Protokoll der Sitzung vom 27.02.2020

Danke schön. - Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER hat der Abgeordnete Vida das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Eine Justiz, die über jeden Zweifel erhaben ist, ist ein grundlegendes Fundament des Rechtsstaats. Dabei haben die Staatsanwaltschaften eine besondere Rolle, weil sie die Strafverfahren nun einmal steuern. Deswegen müssen die Verfahren objektiv und gerecht ablaufen, insbesondere weil die Einstellungsquote sehr hoch und die Rolle der Staatsanwaltschaften deswegen sehr bedeutsam ist. Insofern ist dieser Befund zutreffend, aber im Gegensatz zur Antragstellerin habe ich keinen Zweifel daran, dass das so und gerecht verläuft - auch in unserem Land.

(Beifall BVB/FW, SPD, CDU, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Es gibt einen klaren organisatorischen Grund: Die Strafverfolgung ist Staatsaufgabe. Deswegen sind die Staatsanwälte auch Beamte. Das ist nämlich der Unterschied zu den komplett auch dienstlich weisungsunabhängigen Richtern. Deswegen ist es durchaus legitim, dass die Staatsanwaltschaft der jeweiligen Justizverwaltung unterstellt und zumindest organisatorisch in diese eingegliedert ist. Daraus ergibt sich ein dienstliches Weisungsrecht, das bedeutet aber nicht parteipolitisches Weisungsrecht. Das ist ein erheblicher Unterschied.

(Beifall BVB/FW, CDU und B90/GRÜNE)

Natürlich muss man das EuGH-Urteil zur Kenntnis nehmen, in dem das entsprechend kritisiert wurde, allerdings - das gehört zur Vollständigkeit - nur in Bezug auf den Europäischen Haftbefehl. In der Tat wurde da gesagt, der Verzicht auf eine Einzelweisungsbefugnis genüge nicht, man brauche eine gesetzliche Regelung. - Aber wie ist die Reaktion in Deutschland? Vorredner haben es bereits gesagt: Man ist der Ansicht, dass sich die Zuständigkeit auf die Richter verlagert. Insofern ist es sogar noch eine höhere rechtsstaatliche Stufe, auf die das Ganze verlagert wird. Es wird also sogar über die Forderung des EuGH hinausgegangen, dieser Kritik Rechnung getragen und insofern in dem Punkt die europäische Pflicht, wenn man so will, übererfüllt.

Wenn man in diesem Punkt organisatorische Änderungen vollziehen wollte, bräuchte es fundierte Änderungen im GVG - in bundesrechtlichen Regelungen. Keine konkreten Gesetzes- oder justizpolitische Vorhaben Ihrerseits sind aktenkundig, weder durch die Bundestagsfraktion noch durch die Landtagsfraktion. Auch sonst ist angesichts der Erfahrungswerte in Deutschland zu hinterfragen, welche Relevanz dieser Antrag hat.

Unterm Strich bleibt festzuhalten, dass ich es unangemessen finde, der Staatsanwaltschaft oder gar dem Justizministerium Brandenburg etwas zu unterstellen. Wenn man diese organisatorischen Änderungen vollziehen möchte, braucht es belastbare Fakten sowie Vorschläge der Justizministerkonferenz. Diese wären dann zunächst auszuwerten und politisch zu gewichten - auch das gehört zu einem gerechten Verfahren -, um dann gegebenenfalls, wenn man den Bedarf erkennt, Gesetzesvorschläge zu entwickeln. Eine rein politisch motivierte politische Unterstellung ist nicht sachgemäß. Deswegen ist der Antrag abzulehnen.

(Beifall BVB/FW, CDU, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Danke schön. - Die Koalitionsfraktionen haben den Wunsch geäußert, noch einmal das Wort zu ergreifen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Stohn.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat in ihrem Redebeitrag gerade versucht, den ehemaligen Staatsanwalt Prof. Dr. Erardo Rautenberg als Generalzeugen zu missbrauchen - so sage ich es an dieser Stelle ganz klar. Erardo Rautenberg war ein deutscher Patriot, ein Kämpfer für die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und gegen rechtsextreme Tendenzen in diesem Land.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE, DIE LINKE sowie des Ab- geordneten Vida [BVB/FW])

Ihren Antrag hätte er abgelehnt, denn Ihr Antrag will nur eines: das Vertrauen in den Rechtsstaat minimieren. Dem stellen wir uns entgegen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Für die Landesregierung spricht Ministerin Hoffmann. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Staatsanwaltschaft ist nach der aktuellen Rechtslage kein Teil der rechtsprechenden Gewalt im Sinne von Artikel 92 Grundgesetz. Sie ist ungeachtet ihrer herausgehobenen Stellung als Organ der Rechtspflege der Exekutive zugeordnet und unterliegt damit der Aufsicht der Landesregierung. Die zuständige Justizministerin bzw. der zuständige Justizminister übt die Dienstaufsicht aus, die sich aus dem verfassungsrechtlich verankerten Demokratieprinzip ergibt. Die Einzelheiten dieser Regelung finden sich heute im Gerichtsverfassungsgesetz. Das Dienstaufsichtsrecht - das hat Kollege Eichelbaum ausgeführt - unterliegt selbst auch rechtsstaatlichen Beschränkungen, die sich insbesondere aus dem Legalitätsprinzip ergeben. Ein Verstoß gegen das Legalitätsprinzip ist strafbewehrt.

Wir sind mit dieser Konstruktion nicht allein, auch nicht in Europa. In zahlreichen Ländern Europas ist die Staatsanwaltschaft ebenfalls der Exekutive zugeordnet. Unser Rechtssystem ist insoweit weltweit auch ein Vorbild für Rechtssysteme in anderen Ländern. Das ist die aktuelle Rechtslage.

Nun hat es in der Vergangenheit schon diverse Initiativen einzelner Bundesländer gegeben und auch Vorschläge von Berufsverbänden, die die Staatsanwaltschaften aus der Exekutive herauslösen und insbesondere das Institut des Weisungsrechts abschaffen wollen. Diese Initiativen sind in der Vergangenheit alle nicht weitergeführt worden oder waren nicht durchsetzungsfähig. Das hat aus meiner Sicht zwei Gründe:

Es wäre ein erheblicher Eingriff in unser Rechtssystem, wenn wir die Staatsanwaltschaften aus der Exekutive herauslösen würden. Das würde nicht nur bedeuten, dass wir der Generalstaatsanwaltschaft Personalhoheit und Haushaltshoheit verleihen müssten. Wir müssten zusätzliches Personal für Verwaltungsbeamte zur Verfügung stellen. Wir müssten aber auch - und das ist das Wichtigste - zusehen, dass wir die Kontrolle der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften, die dann nicht mehr ministeriell gewährleistet ist, auf andere Weise sicherstellen. Wir müssten gerichtliche Kontrollinstanzen schaffen oder erweitern und den Generalstaatsanwalt, der dann weisungsungebunden ist, statt einer ministeriellen Kontrolle wohl einer parlamentarischen Kontrolle unterstellen.

Das würde bedeuten: Wir machen den Generalstaatsanwalt wieder zum politischen Beamten, und das, nachdem wir jahrelang - ich denke, auch gemeinsam - dafür gekämpft haben, dass alle Generalstaatsanwälte in Deutschland inzwischen Statusbeamte sind.

Wir müssten die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und auch das Grundgesetz ändern. Das ist ein erheblicher grundlegender Eingriff.

Der zweite Grund, warum sich bisher wirklich niemand darangemacht hat, ist, dass es hierfür keinen Bedarf gibt. Es wurde letztendlich kein Bedarf dafür gesehen.

Ich war den Großteil meines beruflichen Lebens als Staatsanwältin tätig und war Staatsanwältin, bevor ich das Amt der Justizministerin übernommen habe. Ich habe keinen Fall sachwidriger politischer Einflussnahme eines Ministeriums oder eines Ministers erlebt.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE, DIE LINKE und des Ab- geordneten Vida [BVB/FW])

Ein solcher Versuch wäre auch mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet sich selbst gern als die objektivste Behörde der Welt. Dahinter verbirgt sich ihr Selbstverständnis, aber auch ein Selbstbewusstsein. Es ist so, dass bundesweit jeder Versuch eines Ministers, in sachwidriger Weise Einfluss auf einzelne Entscheidungen von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu nehmen, letztendlich mit einem Risiko für sein Amt verbunden ist. Das ist die bundesweit gelebte Realität.

Es ist also festzustellen: Es bedarf eines grundlegenden Eingriffs in unser bestehendes und gut funktionierendes Rechtssystem, dessen Auswirkungen auch noch nicht wirklich absehbar sind. Und wir haben de facto keinen Bedarf daran.

Ich möchte auch auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zurückkommen. Er hat - anders als Sie das darstellen - nicht kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Land der Exekutive zuzuordnen ist oder dass es ein ministerielles Weisungsrecht gibt. Er hat lediglich konstatiert, dass sie aufgrund dieser Organisation keine gerichtsähnliche Institution mit Unabhängigkeit ist, und deswegen entschieden, dass sie nicht ausstellende Justizbehörde sein kann. Wobei ich Ihnen sagen darf: Die Experten haben sich schon über diese Auslegung des Begriffs Justizbehörden gewundert.

Im Ergebnis sehe ich wirklich keinen Bedarf, jetzt so grundlegend in ein funktionierendes Rechtssystem einzugreifen. Und ich kann Ihnen versichern: Auch nach den Erfahrungen, die ich in den letzten Jahren auf bundespolitischer Ebene gesammelt habe, sehe

ich derzeit keine Erfolgsaussichten, wenn wir gegebenenfalls eine solche Initiative beim Bundesrat einbrächten.

Soweit Sie sich sorgen, dass die Staatsanwaltschaften gerade bei der Verfolgung der politischen Kriminalität nicht die erforderliche Objektivität walten lassen, möchte ich Ihnen hier eines versichern: Die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg werden auch in Zukunft jede Form politisch motivierter Kriminalität, komme sie von links oder rechts, mit aller Entschiedenheit im Rahmen des geltenden Rechts verfolgen. Und diese Justizministerin wird dafür Sorge tragen, dass ihnen dafür auch das erforderliche Personal und die Sachmittel zur Verfügung stehen. - Ich danke.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE und vereinzelt DIE LINKE)

Danke schön. - Das Wort erhält zum Abschluss noch einmal der Einbringer, Herr Abgeordneter Hanko, für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Ja, erstmal ein Dank an die Ministerin. Ihre letzten Worte geben doch noch ein bisschen Hoffnung,

(Oh! bei der Fraktion DIE LINKE)

dass es dann doch so ist, wie wir uns das vorgestellt haben.

Zu den Rednern der Regierungsparteien und den Linken: Es ist kein Schlag ins Gesicht. Das ist Demokratie. Und wir möchten nur unabhängige Staatsanwälte, wir wollen keinen Einfluss auf Staatsanwälte.

(Beifall AfD)

Der Verdacht der politischen Einflussnahme soll nur eingegrenzt werden. Es werden heute schon ca. 60 % aller Fälle eingestellt, ohne dass ein Gericht sich nur einmal unabhängig damit beschäftigt hat.

(Raschke [B90/GRÜNE]: Das liegt an der Weisung!)

Es kann doch nicht sein, dass Staatsanwälte in den meisten Fällen alleine bestimmen können, ob Verfahren eingestellt werden oder nicht.

(Walter [DIE LINKE]: Wir sind ein Rechtsstaat!)

Herr Stohn, wir haben Herrn Rautenberg nicht missbraucht,

(Zuruf des Abgeordneten Stohn [SPD])

wir haben ihn nur zitiert.

(Beifall AfD)

Noch einmal zur Ministerin: Ich weiß nicht, welche Länder sich ein Beispiel an Deutschland nehmen sollen. Neben den von mir aufgeführten Ländern Ungarn und Bulgarien

(Gelächter bei der CDU)

gehören auch Spanien, Portugal und andere dazu.

(Zurufe von der CDU)

- Ja, es ist so. Deutschland hat keine unabhängige Staatsanwaltschaft. Und dabei bleibe ich.