Protokoll der Sitzung vom 27.02.2020

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Bitte schön.

Danke, Frau Präsidentin. - Danke, Herr Funke, für die Frage. Tatsächlich ist das Angebot an kleinen regionalen Schlachtstätten insbesondere - es lässt sich jetzt trefflich darüber streiten, was der bedeutendere Faktor ist - aufgrund der hohen EU-Hygieneanforderungen oder des sehr geringen Angebots an Facharbeitskräften sehr stark gesunken. Ich befürworte genau wie Sie betriebsnahe Schlachtungen, um einerseits die Tiertransportzeiten zu reduzieren und anderseits den Verbraucherinnen und Verbrauchern nachweisbar regional erzeugte Produkte tierischen Ursprungs anbieten zu können.

Ziele wie der Aufbau neuer Schlachtkapazitäten in der Region sowie betriebsnahe Schlachtungen, zum Beispiel durch mobile Schlachtstätten, sind auch in den Koalitionsvertag aufgenommen worden. Durch mein Haus besteht bereits jetzt die Möglichkeit, über die Richtlinie zur Marktstrukturverbesserung solche Schlachtstätten zu fördern.

Allerdings besteht das Problem, das Sie angesprochen haben, nicht in Mängeln bei der Erfüllung der EU-Hygieneanforderungen oder in fehlendem Personal, sondern der Hakenber

ger Fleisch GmbH wurde aufgrund von Verstößen gegen den Tierschutz von der Veterinärbehörde des Kreises in Neuruppin die Schlachtlizenz entzogen. Inwieweit sich die Verantwortlichen des Unternehmens zukünftig in der Lage sehen, solche Verstöße zu verhindern und eine Wiederaufnahme der Produktion zu ermöglichen, kann ich gegenwärtig nicht beurteilen. Hier ist in erster Linie die Zusammenarbeit mit der Kreisveterinärbehörde notwendig.

Allerdings kommt noch etwas hinzu, und ich glaube, das steckt auch den Rahmen ein bisschen ab: dass sich Biohändler - es handelt sich um einen Betrieb, der in erster Linie Biofleisch produziert hat - von dem Unternehmen distanziert haben und möglicherweise nicht mehr bereit sind, Produkte abzunehmen.

Auf der anderen Seite - das ist die Gegenposition - haben sich viele Biolandwirte, die bisher ihre Tiere dort schlachten lassen, ausdrücklich zu dem Unternehmen bekannt und gesagt, aus ihren Erfahrungen heraus könne es sich nur um Einzelfälle gehandelt haben. Sie hätten eine hohe Wertschätzung für diesen Betrieb.

Die Schwierigkeit besteht darin, das jetzt miteinander in Einklang zu bringen. Hat das Unternehmen tatsächlich eine Chance, wieder Abnehmerinnen und Abnehmer auf dem Markt zu finden, die die Produkte auch mit einem entsprechenden Preis vergüten? Ich kann Ihnen allerdings nur sagen, dass das Unternehmen in meinem Haus bisher keine Unterstützung bei der Problemlösung angefragt hat. Auch der Landesveterinär kann bisher nicht über Gespräche oder Gesprächswünsche berichten. Ich kann Ihnen aber zusagen, dass ich selbstverständlich einen Gesprächstermin wahrnehmen werde, wenn die Geschäftsführung der Hakenberger Fleisch GmbH darum nachsucht. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Danke schön. - Die nächste Frage stellt Herr Abgeordneter Hohloch für die AfD-Fraktion, und zwar Frage 77 (Seiteneinsteigerin- nen und Seiteneinsteiger der Kategorie 3).

Frau Präsidentin! Laut dem „Konzept der Landesregierung zur Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern für den Schuldienst“ besteht in Brandenburg mittlerweile ja die Möglichkeit, auch ohne einen Bachelorabschluss oder einen qualifizierenden Hochschulabschluss selbstständigen Unterricht an unseren Schulen zu geben. Frau Ministerin, Sie hatten das auf eine Nachfrage hin in der letzten Ausschusssitzung bestätigt und gesagt, Sie würden die Zahlen noch nachreichen. Das ist bis jetzt leider nicht geschehen. In der Sendung „Brandenburg aktuell“ vom 13. Februar wurden Sie direkt nach der Ausschusssitzung zu einem Lehrer, so will ich es einmal ausdrücken, gefragt, dessen Abschluss nur das Abitur ist, der aber schon selbstständig unterrichtet.

Meine Frage ist dieselbe, die ich schon im Ausschuss gestellt habe: Wie viele Seiteneinsteiger der Kategorie 3 ohne einen Hochschulabschluss, also maximal mit Abitur oder einem Meisterabschluss, gibt es denn nun in Brandenburg?

Danke. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ernst, Ministerin für Bildung, Jugend und Sport.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hohloch, Ihre Frage weicht ein bisschen ab.

Zum Stichtag 30. September 2019 gab es insgesamt 2 433 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Darunter waren 1 127 ohne Hochschulabschluss und 1 306 Seiteneinsteiger mit Hochschulabschluss. Unter den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern mit Hochschulabschluss sind auch 116 Personen, die nur einen Bachelorabschluss haben.

Das MBJS unterscheidet inzwischen bei den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern grundsätzlich zwischen Lehrkräften mit und ohne Hochschulabschluss. Die Kategorisierung, die 2017 vorgenommen wurde, hat sich als nicht praktikabel erwiesen, da der Bachelor ein Hochschulabschluss ist und sich deshalb die gemeinsame Kategorie mit dem Meisterabschluss und dem Abitur nicht bewährt hat.

Insofern beantworte ich Ihre Frage dahingehend, dass es 1 127 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Hochschulabschluss sind. In dieser Zahl sind diejenigen mit Bachelorabschluss nicht enthalten, aber die mit Meisterabschluss und anderen Ausbildungen.

Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön.

Gestatten Sie mir noch drei Nachfragen.

Erstens. An welchen Schulformen unterrichten sie im Großen und Ganzen, nicht im Einzelfall? An welcher Schulform werden sie bevorzugt eingesetzt?

Zweitens. In welche Entgelt- und Besoldungsstufe werden sie eingruppiert?

Drittens. Sind Sie nicht der Meinung, dass mit 1 127 Personen ohne Hochschulabschluss, die an unseren Schulen unterrichten, nicht auch ein Unterrichts- und Bildungsqualitätsverlust einhergeht?

Bitte schön.

Herr Abgeordneter Hohloch, es gehört zum Kern einer Fragestunde, dass nicht alle Zahlen detailliert aus dem Gedächtnis geliefert werden können. Ich denke, wir haben Ihnen die Antworten auf Ihre ersten Fragen schon im Ausschuss gegeben. Die Verteilung der Seiteneinsteiger auf die Schulformen liegt dem ABJS meines Wissens vor. Wir können das gern noch einmal abgleichen.

Die Frage des Entgelts richtet sich nach den mitgebrachten Qualifikationen. Dafür gibt es keine einheitliche Kategorisierung.

Was die Frage angeht, wo sie eingesetzt werden, haben wir Ihnen auch dargelegt, dass Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zu einem großen Anteil in Grundschulen und Oberschulen unterrichten.

Danke schön. - Aufgrund eines Tauschs kommt jetzt Frage 64 (Fertigstellung des BER) , die der Abgeordnete von Gizycki für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt. Bitte.

Danke. - Der Flughafen dient ja der Weltoffenheit der Region. Deswegen ist es besonders wichtig, dass wir uns darüber Klarheit verschaffen.

Am 31. Oktober 2020 soll der Flughafen mit gut neun Jahren Verspätung eröffnet werden. Jetzt wurden vertrauliche Bauprotokolle veröffentlicht, in denen davon berichtet wird, dass der vorgesehene Zeitablauf erheblich durcheinandergeraten sei. Dem Bericht zufolge müsste die Baubehörde Sondergenehmigungen erstellen, falls das Terminal bis Ende April nicht zur Nutzung freigegeben werden kann.

Deswegen frage ich: Geht die Landesregierung noch davon aus, dass die zur Baunutzungsfreigabe erforderlichen Arbeiten rechtzeitig abgeschlossen und die erforderlichen Dokumente bei der Baubehörde vorliegen werden, damit das BER-Terminal Ende April zur Nutzung freigegeben werden kann?

Für die Landesregierung antwortet Herr Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter von Gizycki, die Landesregierung geht davon aus, dass die FBB ihre Verantwortung als Bauherrin wahrnimmt und alles Erforderliche veranlasst, um eine rechtzeitige Nutzungsfreigabe durch die Baubehörde zu erreichen.

Ob Restarbeiten rechtzeitig abgeschlossen werden und die erforderlichen Dokumente vorgelegt werden können, kann Ihnen nur die Bauherrin selbst und nicht die Landesregierung beantworten. Die Landesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen auf der Grundlage von Berichten nicht genannter Quellen. - Vielen Dank.

Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön.

Danke. - Herr Beermann, eine Nachfrage. Sie lassen sich sozusagen überraschen. Meine Frage: Es war von Sondergenehmigungen die Rede. Können Sie dazu vielleicht ausführen? Was wäre denn möglich, wenn die Baubehörde zu diesem Mittel greifen müsste? Wie muss man sich das vorstellen?

Bitte schön.

Die Frage ist, ob die Bauaufsichtsbehörde eine Sondergenehmigung erteilen kann. Dies muss durch die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag des Bauherrn im Einzelfall geprüft werden. Eine Genehmigung kommt nur in Betracht, wenn wegen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keine Bedenken bestehen.

Herr Abgeordneter Walter von der Fraktion DIE LINKE stellt die Frage 79 (Konzept der „Regionalen Koordinatoren“).

Frau Präsidentin! Die Landesregierung will mit fünf Koordinatoren und weiteren Mitarbeitern vor Ort die Regionen im Land stärken. Sie sollen in den fünf Planungsgemeinschaften die kreisübergreifende Zusammenarbeit unterstützen. Wichtige Projekte der Städte und Gemeinden in den Bereichen Mobilität, Wohnen, soziale Infrastruktur und Klimaschutz sollen von den Regionalkoordinatoren aufgegriffen und unterstützt werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie sollen die geplanten Regionalkoordinatoren in die Arbeitsstrukturen der Regionalen Planungsgemeinschaften eingebunden werden?

Für die Landesregierung spricht die Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, Frau Schneider. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Walter, ja, wir wollen die Regionen mit integrierten Regionalentwicklungskonzepten, mit sogenannten Regionalen als Format dazu und mit Regionalkoordinatorinnen oder -koordinatoren stärken. Aber wir stehen natürlich noch ganz am Anfang des Prozesses. Wir wollen die personellen und materiellen Voraussetzungen schaffen. Im Nachtragshaushalt ist das ein Thema. Der Nachtragshaushalt befindet sich jetzt in der parlamentarischen Befassung. Wenn er verabschiedet ist, haben wir die Möglichkeit, schnell zu handeln.

Wir sind in ersten Gesprächen mit den Landräten und den kommunalen Akteuren vor Ort. Denn wir wollen das Konzept ja nicht allein erstellen, sondern mit Ihnen vor Ort. Meine Idee - ich kann sie Ihnen daher auch nur als meine Idee verkaufen - ist eine enge Kooperation der Regionalkoordinierung mit den Regionalen Planungsstellen. Wir haben das in der Lausitz schon ausprobiert. Es ist ja klar, dass der Kollege Freytag, der Lausitzkoordinator, auch der Regionalkoordinator sein soll. Dort klappt das sehr gut. Sie sitzen beide in Cottbus; insofern gibt es auch eine gute örtliche Zusammenarbeit. Wie das in den anderen Regionalen Planungsgemeinschaften laufen kann, werden wir jetzt mit den Landräten besprechen.

Herr Abgeordneter Walter, Sie haben eine Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank für die Beantwortung, Frau Ministerin Schneider. Mir stellt sich die Frage, welchen zeitlichen Ablauf Sie planen. Wir planen ja jetzt schon 25 Stellen im Nachtragshaushalt. Sie sagen, es gebe noch keine wirklich konkreten Konzepte, oder es seien zumindest nur Ideen Ihrerseits, aber nicht der gesamten Landesregierung.

Deshalb die Frage: Wann wird der Prozess der Ideenfindung und der Absprache abgeschlossen sein?

Bitte.

Für die Regionalkoordinatoren oder -koordinatorinnen haben wir ja vier Stellen im Nachtragshaushalt und zusätzlich für alle fünf Regionen einen Referenten, einen Sachbearbeiter.

Das ist das, was für die Regionalkoordinierung dort vorhanden ist, zudem noch der Anteil an einer Stabsstelle. Die 25 Stellen beinhalten natürlich auch den Nachhaltigkeitsbeirat, die Strukturen und den gemeinsamen strategischen Rahmen mit Berlin, der nicht vergessen werden sollte. Das ist ein etwas größeres Portfolio.

Zeitlich kommt es darauf an, wie der Nachtragshaushalt hier im Landtag beschlossen wird. Wenn Sie zeitnah entscheiden, was ich hoffe, können wir natürlich auch zeitnah an die Umsetzung gehen.

Eine Nachfrage stellt der Abgeordnete Vida. Bitte.