Wir kommen - zweitens - zu dem Entschließungsantrag der AfDFraktion, Drucksache 7/9248. Er trägt den Titel: „Mehr Netto vom Brutto und hohe Investitionen sichern ein gutes Leben für die Brandenburger“. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei drei Stimmenthaltungen ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
TOP 17: Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2023/2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024 - NTHG 2024)
Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Drucksache 7/9275, zu dem Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2023/2024 abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? -
Damit ist diese Beschlussempfehlung mehrheitlich ohne Stimmenthaltungen angenommen und das Gesetz in 3. Lesung verabschiedet worden.
- Es ist von hier oben mehr als deutlich, dass die Koalitionsfraktionen zahlenmäßig überlegen sind; da muss ich nichts auszählen lassen.
Wir sind momentan im Bereich der Stimmen, und insofern reicht die zahlenmäßige Überlegenheit in diesem Punkt durchaus.
TOP 18: Rechtsstaat trotzt Abwassertricks: Altanschließer entschädigen & Erstattung der gespaltenen Gebühren unverzüglich vornehmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Hochmut kommt vor dem Fall - dieser Satz kennzeichnet die gesamte Altanschließer-Odyssee.
Sie dauert nun schon fast 15 Jahre; 300 000 Haushalte sind betroffen. Seit dem Jahr 2011 wurden solche Bescheide erlassen.
Seit 2014 sind BVB / FREIE WÄHLER im Landtag vertreten. Wir haben hier Anträge gestellt, die Praxis der Beitragserhebung zu stoppen. Es hieß damals, das sei alles Populismus. Den Bürgern
wurde erklärt, ein Widerspruch gegen die Altanschließer-Bescheide lohne sich nicht; es sei alles rechtmäßig. Man hat die Bürgerinitiativen, man hat uns dafür ausgelacht.
In den Folgejahren haben die Behörden, die Abwasserverbände 800 Millionen Euro - rechtswidrig! - eingenommen. Nachdem Bürger ihre Widerspruchsbescheide bekommen hatten, ihre Widersprüche also abgelehnt worden waren, wurde wieder erklärt: Es ist alles rechtmäßig; ihr müsst nicht klagen. Das ist alles Populismus. Hört nicht auf diejenigen, die euch empfehlen, vor Gericht zu ziehen.
Am 17. Dezember 2015 kam der Donnerschlag aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass die Praxis der Beitragserhebung verfassungswidrig, offensichtlich rechtswidrig ist, und gab den Antragstellern sogar durch einen Kammerbeschluss - was sehr selten vorkommt - recht.
Schon begann die Diskussion darüber: Wer bekommt das Geld zurück? - Nun erklärten genau diejenigen, die empfohlen hatten, keinen Widerspruch einzulegen, keine Klage zu erheben, den Bürgern: Nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt oder geklagt haben, können ihr Geld zurückbekommen. Hättet ihr damals Widerspruch eingelegt oder geklagt, dann hättet ihr jetzt Anspruch auf euer Geld. - Das sagten diejenigen, die den Bürgern noch ein oder zwei Jahre vorher empfohlen hatten, nicht auf die „populistischen“ Empfehlungen zu hören. Nun denn!
Nachdem diese Entscheidung also gekommen war, haben manche Verbände versucht, sich der Geltung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu entziehen. Manche Verbände haben eine Neugründung von Verbänden erfunden, indem sie gesagt haben: Ein Ort ist uns beigetreten; damit sind ein neuer Verband und eine neue Anlage entstanden. Damit beginnt die Verjährung von Neuem zu laufen, und deswegen gilt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für uns nicht.
Dagegen haben wir hier im Landtag Anträge gestellt. Und auch da hieß es: Widerspruch dagegen lohnt sich nicht. Das ist alles Populismus. Was dort gemacht wird, ist alles rechtmäßig. - Man hat die BIs, man hat uns ausgelacht.
Dann entschied wieder ein oberstes Bundesgericht und stellte fest: Nein, die Rechtsprechung gilt auch für euch.
Daraufhin haben manche Verbände versucht, den Bürgern noch nach vielen Jahren nicht gezahlte Beiträge - die unstreitig nicht zu zahlen waren - unter Ansetzung von 20, 30, 40 % Zinsen rechtswidrig abzupressen. Wir haben auch hierzu Anträge im Landtag gestellt, auch in der vergangenen Wahlperiode, und es hieß: Die Fälle gibt es gar nicht. Die denken Sie sich nur aus! - Man hat die BIs, man hat uns ausgelacht.
Als es dann nicht mehr zu leugnen war, dass es die Fälle gab, hieß es: Ja, stimmt, die Fälle gibt es. Aber, hey, sie werden ja gar nicht vollstreckt; das ist ja nur eine Mahnung. Die Bürger müssen nicht zahlen, sondern sollen die Mahnschreiben einfach ignorieren. - Eine sehr „gute“ Empfehlung für all die - älteren - Bürger, die derartige Schreiben sehr ernst nehmen! Man hat wieder gelacht, diesmal über uns und über die Betroffenen.
Dann kamen die ganz schlauen Verbände, die die gespaltenen Gebühren erfunden haben, um sich auf diesem Wege der Geltung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu
entziehen. Das waren nichts anderes als Beiträge durch die Hintertür, die man auf diesem Wege eintreiben wollte. Man hat gesagt: Die Bürger, die erfolgreich gegen ihre Veranlagung zu Altanschließerbeiträgen geklagt haben, bekommen zwar die Altanschließerbeiträge zurück, müssen jetzt aber höhere Gebühren bezahlen. - Diese waren aber so hoch, dass durch sie über eine gewisse Periode hinweg die Beiträge wieder eingetrieben werden konnten.
Auch hiergegen haben wir uns gewandt. Und auch da hieß es: Widerspruch lohnt nicht. Das ist alles Populismus. Was hier getan wird, ist alles rechtmäßig. - Man hat die BIs, man hat uns ausgelacht.
Erneut kam ein Donnerschlag, diesmal vom Bundesverwaltungsgericht. Es erklärte: Es ist nicht alles rechtmäßig; es ist alles rechtswidrig, und zwar ein Verstoß gegen fundamentale Grundsätze des Rechtsstaats.