Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten“, Drucksache 7/9182, an den Hauptausschuss zur Fe-
derführung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Wer stimmt der Überweisung zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig zugestimmt.
TOP 8: Bericht der Landesregierung zum Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser in Verbindung mit der Erarbeitung eines gemeinsamen Wassermanagements Berlin-Brandenburg - gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 16. November 2022 (Drucksache 7/6564-B)
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Berichts der Landesregierung „Bericht der Landesregierung zum Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser in Verbindung mit der Erarbeitung eines gemeinsamen Wassermanagements Berlin-Brandenburg“,
Drucksache 7/9103, an den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Wer stimmt der Überweisung zu? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit wurde der Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig zugestimmt.
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie einkaufen gehen, bezahlen Sie selbstverständlich nur, was Sie im Korb haben, wenn Sie Ihr Auto betanken, bezahlen Sie nur das, was Sie im Tank haben, und wenn Sie ein eigenes Haus haben, zahlen Sie auch nur für die Menge Gas oder Öl, die Sie bestellt haben und dann verbrauchen werden. Für Millionen Mieter sieht es aber gänzlich anders aus. Konkret flattert jedem Mieter einmal im Jahr die Heizkostenabrechnung ins Haus. Die darin enthaltene Gesamtsumme ergibt sich a) aus dem Verbrauch und b) aus sonstigen Kosten der Heizung, zum Beispiel Betriebsstrom, Wartung und Reparaturen.
Es erscheint nur logisch, dass jeder Mieter seinen Verbrauch einheitsgenau zahlen müsste, je nachdem, ob er viel oder wenig geheizt hat.
Die sonstigen Kosten dürften nur in dem Umfang auf alle umgelegt werden, wie sie tatsächlich angefallen sind.
Meine Damen und Herren, es sieht allerdings komplett anders aus, denn die Heizkostenverordnung legt fest, dass grundsätzlich die Gesamtkosten entweder nach dem Maßstab 50/50 oder 70/30 abgerechnet werden. 50/50 bedeutet: Die Gesamtkosten werden zu 50 % nach abgelesenen Verbrauchseinheiten abgerechnet und zu 50 % pauschal, in der Regel nach Wohnungsgröße. Bei 70/30 werden 70 % der Gesamtkosten nach Ableseeinheiten umgelegt und 30 % pauschal.
Bevor nun Zwischenrufe kommen: Ja, ich weiß, dass die Heizkostenverordnung durchaus Abweichungen ermöglicht, aber grundsätzlich zählen und gelten der § 7 und das von mir eben Gesagte. In der Regel sind die in der Heizkostenverordnung vorgesehenen anderen Möglichkeiten zudem kaum umsetzbar, weil dazu alle Mieter zustimmen müssten und für alle Mieter derselbe Umlageschlüssel angewandt werden muss - etwas, meine Damen und Herren, das regelmäßig in größeren und großen Mietobjekten kaum machbar sein dürfte.
Aus unserer Sicht ist das bisherige Abrechnungsverhältnis von 50/50 oder 70/30 ein ungerechtes Prinzip, das noch aus der Zeit Ende der 1970er-Jahre stammt, als der Liter Heizöl etwa 30 Pfennig kostete, umgerechnet heute also rund 15 Cent. Das jetzige Prinzip ist ungerecht, denn es bedeutet, dass jemand, der überhaupt nicht selbst geheizt hat, zum Beispiel, weil er den ganzen Winter über einen dicken Pullover getragen hat, für andere mitbezahlen muss. Er muss für den Verbrauch zahlen, den andere verursacht haben. Bei großen und sehr großen Objekten oder wenn ganze Straßenseiten als eine Verbrauchseinheit abgerechnet werden, wie es bei großen Wohnungsgesellschaften durchaus üblich ist - und rechtlich auch möglich; eine ganze Reihe von Urteilen bestätigen dies -, können die reinen Verbrauchskosten für eine solche Einheit schon einmal bei 90 000 Euro pro Jahr und die sonstigen Kosten der Anlage vielleicht bei ca. 10 000 Euro liegen. Das sind dann Gesamtkosten von 100 000 Euro pro anno. Nach dem bisherigen Prinzip werden 50 bis 70 % der Gesamtkosten, also ca. 50 000 bis 70 000 Euro, auf die Mieter im Verhältnis ihrer Verbrauchseinheiten und der Rest nach Wohnfläche umgelegt, das heißt, im Extremfall werden statt der tatsächlichen 10 000 Euro sonstiger Kosten wesentlich mehr, nämlich 30 000 bis 50 000 Euro, nach dem Quadratmeter-Prinzip umgelegt. Diese Differenz kann dann für den einzelnen Mieter großer Objekteinheiten schon mal einige Hundert Euro im Jahr ausmachen, die er dann zahlen muss. Und just heute Morgen, als ich einmal das getan habe, was ich sonst nie mache, nämlich den Fernseher eingeschaltet habe, lief bei RTL tatsächlich ein Bericht über Berlin. Es betrifft jetzt nicht Brandenburg, aber genau um diese Situation ging es: dass plötzlich Nachzahlungen bei Mietern einer großen Wohnungsgesellschaft mit großen Wohneinheiten eingeflattert sind. Dabei ging es um eine Million Euro, und die Mieter hatten plötzlich zwischen 4 900 und 5 900 Euro an Betriebskosten nachzuzahlen haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Münschke, dass Sie die Nachfrage zulassen. Könnten Sie dem geneigten Publikum einmal erläutern, wer für den Erlass der Heizkostenverordnung zuständig ist? Es ist interessant, Ihrem Vortrag zu folgen, nur: Finden Sie nicht auch, dass das entsprechende Gremium möglicherweise der Deutsche Bundestag wäre?
Vielen Dank für Ihre Zwischenfrage, Herr Bretz. Ich möchte einmal an Wahlkampfzeiten erinnern. Da werden ja Abgeordnete bzw. Politiker immer gefragt, was für sie die größten Herausforderungen sind; und auch von der CDU und deren Kandidaten ist sehr oft zu hören, dass Ungeduld eine der größten Herausforderungen sei. Ich muss Ihnen sagen, dass Ihre Ungeduld auch dazu geführt hat, dass Sie eine Frage gestellt haben, die Sie zum Ende meiner Rede sicherlich beantwortet bekommen. Deshalb verweise ich darauf: Lauschen Sie meiner Rede weiter, und Sie werden die Antwort, die Sie sich selbst schon gegeben haben, zum Ende meiner Rede letztendlich bekommen. Ich fahre in meiner Rede fort.
Genau diese mehreren Hundert Euro kommen unter Umständen zustande - oder, wie bei meinem eben skizzierten Bild, Tausende von Euro -, weil vielleicht Nachbarn immer auf 30 Grad hochgeheizt haben, aber andere im dicken Pullover den Winter überstanden haben. Es wird also derjenige bestraft, der sehr genau darauf achtet, die Heizung nicht zu hoch aufzudrehen. Es wird derjenige bestraft, meine sehr geehrten Damen und Herren, der versucht, seine Kosten gering zu halten, und es wird derjenige bestraft - dabei richte ich mich insbesondere an die Grünen -, der für sich persönlich festgelegt hat, den von oben verordneten CO2-Ausstoß möglichst gering zu halten, derjenige, der seine Heizung vielleicht extra dafür mit smarten Heizthermostaten ausgestattet hat, die es schon für relativ wenig Geld in Discountern und Supermärkten gibt, derjenige, der per App die Wärme in seiner Wohnung steuert: kühl, wenn er abwesend ist, und warm, wenn er die Heimreise antritt. Zu Deutsch: Es wird der Mieter bestraft, der bewusst auf die Umwelt und auf seinen Geldbeutel achtet.
In der Regel, meine Damen und Herren, sind das diejenigen, die ihr Geld selbst verdienen oder vielleicht nur eine kleine Rente haben - und das werden übrigens immer mehr in diesem Land. Denjenigen, die ihre Rechnungen hingegen von anderer Stelle bezahlt bekommen oder die vielleicht aus wesentlich wärmeren Regionen dieser Welt kommen und bei aufgeheizter Wohnung den Tag im T-Shirt verbringen, ist das Ganze ziemlich egal. Denen ist es auch völlig schnuppe, ob ihre Nachbarn für sie mitbezahlen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das derzeitige Abrechnungssystem ist zutiefst ungerecht und unsozial. Es benachteiligt die, die für sich selbst aufkommen, in höchstem Maße. Deshalb muss es geändert werden. Verbrauch muss verbrauchsge-
nau abgerechnet werden. Nebenkosten der Anlage dürfen nur betragsgenau umgelegt werden. Eine pauschale Abrechnung nach 50/50 oder 70/30 ist in einer Zeit, in der das Heizen allein durch den jährlichen Anstieg der CO2-Abgaben immer teurer wird, schlichtweg nicht mehr akzeptabel und nicht mehr zeitgemäß. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren - und sehr geehrter Herr Bretz, wenn Sie jetzt lauschen und einmal kurz Ihr iPad weglegen -, sollte von Brandenburg die Änderung der Heizkostenverordnung angestoßen werden - und dies durch die Landesregierung in sämtlichen ihr zur Verfügung stehenden Gremien. - Ganz herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Besucherinnen und Besucher, Lauscherinnen und Lauscher der Plenarsitzung! Das heutige Thema geht uns tatsächlich alle an, denn Heizkosten sind für alle Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Kostenfaktor. Insbesondere in den vergangenen Wintermonaten hat sicherlich in jedem Brandenburger Haushalt das eine oder andere Gespräch dazu stattgefunden: Ist es zu kühl in der Wohnung, sollen wir die Heizung doch etwas mehr aufdrehen - oder doch lieber Energie sparen
und den Pullover und die dicken Socken anziehen? Die Antwort darauf ist sicherlich so individuell wie unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem schönen Bundesland.
Leider weder originell noch individuell ist der heutige Antrag mit dem Titel „Heizkosten gerecht und verbrauchsgenau abrechnen - Heizkostenverordnung novellieren!“. Mit diesem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich mit allen Kräften auf der Bundesebene dafür einzusetzen, eine Novellierung anzuregen, um - ich zitiere aus dem Antrag - „eine gerechte, möglichst ausschließlich auf dem tatsächlichen Verbrauch basierende Heizkostenberechnung zum Regelfall zu erheben.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen wir uns von solchen oberflächlichen Formulierungen nicht blenden! Es ist keine Frage, dass viele Mieter in den vergangenen Jahren mit den durch den Ukrainekrieg verursachten Steigerungen der Energiekosten zu kämpfen haben. Dass dies den Haushaltskassen vieler Familien wehgetan hat und immer noch wehtut, ist unstrittig. Nun allerdings einen Sachzusammenhang mit der jahrzehntelang bewährten Heizkostenverordnung, der Verordnung über eine gerechte Verteilung der anfallenden Kosten für Heizung und Warmwasser, herzustellen - das kann und sollte an dieser Stelle gesagt werden -, ist nicht möglich.
Denn für die höheren Heizkosten vieler Mieterinnen und Mieter ist nicht die seit vielen Jahren bewährte Heizkostenverordnung verantwortlich, sondern die bereits vorher erwähnten Auswirkungen des brutalen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine. Es ist nicht zuletzt Wladimir Putin und sein brutaler Machtapparat, der uns unvermittelt in eine Energiekrise gestoßen hat, auf die unser Land eine Antwort finden muss.
Natürlich gibt es - ich will es auch nicht unerwähnt lassen - weitere Ursachen für belastend hohe Heizkosten: Veraltete Heizungen, schlechte Wärmedämmung des Hauses oder der Leitungen im Haus oder auch die Lage der Wohnung - ob im Erdgeschoss oder im Dachgeschoss - haben einen Einfluss darauf. Wie Sie alle wissen, liegt ein Hauptaugenmerk der Landesregierung, auch des Bundes, darauf, geeignete Maßnahmen zur Einsparung von Energie zu fordern und durchzusetzen. Förderprogramme für die Wärmedämmung bei Haussanierungen oder die Unterstützung bei der Modernisierung von Heizungsanlagen - von genau diesen Maßnahmen haben die Mieter den größten Nutzen, wenn es um eine dauerhafte Senkung der Heizkosten geht.
Auf diese Effizienzmaßnahmen fokussiert sich die Landesregierung zu Recht, und das mit allen Kräften.
Lassen Sie mich kurz skizzieren, worum es in der Verordnung eigentlich geht: Der Verbrauch an Heizungsenergie und Warmwasser eines Mieters wird über die individuelle Verbrauchserfassung an Heizkörpern und Warmwasserzählern erfasst; der Verbrauch wird ausgewiesen und auch berechnet; das ist der erste Teil der Heizkostenabrechnung. Sie werden mir zustimmen: Das ist gerecht.
Was aber ist mit den Kosten für den Betrieb der zentralen Heizungsanlage, also die Überwachung, Reinigung, Wartung und den Verbrauch in Gemeinschaftsräumen?
Das ist der zweite Teil der Heizkostenabrechnung der Mieter. Teil zwei ist nach Maßgabe der aktuellen Heizkostenverordnung im Verhältnis 50/50 oder 70/30 zu verteilen - je nach Zustand und Dämmung des Hausleitungssystems.
Was heißt das nun - Sie haben dazu ja ausgeführt - bei 50/50 genau? 50 % der Gemeinkosten werden in Bezug zu den individuellen Verbrauchswerten gesetzt, die anderen 50 % im Regelfall über die Quadratmeterzahl berechnet.