Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Auch über diesen Antrag des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz ist gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung geheim abzustimmen.
Meine Damen und Herren, für die Wahl zur Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landtages für den Stiftungsrat der Stiftung „Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg -“ ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich.
Wird zum bereits praktizierten Wahlverfahren das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir nun zur geheimen Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich darf fragen: Hatten alle anwesenden Abgeordneten die Gelegenheit, ihren Stimmzettel abzugeben? - Widerspruch gibt es nicht. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung.
Wir sind mit dem Wahlmarathon durch. Ich darf die Ergebnisse verkünden. An der Wahl von Frau Abgeordneter Elske Hildebrandt …
An der Wahl von Frau Abgeordneter Elske Hildebrandt als Mitglied des Landtages für den Stiftungsrat der Stiftung „Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg -“ haben sich 76 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Für den Wahlvorschlag haben 57 Abgeordnete gestimmt, 18 Abgeordnete
stimmten mit Nein. Ein Abgeordneter hat sich enthalten. Damit hat Frau Abgeordnete Hildebrandt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten
und ist zum Mitglied des Landtages für den Stiftungsrat der Stiftung „Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg -“ ernannt. Ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an?
An der Wahl von Herrn Abgeordneten Björn Lüttmann als stellvertretendes Mitglied des Landtages für den Stiftungsrat der Stiftung „Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg -“ haben sich 76 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Für den Wahlvorschlag haben 53 Abgeordnete gestimmt, 20 Abgeordnete stimmten mit Nein. Drei Abgeordnete haben sich enthalten. Damit hat der Abgeordnete Lüttmann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum stellvertretenden Mitglied des Landtages für den Stiftungsrat der Stiftung „Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg -“ ernannt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Die AfD-Fraktion bringt heute erneut einen Antrag auf Schaffung einer Kommunalkammer im Land Brandenburg ein. Die AfD-Fraktion und ich als Ideengeberin waren auch schon in der 6. Legislaturperiode davon überzeugt, dass das Instrument der Kommunalkammer dringend benötigt wird.
Erinnern wir uns: Seit dem Jahr 2014 quälte die damalige rot-rote Landesregierung die Brandenburger Bürger, die ehrenamtlichen
Kreistagsabgeordneten und Stadtverordneten in den kreisfreien Städten sowie natürlich auch die Mitarbeiter in den entsprechenden Verwaltungen mit der fixen Idee einer weiteren Kreisgebietsreform. Es war ein Prestigeobjekt der damaligen Regierung, bestehend aus SPD und Linken. Der Widerstand war groß. Ich kann mich gut daran erinnern; ich war damals schon Stadtverordnete.
Aus den 14 Landkreisen und den drei kreisfreien Städten unterstützte nur einer - ein Landrat - das Vorhaben. Die Landeshauptstadt Potsdam war außen vor, da sie den Status der kreisfreien Stadt behalten sollte. Viel Steuergeld und personelle Ressourcen wurden für ein Projekt eingesetzt, das von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Allein die von der Landesregierung durchgeführten sogenannten Bürgerdialoge - ich habe vier davon besucht - kosteten ungefähr 160 000 Euro. Das ist Steuergeld - Geld, das in den Kommunen sinnvoll hätte ausgegeben werden können. Hätte es bereits zum damaligen Zeitpunkt das Instrument der Kommunalkammer gegeben, wäre das Vorhaben der Kreisgebietsreform schnell wieder in den Schubladen der Landesregierung verschwunden.
Die Kommunalkammer soll ähnlich angelegt sein wie der Bundesrat, in dem die Bundesländer bei der Bundesgesetzgebung mitwirken können. Durch die Schaffung einer Kommunalkammer erhält der Begriff „kommunale Selbstverwaltung“ eine völlig andere Bedeutung. Das ist dann keine Worthülse mehr, sondern wird endlich mit Leben erfüllt.
Ziel und Aufgabe der Kommunalkammer ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch ein Mitspracherecht bei der Landesgesetzgebung. Der Kommunalkammer sind Gesetzesvorlagen, die Kommunalinteressen tangieren, zuzuleiten. Die Kommunalkammer kann ihrerseits im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Anträge und Gesetzesvorlagen in den Landtag einbringen. Ferner kann die Kommunalkammer gegen ein vom Landtag beschlossenes Gesetz Einspruch erheben und erhält zur Begründung ihres Einspruchs Rederecht vor dem Landtag.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten wäre es in der Kommunalkammer endlich möglich, auf Augenhöhe mit der Landesregierung die kommunale Familie betreffende Gesetze zu verhandeln und eigene Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen - kurz gesagt: die vorhandenen Kompetenzen auf der kommunalen Ebene zu nutzen. Die Schaffung einer Kommunalkammer ist gelebter Föderalismus.
Die Idee der Kommunalkammer ist schon ziemlich lang im Gespräch. Wir orientieren uns an den Vorschlägen des ehemaligen Chefs der Berliner Senatskanzlei, Volker Kähne, und der war bekanntlich parteilos. Auch in den verschiedenen Bundesländern gab es dazu immer wieder Vorstöße. Politik ist bekanntlich das Bohren dicker Bretter. Diesen Satz haben wir alle schon öfter gehört oder vielleicht sogar selbst verwendet. Die Kommunalkammer ist so ein dickes Brett.
Die AfD-Fraktion ist fest davon überzeugt: Gelebter Föderalismus wird mit diesem Instrument auf eine ganz andere Stufe gestellt. Wir wären Hasenfüße und keine Politiker, wenn wir uns durch den ersten Widerstand in diesem Hohen Haus im Jahr 2017 - in der 6. Legislaturperiode - von unserer Überzeugung abbringen ließen.
Ja, es braucht oft einen langen Atem und Durchhaltevermögen, um ein Projekt mit Mehrheiten endlich durchzusetzen. Aber es gibt sie, die Unterstützer, zum Beispiel den Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Cottbus, der bekanntlich nicht Mitglied der AfD ist. - Cottbus wird von der CDU regiert. Er ist ein Verfechter der Einrichtung der Kommunalkammer. Ich habe mich schon öfter mit ihm darüber ausgetauscht, als es die AfD noch gar nicht gab.
Es waren meine langjährigen Erfahrungen als Kommunalpolitikerin, die mich zu der Erkenntnis gebracht haben: Die Kommunalpolitiker brauchen mehr Mitspracherechte, um den berechtigten Ansprüchen der Bürger zu genügen. Ja, uns als AfD-Fraktion ist bekannt, dass wir gesetzliche Änderungen vornehmen müssten. Das dürfte aus unserer Sicht die kleinste Hürde sein. Der Verweis auf das Konnexitätsprinzip reicht nicht aus, um die Schaffung des Instruments der Kommunalkammer zu verhindern.
Wenn alles im Lot ist, warum klagte dann die kreisfreie Stadt Cottbus gegen die Landesregierung wegen der nicht ausfinanzierten übertragenen Aufgaben? Hier gab und gibt es Differenzen, die mithilfe der Kommunalkammer wesentlich besser hätten beigelegt werden können. Prüfen wir in diesem Hohen Hause vorurteilsfrei diesen Antrag; denn: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Entgegen der Tagesordnung spricht als Nächste Frau Abgeordnete Gossmann-Reetz für die Koalitionsfraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu uns. Bitte sehr.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Mit der Taktik der AfD, abgelehnte Anträge aus der vorigen Legislaturperiode kaum verändert zu recyceln, durften wir uns schon beim Thema Paritégesetz und gerade gestern beim Thema „freiLand“ vertraut machen.
Auch das Thema Kommunalkammer steht nun in nahezu demselben Wortlaut wie 2017 noch einmal auf der Tagesordnung.