Protokoll der Sitzung vom 27.02.2020

(Frau Duggen [AfD]: Weil es noch aktuell ist!)

Also begründen wir noch einmal, warum der Antrag jegliche inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik vermissen lässt. Da beim vorigen Mal kaum noch jemand von der AfD anwesend war, als das Thema besprochen wurde, ist das sicherlich auch ganz sinnvoll.

(Oh! bei der AfD - Zuruf des Abgeordneten Hohloch [AfD])

Die AfD will also die Landesregierung dazu bewegen, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, um die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung einer Kommunalkammer im Land Brandenburg zu schaffen. Dadurch soll die kommunale Ebene gestärkt und echte Teilhabe ermöglicht werden. Wenn die kommunale Ebene bei Landesvorhaben betroffen ist, ist es wichtig, ja unerlässlich, sie einzubinden. Das stellt niemand in Abrede.

Wie Sie in Ihrem Antrag erwähnen, wurde die Errichtung einer Kommunalkammer bereits in den 90er-Jahren intensiv diskutiert. Wie bezeichnend, dass Sie sich auf eine Diskussionsgrundlage aus den 90ern beziehen, ohne das Ergebnis dieser ganzen Auseinandersetzung zu berücksichtigen. Denn unsere Landesverfassung legt die Einbindung der kommunalen Ebene bei Landesvorhaben bereits fest. Das ist in Artikel 97 festgeschrieben. Dort steht in Absatz 4:

„Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind in Gestalt ihrer kommunalen Spitzenverbände rechtzeitig zu hören, bevor durch Gesetz oder Rechtsverordnung allgemeine Fragen geregelt werden, die sie unmittelbar berühren.“

(Zuruf des Abgeordneten Hohloch [AfD])

Auch die Praxis zeigt: Die Kommunen und ihre Spitzenverbände sind starke, aktive Partner bei der Gesetzgebung auf Landesebene. Ihre Stellungnahmen haben in Theorie und Praxis erheblichen Einfluss auf das Handeln von Parlament und Regierung. Ein Landrat sagte neulich sogar zu mir: Gegen die kommunale Ebene habt ihr noch gar nichts durchgesetzt.

Brandenburg hat außerdem im Jahr 1999 die strikte Konnexität festgelegt. Das haben nur wenige Länder getan. Bei uns hat sie sogar Verfassungsrang. Was heißt das? Das Land kann per Gesetz die Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichten, neue Aufgaben zu erfüllen. Diese Aufgaben können mit einer finanziellen Mehrbelastung einhergehen. In der Verfassung ist geregelt, dass in diesem Fall ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden muss.

Nun stellt sich erneut die Frage, die der AfD schon 2017 gestellt und die immer noch nicht beantwortet wurde: Was könnte die Schaffung einer Kommunalkammer über das Bestehende hinaus leisten? Wir dürfen nicht vergessen, dass sie einer umfassenden Verfassungsänderung bedürfte. Sie würde darüber hinaus zusätzliche personelle und materielle Ressourcen binden. Eine Kommunalkammer würde einen tiefen Eingriff in die Arbeit des Parlaments bedeuten.

Wir haben diesen Antrag schon vor zwei Jahren diskutiert und abgelehnt, weil er enorme, tiefgreifende Maßnahmen fordert, ohne irgendeinen Mehrwert zu ermöglichen. Er war auch beim letzten Mal unzureichend begründet und schlecht recherchiert. Es ist fast schon eine Frechheit, denselben Antrag einfach noch einmal vorzulegen - ohne irgendeine neue Erkenntnis, ohne neue Gründe für dieses sinnlose, aufwendige Anliegen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Meine Damen und Herren, das ist eine endlose Zeitverschwendung und zeigt einmal mehr, dass die AfD für die parlamentarische Arbeit nur Hohn übrighat. Wir lehnen ab.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

Als Nächste spricht die Abgeordnete Johlige für die Fraktion DIE LINKE zu uns.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Gossmann-Reetz hat eben schon darauf hingewiesen, dass das der nächste recycelte Antrag der AfD ist, mit dem wir uns hier beschäftigen müssen. Er ist zwar leicht umformuliert, aber anscheinend hat sich derjenige, der den Antrag noch einmal herausgekramt hat, nicht einmal die Mühe gemacht, sich die Debatte aus dem Jahr 2017 noch einmal durchzulesen. Da haben sich nämlich die Rednerinnen und Redner der demokratischen Fraktionen

(Lachen bei der AfD)

redlich Mühe gegeben, Ihnen zu erklären, welche Probleme es mit diesem Antrag gibt und warum der Vorschlag wenig hilfreich ist. Deshalb kann man Ihnen an dieser Stelle tatsächlich nur eine flache Lernkurve bescheinigen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

Ich will dennoch noch einmal begründen, warum auch wir diesen Antrag ablehnen werden.

Erstens. Der Vorschlag einer Kommunalkammer stammt aus der Verfassungsdiskussion zu Anfang der 90er-Jahre. Er ist damals wie übrigens auch in allen anderen Bundesländern, in denen es diese Diskussion gab, verworfen worden. Dafür wurden andere Instrumente der Beteiligung der Kommunen etabliert. Frau Gossmann-Reetz hat eben schon Artikel 94 Abs. 4 der Landesverfassung zitiert, in dem die Mitwirkung der Kommunen in Form der kommunalen Spitzenverbände an Gesetzgebungsverfahren verbindlich geregelt ist.

Zweitens. Es wurde auch schon darauf hingewiesen, dass wir eine sehr starke Stellung der Kommunen in Brandenburg haben, die sich vor allem aus dem strikten Konnexitätsprinzip ergibt. 1999 hat sich Brandenburg zu dieser Änderung der Verfassung entschieden. Das hat zur Folge, dass Mehrbelastungen vollständig auszugleichen sind. In anderen Ländern gibt es nur ein relatives Konnexitätsprinzip. Schon allein daraus ergibt sich in Brandenburg eine sehr starke Stellung der Kommunen.

Drittens. Es ist nicht ersichtlich - Sie sind sowohl im Antrag als auch in der Einbringungsrede die Antwort schuldig geblieben -, was eine Kommunalkammer für die Kommune positiv verändern würde, welche Vorteile sie für die kommunale Selbstverwaltung gegenüber den bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten haben sollte. Aber vielleicht kann Frau Spring-Räumschüssel uns das noch erklären.

Viertens. Sie fordern einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Es scheint Ihnen nicht aufgefallen zu sein, dass es zur Einführung einer Kommunalkammer einer Verfassungsänderung bedürfte und man dann auch darüber reden müsste - auch dazu haben wir nichts gehört -, was dann eigentlich mit den anderen Beteiligungsrechten, die wir derzeit haben, passieren würde.

Fünftens. Starke Kommunen sind vor allem starke Städte und Gemeinden. Die haben in Ihrem Antrag aber gar keinen Platz. Sie tun so, als wären die Kommunen nur Landkreise und kreisfreie Städte, was, zu Ende gedacht, zu einer relativen Schwächung von Städten und Gemeinden führen würde.

Die Kurzfassung: Erstens gab es eine entsprechende Diskussion schon in den 90er-Jahren, und der Antrag berücksichtigt nicht, was seitdem an Instrumenten der Beteiligung von Kommunen entwickelt wurde. Zweitens ignoriert er die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten. Drittens würde er die Städte und Gemeinden schwächen. Zudem ist er - das zu sagen sei mir noch erlaubt - auch handwerklich wirklich schlecht gemacht. - Deshalb lehnen wir ihn ab.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Meine Damen und Herren, als Nächster spricht der Kollege Vida von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER zu uns. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Dieser Antrag ist staatsorganisatorischer Unsinn. Das kann man nur so formulieren. Landkreise und kreisfreie Städte genießen kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes. Dies ist ihr Recht gegenüber dem Bund und den Ländern.

(Beifall BVB/FW, CDU und B90/GRÜNE)

Zugleich sind sie aber, weil sie kommunale Gebietskörperschaften sind, dem Gesetz unterworfen, weil sie eben keine Staatsqualität haben, sodass eine föderalisierende Betrachtung wie hier von der Einbringerin völlig fehlgeht. Deswegen ist auch der in der Begründung des Antrags vorgenommene Vergleich mit dem Bundesrat komplett deplatziert. Denn im Fall des Bundesrats wirken teilsouveräne Länder mit Staatscharakter organisiert an der Gesetzgebung des Bundes mit, sodass hier ein ganz anderer Sachverhalt gegeben ist, als wenn nichtstaatliche Körperschaften eine Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene bekommen sollen.

(Beifall BVB/FW)

Es kommt noch hinzu, dass die Landkreise zugleich auch als untere Landesbehörde tätig werden, sodass dieser Antrag aus mehreren Gründen rechtssystematisch falsch ist und, wenn überhaupt, dann nur mit einer Verfassungsänderung durchsetzbar wäre.

(Beifall BVB/FW)

Die AfD will mit diesem Antrag offensichtlich auch Zusatzorgane schaffen, eine Art Oberhaus auf Länderebene und somit ein unnötiges Extragremium. Der Vergleich mit dem Bayerischen Senat drängt sich auf, der in einer Volksabstimmung im Jahr 1998 mit dem Votum von etwa 70 % der Bürger abgeschafft worden ist, die ihn nämlich für überflüssig hielten, und das aus gutem Grund. Denn wie auch dort ist hier der Landtag das Gremium, in dem es gilt, kommunale Interessen durchzusetzen.

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt CDU, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Ich wage zu sagen, dass wir das als BVB / FREIE WÄHLER mit zielgerichteten Anträgen und nicht durch eine Verlagerung des Ganzen in einen etwaigen brandenburgischen Senat auch tun. Ohnehin sieht Ihr Antrag auch nur vor, dort die Landkreise und

kreisfreien Städte zu verankern, obwohl aus einer kommunalen Sicht ja eigentlich die Gemeinden maßgebend sein sollten.

Deswegen ist auch der Verweis auf die Empfehlung der Regierungskommission Berlin/Brandenburg zu Anfang der 90er überhaupt kein Argument. Denn diese Empfehlung bezog sich auf eine Länderfusion von Berlin und Brandenburg. Im Fall der Länderfusion hätte Berlin die Brandenburger Kommunen bevölkerungsmäßig dominiert, sodass man dort einen Ausgleich gebraucht hätte. Das ist hier aber überhaupt nicht der Fall, es sei denn, die AfD will mit diesem Antrag die Länderfusion mit Berlin vorbereiten.

(Beifall BVB/FW)

Meine Damen und Herren, wir als BVB / FREIE WÄHLER stehen für starke Kommunen, die durch gute Beschlüsse und engagierte Fürsprecher hier im Landtag Gehör finden sollen, daher gegen eine Oberkammer, gegen eine Länderfusion und damit gegen diesen Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW und CDU sowie vereinzelt SPD, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Als Nächster spricht Minister Stübgen für die Landesregierung zu uns. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nicht nur Minister des Innern, sondern auch für Kommunales. Damit ist eine meiner wichtigsten Aufgaben, die Interessen der Kommunen zu wahren und zu fördern. Darum habe ich mich natürlich sofort für Ihren Antrag interessiert, als er auf meinen Tisch kam, in dem von der Stärkung der Teilhabe der Kommunen die Rede ist. Allerdings habe ich mich dann auch sehr schnell gefragt, worin bei Ihrem Vorschlag denn jetzt genau die Stärkung liegen soll. Was ist an einer Kommunalkammer besser als an der erprobten und bewährten Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden?

In Ihrem Antrag wird ohne jegliche Begründung behauptet, dass ein zusätzliches und neues Gremium die kommunale Selbstverwaltung stärken könnte. Laut Ihrer Begründung soll eine Kommunalkammer den Landkreisen und kreisfreien Städten Mitspracherecht bei der Landesgesetzgebung ermöglichen. Darin zeigt sich gleich in doppelter Weise, wie falsch Sie mit Ihrer Orientierung liegen. Im Ergebnis würde es - wenn Ihr Antrag durchkommt und wir ein solches Gesetz umsetzen; übrigens wäre dafür eine Verfassungsänderung Voraussetzung - zu einer Verschlechterung der kommunalen Mitbestimmung kommen.

Die kommunale Familie hat natürlich ein Mitspracherecht im Gesetzgebungsverfahren, und zwar in jedem Gesetzgebungsverfahren, das sie in irgendeiner Weise betrifft. Das ist in unserer Verfassung verankert. Die kommunale Familie besteht aber aus mehr als nur Landkreisen und kreisfreien Städten. Auch die übrigen Gemeinden sind ein wesentlicher Bestandteil, den Sie offensichtlich gänzlich vergessen haben. Alle zusammen - Landkreise, Städte und Gemeinden - haben starke Sprachrohre und Interessenvertretungen. Das sind die kommunalen Spitzenverbände. Das ist eine etablierte und erfolgreiche Interessenvertretung. Ich

kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, wie gut und vertrauensvoll die Zusammenarbeit hier funktioniert und wie wertvoll sie für alle Gemeinden ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Kommunalkammer braucht es dafür nicht. Wir empfehlen die Ablehnung dieses Antrags. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD, B90/GRÜNE, DIE LINKE sowie des Ab- geordneten Stefke [BVB/FW])

Vielen Dank. - Zu uns spricht jetzt noch einmal die Abgeordnete Spring-Räumschüssel für die AfD-Fraktion. Bitte sehr.

(Beifall AfD)