Es ist zu befürchten, dass die Kontrollen für die kommenden Wahlkämpfe bleiben müssen - schlimmstenfalls jahrelang. Am 15. April enden jedoch die zulässigen sechs Monate. Darüber
Ministerin Faeser hat aber bereits bis Juni verlängert. Einen schengenkonformen Grund bleibt sie schuldig. Wir lehnen diesen Antrag - wie jede andere Form rechtswidriger Grenzkontrollen - ab.
Wir kommen jetzt zum Beitrag der Landesregierung. Zu uns spricht Herr Minister Stübgen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion ist offensichtlich sehr schnell zusammengeschrieben worden. Er ist missverständlich formuliert und in sich widersprüchlich; ich gehe auf diesen Punkt nachher noch kurz ein. Jedenfalls ist nicht klar, was Sie eigentlich wollen bzw. fordern. Aber ich will die Gelegenheit wahrnehmen, ein paar Stichworte zur aktuellen Realität, das heißt zum Status quo in Sachen Asyl und Migration in Deutschland zu nennen.
Erstens. Seit die Bundesinnenministerin im Oktober 2023 auf mein Drängen und das meines sächsischen Amtskollegen Armin Schuster innereuropäische Grenzkontrollen notifiziert hat, ist die Zahl der illegalen Grenzübertritte signifikant zurückgegangen, nämlich um 80 %.
- Frau Damus, Sie können hier Ihre Beispiele bringen, um zu belegen, dass das angeblich alles nicht stimme. Das ist wirklich nur absurd! Ich habe Ihnen die tatsächlichen Zahlen genannt; das sind die Fakten.
Die Bundesinnenministerin hat angekündigt, dass sie diese Grenzkontrollen um weitere sechs Monate verlängern will; sie muss es auch.
Ich muss Ihnen sagen, dass ich wirklich sehr überrascht bin; denn eine derartig heftige Kritik an der Bundesregierung
übt meine Partei, die, wie Sie wissen, nicht an der Bundesregierung beteiligt ist, auf jeden Fall nicht.
Das würden wir uns verbieten. Tragen Sie doch Ihre Kritik einmal in Ihrer Koalition auf Bundesebene vor und erzählen Sie hier nicht solch einen Unsinn!
Wir unterstützen die Bundesinnenministerin. Das ist ein Handeln dieser Bundesregierung, der Ampel-Regierung, an der Ihre Partei beteiligt ist.
Zweitens. Entsprechend den bundesgesetzlichen Regelungen werden ausreisepflichtige Personen konsequent zurückgeführt. Bei uns hat übrigens die freiwillige Rückkehr immer Vorrang; im vergangenen Jahr sind es mehr als zwei Drittel gewesen.
Ich habe auch hier mehrfach das Problem angesprochen - ich erspare es mir, das jetzt zu wiederholen -, dass oft genug - zu oft - tatsächliche Rückführungshindernisse für einzelne vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber bzw. Flüchtlinge bestehen.
Herr Stübgen, ist Ihnen bekannt, dass das Bundesinnenministerium allein über die Notifikation von Grenzkontrollen entscheidet und weder eine Bundesregierung noch eine Landesregierung -
Frau Damus, mir ist bekannt, dass die Bundesinnenministerin diese Notifizierung in ihrer Ressortverantwortung vornimmt. Allerdings ist es das Handeln dieser Bundesregierung - was denn sonst!
Ich möchte zum nächsten Punkt kommen. Die Identitätsfeststellung bei Grenzübertritt - zum Beispiel von Asylbewerbern, die illegal ins Land kommen, aber auch von ukrainischen Flüchtlingen - obliegt der Bundespolizei; sie tut das auch. Das hat mit unserer Arbeit direkt nichts zu tun.
Viertens. Bereits heute sind entsprechend § 16 Abs. 1 des Bundes-Asylgesetzes alle Asylantragsteller erkennungsdienstlich zu behandeln. Insofern ist nicht klar, was Sie mit der „Identitätsfeststellung“ in Ihrem Antrag meinen. Dies findet in Brandenburg entweder beim BAMF statt
oder bei der Zentralen Ausländerbehörde, und zwar bei jedem. Diese Regelung gilt also auch für ukrainische Kriegsflüchtlinge.
Zu dieser erkennungsdienstlichen Behandlung, der sogenannten PIK-Behandlung, gehören Maßnahmen wie das Aufnehmen von Lichtbildern, das Abnehmen von Fingerabdrücken, das Auswerten von Pass- bzw. Passersatzdokumenten, Sprach- und Textanalysen oder die Vorführung in den Botschaften des Herkunftslandes.
Um auch das noch einmal zu sagen: Die IMK hat nicht kritisiert, dass die PIK-Behandlung nicht ausreiche. Wir hatten einmal kritisiert, dass die Übertragung in das zentrale Register noch nicht funktioniert; mittlerweile funktioniert sie.
Die PIK-Behandlung erfolgt deshalb, um das Verwenden von Mehrfachidentitäten - dieser Punkt ist ja von Ihnen angesprochen worden, Frau Kotré - zu unterbinden. Durch den Abgleich der Fingerabdrücke weiß man, um welche Person es sich handelt; das Verwenden einer anderen Identität ist nicht mehr möglich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich es richtig verstanden habe, fordert die AfD Dinge, die es bereits gibt. Also ist dieser Antrag völlig überflüssig.
Eine Anmerkung will ich aber noch machen. Vielleicht können Sie - ich weiß nicht, wer aus Ihrer Fraktion noch reden wird - das aufklären. Unter Punkt 1 Ihres Beschlussvorschlags schreiben Sie:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen und mit sämtlichen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen“