund einfordern, dass die für die LEAG vorgesehenen Gelder in die Lausitz gehen, und ein gemeinsames Signal - ich glaube, das waren die

Worte meines Fraktionskollegen - senden, damit der Ministerpräsident mit einem großen Votum beauftragt wird, etwas zu tun, Sie Kritik an der Landesregierung oder gar an der Regierungskoalition sehen?

(Beifall BVB/FW - Frau Fischer [SPD]: Schon in der Über- schrift!)

Fangen wir hinten an: Allein die Überschrift! Hätten Sie sie anders formuliert, hätte ich kein Problem damit. Die Überschrift „Strukturentwicklung statt Konzernentschädigungen“

(Vida [BVB/FW]: Ja, das steht da!)

enthält eine Unterstellung.

(Vida [BVB/FW]: Konzernentschädigung durch den Bund!)

Bezüglich des vorgesehenen Geldes - insofern zweifle ich auch an dem, was im wissenschaftlichen Gutachten steht - gehe ich davon aus, dass die betriebswirtschaftlichen Abhandlungen, die Herr Zeschmann in dem Antrag formuliert hat, auf Annahmen basieren. Die kann ich nicht bestätigen, die können Sie sicher auch nicht bestätigen, die kann eigentlich nur die LEAG bestätigen. Ich warte darauf, dass es konkrete Zahlen gibt, auf die man sich dann stützen kann. Von vornherein zu unterstellen, dass die LEAG hier falsche Zahlen angegeben habe und die Entschädigung, die mit dem Bund verhandelt worden ist, auf diesen falschen Zahlen beruhe, halte ich doch für sehr problematisch. Das ist eine Unterstellung.