Protokoll der Sitzung vom 22.02.2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde diese Debatte wirklich sehr spannend. Eigentlich steht hinter der Frage des Tanzverbotes so viel mehr an gesellschaftlicher Debatte und Auseinandersetzung als die Frage, ob in den Brandenburger Clubs das Tanzbein geschwungen wird.

Wir leben in einer Gesellschaft, in der die Zugehörigkeit zur Religion abnimmt und auch andere Religionsgemeinschaften eine

stärkere Rolle einnehmen. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wie wir mit geerbten christlichen Traditionen und Feiertagen umgehen.

Eigentlich müssten wir nicht nur die Frage diskutieren, ob wir tanzen gehen können, sondern auch die Frage, wieso eigentlich so viele am Karfreitag und am Ostermontag, wo ja eigentlich der Ostersonntag der wirklich besondere Tag ist, freihaben, wenn doch nur so wenige tatsächlich den stillen Tag begehen und das Fest des Lebens feiern, und wie wir mit Feiertagen anderer Religionsgemeinschaften umgehen.

Ich für meinen Teil kann sagen: Ich glaube an Gott. Ich glaube aber auch daran, dass es Gott gar nicht so wahnsinnig wichtig ist, wie ich mich entscheide, wie ich den Karfreitag begehen will, und vor allem, dass es ihm nicht so wahnsinnig wichtig ist,

(Zuruf: Ihr! - Heiterkeit der Abgeordneten Raschke [B90/GRÜNE] und Domres [Die Linke])

ob die vielen nichtchristlichen Menschen in unserem Land am Karfreitag tanzen gehen oder wie sie diesen Tag begehen. Persönlich finde ich daher: Wir sollten das Tanzverbot abschaffen. Das sehen aber nicht alle in meiner Partei und vor allem - ich glaube, das ist sehr deutlich geworden - in dieser Koalition so.

Wir werden dem Gesetzentwurf folglich auch nicht zustimmen. Vielleicht geht es in dieser Frage aber auch gar nicht so sehr um Parteigrenzen. Dass Bodo Ramelow die Idee nicht teilt und dass es sicherlich in allen Parteien Auseinandersetzungen darüber gibt, ist ja deutlich geworden.

Ebenso sehen das viele Menschen aus der christlichen Gemeinschaft - aus zum Teil guten Gründen - anders. Alexander Maßmann schreibt auf „evangelisch.de“ – ich zitiere -:

„[D]ie Bewahrung des Karfreitags als eines stillen Tages ist auch ein Angebot an diejenigen, die nicht an Jesus Christus glauben. Denn auch für sie stellt sich die Frage, ob sie sich der dunklen Seite des Lebens bewusst stellen.“

Was er uns mitgeben will, ist, dass es so wichtig ist, innezuhalten. Ich würde mir sehr wünschen, dass die Kirchen weiterhin über ihre Mitgliedschaft hinaus Angebote machen, einen Raum zum Innehalten und für Trauer anbieten. Ich bin fest davon überzeugt, dass ein ehrliches Angebot, gemeinsam zu trauern, aber danach mit dem Osterfest auch gemeinsam das Leben zu feiern, keine Beschränkung anderer braucht, um Gemeinschaft und Glauben zu leben. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Jetzt kommen wir zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Herr Minister Stübgen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken! In der letzten Sitzungswoche haben wir Ihren Antrag diskutiert, einen gesetzlichen Feiertag - den Frauentag - einzurichten. Heute diskutieren wir auf Ihren Antrag über die Frage: Tanzen am Karfreitag? -

Wenn Sie keine anderen Probleme haben - gestatten Sie mir die persönliche Aussage -, muss man Sie ja fast beneiden.

Ich will darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2016 klargestellt hat, dass der Gesetzgeber den Karfreitag als einen besonderen Regelungen unterliegenden stillen Tag mit ernstem Charakter ausgestalten darf. Wir sind also in der Tat nicht dazu gezwungen, das in Brandenburg so zu machen. Der Gesetzgeber darf damit einen qualifizierten Ruheschutz gewährleisten und die Möglichkeit der seelischen Erhebung durch ein gewisses Maß an äußerer Ruhe schaffen. - Ich zitiere das Verfassungsgerichtsurteil.

Der Einzelne allerdings - das hat das Verfassungsgericht auch klargestellt - muss diese Möglichkeit nicht nutzen. Er kann seinen Tag individuell gestalten. Zum Schutz des Feiertages unterliegt er dabei jedoch einigen öffentlichkeitswirksamen Beschränkungen - aber nur einigen wenigen.

Der Gesetzgeber kann folglich das Ausmaß des Feiertagsschutzes gesetzlich gestalten. Die vom Gericht geforderten Ausnahmeregelungen finden sich in § 8 Feiertagsgesetz. Der Gesetzgeber, also Sie, der Landtag - nicht Sie persönlich -, hat nach meiner Einschätzung in Brandenburg maßvoll davon Gebrauch gemacht.

Persönlich möchte ich nachdrücklich herausheben, dass Feiertage, insbesondere die christlichen Feiertage und die sogenannten stillen Tage, bedeutende Anker- und Ruhepunkte in unserer Gesellschaft darstellen sowie für die Besinnung auf grundlegende Werte wichtig sind und so auch von sehr vielen wahrgenommen werden.

(Beifall CDU)

Die Feiertage ermöglichen das Zusammensein in und mit der Familie und stehen als Tage der Arbeitsruhe den meisten Menschen zur individuellen Gestaltung zur Verfügung. Für den Zusammenhalt der Gesellschaft sind sie von großer Bedeutung.

Auch wenn die Mehrheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger, worauf Sie in Ihrem Antrag zu Recht hinweisen, keiner Konfession mehr angehört, heißt das nicht, dass sie die gewachsenen Traditionen und Werte nicht leben. So werden die christlichen Feiertage wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten auch von konfessionslosen Menschen gerne genutzt. Auf eine Kirchenzugehörigkeit kommt es dabei nicht an.

Mit der in Ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Begründung, dass nur noch knapp 20 % konfessionsgebundene Christen in Brandenburg leben, könnten Sie allerdings auch - ich weiß nicht, ob Sie so weit gehen wollen - Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Himmelfahrt komplett abschaffen; denn für 80 % der Menschen spielt das nach Ihrer Auffassung keine Rolle mehr. Im Übrigen will ich daran erinnern: In der DDR gab es Christi Himmelfahrt als Feiertag nicht, und 1967 wurde der Ostermontag als Feiertag abgeschafft. Wenn Sie in die Richtung gehen wollen, versuchen Sie es! Wir werden das nicht mitmachen.

(Zurufe von der Fraktion Die Linke)

Der Schutz der stillen Tage darf aus diesen Gründen nicht zur beliebigen Disposition gestellt werden. Noch ein kurzer Satz: In Proportion zum Gesamtjahr machen diese stillen Tage gerade einmal 1 % aus. Ich denke, dass diese vergleichsweise kleine Einschränkung zum Schutz unserer abendländischen Werte und

Traditionen und unserer Geschichte gerechtfertigt ist. Ich empfehle daher die Ablehnung des vorliegenden Gesetzentwurfs.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an die antragstellende Fraktion. Frau Abgeordnete Vandre, bitte.

Nein, für die Debatte kann ich mich nicht bedanken, weil tatsächlich niemand auf die von mir vorgebrachten inhaltlichen Argumente eingegangen ist. Ich will sie wiederholen: Erstens. Es geht nicht darum, den Karfreitag abzuschaffen, sondern es geht darum, für alle Menschen die Möglichkeit zu schaffen, diesen Feiertag unterschiedlich zu begehen.

(Beifall Die Linke)

Im Übrigen nehmen Sie dadurch, dass zum Beispiel Kabarett oder Theater verboten sind, auch kulturellen Einrichtungen die Möglichkeit, sich am Karfreitag mit diesem Tag auseinanderzusetzen. Das müssen Sie dann auch zur Kenntnis nehmen.

(Zuruf von der CDU)

- Doch, das ist der Fakt, der daraus resultiert. - Des Weiteren: In den Niederlanden gibt es ebenfalls kein Tanzverbot. Dort leben 50 % bekennende Christinnen und Christen, und trotzdem ist das nicht der Untergang des Abendlandes.

(Beifall Die Linke)

Zum Zweiten hat niemand von Ihnen auf die Frage reagiert, wie Sie dann planen, mit der momentan existierenden ungleichen Behandlung in diesem Land umzugehen. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Ordnungsämter alle Veranstaltungen, die ich aufgezählt habe, unterbinden müssten. Ich finde, das ist der falsche Weg, aber das ist das Resultat Ihres politischen Agierens.

Nun zum dritten Punkt. Ich glaube, damit werde ich jetzt Frau Kotrés Weltbild erschüttern.

(Hünich [AfD]: Jetzt bin ich gespannt!)

Stellen Sie sich vor: Ich bin aus freiem Willen getauft! Ich kann das Vaterunser immer noch auswendig, und ich war das letzte Mal vor weniger als einem halben Jahr in der Kirche. Ganz ehrlich, an der Stelle muss ich Ihnen sagen: Statt sich hier künstlich zu echauffieren, wäre es nach meiner Auffassung eher angebracht, christliche Grundwerte, beispielsweise die Nächstenliebe, zu leben und mitzunehmen.

(Beifall Die Linke)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Die Fraktion Die Linke beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs „Fünftes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes“, Drucksache 7/9161, an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag ohne Enthaltungen abgelehnt.

Ich lasse direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „Fünftes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes“, Drucksache 7/9161, abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und hat sich erledigt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.

TOP 6: Gesetz zu dem Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung anderer Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/9177 (Neudruck)

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Gesetz zu dem Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung anderer Vorschriften, Drucksache 7/9177, Neudruck, an den Hauptausschuss zur Federführung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Wer stimmt dem Überweisungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/9182

1. Lesung