Die Finanzierung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beruht bekanntlich auf einem Drei-Säulen-Modell. Den größten Anteil haben dabei langfristige Bankkredite. Diese werden von der Flughafengesellschaft aus eigener Kraft bedient und getilgt. Und ja, diese Kredite wurden von den Gesellschaftern gesichert, aber bislang ohne dass dafür Haushaltsmittel in Anspruch genommen wurden. Hinzu tritt der Eigenanteil der Gesellschaft aus ihren Erträgen. Derzeit liegt dieser jährlich im dreistelligen Millionenbereich. Perspektivisch wird sich der Eigenanteil nach Inbetriebnahme des Flughafens nicht unwesentlich erhöhen. Als dritte Säule sind schließlich die Kapitalzuführungen der Gesellschafter zu nennen. Diese werden seit einigen Jahren nur noch als rückzahlbare Gesellschafterdarlehen gewährt, und das ist auch richtig so.
Die Gesellschafter der FBB sind sich darin einig, dass die Eigenbeträge und Kredite der Flughafengesellschaft selbst absoluten Vorrang vor weiteren Landesmitteln haben sollten.
Allerdings bekennen sie sich auch zu dem Ziel einer erfolgreichen Inbetriebnahme des BER, und dazu gehört auch und insbesondere die Sicherstellung der notwendigen Kapitalausstattung. So hat der Gesellschafter Brandenburg schon unter der Verantwortung der letzten Landesregierung daran mitgewirkt, dass die Gesellschafterversammlung im März und Juli 2018 einvernehmlich eine grundsätzliche Bereitschaftserklärung zur Sicherung der Geschlossenheit der Gesamtfinanzierung der FBB abgegeben hat.
Und diese Bereitschaftserklärung war sehr vernünftig. Grundlage dafür war der Businessplan von 2018, und - Wiederholung festigt manchmal - es sind nachlaufende Kosten für die Inbetriebnahme des Flughafens, die darin jetzt auch aufgeführt sind. Er weist bekanntlich einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von rund 508 Millionen Euro aus. Dieser Bedarf wird allerdings aus den Gründen, die ich eben genannt habe, erst nach Inbetriebnahme des Flughafens liquiditätswirksam.
Zur Finanzierung des Businessplans haben die Gesellschafter es befürwortet, den weitaus größten Teil durch die Aufnahme weiterer unverbürgter Kredite zu decken. In Übereinstimmung mit diesen Beschlüssen von 2018 sollen die aus dem Businessplan verbleibenden 108 Millionen Euro durch Darlehen der drei Gesellschafter gedeckt werden - ich sprach bereits darüber. Diese Mittel dienen der Sicherung des Abschlusses des Projekts BER, sie sind also durchaus notwendig.
Auf das Land Brandenburg entfällt dabei entsprechend seinem Geschäftsanteil ein Betrag von knapp 40 Millionen Euro. Aber anders als der Bund und Berlin hat Brandenburg dafür bisher keine Haushaltsvorsorge getroffen. Diesem Mangel muss und soll jetzt abgeholfen werden. Nun kann man sich fragen: Warum haben
zwei Vorsorge getroffen und einer nicht? - Das muss jetzt korrigiert werden. Vor diesem Hintergrund ist im Nachtragshaushalt eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. Diese VE dient also der Umsetzung der genannten Beschlüsse.
Meine Damen und Herren, die Entscheidung über die Veranschlagung liegt jetzt bei Ihnen als Haushaltsgesetzgeber, und die Haushaltsberatungen sind dafür der richtige Ort. Es ist und bleibt Ziel dieser Landesregierung, dauerhaft finanzielle Belastungen für den Landeshaushalt zu vermeiden und zugleich dem Flughafen BER zum Erfolg zu verhelfen, denn die Region Berlin-Brandenburg braucht einen leistungsfähigen modernen Flughafen - ich denke, darin sind wir uns alle einig, daran besteht gar kein Zweifel. Ich empfehle Ihnen also, den vorliegenden Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.
Das Wort hat noch einmal die Einbringerin des Antrags, Frau Block. - Sie verzichtet. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/700 - Änderung der Nummer 1 des Antragstextes - ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit wird der Änderungsantrag mehrheitlich …
und bitte diejenigen noch einmal um ein Handzeichen, die für den Änderungsantrag auf Drucksache 7/700 stimmen. - 30 Jastimmen. Die Gegenstimmen, bitte. - 44 Gegenstimmen. Enthaltungen? - Eine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag „Kein Landesgeld für den BER“ der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/676. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.
Die Fraktionen haben sich verständigt, auf die Debatte zu verzichten. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Wer der Überweisung des Antrags „Kommunales Investitionsprogramm neu auflegen“ der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/677 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Antrag einstimmig an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen.
TOP 16: Neutralität der Staatsanwaltschaften herstellen - Politische Einflussnahme auf Staatsanwaltschaften beenden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Die Neutralität der Staatsanwaltschaften erst herstellen und die politische Einflussnahme auf Staatsanwälte beenden zu müssen, das hört sich in unserem Rechtsstaat ungewöhnlich an. Da sind uns Länder wie unter anderem Bulgarien und Ungarn offensichtlich weit voraus,
die manche Parteien in Deutschland, wie gestern auch hier in Bezug auf Polen geschehen, sehr gerne mit dem demokratischen Zeigefinger belehren.
Wenn Änderungen des deutschen Rechtssystems, zum Beispiel im Waffenrecht oder bei der Schaffung von Upload-Filtern, im Rahmen von europäischen Richtlinien gefordert werden, geriert sich Deutschland gerne als Musterknabe der Europäischen Union. Aber der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 27. Mai 2019 zum Aktenzeichen C-508/18 festgestellt, dass die deutschen Staatsanwaltschaften keine hinreichende Gewähr für ihre Unabhängigkeit von der Exekutive bieten. Ich zitiere:
„[…] nach dem institutionellen Aufbau der Staatsanwaltschaft in Deutschland scheine die Staatsanwaltschaft […] der Leitung und Weisungen durch die Exekutive zu unterliegen.“
Es „[…] haben die vorlegenden Gerichte unter Bezugnahme auf das Erfordernis der Unabhängigkeit der Gerichte Zweifel daran, ob die […] Staatsanwaltschaften dieses Erfordernis erfüllen, da sie in eine hierarchische Struktur mit dem Justizminister des betreffenden Bundeslands an der Spitze eingebunden seien, wobei dieser Minister gegenüber den Stellen, die ihm wie die Staatsanwaltschaften untergeordnet seien, zu Kontrolle, Leitung und sogar Weisung befugt sei.“
Auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat Deutschland zuvor schon aufgefordert, die Möglichkeit, dass die Justizminister den Staatsanwaltschaften Anweisungen zu einzelnen Fällen erteilen, abzuschaffen. Hintergrund war unter anderem die Einmischung des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas von der SPD im Sommer 2015 in die Ermittlungen gegen Blogger von netzpolitik.org wegen Landesverrats nach Veröffentlichung von vertraulichen Geheimdokumenten.
Heiko Maas entließ den ermittelnden Generalbundesanwalt Harald Range, was laut Feststellung der Europaratsversammlung
einen direkten Eingriff in die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft darstellt. Der weisungsgebundene Generalbundesanwalt untersteht dem Bundesjustizminister. Das Ermittlungsverfahren wurde danach eingestellt.
Ein weiteres Beispiel stammt aus Thüringen: Bei der Staatsanwaltschaft Gera wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch geführt, in dem die verantwortliche Person des sogenannten Zentrums für politische Schönheit als Beschuldigter geführt wurde. Nach einer mehrere Tage andauernden Pressekampagne gegen den ermittelnden Staatsanwalt mit Offenbarung seines vollen Namens, bildlicher Darstellung seiner Person und Veröffentlichung von Details aus seinem Privatleben und weiteren von ihm geführten Verfahren äußerten der damalige Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, der Linke Bodo Ramelow, und der Chef der Staatskanzlei über das Internet, dass das Ermittlungsverfahren umgehend eingestellt werden müsse. Nach einer dann folgenden Besprechung zwischen dem Justizminister, dem Thüringer Generalstaatsanwalt sowie dem Leiter der Staatsanwaltschaft Gera wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt und der ermittelnde Staatsanwalt auf eigenen Wunsch von seinen Aufgaben als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gera entbunden und behördenintern versetzt.
Daher gibt es schon seit Langem die Forderung des Deutschen Richterbundes nach Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften von politischen Einflüssen
und einer damit verbundenen Reform des Gerichtsverfassungsgesetzes. Zentrale Forderung ist die Abschaffung des Weisungsrechtes der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften. Demgemäß ist die Regelung des § 146 Gerichtsverfassungsgesetz zu streichen, welche wie folgt lautet:
„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
Die Sonderstellung der Staatsanwaltschaften innerhalb der Exekutive führt zu der Frage, wie sich damit verträgt, dass die Staatsanwaltschaften einerseits eine wie die Strafgerichte nur der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtete Institution sind, andererseits aber eine Abhängigkeit vom Justizminister besteht, der unter anderem - wie im Fall des Herrn Maas - seine politischen Interessen verfolgt. Der leider viel zu früh verstorbene ehemalige Generalstaatsanwalt Brandenburgs, Herr Prof. Rautenberg, hat in einer seiner Publikationen ausgeführt:
„Während meiner nunmehr zwanzigjährigen Tätigkeit als Generalstaatsanwalt unter sechs Ministern - davon fast dreizehn Jahre als ‚politischer Beamter‘ - habe ich zwar durchaus nur dem Recht verpflichtete Justizminister erlebt. Doch habe ich während dieser Zeit, wie einige meiner Kollegen auch, erfahren, wie die Strafverfolgung ‚dem Einfluss der jeweils herrschenden politischen Exekutive mit ihren entsprechenden ideologischen Wertmaßstäben unterworfen‘ wurde.“
Man wird jedenfalls konstatieren müssen, dass an der Spitze des Justizministeriums in der Regel kein machtpolitischer Eunuch,
sondern ein Parteipolitiker steht, der politische Interessen verfolgt und als Mitglied des Kabinetts wiederum Kabinettszwängen oder der Kabinettsdisziplin unterworfen ist. Gerade bei Ermittlungen gegen Politiker und Prominente geraten Staatsanwälte regelmäßig in den Verdacht, dass es eine politische Einflussnahme gegeben habe. Kommt es zur Anklage, lautet das gängige Vorurteil: An dem Betroffenen soll ein Exempel statuiert werden. - Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren aber ein, heißt es: Hier wird jemand auf Geheiß von oben geschont.
Diesen Spekulationen kann nur der Boden entzogen werden, wenn die Staatsanwaltschaften von möglicher politischer Einflussnahme unabhängig sind und ihre Arbeit ausschließlich weisungsfrei erledigen.