Frau Vizepräsidentin! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Ich will einmal voranstellen: Es geht hier um die Diskussion über ein Childhood-Haus.
Davon merke ich bei Ihnen aber nichts, sondern es geht wieder um Ihre eigenen Befindlichkeiten und mal wieder um sexuelle Bildung. Diese Diskussion führen wir heute nicht. Ich wiederhole: Das Wissen über den eigenen Körper und auch die eigenen Grenzen verringert das Risiko von sexuellem Missbrauch. Das will ich noch einmal klarstellen.
Wir reden heute über das Childhood-Haus und die Fragen: Wie können wir Kinderschutz und Kinderschutzstrukturen in Brandenburg stärken? Wie kann die Situation von sexuell missbrauchten Kindern möglichst verbessert werden, und wie können die Einhaltung der Kinderrechte und guter Opferschutz qualifiziert gewährleistet werden? Soll ein Childhood-Haus in den Strukturen seinen Platz finden - und wenn ja, wie?
Der Antragstitel und der Antrag beinhalten zwei Teile. Nachdem meine Kollegin Kristy Augustin vor allem über den ersten Teil und ein Childhood-Haus im Allgemeinen gesprochen hat, werde ich eher den zweiten Teil in den Vordergrund stellen: die interdisziplinäre und strukturell verankerte Vernetzung im Kinderschutz und den herzustellenden Zusammenhang, in den ein ChildhoodHaus sinnvoll integriert werden kann.
Alle Kinder und Jugendlichen und besonders die mit komplexen Hilfebedarfen müssen durch ein gut vernetztes Gesamtsystem präventiv und natürlich auch akut und reaktiv geschützt werden. Gerade der institutionelle Kinderschutz - Frau Augustin hat es erwähnt - in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und in der Eingliederungshilfe ist zu stärken. Regional verlässlich miteinander agierende Kinderschutznetzwerke sind hierfür das Fundament. Das ist mit dem KKG, dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, schon seit dem 1. Januar 2012 Gesetzeslage.
Darin sind die zu erfüllenden Aufgaben der beteiligten Akteure aufgeführt. Demnach sollen regionale Strukturen aufgebaut und koordiniert werden. Ich zähle noch einmal auf, wer da unter anderem einzubeziehen ist: die öffentlichen und die freien Träger der Jugendhilfe, Leistungserbringer, Gesundheitsämter, Sozialämter, Schulen, Polizei, Arbeitsagentur, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen, Mehrgenerationenhäuser, Familienbildungsstätten, Familiengerichte.
Mit der Umsetzung in den Landkreisen sieht es aber immer noch sehr unterschiedlich aus. In einigen Regionen gibt es zwar Verantwortliche, aber sie haben nur geringe zeitliche Ressourcen für diese Netzwerkkoordination.
Strukturell verankerte interdisziplinäre Fachteams, die interdisziplinäre Arbeit qualifizieren sollen - sowohl regelhaft anlassbezogen für konkrete Kinder und Jugendliche als auch nicht anlassbezogen -, sind noch sehr selten zu finden. Vom Parlament gingen deshalb zwei Anträge zum Thema Kinderschutz aus. Infolge des einen hatte sich die Landesinitiative „Kindeswohl im Blick“ gebildet. Auch ein interministerieller Arbeitskreis zum Thema „Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf“ arbeitet daran.
In ihrer Arbeit hat die Landesinitiative fünf Handlungsfelder identifiziert und dazu Empfehlungen ausgesprochen: Fachkräfte müssen in ihrer Arbeit gestärkt werden, bestehende Strukturen sind zu erhalten und bewährte Angebote fortzuführen, Angebotslücken müssen geschlossen werden, die intersektorale Zusammenarbeit muss gestärkt werden, und ein niederschwelliger Zugang zur Unterstützung von Familien muss gewährleistet sein. Das sind die Grundstrukturen, in die sich ein mögliches Childhood-Haus gut einbetten kann.
Und nein, dieser Antrag widerspricht nicht unserem großen Kinderschutzantrag vom Mai 2023, an den ich in diesem Zusammenhang besonders erinnern möchte. Wir hatten in Auftrag gegeben, zu untersuchen, wie interdisziplinäre Kinderschutz-Institutsambulanzen koordinierend unterstützt werden können, und zu prüfen, wie eine Finanzierung im bundesrechtlichen Regelsystem für interdisziplinär arbeitende Kinderschutzambulanzen unter Einbeziehung landes- und bundespolitischer Initiativen auf den Weg gebracht werden kann. Ich weiß, dass schon an Finanzierungs- und auch an Standortkonzepten gearbeitet wird und dass wohl auch erste Entwürfe vorliegen. Ich schlage vor, wir lassen uns im Gesundheits- und Sozialausschuss demnächst einen
Zwischenbericht dazu vorlegen. Das ist dann auch eine Grundvoraussetzung, um zu prüfen, wie ein Childhood-Haus in die Gesamtkonzeption passen kann.
Denn - letzter Satz - wir sind uns wahrscheinlich alle einig: Es geht in erster Linie darum, die Kinder zu schützen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! „Schieb den Gedanken nicht weg!“ - mit diesem Motto startete Bundesfamilienministerin Paus eine Kampagne, um Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Sei dir bewusst, jeden Tag werden laut Statistik mindestens 48 Kinder und Jugendliche Opfer sexualisierter Gewalt. In fast jedem siebenten Fall hat das Kind das sechste Lebensjahr noch nicht erreicht. Die Dunkelziffer liegt viel höher. Das ist schwer zu ertragen.
Wie können wir Kinder besser schützen und Kinderrechte stärken, insbesondere in Kita und Schule? Dieses Thema hat der Bildungsausschuss in einem Fachgespräch aufgegriffen, und wir haben es geschafft, gemeinsam einen Antrag zu erarbeiten. Im Mai 2023 haben wir diesen Antrag hier gemeinsam beschlossen. Die Stichworte sind: mehr Qualifizierungsprogramme für Fachkräfte im Kinderschutz, Kooperation mit Universitäten und Fachhochschulen in der Aus- und Weiterbildung, Kinderschutzkonzepte im Schulgesetz, Materialien für alle Einrichtungen und - leider nur als Prüfauftrag - das Voranbringen von Vernetzungsstrukturen; zu mehr konnte sich die Koalition da nicht durchringen.
Jetzt liegt ein Antrag der Koalition vor, bei dem der erste Teil der Überschrift zunächst verwirrt: „Zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt“. Wenn wir Kinder ernsthaft vor sexueller Gewalt schützen wollen, kann ich nur appellieren: Setzen wir unseren Antrag um, bilden wir auf diesem Gebiet flächendeckend für alle Kitas und alle Schulen erfahrene Kinderschutzfachkräfte aus, bauen wir in der Fläche Beratungsstellen aus, finanzieren wir Informationskampagnen und Projekte zur Aufklärung im Kinderschutz!
Aber es geht in diesem Antrag eher um den Opferschutz. Es geht um die Errichtung eines Childhood-Hauses. Was das ist, wurde hier schon erläutert: ein geschützter Ort für Kinder, die körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben, um kindgerechten Schutz, Begleitung und Beratung in einer absoluten Grenzsituation zu ermöglichen. Dagegen wäre nichts einzuwenden.
Nur stellt sich mir erstens die Frage nach der Ernsthaftigkeit. Sie wollen prüfen lassen, ob wir ein Childhood-Haus errichten. Ich lese etwas von einen Haushaltsvorbehalt, und es wurde auch kein Antrag zum Nachtragshaushalt gestellt, um hier wirklich zu starten. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber das macht schon den Eindruck eines Bittgesuches bei Königin Sylvia, damit eine schwedische Foundation unser Land mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Anscheinend wollen Sie sich kurz vor Ende der Legislaturperiode noch schnell ein Kinderschutzdenkmal setzen, welches den Landeshaushalt nichts kosten darf. Machen wir uns nichts vor: In dieser Legislaturperiode kann das nicht mehr umgesetzt werden. Ist das angebracht? Ich finde, Frau Augustin, das ist ein Schaufensterantrag.
Zweitens stellt sich die Frage: Selbst wenn wir das tun, warum behandeln wir den Opferschutz dann nicht ganzheitlich? Mit einem Childhood-Haus allein werden wir dem nicht gerecht, das wissen Sie. Das ist in unserem Fachgespräch und auch in dem des Rechtsausschusses deutlich geworden. Im Rechtsausschuss steht die endgültige Befassung, die am 7. März stattfinden wird, noch aus. Warum greifen wir dem denn jetzt vor? Warum führen wir Fachgespräche durch, wenn wir die zahlreichen Hinweise am Ende ignorieren?
Und wir haben gehört, dass die schwierige Situation von sexuell missbrauchten Kindern noch allzu oft unzureichend berücksichtigt wird, auch durch Justiz und Polizei. Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind besonders betroffen. Die Liste wird länger: Mängel bei der Verfügbarkeit von besonderen Zeugenzimmern, selten separate Videovernehmungen, und Brandenburg ist unverändert als einziges Bundesland ohne Opferschutzbeauftragten. Lassen Sie uns das doch gemeinsam berücksichtigen und ganzheitlich behandeln!
Daher auch unser Entschließungsantrag, der mehrere Punkte enthält, die in der Sitzung des Rechtsausschusses am 7. März sicherlich eine Rolle spielen werden: Handlungsempfehlungen für den Opferschutz, Aus- und Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter sowie Polizistinnen und Polizisten, Maßnahmen zur Stärkung regionaler Netzwerke. Und ja, das ChildhoodHaus kann man auf jeden Fall positiv bewerten, unbedingt. Festzustellen ist aber zugleich, dass die Etablierung eines einzelnen Hauses weder ein flächendeckendes Beratungs- und Begleitungsnetz ersetzt noch einen landesweiten präventiven Kinderschutz gewährleisten kann.
Lassen Sie uns also gemeinsam überlegen, wie wir tatsächlich regionale interdisziplinäre Beratungs-, Begleit- und Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Opfer oder Zeugen von sexualisierter Gewalt geworden sind, etablieren. Das kann ein Childhood-Haus sein, das kann aber auch eine Kinderschutzambulanz sein, oder das kann an ein Familienzentrum angedockt werden - und das bitte in allen vier Landgerichtsbezirken.
Lassen Sie uns also weiter darüber diskutieren und gemeinsam mit dem Rechtsausschuss etwas auf den Weg bringen! Deshalb beantragen wir, den Antrag an den Rechtsausschuss zu über-
weisen. An dieser Stelle lohnt es sich, dass wir unsere Forderung nach der Ernennung eines Opferschutzbeauftragten für das Land Brandenburg wiederholen. Das sind wir allen Opfern von Gewalt, unabhängig von Alter und Geschlecht, schon lange schuldig. - Vielen Dank.
Wer kennt es nicht, dieses Lied, das Bettina Wegner 1976 geschrieben hat und das, übrigens in einer Fassung von Joan Baez auf Deutsch gesungen, weltweit Verbreitung fand? Man mag sich gar nicht vorstellen, was ein Kind durchlebt, das Opfer von Gewalt, insbesondere von sexualisierter Gewalt, wird - noch dazu, wenn man weiß, dass ein Großteil der Übergriffe im Familien- und Bekanntenkreis stattfindet, also im häuslichen Umfeld, genau da, wo ein Kind ganz besonders Liebe, Fürsorge und Schutz erwarten können sollte.
Es ist daher richtig, dass diese Koalition schon viel getan hat, um Kinder besser zu schützen. Es gab unter anderem, gemeinsam mit den Linken, einen Antrag zum Kinderschutz. Es gab im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ein großes Fachgespräch dazu. Wir haben bereits eine gute Infrastruktur, die wir natürlich noch besser ausbauen können.
Ein Childhood-Haus in Brandenburg könnte ein Beitrag dazu sein. Im Childhood-Haus liegt der Schwerpunkt auf der kindgerechten Begleitung der Opfer im Kontext der Strafverfahren. Ziel ist es, Kinder, die Opfer oder Zeugen von körperlicher oder sexualisierter Gewalt geworden sind, bestmöglich zu begleiten und Retraumatisierungen, beispielsweise durch zahlreiche Befragungen, vorzubeugen.
Die Stiftung Childhood-Haus hat ihre Ursprünge in Schweden - das wurde deutlich - und ist inzwischen international tätig. Es gibt bereits zehn solcher Einrichtungen in ganz Deutschland, und es sollen mehr werden. Zu bemerken ist, dass der Name der Idee zwar auf ein Haus Bezug nimmt, damit aber nicht unbedingt ein wie auch immer geartetes Gebäude gemeint ist.
In einigen Fällen, zum Beispiel in Leipzig, ist das Childhood-Haus an eine Uniklinik angebunden und gewissermaßen ein Haus im Haus. Vielfach gibt es die unterschiedlichsten Träger für unterschiedlich große Territorien. In Schwerin beispielsweise ist es die Kommune, und es geht um Hilfen für Menschen in Schwerin und in den beiden angrenzenden Landkreisen. In Frankfurt (Main) ist das Childhood-Haus Anlaufstelle für die Menschen aus dem Großraum Frankfurt. Im Ortenaukreis ist der Landkreis Träger und das Childhood-Haus dient der Weiterentwicklung der Kinderschutzambulanz. Deshalb ist klar, dass es für Brandenburg auf die ganz konkrete Ausgestaltung ankommt.
Ich möchte dazu jetzt mit Ihnen die Überlegungen meiner erkrankten Kollegin Carla Kniestedt teilen. Sie sagt, dass es - weil Brandenburg ländlich geprägt ist - so wichtig sei, dass unser Ansatz der Vernetzung weiterentwickelt wird.
Ob das Klinikum Ernst von Bergmann der geeignete Ort in Brandenburg ist, sei schwer zu beurteilen. In einem solchen Fall sei der Metropolraum ganz besonders gut versorgt, denn es gibt bereits in Berlin ein Childhood-Haus; Träger ist die Charité. Soll es dann noch eines in Potsdam geben? Das ist die Frage. Was ist dann mit dem Rest des Landes?
Ein Beispiel: Rheinland-Pfalz hat sich 2022 gegen das Childhood-Haus entschieden. Auch dort war die Initiative ein Antrag der CDU. Die Ablehnungsgründe waren: Das Land will den Schwerpunkt auf dezentralen Schutz und auf Vernetzung legen, denn das ist gerade in ländlich geprägten Regionen so wichtig.
Im Übrigen gibt es möglicherweise auch ein großes Missverständnis, was die Stiftung betrifft. Ich möchte einmal kurz - mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin - zitieren, was auf der Seite der Stiftung nachzulesen ist:
„Childhood-Haus Deutschland fördert innovative und nachhaltige Projekte, die sich in der Prävention oder Intervention von Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt an Kindern stark machen. Wir möchten mit unserer Arbeit inspirieren und neue Lösungen entwickeln. […] Childhood entwickelt neben bestehenden Projekten gemeinsam mit Partnern auch neue Initiativen […].“