Ich bin mir sicher, der Landkreis Oberhavel ist mit dieser Vorgehensweise nicht allein; auch andere Landkreise und kreisfreien Städte sind kontinuierlich dabei, ihren Rettungsdienst zu verbessern. Das zeigt: Unsere Kommunen handeln und kommen ihrer Verantwortung im Rettungswesen nach.
Meine Damen und Herren! Ich komme zur Verantwortung des Landes zurück: Dem Land obliegen die Rechtsaufsicht und die Einberufung des Landesbeirates, in dem alle relevanten Beteiligten zusammenkommen. In einem vierjährigen Innovationsprojekt zur Notfall- und Akutversorgung in Brandenburg wurden mit externer Unterstützung die aktuelle Lage analysiert und weitere Verbesserungsmöglichkeiten herausgearbeitet. Zentral ist dabei die Feststellung, dass die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes im Land Brandenburg in den letzten Jahren deutlich gestiegen und überdurchschnittlich hoch ist.
Zur Entlastung und Optimierung des Rettungswesens in Brandenburg sind deshalb viele Maßnahmen vorgeschlagen worden, von denen einige in der Planung, andere bereits in der Umsetzung sind. Umgesetzt sind etwa die Vernetzung der Notrufnummern und der Ausbau der Katretter-App. Mit der bereits vorhandenen flächendeckenden Vernetzung der ambulanten und der präklinischen Notfallrettung ist Brandenburg übrigens deutschlandweit spitze. Das bedeutet, dass Anruferinnen und Anrufer der Notrufnummern 116 117 und 112 in den Leitstellen in das jeweils
richtige Hilfesystem geleitet werden. Auch bei der Katretter-App ist Brandenburg Vorreiter; denn gemeinsam mit Berlin deckt das Land die europaweit größte Fläche mit einer Smartphone-basierten Ersthelferalarmierung ab.
Dass dies alles - wie im vorliegenden Antrag vorgeschlagen - immer weiter verbessert und ausgebaut werden kann, ist aus meiner Sicht selbstverständlich. Kurz vor der Umsetzung stehen zwei weitere wichtige Maßnahmen: die Einführung eines einheitlichen Telenotarzt-Systems, welches die bestehenden Notarztkapazitäten ergänzen und entlasten kann, sowie die Neugestaltung des Notfalltransports, damit Notfallkrankenwagen statt Rettungswagen losgeschickt werden können, wenn es sich nicht um eine akut lebensbedrohende Erkrankung handelt. Mit der dadurch geringeren Bindung und Einsatzbelastung der Rettungsmittel soll auch zur Senkung der Hilfsfristen beigetragen werden - und aus persönlichen Gesprächen weiß ich, dass unsere kommunalen Rettungsdienste sehr dringend auf die Umsetzung dieser beiden Maßnahmen warten. Das Ministerium hat angekündigt, hierfür in Kürze eine Überarbeitung der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan vorzunehmen.
Wichtig für die Zukunft wird natürlich auch die Reform der Bundesgesetzgebung sein. Hier ist etwa angekündigt, die Notfallbehandlung und den Notfalltransport verbessert in das SGB V aufzunehmen. Zudem soll der Rettungsdienst durch die Einführung von Qualitätsparametern und einer einheitlichen digitalen Vernetzung verbessert werden. Dabei soll künftig auch die elektronische Patientenakte eine wichtige Rolle spielen.
Meine Damen und Herren! Sie sehen, es wird auf der kommunalen, der Landes- und der Bundesebene kontinuierlich an einer Verbesserung des Rettungswesens gearbeitet. Den Antrag der AfD braucht es hierzu nicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es Ihnen aufgefallen ist, aber das ist das erste Landtagsplenum seit knapp drei Jahren, zu dem kein CoronaAntrag der AfD vorliegt, der hier debattiert werden müsste.
Ich finde, das macht den vorliegenden Antrag zum Rettungswesen nicht besser, aber es ist bemerkenswert.
(Beifall Die Linke sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE - Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Zeschmann [AfD])
Meine Damen und Herren! Ja, wir haben bei den Rettungsdiensten ein Problem mit der Einhaltung der Hilfsfristen, vor allem im ländlichen Raum; darüber haben wir in den vergangenen Jahren mehrfach hier im Plenum und im ASGIV diskutiert. Ich erinnere an entsprechende Haushaltsanträge meiner Fraktion zur Implementierung eines weiteren Rettungshubschrauberstandortes bei
dem Klinikum in Neuruppin und an einen diesbezüglichen Antrag der damaligen BVB / FREIE WÄHLER Fraktion.
Schon damals war offensichtlich, dass die Hilfsfristen vor allem im Landkreis OPR überdurchschnittlich häufig nicht eingehalten werden können. Entsprechende Analysen und Gutachten sowie entsprechende Bedarfsplanungen liegen für den Landkreis auch vor, da der Landkreis Träger des Rettungswesens ist, wie Kollege Lüttmann richtigerweise bemerkt hat. Einer weiteren Analyse des Landes, wie es die sogenannte Alternative in ihrem Antrag fordert, bedarf es also nicht.
Schaut man sich die erwähnten Gutachten an, wird deutlich, dass die Einrichtung zweier weiterer Rettungswachen im Landkreis OPR dringend empfohlen wird. Dementsprechend haben die Kreisverwaltung und der Kreistag reagiert und mit erheblichem finanziellem Aufwand und weiteren Kraftanstrengungen den Bau einer neuen Rettungswache in der Gemeinde Temnitztal, Ortsteil Wildberg, geplant und begonnen. Ein weiterer Wachenneubau ist in Breddin im Amt Neustadt (Dosse) vorgesehen. So weit, so gut, meine Damen und Herren.
Doch nun zu den unschönen Wahrheiten: Nicht gesichert ist bis heute die entsprechende Besetzung dieser neuen Rettungswachen mit qualifiziertem Personal. Da hilft es auch nicht, einen runden Tisch einzurichten, um das Berufsbild des Rettungssanitäters attraktiver zu gestalten, wie es die sogenannte Alternative in ihrem Antrag fordert. Aufgrund der demografischen Entwicklung fehlen uns in den kommenden Jahren Fachkräfte in allen Berufen, insbesondere auch im Bereich des Gesundheitswesens.
Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass das Institut der deutschen Wirtschaft vor einigen Wochen prognostiziert hat, dass bis zum Jahr 2035 allein für die stationäre Versorgung rund 307 000 Pflegekräfte fehlen werden; bis 2049 werde die Zahl auf bis zu 690 000 steigen. Diese katastrophale Entwicklung zeichnet sich auch in anderen Gesundheitsberufen ab, so auch im Rettungswesen.
Zur Wahrheit gehört an dieser Stelle auch, dass es gerade die sogenannte Alternative ist, die die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte verhindern will - und am liebsten noch die schon integrierten ausländischen Arbeitskräfte in großer Zahl außer Landes deportieren möchte. - Wie verlogen kann man eigentlich Politik betreiben, meine Damen und Herren? Das muss an dieser Stelle einmal deutlich gesagt werden.
Richtig ist jedoch, dass uns allein die weitere Zuwanderung und die schnelle Integration in den Arbeitsmarkt nicht retten werden. Wir benötigen darüber hinaus neue Konzepte und Ideen: Wir benötigen unter anderem eine neue Arbeitsteilung bei den Rettungskräften inklusive erweiterter Behandlungsbefugnisse für Notfallsanitäter und deren verstärkte Qualifikation. Wir benötigen auch den vermehrten Einsatz von Telenotärzten - und ich möchte erwähnen, dass es damit schon erste gute Erfahrungen gibt.
Meine Damen und Herren! Nicht helfen wird uns jedoch, die Landesregierung aufzufordern, Flugzeiten massiv auszuweiten und Nacht- sowie Schlechtwetterflüge der Luftrettung zu ermöglichen, wie es im Antrag steht. Die brandenburgische Landesregierung mag zwar für vieles zuständig sein, doch für Fragen der Flugsicherheit sind ausschließlich das Luftfahrt-Bundesamt und die Deutsche Flugsicherung zuständig. Nicht umsonst werden
diesbezügliche Vorschläge der DRF Luftrettung im Zuge der geplanten Reform des Rettungswesens auf Bundesebene diskutiert.
Und seien wir mal ehrlich: Schauen wir uns diese Landesregierung an. Wollen wir wirklich, dass diese Ministerinnen und Minister auch noch die Aufgaben der Flugsicherung übernehmen? Ich möchte das nicht. Die Linke lehnt den Antrag ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag des Abgeordneten Stefke für die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER fort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Notfallrettung zu Lande und in der Luft gehört genauso zur Daseinsvorsorge wie eine flächendeckende und qualitativ hochwertige ambulante medizinische Versorgung in den Arztpraxen - sowohl in Städten als auch in den ländlichen Räumen - und eine stationäre Versorgung in Krankenhäusern oder Kliniken, die in einer zumutbaren Wegezeit erreichbar sind. In beiden Bereichen gibt es aktuell entweder eine Unterversorgung, oder die Versorgung ist durch die geplante Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers gefährdet.
Die Einhaltung von Rettungsfristen kann nicht losgelöst von der Entfernung zum nächstgelegenen Krankenhaus betrachtet werden. Was nützt es einem Patienten, wenn zwar der Rettungswagen innerhalb der Hilfsfrist am Unfall- oder Einsatzort eintrifft, aber der lange Weg zum Krankenhaus die Notfallversorgung dort hinauszögert, weil es eben kein Krankenhaus mehr in der Nähe gibt?
Brandenburg verfügt laut aktuellem Landeskrankenhausplan über 54 Krankenhäuser an insgesamt 66 Standorten. Wir BVB / FREIE WÄHLER wollen, dass sie alle erhalten bleiben, und sagen: Hände weg von unseren Krankenhäusern und Kliniken, Herr Lauterbach!
Gesundheit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist für uns keine Ware, und sie darf auch niemals zu einer werden. Aus Sorge, dass sie perspektivisch doch zu einer werden könnte, haben BVB / FREIE WÄHLER die Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“ gegründet. Jede und jeder, die oder der dieses Anliegen unterstützt, kann gern unterzeichnen - die Unterschriftenlisten kann ich gerne noch holen.
Nicht zustimmen können wir diesem Antrag, da einige Punkte nicht vollständig durchdacht erscheinen oder Detailwissen über das Rettungswesen in Brandenburg nicht vorhanden ist.
Ja, besser geht immer. Aber so schlecht, wie Sie das Rettungswesen in Brandenburg in Ihrem Antrag darstellen, ist es nun wirklich nicht.
Man muss auch zwischen dem Boden- und dem Luftrettungsdienst differenzieren: Brandenburg hat vier Luftrettungsstellen, ist in diesem Bereich also nicht schlecht aufgestellt. Zu bedenken ist auch, dass die Luftrettung erheblich teurer ist als jeder Rettungswagen und schon deshalb nicht bei jedem Notfall ein Hubschrauber aufsteigen kann.
Man muss auch zwischen der personellen und der finanziellen Ausstattung unterscheiden. Zu Letzterer haben Sie in Ihrem Antrag bemerkenswerterweise keinen Punkt. Zu beachten ist zudem, dass auch die Krankenkassen beim Thema Rettungsdienst ein gehöriges Wort mitzureden haben. Wir werden uns deshalb zu dem Antrag enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Nonnemacher zu uns. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Als Erstes geht mein Dank an meine Vorredner, insbesondere an Herrn Lüttmann und Herrn Kretschmer, die die intensive Diskussion im zuständigen Fachausschuss perfekt dargestellt haben. Wir reden sehr häufig über diese Dinge und wir beantworten auch ständig Kleine und mündliche Anfragen, und trotzdem entstehen immer wieder Zerrbilder, die nicht der Realität entsprechen.
Werfen wir einen Blick auf ausgewählte Forderungen Ihres Antrags. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes die Landkreise und kreisfreien Städte die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind. Die Sicherstellung des Rettungsdienstes ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe des Trägers. Immer wieder heißt es: Kontrolliert die Landkreise, kontrolliert die kreisfreien Städte! Ihr müsst euch da einmischen! - Sie müssten sich einmal intensiver mit dem zweistufigen Verwaltungsaufbau dieses Landes beschäftigen; dann könnten Sie sich manche repetitiven Fragen einfach sparen.
Grundsätzlich stellt die Hilfsfrist eine Planungsgröße für Rettungswachen und Rettungsmittel dar. Zwar haben die Träger im Rahmen der Jahresdatenabfrage keine Gründe für die Überschreitung der Hilfsfrist anzugeben. Dennoch wurde hierzu wiederholt - zuletzt im ASGIV am 10. Januar 2024 - ausgeführt, dass der demografische Wandel und der damit einhergehende Fachkräftemangel die größte Herausforderung für die Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung darstellt. Ein Mehr an Rettungswachen, so sinnvoll das in einzelnen Regionen sein mag, führt nicht automatisch dazu, dass das zu deren Besetzung erforderliche qualifizierte Personal vorhanden ist. Das ist unser Nadelöhr.
Andere Versorgungsangebote, die eine Fehlinanspruchnahme der Notfallrettung minimieren können, werden von uns ausdrücklich begrüßt, zum Beispiel die Hotline 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung. Brandenburg ist - auch das wurde im ASGIV ausführlich dargestellt - bei der Zusammenarbeit zwischen Notfallrettung und ärztlichem Be
reitschaftsdienst führend. In unseren Integrierten Regionalleitstellen werden die Einsätze gemeinsam disponiert; freiwillige Ersthelfer werden über das Katretter-System informiert. Die Bekanntheit der Rufnummer 116 117 hat sich in Brandenburg in den letzten Jahren übrigens erheblich verbessert; sie lag im Jahr 2021 mit 44 % im Bundesvergleich auf dem zweiten Platz.
Auch eine Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung ist prinzipiell immer zu begrüßen. Es existieren zahlreiche Präventionsangebote der Krankenkassen - und eine Vielzahl vom MSGIV geförderter Träger. Ich weise auf die Selbsthilfe, die Suchthilfe und die Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung hin - sie haben sich der Stärkung der Gesundheitskompetenz unserer Bevölkerung verschrieben.
Inwieweit die Notfallrettung mit einer pauschalen Forderung nach einer massiven Ausweitung der Flugzeiten der Luftrettung - sowohl bei Schlechtwetter als auch bei Nacht - gestärkt wird, kann nicht nachvollzogen werden. Die fünf Luftrettungsstandorte decken das Land Brandenburg bedarfsgerecht ab.
Sie verkennen, dass der Luftrettungsdienst den bodengebundenen Rettungsdienst bei der primären Notfallrettung unterstützt, indem die Rettungshubschrauber als Notarztzubringer fungieren. Das ist für die Hilfsfristen nicht relevant.
Ich referiere aus kürzlich veröffentlichten Zahlen: Die Einsatzzahlen der Luftrettung sinken bundesweit, und zwar wegen der zunehmenden Kompetenz der Notfallsanitäter, nachdem das Notfallsanitätergesetz 2022 novelliert wurde, und des zunehmenden Einsatzes von Telenotärzten. Die Bedarfe an Luftrettung gehen zurück, und deshalb muss man sehr genau abwägen, ob man ein extrem teures und sicherheitsanfälliges System wie die Flugrettung ausbauen sollte.
Mit Blick auf die Befreiung von Poolärztinnen und Poolärzten von der Sozialversicherungspflicht weise ich darauf hin, dass eine solche Regelung für Notärztinnen und Notärzte bereits im SGB IV verankert ist. Der Bund wurde zuletzt im Januar von den Ländern aufgefordert, für die Poolärztinnen und -ärzte eine rasche gesetzliche Klarstellung herbeizuführen.