Protokoll der Sitzung vom 27.02.2020

Bezüglich des vorgesehenen Geldes - insofern zweifle ich auch an dem, was im wissenschaftlichen Gutachten steht - gehe ich davon aus, dass die betriebswirtschaftlichen Abhandlungen, die Herr Zeschmann in dem Antrag formuliert hat, auf Annahmen basieren. Die kann ich nicht bestätigen, die können Sie sicher auch nicht bestätigen, die kann eigentlich nur die LEAG bestätigen. Ich warte darauf, dass es konkrete Zahlen gibt, auf die man sich dann stützen kann. Von vornherein zu unterstellen, dass die LEAG hier falsche Zahlen angegeben habe und die Entschädigung, die mit dem Bund verhandelt worden ist, auf diesen falschen Zahlen beruhe, halte ich doch für sehr problematisch. Das ist eine Unterstellung.

(Vereinzelt Beifall SPD und CDU)

Der zweite Punkt: Ich will auf das Thema Zweckgesellschaft zurückkommen. Wir wissen: Das eine sind das Auskohlen der Tagebaue, die Energieerzeugung und die damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Erträge. Wir haben uns in den letzten beiden Jahren der letzten Legislaturperiode ausführlich mit Betriebsplänen der Braunkohleunternehmen auseinandergesetzt, insbesondere mit der Frage: Wann wird das Geld verdient, das nach Beendigung des Kohleabbaus notwendig ist, um die Landschaften wieder in den Zustand zu versetzen, dass sie auch nachhaltig für die kommenden Generationen nutzbar sind? Es hat sich gezeigt, dass dafür sehr, sehr, sehr viel Geld notwendig ist. Verkürze ich jetzt den Betriebsplan, wird das Geld nicht verdient - das wissen Sie selbst. Die Frage ist also: Woher kommt das Geld? Wenn der Bund in den Verhandlungen mit der LEAG sagt: „Wir stellen dieses Geld der LEAG zur Verfügung“ - und im Kohlegesetz steht ausdrücklich, dass das Geld nicht aus der Gesellschaft gezogen werden darf, sondern genau für diese Zwecke genutzt werden muss -, lasse ich mir doch die Renaturierung dieser Tagebauflächen vom Bund finanzieren. - Danke.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Kubitzki für die AfD-Fraktion.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Wir debattieren heute über den Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion. Ich fand ihn im ersten Augenblick auch schön, nicht populistisch, sondern gut. Dass die Entschädigungszahlungen an die LEAG für entgangene Gewinne aufgrund vorzeitiger Abschaltung unter Umständen geringer als prognostiziert ausfallen könnten und das gesparte Geld für Umschulungsmaßnahmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen oder Infrastrukturmaßnahmen in der Region eingesetzt werden soll, wird im Antrag ausführlich und konsequent beschrieben. Sehr ausführlich und konsequent begründet die antragstellende Fraktion ihren Antrag damit, dass erstens die Altanlagen der LEAG abgeschrieben seien, zweitens die Gewinnminimierung wegen der Ausstiegsfolgekosten der Gesellschaft kleiner als angenommen sei, drittens ohnehin weniger Gewinn zu erwarten sei und daher - viertens - schließlich weniger Entschädigungszahlungen zu leisten seien. Wir halten diese Grundannahmen zwar nicht für unmöglich, ziehen jedoch andere Schlüsse daraus:

Wenn die LEAG weniger Gewinn erwirtschaftet, fehlt - das wurde schon angesprochen - das Geld für die Rekultivierung. Bisher werden Mittel für Rekultivierungsmaßnahmen und andere Rücklagen aus dem operativen Geschäft abgezweigt. Der lebende Bergbau finanziert den toten - das ist nun einmal so. Wenn ich am 19. März im Braunkohleausschuss in Cottbus sitze, werde ich wieder hören, was so alles an der Tagesordnung ist. Und das muss man den Leuten hier auch einmal sagen: Je früher wir aus der Kohle aussteigen, umso weniger Geld haben wir für die Rekultivierung. Das ist einfach so.

(Beifall AfD)

Das Geld muss nachher, wenn der Topf leer ist, sowieso der Steuerzahler zahlen. Ich höre hier immer: LEAG, LEAG, LEAG. - Nee, LEAG ist eine Hülle. Wir sprechen von EPH, einem tschechischen Konzern. Und da bin ich voll bei Ihnen: Dem würde ich auch nicht gern so viele Milliarden schenken. - Aber wie gesagt: Wir sprechen ja auch von den Maßnahmen, die ich hier gerade genannt habe, die irgendwo bezahlt werden müssen. Und: Umschulungsmaßnahmen sollten es nicht sein, dafür gibt es andere Töpfe.

Gemäß den Rahmenbetriebsplänen und der Gewinnerwartung wird das einkalkuliert. Die Abschreibungszeiträume für die Kraftwerke sind dabei irrelevant. Der Steuerzahler wird bei ausfallenden Gewinnen der LEAG wie im Altlastentilgungsfonds nach 1990 einspringen müssen. Die Folgekosten bleiben am Steuerzahler hängen, und es steigt nur das Risiko, dass der Staat für die Rekultivierung und anderes einspringen muss. Geld bleibt nicht übrig. Es herrscht das Prinzip „rechte Tasche, linke Tasche“. So weit zu der Begründung des vorliegenden Antrags.

Zur Beschlussempfehlung selbst ist zu sagen, dass die Alternative für Deutschland die Gefahr sieht, dass ein weiterer Topf für die Versäumnisse der Landesregierung geschaffen wird, aus dem sie vergebliche Maßnahmen finanzieren kann. Wenn wirklich Geld übrig ist, ist es logisch, dieses für die Lausitz zu verwenden. Da bin ich voll Ihrer Meinung.

(Beifall AfD)

Unserer Meinung nach sollte es für konkrete Nachnutzungskonzepte, Rekultivierungsmaßnahmen und zusammen mit den Beschäftigten aus der Region verwendet werden.

Ich denke aber auch an die Firmen, die jahrzehntelang für die Kraftwerksbetreiber VEAG, Vattenfall und jetzt LEAG gearbeitet haben. An diese Firmen wird zurzeit überhaupt nicht gedacht.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, jetzt nicht. - An die Firmen, deren Mitarbeiter da auf dem Hof herumkriechen, ob das KSC oder Steinmüller oder wie sie alle heißen sind, denkt keiner. Man müsste sich auch einmal überlegen, ob man die irgendwie unterstützt; denn es geht im Prinzip zurzeit nur um die LEAG.

Der eigentliche Skandal ist die undurchdachte Energiewende der Bundesregierung. Sie stürzt die Lausitz erst in die Krise. Ich hoffe, dass die LEAG als aktiver Partner erhalten bleibt. Wir machen uns keine Geschenke, wenn wir denen erst einmal ein paar Knüppel zwischen die Beine schmeißen. Die steigenden Strompreise der Zukunft werden uns ohnehin energiepolitisch auch in diesem Landtag noch beschäftigen.

(Beifall AfD)

Ob sich die Ausstiegsszenarien der Energiewende so bewahrheiten werden - na ja, das werden wir noch sehen. Die Lausitz verdient unsere Aufmerksamkeit. Der Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER verhilft der Landesregierung aber nur zu einem Versäumnisgeldtopf und geht unserer Ansicht nach von falschen Grundannahmen aus. Die AfD lehnt Ihren Antrag ab. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Und es ist schade, dass, wenn es wieder um die Lausitz geht, unser Ministerpräsident nicht da ist.

Wir setzen in der Aussprache mit Frau Abgeordneter Dr. Ludwig fort. Sie spricht für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Zeiten wie diesen, in denen alles in Bewegung zu sein scheint, geht es oftmals um Verlässlichkeit. Jedes Handeln wird in erster Linie darauf geprüft, ob sich ein Vertragspartner an Vereinbarungen und Absprachen hält. „Pacta sunt servanda“ ist eine Redewendung, die man versteht, auch wenn man kein Latein in der Schule hatte. „Verträge sind einzuhalten“ heißt das. Das ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht. Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts. Diese Regelung schafft Berechenbarkeit zwischen Vertragspartnern.

Diese Berechenbarkeit des Vertragspartners hat auch ein Unternehmen wie die LEAG verdient; denn es ist unbestritten, dass ein Entschädigungsanspruch bestehen dürfte, wenn die LEAG unter ihren neuen Eigentümern die Kapazitäten früher stilllegt. So ist es in einem Kompromiss vereinbart worden.

Ja, es ist interessant und natürlich auch richtig, dass die Freien Wähler viel Herzblut investieren, um nachzuweisen, dass kein Entschädigungsanspruch besteht. In ihrem Antrag legen sie ausführlich dar, dass kein Anspruch besteht, weil Gebäude und Anlagen abgeschrieben seien. Sie erklären auch, dass wir die 1,75 Milliarden Euro, die sie der LEAG absprechen, gleich in den Strukturwandel investieren sollen, falls die juristische Prüfung im Bundestag zu diesem Ergebnis kommt. Herr Vida, es heißt „falls“: Es ist nicht so, dass es sich, wie Sie gerade bei der Frage an Herrn Barthel suggeriert haben, schon herausgestellt hätte. Das muss man auch dazusagen, wenn man sich darüber aufregt, dass ab und zu das Wort „Populismus“ in den Mund genommen wird.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Das ist alles schön und gut, und Ihr Einsatz für das Land ist wirklich honorig, aber so ein Vorpreschen kann natürlich auch Erwartungen wecken, die wir möglicherweise nicht erfüllen können.

Es gibt viel Geld für den Strukturwandel. Für die Kohleregionen in den vielen Ländern hat der Bund Finanzhilfen und Investitionen von insgesamt über 40 Milliarden Euro zugesagt. Das ist im Strukturstärkungsgesetz festgeschrieben. Bis Mai dieses Jahres werden wir aber erst die Bund-Länder-Vereinbarung dazu haben, die eine entsprechende Umsetzung regelt. Glauben Sie uns: Da haben Sie uns genauso an Ihrer Seite wie wir Sie. Wenn wir eher in den Strukturwandel vor Ort investieren können, als dass das Geld aus dem Land geht, ist es selbstverständlich, dass wir unsere Kraft dafür einsetzen werden.

(Beifall CDU - Dr. Zeschmann [BVB/FW]) : Dann können wir das ja zusammen beschließen!)

- Nein, das geht eben nicht, weil genau diese Dinge so nicht geregelt sind. Es sind Entschädigungszahlungen zugesagt worden, und daran muss man sich auch halten.

Wir bekommen bereits jetzt Mittel für den Strukturwandel. Die ersten Schritte sind auch schon getan. Ich will wieder auf die Batteriefabrik von BASF verweisen. Das ist ein Anfang; weitere Projekte werden folgen. Die Landesregierung ist dabei, diesen Strukturwandel nicht nur politisch voranzutreiben. Mittel sind in Aussicht gestellt.

Es ist also nicht in Ordnung, populistisch Geld zu fordern, sondern alle sind aufgefordert, einen Beitrag zum Strukturwandel in der Lausitz zu leisten und Projekte zu identifizieren. Der Wirtschaftsminister und der Infrastrukturminister sind sehr engagiert dabei. Außerdem sollte man Forderungen wie die, die Sie formuliert haben, erst dann erheben, wenn tatsächlich juristisch entschieden ist, wie mit der angekündigten Entschädigung verfahren werden soll.

Wir sollten die Motivation dahin gehend nutzen, Entschädigungszahlungen für neue Investitionen zu verwenden. Wir werden sicherlich eine ganze Menge Diskussionen führen, in welcher Art und Weise wir das dort tun können, was zeitgemäß ist und was nicht. Wir brauchen eine solide Planung des Strukturwandels in der Lausitz. Das ist das Gebot der Stunde. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Rostock, bitte.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Vieles wurde schon gesagt. Ich möchte deswegen noch auf drei Dinge abstellen. Zuerst möchte ich meiner Vorrednerin zustimmen: Warten wir doch erst einmal die juristische Prüfung ab, bevor wir solche Anträge stellen. Das ist ganz richtig, auch wenn wir als Bündnisgrüne ebenfalls gespannt sind, was diese juristische Prüfung ergeben wird; denn wir sagen natürlich auch: Der Verdacht darf nicht im Raum stehen bleiben, dass sich die LEAG hier irgendetwas vergolden lässt, was sie sowieso vorhatte.

(Beifall B90/GRÜNE)

Für uns als Bündnisgrüne ist natürlich klar: kein Geld ohne Leistung. Aber dafür gibt es diese Prüfung. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft auch noch einmal festgestellt hat, dass wir, wenn Geld für die Entschädigung fließt, darauf schauen sollten, Sicherheitsleistungen sicherzustellen.

Herr Barthel hat viel zu den juristischen Hintergründen ausgeführt. Ich möchte noch ein bisschen auf das Politische eingehen. Wenn die Prüfung tatsächlich negativ ausgeht, wie Sie annehmen, ist die Frage: Was passiert stattdessen mit dem Geld? - Sie fordern in Ihrem Antrag, dass es dann trotzdem nach Brandenburg in die Strukturentwicklung fließt. Dazu kann man nur sagen: Schön wär’s. - Wünschen kann man sich vieles, nur hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun. Das eine wird im Kohleausstiegsgesetz behandelt, das andere im Strukturstärkungsgesetz. Das ist sozusagen nicht primär verrechenbar. Genauso gut könnte man sich wünschen, dass Steuermehreinnahmen an anderer Stelle nach Brandenburg in die Strukturentwicklung fließen. Ich kann nur wiederholen: Schön wär’s. - Aber ein Zusammenhang besteht da nicht.

Damit komme ich auch schon zum dritten Punkt. Meine Vorrednerin nannte es „honorig“: Der Antrag vermittelt den Eindruck, als wäre es recht einfach: Wir beschließen hier, die Landesregierung geht zum Bund und sagt: „Wir möchten das Geld“, und der Bund sagt: „Okay“, und das Geld kommt nach Brandenburg.

(Dr. Zeschmann [BVB/FW]: Das haben wir nicht gesagt!)

- Na ja, Sie haben gesagt, wir sollen uns dafür einsetzen, und dann gehen Sie davon aus, dass es erfolgreich sein wird. Sonst würden Sie den Antrag ja nicht stellen.

(Heiterkeit DIE LINKE - Dr. Zeschmann [BVB/FW]) : Wenn alle mitziehen, glauben wir daran! Aber das wollen Sie offensichtlich nicht!)

- Nein, ich will gerade dazu kommen, was ich davon halte. - Wie gesagt, meine Vorrednerin hat es „honorig“ genannt. Ich würde es eher naiv nennen. Es unterstreicht noch einmal ein bisschen, wie wir uns das Ganze vorstellen, und macht auch die Leistungen klein, die in den Verhandlungen bisher erbracht worden sind.

Es ist nicht so, dass wir als Bündnisgrüne immer zufrieden mit dem sind, was die Landesregierung - insbesondere Herr Woidke - auf der Bundesebene verhandelt hat. Insbesondere haben wir zum Ausdruck gebracht, dass wir mit dem Ausstiegspfad noch nicht so ganz zufrieden sind. Das war heute auch noch einmal Thema im Umweltausschuss des Bundesrates.

Aber wir wissen schon, welche politische Leistung nötig war und wie viel Kraft es gekostet hat, die 40 Milliarden Euro im Strukturstärkungsgesetz durchzusetzen. Das ist in dem Sinne einmalig und lässt sich nicht so einfach wiederholen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Moment, Herr Abgeordneter, es war noch eine Zwischenfrage angemeldet. Lassen Sie sie noch zu?

Ja.

Bitte sehr, Herr Domres.