Protokoll der Sitzung vom 27.02.2020

Diesen Spekulationen kann nur der Boden entzogen werden, wenn die Staatsanwaltschaften von möglicher politischer Einflussnahme unabhängig sind und ihre Arbeit ausschließlich weisungsfrei erledigen.

(Beifall AfD)

Die Umsetzung der Gewaltenteilung ist eines unserer politischen Ziele als AfD-Fraktion. Dazu gehören unabhängige Staatsanwaltschaften. Die gleichlautende Kritik des Deutschen Richterbundes und des ehemaligen Brandenburger Generalstaatsanwalts teilen wir ausdrücklich. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön. - Das Wort hat für die Koalitionsfraktionen der Abgeordnete Eichelbaum, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der Antrag der AfD-Fraktion ist für die Staatsanwälte, die seit Jahren trotz des erheblichen Personalmangels unermüdlich ihrer Arbeit nachgehen und Straftaten in Brandenburg verfolgen und aufklären, schon in seiner Wortwahl ein Schlag ins Gesicht.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

Sie suggerieren mit Ihrem Antrag, die Staatsanwälte führten die Ermittlungen nach den Wünschen der Landesregierung. Das ist mitnichten der Fall.

(Zuruf von der AfD: Na ja!)

Wir haben einen starken Rechtsstaat, eine unabhängige Justiz sowie Staatsanwälte, die das Vertrauen dieses Hauses genießen.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

Was die angeblich sachfremde Auswahl von Staatsanwälten betrifft: Zwei Ihrer Kollegen, Frau Duggen und Herr Galau, sind ja im Richterwahlausschuss, der auch Staatsanwälte ernennt. Da hätten Sie sich einmal erkundigen können, wie die Auswahl der Staatsanwälte in Brandenburg tatsächlich erfolgt.

Sowohl bei der Einstellung als auch bei der Beförderung von Staatsanwälten gilt der in Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes

verankerte Grundsatz der Bestenauslese. Dieser verbietet es, dass bei der Bewerberauswahl politische Anschauungen als Kriterium für die Entscheidung herangezogen werden. Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Lässt man Ihre populistischen Töne beiseite, geht es im Kern um die Frage, ob man das externe Weisungsrecht der Justizminister abschaffen sollte. Das EuGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr könnte diesen Schluss nahelegen, weil es besagte, dass die Staatsanwälte in Deutschland einen Europäischen Haftbefehl nicht erlassen dürfen, weil sie nicht vollständig unabhängig seien. Diese Problematik wurde jedoch im Einvernehmen mit allen Landesjustizverwaltungen und dem Bundesjustizministerium geklärt. Zuständig für den Erlass eines Europäischen Haftbefehls ist nunmehr grundsätzlich der Ermittlungsrichter. Diese Entscheidung wird in verfassungsrechtlich garantierter richterlicher Unabhängigkeit getroffen und ist per se dem Einfluss oder Weisungen der Justizminister entzogen.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

Soweit die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes als Anknüpfungspunkt gesehen wird, um eine generelle Aufhebung des Weisungsrechts zu verlangen, ist dies keine neue Forderung. Sie war bereits mehrfach Gegenstand rechtspolitischer Diskussionen. Dazu kann man auch unterschiedlicher Meinung sein.

Festzuhalten bleibt jedoch: Staatsanwälte sind Beamte, die der exekutiven Staatsgewalt zugeordnet sind. Die Aufsichtszuständigkeit ist bundesrechtlich in den §§ 144 bis 147 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Hiervon zu unterscheiden sind die Richterinnen und Richter, die nach Artikel 97 Abs. 1 des Grundgesetzes unabhängig sind. Die oberste Dienstherrin der Staatsanwälte ist die Justizministerin. Sie ist gegenüber dem Parlament für die Arbeit der Staatsanwaltschaften auch politisch verantwortlich und muss für die Arbeit der Staatsanwälte geradestehen.

Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass das Weisungsrecht rechtlich begrenzt ist. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft ist dem Legalitätsprinzip unterworfen; sie ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Staatsanwaltschaft muss also Ermittlungen aufnehmen, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gibt. Auch hier dürfen politische Erwägungen keine Rolle spielen.

Auch Ihre angebliche Sorge bezüglich einer politischen Beeinflussung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist unbegründet, denn wenn ein Minister das Weisungsrecht missbrauchen sollte, droht ihm eine strafrechtliche Verfolgung wegen Strafvereitelung im Amt oder Verfolgung Unschuldiger. Das Thema war auch Gegenstand der Justizministerkonferenz im Jahr 2013. Eine Abschaffung des Weisungsrechts wurde damals ebenfalls von der Mehrheit der Justizminister abgelehnt.

Viel wichtiger aber als rechtstheoretische Diskussionen ist für uns, dass die Bürgerinnen und Bürger wieder mehr Vertrauen in die Arbeit der Justiz haben, dass Strafverfahren zügig bearbeitet und Straftäter schneller verurteilt werden. Dafür hat die neue Landesregierung in den ersten 100 Tagen wichtige Maßnahmen eingeleitet. Wir sind der Justizministerin sehr dankbar, dass sie bei den Verhandlungen zum Nachtragshaushalt für mehr Stellen in der Justiz gekämpft hat. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die Landesregierung hat im Entwurf des Nachtragshaushalts, den wir im Parlament noch beraten werden, 109 neue Stellen für die Justiz im Land, darunter neun neue Stellen für Staatsanwälte,

vorgesehen. Das ist ein wichtiger Beitrag für einen starken und unabhängigen Rechtsstaat.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Danke schön. - Für die Fraktion DIE LINKE hat die Abgeordnete Block das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es kommt ja selten vor, dass ich mir mit der CDU in vielen Punkten einig bin. Heute ist es einmal so; das ist etwas ganz Besonderes. Sie sollten sich nicht daran gewöhnen.

(Beifall DIE LINKE)

Sehr geehrte AfD-Fraktion, Sie unterstellen in dem Antrag und der Begründung, dass die Gewaltenteilung in Brandenburg nicht funktioniere, dass es eine politische Einflussnahme gebe, ohne dass Sie in der Begründung irgendeinen Nachweis dafür anführen. Sie führen aus:

„In der Praxis besteht jedoch nicht nur der aufkommende Verdacht, dass die jeweiligen Justizministerien […] eingreifen können.“

„Nicht nur der aufkommende Verdacht“ - was genau meinen Sie damit?

In meiner beruflichen Praxis - ich mache das jetzt seit 10 Jahren - ist mir eine solche Einflussnahme niemals bekannt geworden.

(Beifall DIE LINKE und CDU sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE)

Gerade Mitglieder Ihrer Partei haben in den letzten Jahren schon erfahren dürfen, dass die Brandenburger Justiz gut und auch in Ihren Fällen weisungsfrei gearbeitet hat, auch wenn Ihnen das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Arbeit und die gerichtlichen Entscheidungen wohl nicht ganz passen.

(Beifall DIE LINKE und CDU sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE)

So kann ich Ihrem gesamten Agieren entnehmen, dass Sie das bestehende demokratische Gefüge schlechtreden wollen. Fakten brauchen Sie dafür nicht, Verunsicherung reicht Ihnen. Das kann man der Überschrift Ihres Antrags entnehmen. Sie wollen Misstrauen gegenüber der Arbeit des Rechtsstaats schüren. Das versuchen Sie ganz perfide, indem Sie sich vermeintlich an die Seite derer stellen, deren Arbeit Sie stets und ständig an anderen Stellen infrage stellen. Die Kleinen Anfragen Ihrer Fraktion in der letzten Zeit - unter anderem zur Parteizugehörigkeit von Staatsanwälten, zu angeblichen Einflussnahmen - zeigen genau das deutlich auf, ebenso die von Ihnen im Rechtsausschuss gesetzten Tagesordnungspunkte sowie Ihre Kommentare zu Gerichtsentscheidungen. Dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte politisch beeinflusst werden, um den Ausgang eines Strafverfahrens im Sinne der regierenden Partei zu beeinflussen, ist eine schwerwiegende Unterstellung und unhaltbare Behauptung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Sie sind nicht die Bewahrer des Rechtsstaats, meine Damen und Herren. Sie stehen nämlich für etwas ganz anderes.

(Zuruf von der AfD: Das ist eine Frechheit!)

Zitat aus Ihrem Bundeswahlprogramm:

„Zahlreiche Gesetze haben die Gewaltenteilung in Deutschland über die Jahre erodieren lassen und zu einer überbordenden Staatsgewalt geführt: Ehemalige Politiker auf Richterstühlen, Abgeordnete, die zugleich Kanzler, Ministerpräsident oder Minister sind […] sowie parteipolitische Netzwerke, die durch verbotene Ämterpatronage entstehen, können nicht länger toleriert werden. Die Justiz muss entpolitisiert werden.“

(Hohloch [AfD]: Darum geht es hier nicht!)

- Das zeigt aber Ihr Verhältnis zum Rechtsstaat. Das sind krude Verschwörungstheorien, und wohin so etwas führt, haben wir gestern in der Aktuellen Stunde diskutiert.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU und B90/GRÜNE - Zurufe von der AfD)

In einem anderen Bundesland - Sachsen - beklatschte Ihre Fraktion übrigens erst eine Rundverfügung der Generalstaatsanwaltschaft, mit der Überschrift „Verschärfter Strafverfolgungskurs“, eine politische Weisung, die aber auf Ihrer Linie war. Das fanden Sie gut. Zwei Monate später haben Sie dann beantragt - wie Sie es auch hier fordern -, das politische Weisungsrecht abzuschaffen. Das ist Ihre Politik: Immer so, wie man es gerade braucht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU und B90/GRÜNE - Hoh- loch [AfD]: Was?!)

Die Linke - das ist kein Geheimnis - ist sicherlich für die Abschaffung des externen ministeriellen Einzelfallweisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften. Das haben wir 2013, als wir in Regierungsverantwortung waren, auf der Justizministerkonferenz eingebracht - dazu haben wir schon etwas gehört. Das ist erfolglos geblieben. Wir haben auch Gesetzentwürfe dazu eingebracht. Wir haben unsere Position dazu. Und in diesem Bereich tut sich ja auch vieles. Wir haben auch schon gehört, dass zum Europäischen Haftbefehl eine Lösung gefunden wurde. Ich setze meine Hoffnung in die neue Justizministerin,

(Domres [DIE LINKE]: Ja!)

die aus dem Erfahrungsbereich der Staatsanwaltschaften kommt. Es sind Vorschusslorbeeren - auch daran sollten Sie sich nicht gewöhnen. Ich werde das natürlich kritisch begleiten.

(Hohloch [AfD]: Oh ja!)

Den vorliegenden Antrag braucht allerdings niemand. Ihre Intention ist eine ganz andere. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Die Justiz wird sich nicht von Ihnen vereinnahmen lassen. - Vielen Dank.

(Starker Beifall DIE LINKE, SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Danke schön. - Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER hat der Abgeordnete Vida das Wort. Bitte schön.