Protokoll der Sitzung vom 22.02.2024

Es wurde darauf hingewiesen, wie es sich in Brandenburg mit dem Hanf entwickelt hat: im Jahr 2023 eine deutliche Ausweitung - ich zitiere die Zahl noch einmal - auf 1 480 Hektar, auf denen 43 Unternehmen anbauen. Gleichzeitig ist der Hanfanbau in Deutschland rückläufig; auch das muss man in Erwägung ziehen.

(Domres [Die Linke]: Ja, warum?)

Nach einer langen Zeit der Steigerungen ist er erstmals 2023 um über 1 000 Hektar Anbaufläche zurückgegangen. Aber ich glaube, wir können konstatieren, dass Brandenburg aufgrund der guten Arbeit der Förderprojekte, die wir hier durchführen, und auch insbesondere aufgrund der Ansiedlungsprojekte, die auch schon genannt wurden, an der Spitze des Hanfanbaus steht - jedenfalls, was die Entwicklung betrifft. Ich glaube, wir sind da sehr gut aufgestellt.

Um noch einmal diese beiden großen Ansiedlungen anzusprechen: In Brandenburg steht die Ansiedlung eines Baustoffunternehmens bzw. die Erweiterung von Produktionslinien in bestehenden Baustoffunternehmen zur Herstellung von hanfbasierten Baustoffen für Steine - Hanfkalk - mit einen voraussichtlichen Bedarf an Anbauflächen zwischen 5 000 und 8 000 Hektar bevor. Das ist das eine. Das andere sind die Aktivitäten des Hanfnetzwerkes, insbesondere die Erweiterung der Anbaufläche; sie haben auch wesentlich dazu beigetragen, dass sich ein textiles Hanfverarbeitungsunternehmen in Neuruppin im Temnitzpark angesiedelt hat. Die Anlage wird gegenwärtig aufgebaut; die Produktion soll im Sommer dieses Jahres starten.

Es wurde angesprochen, dass nach wie vor sehr viele Restriktionen bestehen - insbesondere, wenn man Hanf anbauen möchte: Dies unterliegt der Kontrolle der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung; zudem ist eine Genehmigung der Bundesopiumstelle erforderlich. Nutzhanf darf nur von landwirtschaftlichen Unternehmen angebaut werden, es besteht eine Anzeigepflicht und es dürfen nur zugelassene Sorten angebaut werden. Ich denke, diese Hemmnisse sind zu beachten; auch das wurde hier thematisiert.

Herr Domres, das steht tatsächlich im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verabschiedung des Cannabisgesetzes im Bundestag, die morgen erfolgen soll. Wenn sie einmal durch ist, können wir uns ernsthaft darüber Gedanken machen, ob wir noch zusätzlich ein Nutzhanfgesetz haben wollen. Herr Senftleben hat sich dafür offen gezeigt; Isabell Hiekel hat es auch angesprochen.

(Hünich [AfD]: Der Herr Senftleben!)

Ich denke, vielleicht ist das dann der Weg. Allein die Heraufsetzung des THC-Grenzwertes von 0,2 auf 0,3 % ist nicht die durchschlagende Maßnahme, die dazu führt, dass sich Hanf dann in noch größerem Ausmaß etablieren wird.

Noch kurz zu den Förderungen meines Hauses: Wir fördern beispielsweise ein Projekt mit dem Titel „Industrie-Hanf in Brandenburg - Kohlenstoff-Sequestrierung entlang der Wertschöpfungskette vom Anbau bis zum Produkt“. Projektteilnehmer sind ATB

Potsdam und die Agro Saarmund GmbH. Wir fördern die Netzwerkstelle Nachwachsende Rohstoffe, deren Schwerpunkte Wissenstransfer, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit sind. Dabei spielen auch Faserpflanzen wie Hanf eine Rolle. Über die Richtlinie zur Entwicklung klimaschonender Wertschöpfungsketten haben wir ein Projekt zu Hanfkalk als regionalem Baustoff mit 300 000 Euro gefördert. Wir haben am 21. November letzten Jahres die Richtlinie zur Förderung von Beratungsdienstleistungen herausgegeben, die sowohl die Anbauberatung als auch eine Beratung zur Verarbeitung und Vermarktung von Hanf und Hanfprodukten ermöglicht.

Um es abzuschließen: Selbstverständlich wird auch unsere Bioökonomie-Strategie, zu der wir Ihnen letztes Jahr im ALUK einen Zwischenstand präsentieren konnten, die Potenziale des Hanfanbaus berücksichtigen.

Brandenburg ist von daher mit Vorreiter bei Anbau und Verwertung von Hanf. Aus dem Jahr 2021 liegt bereits ein guter Beschluss des Landtages vor; weitergehender Beschlüsse bedarf es unseres Erachtens nicht. - Recht herzlichen Dank für die Diskussion und die Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Das Wort geht noch einmal an die antragstellende Fraktion. Herr Abgeordneter Domres, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, man könnte die Diskussion so zusammenfassen: Gut, dass wir einmal darüber gesprochen haben. - Ich glaube aber, die Diskussion war mehr als das. Sie hat deutlich gemacht, dass das, was im Antrag steht und was wir in den letzten Jahren erreicht haben, erst einmal durchaus ein guter Zwischenstand ist

(Beifall des Abgeordneten Funke [SPD])

und dass es zu dem, was wir diskutiert haben, weitestgehend Problembewusstsein gibt. Deswegen ist unser Verständnis für die Ablehnung des Antrages seitens der Koalition natürlich nicht groß - das werden Sie sicherlich verstehen. Auch wir sehen das Cannabisgesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung, aber es geht uns eben nicht weit genug - das muss man an der Stelle auch einmal sagen.

(Eichelbaum [CDU]: Was?!)

Dass der Kollege Funke in der Diskussion meine Euphorie ein Stück weit einbremsen würde, hatte ich schon erwartet. Die SPD versteht sich ja ganz gut auf das Bremsen von bestimmten Dingen. Von daher ist alles klar.

Einen Vorschlag möchte ich aber stärken, und zwar die Frage: Von Bayern lernen? - Das könnte ja etwas sein. In Bayern gibt es eine Holzbaurichtlinie, in die unter anderem Hanf als förderfähiger Baustoff aufgenommen wurde. Vielleicht kann so etwas ein kleiner erster Schritt zur besseren Unterstützung der Hanfproduzenten hier in Brandenburg sein. Wir sollten uns die Richtlinie

einmal anschauen. Das wäre ein Konsens, zu dem wir hier vielleicht finden können. - Danke schön.

(Beifall Die Linke sowie der Abgeordneten Hiekel [B90/GRÜNE])

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse erstens über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/9271, abstimmen - Stichwort: Änderung von Nummer 6 im Forderungsteil. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zweitens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 7/9156, „Regionale Wertschöpfung mit Nutzhanf erleichtern und unterstützen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist bei einer Reihe von Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Wildtierauffangstationen dauerhaft durchs Land unterstützen

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe

Drucksache 7/9184

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Gruppe spricht Herr Abgeordneter Vida.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete!

„Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte deshalb deutlich mehr Beachtung finden.“

Das waren die Worte von Ministerpräsident Woidke auf der Pressekonferenz der ersten landesweiten Tierschutzkonferenz am 27. November. Das kann also nicht populistisch sein. Wir geben ihm recht, und auch das Versprechen der Landesregierung, mehr Mittel für die bestehenden Wildtierauffangstationen bereitzustellen sowie die Zahl der Stationen zu erhöhen, ist in unseren Augen sehr lobenswert und hört sich gut an. Nur, wie schon so häufig hier im Landtag: Den Worten müssen auch Taten folgen.

Bisher gibt es drei solcher Stationen, die beim Landesumweltamt Anerkennung gefunden haben. Die Kapazitäten jeder einzelnen von ihnen sind kontinuierlich erschöpft. Selbst wenn man die Anzahl der offiziellen Wildtierstationen verdoppeln würde, könnte die Zahl kranker, verletzter und verwaister Wildtiere, die jedes Jahr in Brandenburg gefunden werden und Hilfe benötigen, von ihnen bei Weitem nicht betreut werden. Insbesondere für kleinere Tiere wie Singvögel und Igel reichen die Kapazitäten gerade zu

den jeweiligen Spitzenzeiten, im Frühjahr und im Herbst, bei Weitem nicht aus.

Die größte Entlastung für die offiziellen Wildtierauffangstationen - gerade, was diese kleineren Tiere betrifft - und letzte Hoffnung für viele hilfsbedürftige Wildtiere stellen aktuell die zahlreichen privaten Auffangstationen in Brandenburg dar. Sie agieren ausschließlich ehrenamtlich. Rund 20 von ihnen gibt es im Land. An diesen sogenannten Päppelstellen sind tierliebende und aufopferungsbereite Brandenburgerinnen und Brandenburger tätig. Sie helfen entweder als Mitglied eines Tierschutzvereins auf Spendenbasis oder als Privatperson unter Einsatz ihres Vermögens. Das tun sie nicht nur gegenüber dem Einzeltier, und es ist nicht ihr Hobby, sondern sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes in unserem Land. Das ist in einem Bundesland wie Brandenburg ganz besonders wichtig. Es sind Anlaufstellen für viele Menschen, die nicht wissen, wie sie mit einem verletzten Tier umgehen sollen.

Da hilft auch nicht der Verweis darauf, dass man den in Prenzlau verunglückten Storch ja nach Hohenleipisch in Elbe-Elster bringen könne, denn auf dem Weg dorthin wird er mit Sicherheit im Auto verenden. Genau deswegen braucht es ein engmaschiges Netzwerk; es braucht ein Netzwerk in allen Regionen. Genau deswegen müssen wir diese ehrenamtlich geführten Stellen unterstützen.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Meine Damen und Herren, die finanzielle Belastung dieses Ehrenamtes dürfen Sie nicht ignorieren.

(Unruhe bei der Fraktion Die Linke)

Viele der Tiere benötigen teure Spezialnahrung, und auch Tierarztbesuche sind kostenintensiv. Gerade in Zeiten …

(Walter [Die Linke]: Verzeihung!)

Meine Damen und Herren, ich wiederhole das: Viele der Tiere benötigen teure Spezialnahrung, und auch Tierarztbesuche sind kostenintensiv. Gerade in Zeiten überall steigender Kosten benötigen ehrenamtliche Wildtierauffangstationen dringend finanzielle Unterstützung.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage aus dem Juni 2023 kann entnommen werden, dass das Land bisher keine Förderung für diese teils kleinen privaten Wildtierauffangstationen bereitstellt.

Bevor Sie sich anschicken, aus der Tierschutzpressekonferenz zu zitieren: Dort ist der Wille bekundet worden, die Anzahl der Stationen zu erhöhen. Dort wurde auch eine Erhöhung der Mittel für die Tierheime in der Tierheimförderrichtlinie 25 angekündigt, nicht jedoch für die privat geführten Wildtierauffangstationen - schon mal vorab für das Protokoll.

Meine Damen und Herren, ehrenamtliche Päppler werden also bisher mit jeglichem organisatorischen und finanziellen Aufwand allein gelassen. Zudem mangelt es an koordinativer Unterstützung zwecks Vernetzung durch einen zentralen Ansprechpartner von Landesseite.

Nur damit Sie, meine Damen und Herren, richtig verstehen, was ich meine: Die Hauptorganisation dieser Stellen findet aktuell via Facebook, via WhatsApp statt, wo sich die Leute austauschen, wie man helfen kann. Nicht einmal eine Auflistung aller überhaupt im Ehrenamt geführten Wildtierauffangstationen im Land kann die Landesregierung bisher vorweisen, und das ist sehr bedenklich.

Im Sinne des Erhalts der biologischen Vielfalt, einer intakten Natur und des Sicherns vielfältigen Artenreichtums in Brandenburg bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen oder ihn zumindest an den Ausschuss zu überweisen. Helfen Sie uns, die privaten Päppelstellen zu erhalten und sie bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen.

(Beifall des Abgeordneten Stefke [BVB/FW Gruppe])

Lassen Sie die vielen ehrenamtlichen Tierschützer und unsere Wildtiere nicht allein! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.