Erneut kam ein Donnerschlag, diesmal vom Bundesverwaltungsgericht. Es erklärte: Es ist nicht alles rechtmäßig; es ist alles rechtswidrig, und zwar ein Verstoß gegen fundamentale Grundsätze des Rechtsstaats.
Es wurde gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes und gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen, so das Bundesverwaltungsgericht.
Nach all dem, meine Damen und Herren, wundern Sie sich, warum immer weniger Menschen Vertrauen in staatliche Einrichtungen haben?
Sie wundern sich ernsthaft darüber?! Über anderthalb Jahrzehnte wurden den Menschen rechtsstaatliche Standards vorenthalten, immer neue Tricks angewandt und so die hauptsächlich älteren Bürger und Familien frustriert. Das muss hier und jetzt enden!
Meine Damen und Herren, sämtliche Manöver der Abwasserverbände wurden als grob rechtswidrig, in Teilen als verfassungswidrig entlarvt. Der Rechtsstaat muss sich endlich schützend vor die Menschen stellen, die in bis zu acht Gerichtsverfahren ihr Recht durchsetzen und das hinter sich bringen mussten. Meine Damen und Herren, das Land ist in der Pflicht; denn es waren die Rundschreiben des Ministeriums des Innern, in denen zur Erhebung der gesplitteten Gebühren aufgerufen wurde. Ich kann mich noch daran erinnern, wie wir 2016, als das erste Rundschreiben kam und wir sagten: „Das könnt ihr doch nicht ernsthaft machen“, verhöhnt wurden und wie erklärt wurde, es sei alles rechtmäßig. Meine Damen und Herren, die Landesregierung, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, hat die Verbände zu diesem rechtswidrigen Handeln angestiftet:
im Rundschreiben 2016, im Rundschreiben 2020. Man wusste es wieder einmal besser. Man schmunzelte über die BIs, man schmunzelte über die Betroffenen - und bekam nun erneut die höchstrichterliche Quittung.
Es darf nicht dieselbe Schleife losgehen. Ich weiß schon, was jetzt kommt: Nur die Gebühren für jene Jahre werden zurückgezahlt, für die es einen Widerspruch gibt, nur das letzte Gebüh
renjahr. - Das ist der nächste Trick, der sich am Horizont abzeichnet. Nein! Das Land hat den Verbänden geholfen, das Land hat es orchestriert, hat die Verbände darin bestärkt, dass sie alle alles - angeblich - richtig machen, und hat in seinen administrativen und politischen Stellungnahmen immer betont, dass die gesplitteten Gebühren rechtmäßig seien. Doch das waren sie nicht, und das sind sie nicht.
Dementsprechend ist das Land in der Pflicht, den Bürgern hier beizustehen. Also: Augen zu und durch! Ein Schluck aus der Abwasserpulle!
Mutig sein! Fehler eingestehen! Sich bei den Betroffenen entschuldigen und sie zügig entschädigen! - Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Schüler! Herr Vida, wir können festhalten: Der Rechtsstaat funktioniert. Wir haben uns erst gestern intensiv darüber unterhalten, welchen Wert die Rechtsstaatlichkeit für uns alle hat. Höchstrichterliche Urteile mögen dem einen oder anderen auch einmal nicht gefallen; aber sie bringen uns auf den Boden der Tatsachen zurück.
Ihre Überschriften sprechen immer wieder von „Tricks“ und davon, dass wir jemanden hinters Licht führen wollten. Wir unterhalten uns ja auch nicht das erste - wahrscheinlich auch nicht das letzte - Mal über Abwasseranschließerbeiträge.
Kommen wir zum Kern: Diejenigen, die sich mit Abwasser beschäftigen, wissen, dass wir uns in der Vergangenheit über Erschließungsbeiträge unterhalten haben, und heute unterhalten wir uns über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts,
Das betrifft aber nicht Anschlussbeiträge, sondern Gebühren. Jeder, der sich mit Anschlussrecht beschäftigt, weiß: Gebühren zahlt nur derjenige, der tatsächlich Anlagen - in diesem Fall: der Abwasserent- oder Trinkwasserversorgung - in Anspruch genommen hat; denn Gebühren gehen immer auf Menge, also auf die in Anspruch genommene Menge an Abwasser oder Frischwasser in Kubikmetern.
Wir haben nun die Situation, dass in diesem Gerichtsurteil gespaltene Gebührensätze in Rede stehen. Ihr Antrag dreht sich ja um die Frage: Sind diese gespaltenen Gebührensätze rechtens oder nicht? - Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Sie sind in diesem Fall, in dieser Konstellation rechtswidrig.
Es hat aber gleichzeitig entschieden, dass die Entscheidung in der Sache nicht vom Bundesverfassungsgericht getroffen werden kann.
- Bundesverwaltungsgericht, Entschuldigung! - Es hat die Sache vielmehr an das Oberverwaltungsgericht zurücküberwiesen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht allerdings noch aus, das heißt, wir sind noch nicht am Ende des rechtlich zu bewertenden Verfahrens.
Lassen Sie mich auf zwei Punkte eingehen, die Inhalt Ihres Antrages sind - dabei will ich den Begriff der hypothetischen Festsetzungsverjährung, der dafür Grundlage ist, jetzt nicht erläutern, denn ansonsten bräuchten wir dafür wahrscheinlich sehr lange; wir haben uns ja im Innenausschuss sehr ausgiebig über die Thematik unterhalten -:
Sie wollen - wie von Ihnen schon öfter gefordert-, dass wir die Aufgabenträger - das sind ja im Regelfall die Zweckverbände - auf die aktuelle Rechtslage hinweisen. Dafür ist Ihr Antrag aber nicht notwendig. Die Abwasserzweckverbände, die in dem Fall von gespaltenen Gebührensätzen betroffen sind, wissen um die Rechtslage.
Sie hypothetisieren, welche Kosten entstehen werden - das ist der zweite Teil Ihres Antrages -, und stellen die Forderung auf, dass ab dem Jahr 2025 ein Fonds aufgelegt wird, um die entstandenen Lücken - die durchaus entstehen könnten, das ziehe ich nicht in Zweifel - mit Steuergeld auszugleichen. Das heißt, dass das Land Brandenburg Steuergeld aufwenden soll, um Gebührendefizite bei einzelnen Zweckverbänden auszugleichen. Möglicherweise, Herr Vida, kommen wir dorthin;
Aber bis zu diesem Punkt liegt der Aufgabenbereich bei den Zweckverbänden; sie haben das zu klären. Sie sind in der Vergangenheit auch sehr unterschiedlich mit den höchstrichterlichen Urteilen umgegangen,
denn nicht alle Zweckverbände, Herr Vida, haben gespaltene Gebührensätze eingeführt. Nein, es gibt auch Zweckverbände, die vom Bundesverfassungsgerichtsurteil - nämlich von der
Rückzahlung von Anschlussbeiträgen - Gebrauch gemacht haben, und das war für diese Verbände natürlich eine finanzielle Herausforderung. Das Land Brandenburg hat sie in der Vergangenheit auch unterstützt.
Herr Vida, in welcher Art und Weise und wie stark die Abwasserzweckverbände in der Zukunft von diesem Gerichtsurteil und dem noch zu fassenden, korrigierenden Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes betroffen sein werden, können wir hier im Landtag noch nicht abschätzen. Sie sind ja grundsätzlich in der Lage, das alles abzuschätzen - ich traue mir das nicht zu.
Aber ich habe ein paar Grundsätze. Ein Grundsatz lautet: Hier ist nicht mit Tricks gearbeitet worden.
Ihre Fraktion war es, die in dieser Wahlperiode das Innenministerium wiederholt dazu aufgefordert hat, den Zweckverbänden die aktuelle Rechtslage darzulegen, und das hat das Innenministerium auch getan. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im letzten Oktober war das die Rechtslage. Es war nicht irgendein Trick, es war die Rechtslage.
Und die Abwasserzweckverbände haben nach der gültigen Rechtslage gehandelt. Sie stellen das alles heute anders dar; das finde ich nicht angemessen. Und schon …