Protokoll der Sitzung vom 27.02.2020

Herr Minister Steinbach, bitte.

Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Prof. Dr.-Ing. Steinbach:

Herr Zeschmann, ich will das jetzt nicht unnötig verlängern, aber eins geht bei mir nicht: Das ist, wenn man falsche Dinge dadurch im Raum stehen lässt, dass man sie als Letzter erwähnt.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU - Zuruf des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Die zwei falschen Aussagen sind:

Erstens - das habe ich eben erläutert -: Entgangene Gewinne, die an der Stelle als Erlöse kompensiert werden, haben nichts mit Ihren Anlagenabschreibungen zu tun. Das ist einfach eine falsche Zuordnung.

Und zweitens: Zu sagen, dass kein Krümel Kohle mehr da sei, ist genauso Unfug. Sehen Sie sich bitte die Szenarien an! Das, was Sie zitieren, ist der derzeit gültige Revierplan, in dem auch mehrere Öffnungsklauseln für den Aufbruch neuer Bergwerke stehen. Dass wir in der Koalition verabredet haben, dass es hier keine mehr geben wird, weil das mit dem Ausstiegspfad einhergeht, ist eine andere Frage. Aber es ist keine Tatsache, dass da keine Kohle mehr in der Erde liegen würde.

Entschuldigung, diese Dinge kann man einfach so nicht im Raume stehen lassen.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE und AfD)

Meine Damen und Herren, dadurch, dass die Landesregierung jetzt noch einmal eine Minute gesprochen hat, haben die SPD- und die AfD-Fraktion jeweils eine Minute, die CDU-Fraktion zwei Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Minuten und 30 Sekunden, DIE LINKE 30 Sekunden, weil sie vorhin überzogen hatte, und die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER noch 24 Sekunden, weil sie vorhin auch überzogen hatte, Redezeit übrig. Wird noch einmal das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall, dann schließe ich die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Wer dem Antrag „Strukturförderung in der Lausitz statt Konzernentschädigungen“ der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Drucksache 7/668, zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Stimmenenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.

TOP 6: Wahl der weiteren Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses

Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/741

Zur Erinnerung: Das ist der Tagesordnungspunkt, der gestern Abend unterbrochen wurde.

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Deshalb kommen wir gleich zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, sich bereitzuhalten.

Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg über den Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/741, geheim abzustimmen ist.

Meine Damen und Herren, für die Wahl der Mitglieder des Landes-Kinder- und Jugendausschusses und ihrer Stellvertreter ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg erforderlich. Da seit gestern Abend einige Zeit ins Land gegangen ist, wiederhole ich die Hinweise zum Wahl

verfahren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch ausgegeben. Die Stimmenabgabe erfolgt rechts und links von mir neben den Regierungsbänken.

Sie erhalten einen Stimmzettel mit den Namen von fünf Kandidaten für die fünf zu besetzenden Positionen, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Das heißt, Sie haben fünf Stimmen. Dabei bitte ich Sie, nur die in der Wahlkabine ausliegenden Kopierstifte zu benutzen.

Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.

Klarstellen möchte ich, dass bei Nichtabgabe einer oder mehrerer möglicher Stimmen dies nicht zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels, sondern lediglich zur Ungültigkeit des Stimmzettels bezogen auf den bzw. die Kandidaten führt, dessen bzw. deren Felder nicht ausgefüllt wurden.

So viel zum Wahlverfahren. Wir hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur Wahl und ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, ich darf fragen, ob es Abgeordnete im Plenarsaal gibt, die keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen das Ergebnis verkünden. So viel vorab: Wir brauchen einen zweiten Wahlgang bzw. ist ja beantragt, eine weitere Wahl durchzuführen, falls die Personen nicht gewählt werden.

(Zuruf von der SPD: Wir können es auch lassen!)

Bei der Wahl wurden bei jedem Kandidaten jeweils 77 Stimmen abgegeben. Die erforderliche Mehrheit beträgt daher 39.

(Einige Abgeordnete der AfD-Fraktion stehen.)

- Können Sie bitte Ihre Plätze einnehmen? Das wäre sehr freundlich. Das ist hier keine Stehparty.

An der Wahl des Abgeordneten Volker Nothing als parlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 77 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 26 Abgeordnete gestimmt, 50 Abgeordnete stimmten mit Nein, und es gab eine Stimmenthaltung. Damit hat der Abgeordnete Nothing die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist damit nicht als parlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses gewählt.

An der Wahl von Hans-Cornelius Weber als nichtparlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 77 Abgeordnete beteiligt. Es gab eine ungültige Stimme.

Für den Wahlvorschlag haben 25 Abgeordnete gestimmt, 48 Abgeordnete stimmten mit Nein, und drei haben sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Weber die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist damit als nichtparlamentarisches Mitglied des LandesKinder- und Jugendausschusses nicht gewählt.

An der Wahl des Abgeordneten Lars Hünich als stellvertretendes parlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 77 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 26 Abgeordnete gestimmt, 49 Abgeordnete stimmten mit Nein, und es gab zwei Enthaltungen. Damit hat der Abgeordnete Hünich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist als stellvertretendes parlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses nicht gewählt.

An der Wahl des Abgeordneten Dennis Hohloch als stellvertretendes parlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 77 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 25 Abgeordnete gestimmt, 52 Abgeordnete stimmten mit Nein, und es gab keine Enthaltung. Damit hat der Abgeordnete Hohloch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist als stellvertretendes parlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses nicht gewählt.

An der Wahl von Frau Maria-Theresia Patzer als stellvertretendes nichtparlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 77 Abgeordnete beteiligt. Es gab einen ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 23 Abgeordnete gestimmt, 50 Abgeordnete stimmten mit Nein, und es gab drei Enthaltungen. Damit hat Frau Patzer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtags Brandenburg nicht erhalten und ist als stellvertretendes nichtparlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses nicht gewählt.

Die AfD-Fraktion hat für den Fall der nicht erfolgreichen Wahl ihrer auf Drucksache 7/741 aufgeführten Wahlvorschläge auf derselben Drucksache einen zweiten Wahlgang beantragt. Wie eingangs bereits erwähnt ist auch über diese Wahlvorschläge geheim abzustimmen.

Muss ich Ihnen das heute bereits praktizierte Wahlverfahren noch einmal erläutern? - Es gab zwar ungültige Stimmzettel, aber niemand hat dazu Redebedarf. Wir strengen uns im zweiten Wahlgang an, keine ungültigen Stimmzettel mehr zu produzieren.

Dann kommen wir nun zur geheimen Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Wahlhandlung)

Ich darf fragen, ob alle Abgeordneten die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. - Gut. - Gibt es nun noch Abgeordnete im Saal, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Ich verkünde Ihnen nun das Ergebnis des zweiten Wahlgangs. An der Wahl von Herrn Abgeordneten Volker Nothing als parla

mentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Es gibt keinen ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 25 Abgeordnete gestimmt, 53 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gibt eine Enthaltung. Damit hat Herr Abgeordneter Nothing die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht erhalten und ist als parlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses nicht gewählt.

An der Wahl von Herrn Hans-Cornelius Weber als nichtparlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Es gibt keinen ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 24 Abgeordnete gestimmt, 52 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gibt drei Enthaltungen. Damit hat Herr Weber die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht erhalten und ist als nichtparlamentarisches Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses nicht gewählt.

An der Wahl von Herrn Abgeordneten Lars Hünich als parlamentarisches stellvertretendes Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Es gab keinen ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 26 Abgeordnete gestimmt, 51 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gibt zwei Enthaltungen. Damit hat Herr Abgeordneter Hünich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht erhalten und ist als parlamentarisches stellvertretendes Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses nicht gewählt.

An der Wahl von Herrn Abgeordneten Dennis Hohloch als parlamentarisches stellvertretendes Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Es gab keinen ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 25 Abgeordnete gestimmt, 54 Abgeordnete stimmten mit Nein; es gab keine Enthaltung. Damit hat Herr Abgeordneter Hohloch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht erhalten und ist als parlamentarisches stellvertretendes Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses nicht gewählt.

An der Wahl von Frau Maria-Theresia Patzer als nichtparlamentarisches stellvertretendes Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses haben sich 79 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Für den Wahlvorschlag haben 23 Abgeordnete gestimmt, 53 Abgeordnete stimmten mit Nein und 3 Abgeordnete haben sich enthalten. Damit hat Frau Patzer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg nicht erhalten und ist damit als nichtparlamentarisches stellvertretendes Mitglied des Landes-Kinder- und Jugendausschusses nicht gewählt.

Die AfD-Fraktion hat für den Fall der nichterfolgreichen Wahl ihrer auf Drucksache 7/741 aufgeführten Wahlvorschläge mit derselben Drucksache einen dritten Wahlgang beantragt. Wird zum Wahlverfahren das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur geheimen Wahl, und ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Wahlhandlung)