Protokoll der Sitzung vom 27.02.2020

Drucksache 7/684

Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Abgeordnete Kniestedt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In schöner Klarheit formuliert der Antrag, worum es geht, nämlich um die Anerkennung der Abschlüsse, die junge Menschen in Polen erlangen, um dann in Deutschland als Ärztinnen und Ärzte arbeiten zu können. Es gibt Erkenntnisse, die sind unstrittig, vor allem, dass wir dringend Medizinerinnen und Mediziner brauchen, auch weil sich der schon heute bestehende Fachkräfteengpass in den kommenden Jahren verschärfen wird, denn viele von denen, die heute noch arbeiten, werden absehbar in Rente gehen. Wir können also auf keinen verzichten, der von der Uni kommt und - wenn es ganz besonders gut läuft - in Brandenburg arbeiten möchte.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Nun ist es genauso unstrittig, dass viele junge Menschen gefühlt endlos warten, um einen Studienplatz zu erwischen. Und dass der Numerus clausus als wichtigstes Auswahlkriterium vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss ist, wird inzwischen immerhin diskutiert. Deshalb suchen viele junge Menschen nach einem Ausweg - ein Studium im Ausland ist ein solcher.

Seit Jahren ist es üblich, dass deutsche Studentinnen und Studenten an polnischen Universitäten nicht nur die englischsprachigen Vorlesungen besuchen, sondern dort auch ihr Studium abschließen. Bisher wurden diese Absolventen, wenn sie nach Deutschland zurückkehrten, meist umgehend approbiert, weil sie alle Bedingungen erfüllten, die Europa an ein anzuerkennendes Medizinstudium stellt.

Nun wurde im April vergangenen Jahres die EU-Richtlinie mit dem charmanten Namen 2005/36/EG modifiziert, und zwar von polnischer Seite. Was genau bedeutet das? Polen hat der EU veränderte Bedingungen für die EU-Anerkennungsrichtlinie gemeldet. Darin wird nun von Absolventinnen und Absolventen eines Medizinstudiums an einer polnischen Universität zusätzlich - ich betone ausdrücklich: zusätzlich - eine mündliche Prüfung im polnischen Medizinrecht, „LEK“, in polnischer Sprache gefordert - nahezu unmöglich für Menschen, die vorzugsweise in Englisch studiert haben und nie vorhatten, in Polen zu praktizieren.

Außerdem sollen sie ein „Staż“ absolvieren, ein 13-monatiges Praktikum im polnischen Gesundheitswesen, obwohl - ich wiederhole es ausdrücklich - das eigentliche Studium bereits die erforderlichen Praktika enthält. Beide Dinge, „Staż“ und „LEK“, beziehen sich in der Sache ausschließlich auf Polen. Da aber Polen diese Veränderung an die EU-Kommission als immanente Bestandteile eines anzuerkennenden Studienabschlusses gemeldet hat, gibt es in Deutschland natürlich ein Problem: Approbationsbehörden verlangen nun auch von deutschen Absolventinnen und Absolventen diese beiden Scheine. Sie müssen es tun, weil das momentan geltendes EU-Recht ist.

Das Problem gibt es, wie gesagt, seit April vergangenen Jahres. Mir wurde es im Dezember bekannt, im Wesentlichen durch ein Schreiben des Klinikums Schwedt. Das gehört, wie Sie wissen, zum Asklepios-Konzern, und der Hintergrund des Schreibens ist: Das Klinikum kooperiert seit Jahren mit der Pommerschen Medizinischen Universität Stettin. - Nun kann man, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, zu einem privatwirtschaftlichen Klinikbetreiber stehen, wie man möchte, und darüber - ich hätte nicht wenig Lust - könnte man trefflich und lange diskutieren. Es gäbe Gründe, nur - und das ist der Punkt - darum geht es gerade nicht. Es geht darum, dass junge Menschen aus dem EU-Land Deutschland im EU-Land Polen gemeinsam studieren, unter anderem in Stettin, aber auch an anderen Universitäten, und es alle betrifft. Ergebnis im Moment: Junge Leute, die ihr Studium eigentlich absolviert haben, arbeiten bei uns maximal als Hilfskräfte.

Die Unsicherheit ist allgemein. Die Richtlinien werden in unterschiedlichen Staaten offenbar unterschiedlich ausgelegt, und zwar eben von den Staaten. Das lässt keinen anderen Schluss zu, als dass der Bund in der Verantwortung ist, schnellstmöglich eine Lösung zu finden. Was tut man momentan? Bundesgesundheitsminister Spahn hat auf den Alarm aus Brandenburg hin immerhin Gespräche in Warschau geführt - erfolglos. Man hätte annehmen können, dass von Bundesseite wegen der Dringlichkeit Tag und Nacht am Thema gearbeitet wird. Und es müsste am Ende heißen, dass eine rechtssichere Variante für alle hermuss, die sein könnte: „Staż“ und „LEK“ werden für ausländische Studierende aus den besagten Richtlinien gestrichen. - Der Eifer, so mein Eindruck, hält sich sehr in Grenzen. Stattdessen wird hier das uralte Schwarzer-Peter-Spiel aus der Tasche gezogen und

mitgeteilt: Approbation ist in unserem föderalen System Ländersache. - Die Verantwortung wird also klassisch delegiert, mit dem entscheidenden Nachteil, dass auf Länderebene natürlich nichts anderes geht, als sich an geltendes Recht zu halten. Ministerpräsident Woidke hat auch versucht, eine Lösung zu finden - erfolglos, weil Warschau bei seiner Regelung bleiben will. Kein Licht am Ende des Tunnels. Ich finde es geradezu empörend, dass wir zwar alle finden, wir brauchen Ärztinnen und Ärzte, das Land Brandenburg im entscheidenden Moment aber ziemlich alleingelassen wird, mit der ulkigen Begründung: Was geht uns im Bund das an? Approbation ist Ländersache!

Lösungsmöglichkeit zwei, die hier erarbeitet wurde: „ius migrandi“ wie in Österreich oder Frankreich. Dabei wird festgeschrieben, dass Absolventinnen und Absolventen, welche die grundlegenden Anforderungen erfüllen, in anderen EU-Staaten in ihrem Beruf arbeiten dürfen - möglich, langfristig und vor allem: Auch auf diesem Wege hat das Land Brandenburg keinerlei Einflussmöglichkeiten.

Lösung drei ist eigentlich auch keine: ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Polen. Und warum ist es keine? Es ist nicht so richtig gut und nicht gewollt, dass zwischen EU-Mitgliedsstaaten bilaterale Abkommen geschlossen werden.

Wie man es also dreht und wendet: Die Situation ist untragbar - für uns und für die jungen Menschen. Vor allem für den Jahrgang 2019 müsste zumindest eine Zwischenlösung her, um Approbationen zu ermöglichen, aber auch für die vielen, die bald fertig sein werden, und für die, die sich um ein Studium in Polen bewerben wollen oder eben auch nicht.

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Rechtssicherheit muss dringend her, weil das Studium in Polen auch ohne „Staż“ und „LEK“ alle Bedingungen erfüllt, weil wir junge Menschen, die bei uns oder auch woanders arbeiten wollen, dringend brauchen, weil es um Vertrauen geht und weil es doch eine großartige Sache ist, dass Europa das Studium überall ermöglicht. Das, finde ich, darf auf gar keinen Fall auf der Strecke bleiben. Deshalb bitte ich Sie sehr um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU sowie des Abgeordne- ten Domres [DIE LINKE])

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der AfD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Nothing, bitte.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Besucher! Ich sage es Ihnen gleich geradeheraus: Dieser Antrag der Kenia-Koalition ist eigentlich eine Frechheit.

In der vorletzten Sozialausschusssitzung wurden einige mögliche Lösungswege bezüglich des Problems diskutiert, nach denen Ihre Ministerin dann verfahren wollte. In der letzten Ausschusssitzung wurde dann klar, dass sie damit keinen Schritt weitergekommen war. Dann listete Frau Nonnemacher eigentlich nur die ihrer Meinung nach gangbaren, aber bisher wirkungslosen Wege auf.

Diese Maßnahmen bestehen de facto ausschließlich darin, bei höherer Stelle um eine Lösung zu betteln: bei den Polen, der Bundesregierung und - wie könnte es anders sein? - natürlich bei der EU. Fast schon komödiantisches Potenzial hatte die glorreiche Feststellung, Herr Woidke habe einen Brief geschrieben.

Und obwohl all diese Maßnahmen komplett wirkungslos waren, besitzen Sie nun tatsächlich die Dreistigkeit, diese hier im Plenum nochmals in einem Antrag zu fordern, und zwar nur, um Aktivität zu simulieren.

(Beifall AfD)

Wir können uns auch ganz gut vorstellen, was die Triebfeder dessen war: In der letzten Ausschusssitzung waren einige betroffene Studenten anwesend. Sie konnten während der Ausführungen des Ministeriums kaum an sich halten. Besonders bemerkenswert war der Zwischenruf in Zusammenhang mit der Aussage des Ministeriums, es könne im Ausland keine bestätigten Fälle von Approbationen finden, obwohl der Experte in der vorangegangenen Ausschusssitzung von genau dieser Praxis in anderen Staaten berichtet hatte. Der betroffene Student sagte, ihm liege ein entsprechendes offizielles Schreiben von Schweden vor. Vorausgesetzt, dass das stimmt, sagt dies einiges über die Recherchefähigkeit und die Bemühungen des Ministeriums aus.

(Beifall AfD)

Wegen Ihrer kompletten Hilflosigkeit bei dieser Problematik werden die Studenten Ihnen danach im persönlichen Gespräch wohl eine ordentliche Standpauke gehalten haben. Deshalb meinen Sie, heute diesen Antrag stellen zu müssen. Aber bilden Sie sich nicht ein, die betroffenen Studenten damit täuschen zu können. Sie werden schon bald merken, dass sich durch diesen Antrag nichts an der bisherigen Vorgehensweise des Ministeriums ändern wird. Im Gegenteil, Ihr bisheriges Scheitern wird auch noch symbolisch beklatscht. Es ist ja richtig, dass überhaupt versucht wird, etwas zu unternehmen. Aber Applaus für diese Minimalleistung werden Sie von uns sicher nicht erhalten.

Dass Ihnen das Schicksal der Studenten nun wirklich nicht am Herzen liegt und es für Sie nur um Beruhigung und das Abbügeln von Kritik geht, sah man schon daran, dass Sie unseren Antrag auf Rederecht für die betroffenen Studenten im Ausschuss abgelehnt haben.

(Beifall AfD)

Diese Angelegenheit ist übrigens mal wieder eine anschauliche Demonstration dessen, wozu die totale Unterwerfung unter supranationales Recht, namentlich EU-Recht, führen kann. Natürlich war der Gedanke dieser EU-Regelung positiv: schnelle gegenseitige Anerkennungsverfahren und somit EU-weit bessere Arbeitsmöglichkeiten. Die Wirkung ist nun aber eine ganz andere.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, danke.

(Büttner [DIE LINKE]: Was soll er denn antworten?)

Die Forderung einer schnellen und pragmatischen Handhabe wurde von Ministerin Nonnemacher im Sozialausschuss als unmöglich dargestellt. Das sei ja ein Rechtsbruch. Es ist irgendwie Ironie, das von denselben Leuten zu hören, die seit Jahren überall geltendes Recht brechen, wo es ihnen genehm ist.

(Zurufe von der SPD und B90/GRÜNE: Was?!)

Aber schon klar: Bei Masseneinwanderung und Eurorettung

(Oh! bei B90/GRÜNE und der Fraktion DIE LINKE - Kel- ler [SPD]: Eieiei!)

wissen Sie das globalistische Brüssel ja sowieso auf Ihrer Seite.

(Görke [DIE LINKE]: Das ist natürlich keine Hetze!)

Ist wie in diesem Fall aber ideologiefreies Handeln gefragt, wird Ihre beispiellose Unterwerfung unter jeden Brüsseler Punkt und jedes Komma deutlich. Auch wenn wir Ihrer Mentalität der ständigen bedingungslosen Unterwerfung kritisch gegenüberstehen, erkennen wir als Rechtsstaatspartei natürlich die Wichtigkeit an, sich an gemeinsam vereinbarte Regelungen zu halten.

(Beifall AfD)

Jedoch scheinen laut Expertenmeinungen und Recherchen der Studenten alle anderen EU-Länder das geltende Recht etwas anders auszulegen. Welche Konsequenzen fürchten Sie also, wenn Sie sich bis zum Finden einer anderen Lösung genauso verhalten? Warum wird hier bei interpretierbaren Formalitäten auf einmal unvergleichliche Penibilität über die wichtige Besetzung von Stellen in der Medizinbranche gestellt? Wir sind uns sicher, dass auch die Betroffenen das nicht verstehen. Um diesen Mangel etwas langfristiger zu bekämpfen, sollten Sie sich übrigens endlich um ausreichende Ausbildungskapazitäten in Brandenburg bemühen. - Danke schön.

(Beifall AfD)

Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. Herr Abgeordneter Stefke, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Nothing, ich bin von Teilen Ihres Redebeitrags einigermaßen befremdet.

(Beifall BVB/FW, SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Die AfD ist ja immer dann empört, wenn ihr unterstellt wird, sie habe Probleme mit dem Recht. Was Sie hier eben gesagt haben, kann ein Abgeordneter eines deutschen Parlaments - eines Landesparlaments oder des Bundestags - aus meiner Sicht so nicht sagen, nämlich einer Regierung vorzuwerfen, sie unterwerfe sich europäischem Recht.

(Beifall BVB/FW, SPD, CDU, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Es gibt europäische Verträge. Und wenn Sie ein Demokrat sind und sich zum Rechtsstaat bekennen, müsste für Sie eindeutig und zweifellos klar sein, dass man diese Verträge auch einhalten muss. Das hat nichts mit Unterwerfung unter europäisches Recht zu tun. - Danke schön.

(Beifall BVB/FW, B90/GRÜNE, DIE LINKE sowie vereinzelt CDU)

Herr Abgeordneter Nothing, möchten Sie auf diese Kurzintervention antworten? - Bitte.